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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: hanni am 28. März 2015, 15:38:35

Titel: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: hanni am 28. März 2015, 15:38:35
Hallo, ich hab da mal ne Frage:

Habe mit meiner Thaifrau 20 Jahre in D gelebt und gearbeitet,(Status meiner Frau:Aufenthtitel ,unbefristet) sind Anfang 2014 nach TH <umgezogen>. Soviel ich weiss, verfaellt ihr Aufenthaltstitel nach 6 Monaten, wenn sie ausserhalb D ist..... Frage aber dazu, wie waere es jetzt moeglich, das wir beide bei Bedarf evtl. doch wieder nach D gemeinsam wollen, z.B in 3 Jahren?? Bestehen da Erfahrungen,Moeglichkeiten, was sagt das Gesetz, ist die Ehe sorum geschuetzt, oder wieder die Anfangsprozedur (Einladung, jetzt Sprachtest, Kostenuebernahme etc.) Nur nach Aufenthalt hier kann ich keine Einkuenfte nachweisen bei Rueckzug, also kaeme erstmal in D fuer mich (uns??) Arbeitslos also Hartz4?? Wo bleibt meine Frau ab?
Was koennt ihr mire dazu sagen? Ist vielleicht auch fuer andere hilfreich.

Tschuess H.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: volkschoen am 28. März 2015, 16:08:03
Also in Berlin war das vor Jahren noch so, die Thai Frau ist auf die Auslaendernehoerde gegangen und hat sich abgemeldet. Sie musste einen Grund angeben und oft wurde erklaert, die Eltern sind krank und muessen gepflegt werden.

Es wurde einen Vermerk fuer die Akte gefertigt und der Aufenthaltstitel blieb unangetastet. Wenn die Thai Frau wieder einreist, dann muss sie dort wieder vorsprechen.   
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Haus am 28. März 2015, 16:12:15
geht auch telephonisch

beim zuständigen Stadtamt

vor Rückkehr

hat eine Bekannte meiner Frau vor einem Jahr gemacht
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: uwelong am 28. März 2015, 16:23:21
Bei uns war es so, das wir ein Schrieb vom Ausländeramt bekamen, in dem stand, das der Aufenthaltstitel nicht erlischt.

Grundlage war unsere Ehe!

Schlau gemacht hatten sie sich in einem Gesetzestext!

Den mußt du dir mal raussuchen  oder –lassen!

Auch in D ändern sich die Gesetze, so das du dir schon den momentanen Stand erfragen mußt!

(ev. das Ausländeramt direkt anschreiben!)
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Vimana am 28. März 2015, 16:25:52
@ Hanni
Einfache Antwort: Das Visum verfällt nach 180 Tagen.

Übrigens, 6 Monate sind 183 Tage wenn kein Februar zwischendrin liegt, das Visum ist auch verfallen!
Selbst schon live erlebt, hier gab es noch eine gewisse Verhandlungsmöglichkeit, weil das Ausländeramt in Deutschland nachweislich von 6 Monaten gesprochen hatte.
Und weil zufällig ein Mitarbeiter der deutschen Botschaft am Flughafen war.
Trotzdem wurde nochmal vom Flughafen in Bangkok aus in Deutschland angerufen und alles kontrolliert.
In Deutschland dann Besuch beim Ausländeramt und jede Menge Stempel und ein neues Visum.

Es gibt auch die Möglichkeit, VOR der Ausreise eine Verlängerung zu beantragen mit Begründung.
Aber das habt ihr wohl nicht gemacht.
In deinem Fall hilft wohl nur eins, neuer Antrag mit allem drum und dran. :(
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: uwelong am 28. März 2015, 16:30:48
Einfache Antwort: Das Visum verfällt nach 180 Tagen.

Einfache Antwort: Es geht hier nicht um ein Visum!
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Vimana am 28. März 2015, 18:04:24
@ Uwelong

Einfache Antwort: Es geht hier nicht um ein Visum!

Entschuldigung mein Fehler.
Was aber nichts daran ändert, dass der Aufenthaltstitel jetzt verfallen ist.

Eine Verlängerung der 180 Tage auf Antrag ist möglich, das muss aber VOR der Ausreise beantragt werden.
Möglicherweise jetzt auch vor Ablauf der 180 Tage, das kann ich nicht beantworten.

Aber bei @Hanni ist jetzt schon eine Menge Zeit seit dem Verfall vergangen und er hat sich nicht um eine Verlängerung bemüht.
Das wird der Knackpunkt sein. Die Gesetze sind eher verschärft worden.

@ Uwelong wann habt ihr das Schreiben vom Ausländeramt bekommen? Vor oder nach Ablauf der 180 Tage?
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Vimana am 28. März 2015, 18:12:38
@ Uwelong

Im Prinzip hat @Volkschoen den Ablauf schon beschrieben.
Als Begründung geht wohl auch die Ehe wie bei euch.

