ich stelle es mal hier rein, weil im gez thread das thema darauf kam
ich rate jedem in d mal an, sich reglemaessig von der schufa eine auskunft nach § 34 BDSG zu bestellen
einfach in eine suchmaschine folgenden begriff eingeben
bestellformular datenuebersicht schufa § 34 BDSG
diese ist einmal jaehrlich kostenlos
einfach das kostenpflichtige kaestchen durchstreichen, kopie vom personalausweis dazulegen
und ankreuzen, das man die wahrscheinlichkeitswerte haben moechte
unterschreiben, und absenden, und meistens hat man das nach spaetestens 2 wochen im briefkasten
dort steht dann beispielsweise
die spasskasse xyz hat uns unter der nummer 123456789 mitgeteilt das am 1.1.2000 ein girokonto eroeffnet wurde,es besteht eine unbefristete kreditlinie in hoehe von xyz euro
diese information wird gespeichert, solange die geschaeftsbeziehung besteht
es ist insofern interessant, das es zum einen passieren kann, das einem falsche daten zugeordnet wurden, zum anderen es sein kann das kredite die laengst abbezahlt sind, noch gespeichert sind
oder das geschaeftsbeziehungen drinstehen, die laengst nicht mehr existieren, oder aber das ploetzlich adressen auftauchen, an denen man nie gemeldet war
nur um mal einige moegliche fehleintraege zu nennen
saemtliche falscheintraege sollte man umgehend korrigieren lassen, denn dazu ist die schufa verpflichtet
dadurch kann man auch eventuellem mißbrauch der eigenen daten auf die spur kommen
und man hat etwas zur hand, wenn man beispielsweise gerade umziehen will, kann man das dem vermieter mal vorab geben, denn damit signalisiert man offenheit