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Autor Thema: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen  (Gelesen 4875 mal)

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Alex1976

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Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« am: 07. Mai 2010, 16:43:26 »

Ich habe vor mir ein Nonimmigrant O Visa zu besorgen.
Ich habe gelesen, daß es auch möglich ist, den zu hinterlegenden Betrag ( 400 000 oder die 800 000 ) auch in Staatsanleihen anzulegen.
Ist das richtig? Wenn ja, wer kennt sich aus mit thailändischen Staatsanleihen?

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bangkok53

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #1 am: 07. Mai 2010, 17:47:23 »

ich habe die erfahrung macht . hier in thailand musst du selber schauen was richtig ist. denn du kannst 100 person fragen und jeder gibt dir eine andere anwort.und hier in  thailand werden die visa bestimmungen fast jede woche geändert. und noch etwas , das jedes  immigreschen -offic andere bestimmungen hat je nach lust und laune des beamten.
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hellmut

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #2 am: 07. Mai 2010, 18:21:19 »

@ Ales1976, da hast du zwei grundverschiedene Dinge miteinander verschwurbelt.  {;

Die 400 000 oder 800 000 müssen täglich verfügbar sein, also auf einem "normalen" Konto stehen.

Das Andere, die Staatsanleihen von etlichen (?) Millionen Baht berechtigten zum Erwerb von 1 Rai Land und weiteren Privilegien. Ob das noch gilt könntest du dich bei einem Konsulat schlau machen.
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Tigerwoods

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #3 am: 07. Mai 2010, 19:04:12 »

@ Hellmut

Diese Information(bez. Landkauf) ist ganz neu fuer mich aber sehr interessant.

Ich habe versucht mit dem Konsulat in Hamburg in Verbindung zu treten, um dieser Information nachzugehen.
Leider hatte ich nur Kontakt mit dem Anrufbeantworter. Ich werde es in der naechsten Woche nochmal versuchen und dann berichten.

Vielleicht haben andere Forumsmitglieder naehere Informationen.
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Alex1976

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #4 am: 07. Mai 2010, 19:30:35 »

Super Hellmut das ist ein interresantes Thema das sicher viele andere gut brauchen können.
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hellmut

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #5 am: 07. Mai 2010, 20:08:07 »

Hier etwas dazu aus dem "TIP-Archiv":

Zitat
Laut Gesetz dürfen Ausländer ein Rai Land besitzen, wenn sie mindestens 40 Millionen Baht in Staatsanleihen investiert haben.
Quelle: http://archiv.thailandtip.net/index.php?topic=5043.msg10818#msg10818
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uli

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #6 am: 07. Mai 2010, 20:09:28 »

@ Alex 1976,

für ein Nonimmigrant O brauchst du weder 400K bzw. 800K!! Dazu brauchst dU ZWEI GLEICHE PASSBILDER; EINE FLUGRESERVIERUNG; EINEN GRUND (BESUCH VON FRAU FREUNDIN ETCPP) UND DEN NACHWEIS; DASS DU FÜR DIE DAUER DES AUFENTHALTES ÜBER GENUG € VEFÜGST!!!

Ich habe ein NonO und noch nie 400 oder 800K irgendwo hinterlegen müssen, das bracht man meines Wissens für ein Ressidenzvisa, wie das Ding aber genau heißt ???

Gruß uli
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dart

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #7 am: 07. Mai 2010, 20:17:22 »

Zitat
Laut Gesetz dürfen Ausländer ein Rai Land besitzen, wenn sie mindestens 40 Millionen Baht in Staatsanleihen investiert haben.
Quelle:
Danke für den Link, Hellmut. ;)
Das bedeutet im Klartext, wer 1 Mio Euro in Staatsanleihen investiert, um 1 Rai=1600qm Land, auf seinen eigenen Namen registrieren zu können, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen. --C C--
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madaboutsingha

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #8 am: 07. Mai 2010, 20:23:28 »

Anleihen genügen wohl nicht den Anforderungen der Immigration.

Genervt von den Minizinsen auf seinem Geldkonto kaufte jüngst ein cleverer Engländer Anleihen mit einer festen Laufzeit und präsentierte sie der Hua Hiner Immigration. Er reagierte aufgebracht und mit großem Unverständnis, als er gewahr werden musste, daß man seine Papiere nicht akzeptierte, da es sich doch nach seiner Meinung um das selbe schon seit Jahren vorgehaltene Visumsgeld handelte, was er auch dokumentieren konnte.