Eigentlich einfach, aber telefonisch wie bei @Haus wäre mir doch etwas unsicher.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Non2011 am 28. März 2015, 18:30:40
Ihre Niederlassungserlaubnis (bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigungerlischt nicht, wenn Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen:


Rechtmäßiger Aufenthalt über 15 Jahre

Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und kein besonderer Ausweisungsgrund vorliegt. Das gilt auch für Ihre(n) ausländische(n) Ehegattin/Ehegatten oder eingetragene(n) Lebenspartnerin/Lebenspartner, wenn Sie mit dieser/diesem in häuslicher Lebensgemeinschaft leben, diese/dieser eine Niederlassungserlaubnis besitzt und der Lebensunterhalt gesichert ist. Rentner legen bitte den Rentenbescheid sowie einen Krankenversicherungsnachweis.

Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen

Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, kein besonderer Ausweisungsgrund vorliegt, die eheliche Lebensgemeinschaft oder die eingetragene Lebenspartnerschaft im Ausland fortbestand und im Bundesgebiet nach Ihrer Wiedereinreise weiterhin besteht

Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis bzw. der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG aus. Diese Bescheinigung, kann für die Wiedereinreise erforderlich sein. Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 10,- €.

Anmerkung von mir !
Die sicherung des Lebensunterhaltes spielt für die Ehe eines DEUTSCHEN STAATSBÜRGER nur eine untergordnete Rolle. Gem Grundgesetz kann die Einreise der Ehefrau bzw. das Leben der Ehe in der BRD nicht verweigert werden - auch wenn die Ausl. Behörden hier wieder besseren Wissen ( fast ) immer anders argumnetieren.

Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Isan Yamaha am 28. März 2015, 18:33:26
Was aber nichts daran ändert, dass der Aufenthaltstitel jetzt verfallen ist.
Das war aber bei uns nicht der fall,vor 5 Jahren.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: uwelong am 28. März 2015, 18:40:38

Es war vor der Ausreise + vor 12 Jahren!

Man bezog sich aber auf das Gesetz, in dem stand sinngemäß, das bei einer Ehe und Zusammenleben, der Titel eben nicht verfällt!

Deswegen ja mein Rat, direkt das Amt an zu schreiben1

Ich kann mir auch vorstellen, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden wird! Ähnlich wie bei "Thaistyle"!

Ich sehe gerade, non2011 hat das entsprechende Gesetz gerade gepostet!
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Vimana am 28. März 2015, 20:21:11
@Non2011

Vielen Dank, damit weiss ich jetzt, warum es bei meiner Frau Probleme gab.
Sie hatte damals (2011) ihre 15 Jahre noch nicht voll.

Ich habe dieses Gesetz mal gegoogelt. Da steht auch was von 6 Monaten drin, das hatten wir auch eingehalten.
Nur waren das damals 183 Tage und beim Check In für den Flug wurden vom Personal 180 Tage als maximal möglich erklärt.
Vielleicht war das auch eine typische thailändische Selbstherrlichkeit.

Beim nachfolgenden Besuch des Ordnungsamtes in Deutschland wurde erklärt, das sei grundsätzlich alles kein Problem, aber bitte vorher klären.
Es wurde aber auch nicht auf die 15-Jahre- Regelung hingewiesen.

Jedenfalls, die Chancen von @Hanni sind damit deutlich besser, da seine Frau ja schon 20 Jahre in Deutschland gelebt hat.
Trotzdem sofort drum kümmern, da das alles nicht vor der Ausreise gemacht wurde, wird es wohl seine Zeit dauern.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: udo50 am 28. März 2015, 20:47:50
Wir haben für meine Gattin 2007 diese Bestätigung über den Fortbestand der Unbefristeten geholt.     Zudem Zeitpunkt war sie aber schon weit über 15 Jahre in D.Die Übersiedlung 2007 haben wir dann  nicht angetreten.     2013 sind wir dann noch einmal zum Ausländeramt .da diesmal die Ausreise 100 pro sicher war.   Das Schreiben von 2007 war noch gültig hat die Tante vom A. Amt gesagt.   Auf meine Bitte wurde ein neues Schreiben ausgestellt mit dem von mir erwünschten Vermerk. AUCH BEI  ABMELDUNG von uns Zwei Beiden auf dem Einwohnermeldeamt Bzw.A Amt.   Da ich ja immer alles 100 % abgesichert haben möchte haben wir uns bei der D. Botschaft in Bgk. Noch mal erkundigt.    Meine Perle möchte nämlich im July nach "Hause " zur Tochter und Enkelkinder in D .    Für 4 Wochen.  Heimweh :D :D No Problem von der Botschaft. 

