Thailändische Versicherungsgesellschaft
Über longstay.tgia.org eine thailändische Krankenversicherung abschließen
Versicherungsbescheinigung (Original falls vorhanden vorzeigen + 2 Kopien einreichen)
Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 2 Kopien einreichen)
Schilda lässt grüssen!
warum auch eine thailändische Versicherungsgesellschaft ein "foreign insurance certificate" unterschreiben sollte, entzieht sich meiner Verständnis. Da sind sie übers eigentliche Ziel hinaus geschossen !! Denn das Formular ist ja eigentlich NUR und ausschliesslich für den Fall gedacht, dass der Antragsteller eine deutsche KV (für die Thais eine "foreign" KV !!!) abgeschlossen hat. Es steht ja auch so auf dem Formular !!
Das Konsulat Canberra, dessen Text mir gestern vorlag, macht das richtig: Das Formular "foreign insurance certificate" wird nur ausgefüllt, wenn der Antragsteller eine australische KV abgeschlossen hat. Bei Abschluss eine thailändischen KV genügen die Vorlage der Original-Police und 2 Kopien. Ist ja auch logisch !
Ganz abgesehen davon: Der Antragsteller befindet sich in Deutschland, er kann eine thailändische Versicherung nur online abschliessen, sodann muss man mir mal erklären, wie es dann weiter gehen soll:
muss er das unausgefüllte Formular mit der Post an die thailändische Versicherung schicken?? und darauf hoffen, das von drei Direktoren unterschriebene Dokument wieder zeitig zurück zu erhalten
?? Das kann ja WOCHEN dauern !! Wie stellen sie sich das vor auf der Botschaft?
Erstaunlicherweise gibt es nach wie vor das 1-Jahr Non-Omm-O Multi Entry auf der Botschaft und den beiden Konsulaten. Da kann man nur jedem raten, sich damit zu behelfen, bevor man sich auf dieses HickHack einlässt.
Aus dem Non-Imm-O heraus kann man jederzeit die EOS based on marriage oder retired beantagen, solange man die finanziellen Voraussetzungen erfüllt - OHNE jegliche KV-Pflicht
Schilda, zweiter Teil:
Es wird ohne weitere Erklärung geschrieben, dass eine Versicherung für die gesamte Dauer "des Aufenthalts" abgeschlossen werden muss. Hier steht NICHTS von der Gültigkeitsdauer des Visums. Die Gesamtdauer des Visums beträgt 1 Jahr, zusätzlich bekommt man ein zweites Jahr Aufenthaltsberechtigung, wenn man kurz vor Ablauf des Visums ausreist und wieder einreist (das Visum wird nicht "verlängert" - nur die zusätzlich genehmigte Aufenthaltsdauer von weiteren 365 Tagen wird gestempelt)
Das würde ja bedeuten, dass man bei beabsichtigten zwei Jahre Aufenthaltsdauer diese mit einer deutschen KV bestreiten darf !!!!
Darf man aber laut der police order, der das Ganze zugrunde liegt, gar nicht. Haben die was übersehen? Ja, sie haben etwas übersehen!
In der police order steht explizit, dass man im zweiten Jahr keine deutsche (foreign) KV mehr akzeptiert, sondern es dann eine thailändische KV sein muss.
Man hat das Gefühl, dass der Textgestalter der Botschaft geschlafen hat. Guten Morgen, der Herr !! Aufgewacht !!