Man gab ihm mit einer kostenpflichtigen Verlängerung seines Visums Zeit, die Dinge in Ordnung zu bringen. Doch dies gestaltete sich schwierig, da nun die Bank sich sträubte, die Anleihen aufzulösen. Nach allerlei Wirbel fand sich ein Bankgewaltiger schlußendlich bereit, ihn zur Immigration zu begleiten, um auf „Thaispeak“ eine Lösung zu finden.

Hiernach kam man überein, daß die Bank durch eine trickreiche interne Umbuchung auf ein Sonderkonto, das Geld für einen einzigen Buchungstag als Ausweis zur Verfügung stellt. Damit war die Immigration zufrieden und sie gab ihren Widerstand auf. Der vermeintlich clevere Angelsachse bekam endlich ein neues Visum und konnte seine Papiere behalten. Doch ob der Ärger, die Laufereien und die zusätzlichen Geldausgaben das alles wert waren?

gam

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #9 am: 07. Mai 2010, 20:35:58 »

für ein Nonimmigrant O brauchst du weder 400K bzw. 800K!!

Danke fuer deine Antwort Uli.
Hab noch nie gehoert, das man fuer ein Non-Imigrant-O irgendwelches Kapital nachweisen muss. Das ist mir neu.
Voraussetzungen: Verheiratet oder ueber 50.

Zitat
Das Andere, die Staatsanleihen von etlichen (?) Millionen Baht berechtigten zum Erwerb von 1 Rai Land und weiteren Privilegien
Hellmut, das musste mir jetzt aber mal erklaeren. Mach mich bitte schlau.
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uli

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #10 am: 07. Mai 2010, 20:45:05 »

Ich bin unter 50 (noch 43) und habe das NonO multpl. entree Jahresvisa (man kann damit fast 15 Monate im Land bleiben, muss aber alle drei Monate Ausreisen) auch schon bekommen als ich noch nicht Verheiratet war!!

Gruß uli
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hellmut

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Mal wieder Trollalarm!
« Antwort #11 am: 07. Mai 2010, 20:48:19 »

Unser Neumitglied "Alex1976", der schon mit seinem Thread "7/11 für meine Freundin" für allgemeines Stirnrunzeln und bei vielen für Trollverdacht gesorgt hat, kopierte seine obige Schwurbelfrage übrigens aus dieser Quelle vom 10. Januar 2008: http://www.thailandfriends.de/node/1004781


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gam

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #12 am: 07. Mai 2010, 20:50:29 »

Zitat
auch schon bekommen als ich noch nicht Verheiratet war!

Ich hab es erst bekommen, als ich offiziel verheiratet war. Obwohl ich vorher schon eine Geburtsurkunde meines Sohnes nachweisen konnte.
Das zeigt mal wieder: Ermessungsspielraum , ... keine klare Regelung !
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hellmut

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #13 am: 07. Mai 2010, 21:02:50 »

...
Hellmut, das musste mir jetzt aber mal erklaeren. Mach mich bitte schlau.

Das kann ich leider nicht. Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, wer sich dafür interessiert, sollte sich lieber gleich bei einem th. Konsulat "schlau machen lassen".  ;D

Danke für den Link, Hellmut. ;)
Das bedeutet im Klartext, wer 1 Mio Euro in Staatsanleihen investiert, um 1 Rai=1600qm Land, auf seinen eigenen Namen registrieren zu können, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen. --C C--

@ dart, das sehe ich genauso. Etwas anderes wäre es natürlich wenn man ohnehin vorhat in Staatsanleihen zu investieren, und das damit verbundene Recht auf Grundstückserwerb als zusätzliches Bonbon betrachtet. Die Höhe der Zinsen für Thai Gouvernment Bonds und BOT Bonds sollte eigentlich hier einsehbar sein: BANK OF THAILAND/BONDS - Bei mir steht da leider nicht viel, was evtl. an meinem Browser liegen könnte.  ???
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dart

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Re: Nonimmigrant O Visa, Betrag in Staatsanleihen
« Antwort #14 am: 07. Mai 2010, 21:13:09 »

Ich muss meine eigene Aussage nochmal relativieren.
Die Regelung der 40 Mio. Staatsanleihen zum Grundstückserwerb, zielt wohl eher auf ausländische Großunternehmen.
Da ist die Summe natürlich Klingelgeld, wenn man z.B. beabsichtigt eine neue Shoppingmall zu bauen.
Für den Privatmann/frau ist das natürlich unsinnig, und es macht keinerlei Sinn, sich darüber Gedanken zu machen, wenn es sich um Visafragen oder Landerwerb handelt.
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