  So, endlich mal mehr als 2 Zeilen geschrieben :] :] :] :]

   Schönes Wochenende aus Photharam Udo
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Helli am 28. März 2015, 21:23:21
Wenn ich das alles hier so lese, gibt es diese "Probleme" auch, wenn Mia einen deutschen Pass hat (der nach 15 oder 20 Jahren in DE doch keine Problem darstellen sollte)?
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: udo50 am 28. März 2015, 21:28:51
Hallo Helli

  Also "Meine" hat auch nach ca 26 Jahre D keinen d. Pass. Früher einmal daraufhin angesprochen meinte sie püa arai!! Also wofür. {;  Dafür ist sie viel zu stolz auf ihr Vaterland ??? ;D
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Helli am 28. März 2015, 21:56:12
Dafür ist sie viel zu stolz auf ihr Vaterland ??? ;D
Das ist meine auch, aber mehr noch auf ihre Familie fixiert. Aber so langsam setzt sich die Erkenntnis durch, dass sie dem ganzen politischen Hickhack im Notfall nur entgehen kann, wenn sie sich um einen deutschen Pass bemüht. Das kneift allerdings momentan noch, weil sie eine ganz gute Saisonstelle hat und andernfalls ein ganzes Jahr die Schulbank drücken müsste (Integrationskurs) und dann nicht über Winter "nach Hause" könnte. Schau'n wir mal, wie's weiter geht.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Rangwahn am 28. März 2015, 22:12:16
Mir wurde das vor zwei Jahren von der Ausländerbehörde so erklärt:

Wenn die thailändische Ehefrau vor Vollendung von 15 Jahren rechtsmässigem Aufenthalt und alleine (also ohne deutschen Ehemann) für mehr als 6 Monate aus D ausreist erlischt der unbefristetet Aufenhaltstitel nach sechs Monaten Auslandsaufenthalt.

Sinn und Zweck:

Wenn die thail. Ehefrau ohne ihren deutschen Mann für mehr als sechs Monate ausreist sieht der Deutsche Staat die Grundlage der Ehe für den unbefristeteten Aufenhaltstitel als nicht mehr erfüllt an.
Ist die thail. Ehefrau jedoch mit dem deutschen Ehemann ausgereist ("ausgewandert") und wird die Ehe dort weiterhin vollzogen dann bleibt der Aufenthaltstitel auch nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt unangetastet!

Klingt für mich logisch und nachvollziehbar.

Ausnahmen:

Die zuständige Ausländerbehörde kann und muss bei nachvollziehbarem Grund auch bei alleinigem Auslandsaufenthalt der thail. Ehefrau von mehr als sechs Monten ein Dokument erstellen das bestätigt dass der Aufenthaltstitel dann eben nicht verfällt. Solche Gründe sind zB. nachweisbare schwere Erkrankung eines Elternteils (nachweisbare Pflege durch die thail. Ehefrau) etc.















Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Helli am 28. März 2015, 22:21:45
Klingt für mich logisch und nachvollziehbar.
Das hieße aber dann auch, dass diese Erlaubnis der Frau erlischt, wenn der Göttergatte das Zeitliche segnet (denn dann ist sie ja nicht mehr verheiratet!) Noch ein Grund mehr, den dt. Pass anzugehen.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Non2011 am 28. März 2015, 22:36:36
@Helli

 ,,,,, Das hieße aber dann auch, dass diese Erlaubnis der Frau erlischt, wenn der Göttergatte das Zeitliche segnet (denn dann ist sie ja nicht mehr verheiratet!) Noch ein Grund mehr, den dt. Pass anzugehen ,,,,,,


Verunsichert doch bitte die Leutchen nicht immer :.

Das obig Gen. ist definitiv nicht korrekt ! Die BRD - ist nicht TH ! Sollte die TH - Ehefrau sich verabschieden - dann gilt in TH der Farang nicht mehr als verheiratet und seine dementsprechende Rechte ( die ohnehin mager genug ) verfallen mit einer Frist von 360 Tagen. Nicht so in der BRD.

Und um Himmelwillen - warum Deutschen Pass ? Die Thais verlieren dadurch einige der angestammten Rechte die Sie als TH - Bürger in TH - haben.

Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: vicko am 28. März 2015, 22:37:21
Das hieße aber dann auch, dass diese Erlaubnis der Frau erlischt, wenn der Göttergatte das Zeitliche segnet (denn dann ist sie ja nicht mehr verheiratet!) Noch ein Grund mehr, den dt. Pass anzugehen.

So weit so gut.
Und was ist dann, wenn die Frau z.B. Kinder hat, die in DACH geboren wurden bzw. dort auch ihren ständigen Wohnsitz haben ?
Ich tippe mal auf, die Frau kann kommen da ihr/e in Kind/er in DACH lebt/leben.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Hans Muff am 28. März 2015, 22:42:14
Die Kinder wären ja Deutsche. Für die Mutter käme zumindest eine Duldung aus humanitären Gründen in Betracht.
Jetzt lasst uns aber nicht völlig von Hannis Frage abweichen.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Non2011 am 29. März 2015, 00:13:16
https://www.lsvd.de/recht/ratgeber-zum-lpartg/11-auslaender-und-staatsangehoerigkeitsrecht.html#c4360
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Helli am 29. März 2015, 09:26:08
Und um Himmelwillen - warum Deutschen Pass ? Die Thais verlieren dadurch einige der angestammten Rechte die Sie als TH - Bürger in TH - haben.
Mitnichten, da sie ihren Thai-Pass ja behalten dürfen!
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Non2011 am 29. März 2015, 12:56:02
Nach meinem Stand - IST - akzeptiert - TH - keine doppelte Staatsbürgerschaft. Die Gesetzeslage in der BRD ist mir ( noch ) nicht zur Gänze bekannt. Aber auch hier dürfte für eine Thai ( Ausnahmen bestätigen die Regel ) eine Doppelte ausgeschlossen sein.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Helli am 29. März 2015, 19:00:17
Nach meinem Stand - IST - akzeptiert - TH - keine doppelte Staatsbürgerschaft. Die Gesetzeslage in der BRD ist mir ( noch ) nicht zur Gänze bekannt. Aber auch hier dürfte für eine Thai ( Ausnahmen bestätigen die Regel ) eine Doppelte ausgeschlossen sein.
Du weißt auch nicht alles besser! TH akzeptiert keine 2 Pässe, das ist bekannt. Müssen die das wissen?
"Meine" AB in DE hat meiner Frau direkt angeboten, nach einem Integrationskurs eine "Einbürgerung" anzustreben. Entgegen der allgemeinen Kritik an Verwaltungen wussten die sehr genau über die Verhältnisse hier Bescheid. Denen war auch bekannt, dass Thais mit nur deutschem Pass evtl. vorhandenes Land zwangsweise abgeben müssen. Soweit mir bekannt, ist die z.Zt. geübte Praxis in DE so, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht gefördert, aber geduldet wird.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Non2011 am 29. März 2015, 20:06:14
@Helli

habe ich behauptet alles besser zu wissen  ???

Und was bitte möchtest Du mir jetzt sagen ? Indirekt hast Du ja meine Aussagen / Feststellungen in etwa bestätigt ?

Mir persönlich ist es doch völlig Hose wie Jacke ob eine Thai 1 -2 -3 - oder ,,, Pässe hat. Nur, der Brunnen usw ,,,, oder wie händelt Frau das mit der Ein - nach TH und mir der Ein - in die BRD !

Irgenwann ? aber mir kann,s Recht sein.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Patthama am 30. März 2015, 17:57:19
Hallo
Nochmal etwas  zur urspruenglichen Frage
Als wir uns 2004 in D abgemeldet haben, hat uns die Dame vomAusl.Amt folgende Antworrt gegeben.Wenn meine Frau laenger als als 180 Tage nach Thailand geht,erlischt die Auffenthaltsberechtigung.Auf Antrag ,kann sie verlaengert werden,wenn zwingende Gruende,(zB.Pflege von Angehoerigen), vorliegen.Der Antrag muss aber vor der Abreise gestellt werden.

So lange die Ehe weiterbesteht,kann meine Frau jederzeit mit mir wieder nach D umziehen.Nur muss sie dann, nach der Wiedereinreise, die gleiche Prozedur  halt nochmal durchfuehren.Bei uns in Badem-Wuertthemberg gibts zuerst wieder eine Auffenthaltserlaubnis von einem Jahr,dann drei Jahre,und dann wieder Unbefristet.
Die Dame vom Amt meinte auch,dass es von Vorteil seil,den Reisepass mit dem alten Auffenthaltstitel,gut aufzubewahren.Wenn man z.B. dann auf die D-Botschaft geht,um wieder ein Einreisevisum zu beantragen.

Meine Frau,und ich haben allerdings nicht vor,wieder ins kalte Germanistan zurueck zu ziehen.Da muss es schon aussergwoehnliche Umstaende dafuer geben.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: uwelong am 30. März 2015, 18:16:17
hat uns die Dame vomAusl.Amt

Auch diese Dame hat sich an das Gesetz zu halten!

Zum Nachlesen, der Text steht in Antwort #8 !
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Patthama am 30. März 2015, 19:36:42
Hallo uwelong

So lange eine Ehe weiter besteht,muss die Ausl. Behoerde sowieso wieder eine Auffenthaltserlaubnis geben.Ausser die Thai-Mia hat vor dem Umzug nach TH.grossen Mist gebaut.

Was diese Dame vom Amt mir halt damals 2004 sagen wollte,ist,dass der derzeitige Titel nach einem halben Jahr ungueltig wird,und es bei einer evtl.wieder Umsiedlung nach D, kein  Grund gibt eine neue Aufenthaltserlaubnis zu verweigern.Nur muss man halt wieder alles beantragen.

Uwelong,so wurde es mir 2004 erzaehlt,und nicht zu vergessen ist auch,dass es Unterschiedliche Regeln, in den einzelnen Bundeslaender gibt.In Bayern,und BW sollen die Bestimmungen am strengsten ausgelgt werden.
Manche Gesetze werden auch immer mal wieder geaendert.

Mir erschien es nur wichtig,dass der Fragesteller sich nicht so viel Sorgen machen soll.Wenn er schon mehrere Jahre mit seiner Frau in D gelebt hat,und die Ehe noch gueltig ist,dann gibt es keinen Grund,dass seine Frau nicht wieder nach D umziehen kann.Ob nun ihr altes Auffenthaltsrecht nach einen Halben Jahr erlischt,wenn ja,dann bekommt sie halt wieder ein Neues.Das ist halt dann wieder Futter fuer die heilige Bueroktatie in D.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: schiene am 30. März 2015, 19:55:00
Wenn sie sich aber aus Deutschland abgemeldet hat und ihre Niederlassungserlaubnis abgelegt hat um nach Thailand zu ziehen und dazu den Antrag
auf Rentenauszahlung gemacht hat könnte es mit einer erneuten Niederlassungserlaubnis schwierig werden(ist nur eine Vermutung von mir.)
Ich glaube bei einer Rentenauszahlung muss sie sowieso erst mal 2 Jahre wieder in Thailand gelebt haben.Die Rente wird auch nur ausgezahlt was sie eingezahlt hat.
Der Arbeitgeberanteil wird nicht ausgezahlt.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Non2011 am 30. März 2015, 23:33:10
@schiene

Das mit den 2 - Jahren Wartezeit ab d. Abmeldung aus der BRD bis zur dann Auszahlung ist korrekt. Jedoch wird jede Bank - XY - diese zu erwartende Auszhalung ( sehr gerne ) vorfinanzieren. Allerding würde ich mir das aufgrund der Verluste, wie Du auch schon erwähnt hast ( Abzug d. AG - Anteil nebst eventueller Zeiten d. Arbeistlosenmeldung etc. etc. ) reiflich überlegen. Leider kenne ich das Alter der bes. Dame nicht - kann aber aus Erfahrung aus d. Bekanntenkreis sagen :. der schnelle Mammon ist auch relativ schnell verbraucht - und dann ?

Die Rente is sischer / nun gut, ein Quentchen Wahrheit ist schhon damit verknüpft. Was ich damit sagen will ist, sollte die Dame bereits jenseits d. 50 er. und oder auf diesen Auszahlungsbetrag nicht zwingend angewiesen sein - würde ich persönlich es lassen. Selbst wenn nur, stapeln wir etwas tief so ca. 250.- Euro im Monat an Rentzahlung anstehen würden, wären das nach derz. Kurs immerhin so um die 8 - 9 tausen Bath. Für den z. B. Isan ein recht ansehnliches Sümmchen, wobei hier die jährliche Rentensteigerung ( bekommt die Dame sodann ja Brutto - für Netto ) ,,,,,,,  Aber letztlich muss das Jede/r selbst entscheiden.   
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: hanni am 03. April 2015, 17:45:49
hallo, nochmal, , danke fuer eure Tips, und Hinweise

Non , Uwe long, alle anderen auch natuerlich, taten sich aber Anschlussfragen dazu auf.

- wir haben uns getrennt aus D, nur beim EinwohnerMeldeamt abgemeldet: erst meine Frau (maerz 2014), sind dann gemeinsam, mit unseren 2 Katzen nach TH. Wollten sicher sein, das die Katzen ins Land duerfen....

Haette es mit den Katzen Probleme gegeben, oder ein Zurueck, waere meine Frau auch wieder mit zurueckgeflogen, nur das euch das mal klar ist, das Timing haben uns die Katzen vorgegeben....

Frau ist dageblieben mit Katzen (TH), ich bin zurueck im April 2014, die Wohnung (D) aufloesen, alles abwickeln und nach meiner Abmeldung Einwohnermeldeamt, im August 2014 wieder zu meinen Lieben zurueck. Seit dann leben wir hier.

Meine Ausgangsfrage bezog sich auf einen evtl. Rueckzug unbekannten Termins. Wir wollen hierbleiben, aber niemand weiss was in Zukunft erforderlich sein koennte.

Frage: Ob die Auslaenderbehoerde davon weiss, ist mir jetzt nicht bekannt.....durch Abmeldung nur beim Einwohner Meldeamt. Ich vermute aber, das die dies an die weiterleiten! Sollten wir von hier aus (Dt. Botschaft?) jetzt irgendwas machen, fuer diesen Eventualfall...oder einfach so laufen lassen, denn die anderen Kriterien, treffen ja zu, fuer die Wiedereinreise evtl.?

Frage: Meine Frau hat 20 Jahre in Deutschland gearbeitet, mehrere Firmen im Zeitraum, jeder weiss hier, das die meisten Frauen, meine auch, <einfach gestrickt> ist, und Deutsch mehr recht als schlecht sprach. Somit auch in den 20 Jashren nur Arbeiten im Niedrieglohnsektor gemacht hat, z.b. Krankenhauskueche, Pflegedienst, Bueroreinigung,Supermarkthilfe etc.  Da hat sich in dieser Zeit (ca. 20 Jahre) ein Rentenanspruch von ca 120 Euro!! angesammelt. Meine Frau ist jetzt 55. Schon in D im April 2014 hatte ich fuer sie die Auszahlung der eingezahlten ArbeitnehmerAnteile beantragt.  Wir wurden tatsaechlich gefragt, ob <wir ihrer Frau nicht eine Rente ermoeglichen wollen? Darau fragten wir wann: Im Jahr 2025!!!  Ganz erhrlich, wer weiss, was dann ist. Und was sind 120 Euro, selbst evtl. mit 1% ,2% Steigerung dann noch Wert. Wir denken mit ca 10.000 Euro jetzt wissen wir mehr anzufangen. (Dazu waer natuerlich schoen, das der Tiewfflug des Euro mal aufhoert, sonst erledigt sich das von selbst!)

Wie verhaelt es sich zur Wiedereinreise evtl. nach einigen Jahren und Auszahlung dieser Anteile?

 Frage: Der naechstmoegliche Beantragungszeitraum, wurde uns mitgeteilt (2 Jahre), somit stellen wir diesen Antrag bei der Dt. Botschaft, oder direkt zur Dt. Rentenversicherung?

Zu Helli: was ich weiss zu Einbuergerung ist: heutzutage kann eine Thaifrau nach ca 8 Jahren !! in der BRD ein Einbuergerungstest machen, bekommt dann den deutschen Pass zusaetzlich, zu ihrem Thaipass!   Vorher, hat D eine Doppelstaatsbuergerschaft ausgeschlossen, und immer versucht das durchzusetzen. Dadurch das ein Thailaender aber so mit seinem Land und Kultur verwurzelt ist, wird Thailand nicht von seinen Buergern die Aufgabe ihrer Staatsbuergerschaft verlangen. Ich weiss das  Thais in D die beide Paesse haben, auch  beide nutzen, jenachdem was fuer sie vorteilhafter ist, auf der Welt. M.M nach gibts auch hierzu eindeutige Gesetze mittlerweile, die auch garnicht mehr so verschaerft sind, denn: der deutsche Staat ist interessiert am Zuzug von Staatsbuergern, das sieht man ja momentan!!!! Lieber sind ihm allerdings schon <unauffaellige Langzeitbewohner >der BRD, dafuer wurde die Einbuergerungsprozedur zum Zeitpunkt unseres Auszugs 2014 ,entschaerft.   Schade fuer uns, denn ca.  6 Monate(Antragsprozedur) weiter in der BRD, wollten wir nicht nur wegen des Dt. Passes aussitzen.

Falls sich noch was ergibt melde ich mich nochmals. Und danke nochmals.

Schoene Ostertage noch, Tschuess erstmal H.  {+

Titel: Re: Neuregelung beim Visarun?
Beitrag von: hanni am 22. Mai 2015, 12:56:23
hi Forum, dart, uwelg, Non2011,
auch wenn 100 tage rum sind, geb ich meinen Senf dazu....

#183 Dart :Die Behörden in DACH sollten das für Thais genau so handhaben...dann besteht langfristig die Hoffnung das die nationalistischen  Thais aufwachen, und sich (auch wenn sie es hassen), irgendwann mal als Mitglied in einer internationalen Völkergemeinschaft verstehen.

genau meine Meinung.....der Blick ueber den Tellerrand sollte schon sein, denn auch TH will ein Globalplayer sein!!

#233 Uwelong :Das ist meine unumstößliche Meinung!!!:


Niemand hat das Recht, meine Ehefrau und mich, durch jegliche Art von Behinderung, unser gewolltes Zusammenleben zu beeinflussen!


genau meine Meinung, ein Globalplayer muss das auch endlich mal anerkennen das internationale Voelkerrecht,Menschenrecht, sonst hat er auf der grossen "Buehne" nichts zu suchen bezieht sich also nur auf Mischehen und Patchworkfamilien Dach/TH, das ist ein Rechtsanspruch!!

#243 Non2011:   wenn Verheiratet - ist eine Verpflichtungserklärung nicht notwendig. Da unser Grundgesetzt ( BRD ) den Schutz und die Belange der Familie besonders schützt ( ganz im Gegensatz zu TH ) kann und darf auch die Einreise in die BRD-  H4 hin oder her, nicht verweigert werden - es sei denn, diverse Straftaten der Ehefrau sind der Botschaft bekannt.

genau, siehe Uwel....das sollte endlich mal verklickert werden, im Umkehrschluss: hat der Ehemann das Recht bei seiner Ehefrau zu leben, das begruendet nicht sein Geld sondern die Heirat!  Auch die Thail. Ehefrau kann hier soviel Geld verdienen, das sie mit ihrem Ehemann davon leben koennte. Wenn beide nix haben, muss die Frau fuer beide arbeiten, oder aber endlich wird auch ueber ein "wie auch immer geartetes Work Permit" fuer den FarangEhemann nachgedacht, denn in D bekommt die Ehefrau automatisch die Arbeitsbewilligung mit Aufenthaltserlaubnis.  Das gleiche Ansinnen natuerlich bei Kindern, Familienzusammenfuehrung. Ist meine Meinung hier besteht einfach Nachholbedarf. Nur wen interessiert es hier, wenn nicht von Aussen Druck gemacht wird, denn die Thais sind dafuer einfach "taub". Wollen Globalplayer sein, aber haben eine unsichtbare Mauer um ihr Land errichtet, die auch in so manchem nationallistischen Koepfen besteht. (Mauer, da war doch was) {--

Gruesse H.

Titel: Re: Neuregelung beim Visarun?
Beitrag von: peter1 am 22. Mai 2015, 15:53:31
aber es ist in d doch so :

verlassen ehefrau u. mann deutschland fuer z.b. 2 jahre wohnsitz aufgeloest, abgemeldet. danach erlischt doch aufenthalltstitel der ehefau ( nach 6 monaten) wenn sie nicht 15 jahre in d
gelebt hat   ??? oder reicht der fortbestand der ehe fuer eine einreise aus ???

mfg
peter1
Titel: Re: Neuregelung beim Visarun?
Beitrag von: Helli am 22. Mai 2015, 19:21:13
aber es ist in d doch so:
verlassen ehefrau u. mann deutschland fuer z.b. 2 jahre wohnsitz aufgeloest, abgemeldet. danach erlischt doch aufenthalltstitel der ehefau (nach 6 monaten) wenn sie nicht 15 jahre in d
gelebt hat??? oder reicht der fortbestand der ehe fuer eine einreise aus???
Wo steht das denn? Seit wann ist denn eine Niederlassungserlaubnis an den Bestand einer Ehe gekoppelt?
aus Wiki:
Einige Änderungen gegenüber dem bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Ausländergesetz:
Abschaffung der bisher vier verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen zugunsten von zwei „Aufenthaltstiteln“, nämlich der Niederlassungserlaubnis (unbefristet, unabhängig von einem „Zweck“ des Aufenthalts) und der Aufenthaltserlaubnis (befristet, stets in Abhängigkeit von einem Aufenthaltszweck erteilt.)
Titel: Re: Neuregelung beim Visarun?
Beitrag von: jock am 22. Mai 2015, 20:03:09
@peter 1


@Helli hat recht.Die Aufenthaltsbewilligung und die Niederlassungsbewilligung
ist nicht (unbedingt) an den Familienstand gebunden.

Aber bei einer ( in Deutschland) nicht voruebergehenden  Ausreise,erloeschen die
Aufenthaltstitel.

Die Fristen sind in D 6 Monate und soweit ich weiss in A 12 Monate.
Wie ich aber gelesen habe,kann bei bestimmten Gruenden eine Genehmigung
eingeholt werden,dass man sich laenger im Ausland aufhalten kann.

Jock

Eine Bitte :

Vielleicht kann einer der Moderatoren die letzten Beitraege in den richtigen
Thread  (Einreise) uebertragen,denn mit Visarun haben sie nichts zu tun.
Titel: Re: Neuregelung beim Visarun?
Beitrag von: kalasin am 23. Mai 2015, 00:11:03
@ peter 1

Es gibt einmal die Nationale und dann die EU - Niederlassungserlaubnis.Die Nationale erlischt nach 6 Monaten,
 die EU-Niederlassungserlaubnis nach 12 Monaten Auslandsaufenthalt.

Bei gemeinsammer Ausreise und wieder Einreise kann mann die Fristen auch Überschreiten.
Mann kann sich auch bei Ausländeramt eine Genehmigung holen, wenn mann sich länger im Ausland aufhält.


Hans

Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Helli am 23. Mai 2015, 05:13:01
Ihr habt überlesen, dass eine Niederlassungserlaubnis etwas anderes ist als eine Aufenthaltserlaubnis!
Die Niederlassungserlaubnis (im Umgangsdeutsch auch Daueraufenthaltserlaubnis genannt) ist unbefristet!
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: schiene am 23. Mai 2015, 05:17:25
@Helli

aus dem Wiki:
"Die Niederlassungserlaubnis wird zum Zwecke der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet erteilt. Sie gilt unbefristet. Sofern der Inhaber ein neues Trägerdokument erhält (Reisepass oder deutsches Passersatzpapier, vgl. § 4 AufenthV), wird die Niederlassungserlaubnis lediglich übertragen, ohne dass die Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft werden. Die Niederlassungserlaubnis erlischt jedoch in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (vgl. § 51 AufenthG), insbes. bei einer Ausweisung, einer nicht nur vorübergehenden Ausreise und einer nicht vorher genehmigten Abwesenheit aus der Bundesrepublik Deutschland von mehr als 6 Monaten, wobei für bestimmte Personengruppen weitere Ausnahmen gelten (vgl. § 51 Abs. 2 und 3 AufenthG). Darüber hinaus berechtigt sie sowohl zur Ausübung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer als auch zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Sie vermittelt darüber hinaus bei einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt einen besonderen Ausweisungsschutz (vgl. § 56 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Die Niederlassungserlaubnis kann daher neben der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU als die rechtlich stärkste Form der vier Arten des Aufenthaltstitels bezeichnet werden (vgl. § 4 Abs.  1 Satz 2 AufenthG).

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassungserlaubnis (http://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassungserlaubnis)

Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Alex am 23. Mai 2015, 05:47:12
Zitat
und einer nicht vorher genehmigten Abwesenheit aus der Bundesrepublik Deutschland von mehr als 6 Monaten, wobei für bestimmte Personengruppen weitere Ausnahmen gelten (vgl. § 51 Abs. 2 und 3 AufenthG).

Und genau da liegt der Knackpunkt . Man kann sich von seinem Ausländeramt bestätigen lassen , das dieses Niederlassungsrecht

eben nicht nach 6 Monaten Abwesenheit erlischt ! Wir haben ein solches Aufhebungsschreiben . Wir haben Wohnung in D und beide eine

Steuer ID Nummer  . Ich zahle in D meine Steuern und meine PKV sowie die obligatorische Pflegeversicherung !

Fall in meinem Bekanntenkreis .

In Deutschland abgemeldet mußte er für seine Thai Frau , die mehr als 14 Jahre in D gelebte hatte  auf der D Botschaft

eine Garantie Erklärung zeichnen , die Einkommen etc. einer Überpürüfung unterzog . Die Behandlung der Thai Frau

lief alles andere als gewohnt höflich durch die Thai*s auf der Botschaft ab , was zu Gesprächen mit deren Vorgesetzten führte .

Dem D Ehemann wollte man untersagen bei der Befragung anwesend zu sein und ich kann seinen Ärger dort voll verstehen !
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Non2011 am 23. Mai 2015, 13:09:58
Fall in meinem Bekanntenkreis .

In Deutschland abgemeldet mußte er für seine Thai Frau , die mehr als 14 Jahre in D gelebte hatte  auf der D Botschaft

eine Garantie Erklärung zeichnen , die Einkommen etc. einer Überpürüfung unterzog . Die Behandlung der Thai Frau

lief alles andere als gewohnt höflich durch die Thai*s auf der Botschaft ab , was zu Gesprächen mit deren Vorgesetzten führte .


Also ich weis nicht so recht, der Fall liegt doch eindeutig - es bedarf für die Ehefrau eines Deutschen Staatsbürgers / egal ob von der BRD abgemeldet oder nicht - keine Garantieerklärung f. seine Ehefrau. Das die Thai,s bei der Botschaft mitunter ihre Freundlichkeit ablegen ist ja hinlänglich bekannt. Es wird hier / unterstelle ich jetzt einfach mal - auch an dem Bekannten liegen, wenn dieser nicht mit Nachdruck darauf hinweist, das eine Garant. Erkl. explizit nicht notwendig. WEnn das partou die/der Sachbearbeiter/in nicht Raffen will, so muss Er halt zum Bäcker und nicht zum Brezel.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: Helli am 24. Mai 2015, 01:18:28
@Schiene
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
1.    Ablauf seiner Geltungsdauer,
2.    Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3.    Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4.    Widerruf des Aufenthaltstitels,
5.    Ausweisung des Ausländers,
5a.    Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6.    wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7.    wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
8.    wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.
Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.
Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Titel: Re: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau
Beitrag von: karl am 28. Mai 2015, 09:40:27
da habe ich doch noch was in meinem Computer gefunden.

(https://lh4.googleusercontent.com/-eaC5BV3_cMk/VWaPe9WXOfI/AAAAAAAAD1E/S79ymGwVK_A/w428-h547-no/Ausreise-6monate.JPG)

das Bild will nicht rein, ging sonst immer.
Kann das bitte ein Mod einfügen, ich sende es dann per email zum Mod


edit: Bild eingefuegt