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Autor Thema: Thailands Gefängnisse  (Gelesen 46188 mal)

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namping

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #30 am: 05. Oktober 2014, 06:46:31 »

Solch thailaendische Verhaeltnisse wuensche ich mir in der BRD, damit unsere Verbrecher endlich mal wissen was eine Strafe ist.  {* {* {*
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Tommi

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #31 am: 05. Oktober 2014, 07:27:41 »

Menschenrechte gibt es nicht in kleinen Scheibchen.
Brot und Wasser - nächste Ausfahrt Foltersheim.
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arthurschmidt2000

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #32 am: 05. Oktober 2014, 09:09:57 »

Das ist alles nur die Frage danach, wie viel Geld man dafür in die Hand nehmen will und kann. Ich vermute mal, dass Dir hier keine basisdemokratisch legitimierte Lösung vorschwebt.
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Tommi

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #33 am: 05. Oktober 2014, 10:07:23 »

Ich finde, Uli Hoeneß sollte das entscheiden. Betroffene
wissen, wie ein moderner Strafvollzug aussehen sollte.

In London wurden früher den Taschendieben öffentlich
der Kopf abgehackt. Das geschah auf grossen Plätzen
der Stadt. Man sagt, bei diesen Anlässen hätte es die
meisten Taschendiebstähle überhaupt gegeben.

Strafe muss Sinn machen, erfüllte "Rachelust" hilft wenig.
« Letzte Änderung: 05. Oktober 2014, 10:29:50 von Tommi »
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vicko

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #34 am: 08. Oktober 2014, 21:12:06 »

Den Gedanken der Resozialisierung von Straftätern kennt man offenbar in Thailand nicht,
würde natürlich erst mal Geld kosten und ein anderes Rechtsverständnis.
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Bruno99

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #35 am: 08. Oktober 2014, 21:22:27 »

Wenn die Strafe hoch genug ausfaellt brauchts keine Resozialisierung mehr...

Vielleicht sollten sich die Gutmenschen mal ein anderes Rechtsverstaendnis zulegen, eines wo der Taeter nicht gehegt sondern das Opfer gepflegt wird.
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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

dart

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #36 am: 08. Oktober 2014, 21:33:37 »

Den Gedanken der Resozialisierung von Straftätern kennt man offenbar in Thailand nicht,
würde natürlich erst mal Geld kosten und ein anderes Rechtsverständnis.

Sorry Vicko, das stimmt so nicht!  {;
Sehr viele Straftaten sind der Drogensucht zuzuschreiben, und gerade in der Rehabilitation von Süchtigen gibt es etliche gute Programme in Thailand, auch in jüngster Vergangenheit.

Einfach nochmal googeln. {--
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vicko

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #37 am: 08. Oktober 2014, 21:55:38 »

Sorry Vicko, das stimmt so nicht!  {;
Sehr viele Straftaten sind der Drogensucht zuzuschreiben, und gerade in der Rehabilitation von Süchtigen gibt es etliche gute Programme in Thailand, auch in jüngster Vergangenheit.

Das kann einen nur erfreuen, dass es auch andere Ansätze im Strafvollzug gibt. Auch die Schweiz geht diesen Weg,
sie hat eine neue Einrichtung für gefährliche Straftäter die psychiatrische Hilfe benötigen und resozialisiert werden sollen im Dienst gestellt. 

http://www.blick.ch/news/schweiz/strafvollzug-einrichtung-zur-resozialisierung-gefaehrlicher-straftaeter-eroeffnet-id2774615.html
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Tommi

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #38 am: 08. Oktober 2014, 22:01:48 »

Auch die Schweiz geht diesen Weg,
sie hat eine neue Einrichtung für gefährliche Straftäter die psychiatrische Hilfe benötigen und resozialisiert werden sollen im Dienst gestellt.

Du weisst auf den Punkt genau, wie man Bruno glücklich macht.
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namtok

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #39 am: 28. Oktober 2014, 18:29:04 »

Ein pädophiler Holländer bekam wegen Missbrauchs eines 12 jährigen Jungen im Jahr 2007 eine 37 jährige Haftstrafe aufgebrummt.  


Diese wird nach Beschluss des obersten Gerichtshofs aufrechterhalten...  }}



Court Upholds 37-Year Jail Sentence for Dutch Pedophile



http://www.khaosodenglish.com/detail.php?newsid=1414485543
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

dart

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #40 am: 11. November 2014, 13:37:04 »

Das Justizministerium hat die Vollzugsbeamten angewiesen von allen Gefangenen DNA-Proben zu nehmen, um eine Identifizierung und Überprüfung, ob tatsächlich der wahre Täter im Knast sitzt, zu vereinfachen. :}

http://www.bangkokpost.com/news/general/442563/inmate-dna-culled-to-clear-up-id-doubts
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chauat

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #41 am: 11. November 2014, 15:36:49 »

Es gibt einige Nachrichten über Inhaftierte die aufgrund von DNA Tests wieder Frei kommen!
Also generell kann man nicht sagen das dies gut oder schlecht ist. Kommt auf die Sichtweise an. 
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Heute bis du ein Abbild deiner gestrigen Blödheit. Denke also Heute nach damit du morgen glücklich sein kannst.

dart

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #42 am: 11. November 2014, 17:04:41 »

Zustimmung. Es musste ja erst ein Unschuldiger in der Haft sterben, bevor man auf die Idee der DNA-Proben gekommen ist. (Wie wird das eigentlich in DACH gehandhabt?)

Ein weiterer guter Grund ist sicherlich Wiederholungstäter nach einer Haftentlassung möglichst schnell überführen zu können.
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goldfinger

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #43 am: 11. November 2014, 19:08:03 »

Etwas aus DE, aber sehr "gummig" formuliert

Zitat
Erweiterter Straftaten-Katalog

Mit der jetzigen ünderung des Gesetzes durch die rot-grüne Regierungskoalition ist dieser Katalog noch wesentlich erweitert worden.
Zu den Straftaten, bei deren Vorliegen ein DNA-Profil von Strafgefangenen erstellt werden darf, gehören nun neben Mord, Totschlag,
schwerer Körperverletzung, Menschenraub, Menschenhandel, Erpressung, Freiheitsberaubung, Brandstiftung und sexuellen Straftaten
(Mißbrauch, Nötigung, Vergewaltigung) auch die Bildung terroristischer Vereinigungen, Wohnungseinbruchdiebstahl und Vollrausch.
Ausdrücklich wird in der Begründung zum Gesetz sogar noch erwähnt, daß dieser Katalog keine "abschließende Aufzählung solcher
Straftaten" darstelle. (1) Voraussetzung für den genetischen Fingerabdruck sowohl bei Verurteilten wie bei Beschuldigten ist allerdings
immer, daß "wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der
Annahme besteht, daß gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen einer der vorgenannten Straftaten zu führen sind".(2) Es bleibt
abzuwarten, wie eine so unbestimmt definierte Wiederholungswahrscheinlichkeit in die Praxis der Ermittlungs- und Strafverfahren übersetzt wird.

http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/alte_seite/gid/TEXTE/ARCHIV/PRESSEDIENST_GID133/GESETZ.HTML

Auf die Schnelle findet sich nicht viel mehr, aber grundsätzlich gilt in der DACH-Gerichts- und Strafvollzugspraxis: Täterschutz vor Opferschutz  {/ {/


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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

schiene

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Re: Thailands Gefängnisse
« Antwort #44 am: 11. November 2014, 22:27:54 »

Wie wird das eigentlich in DACH gehandhabt?

aus dem Wiki:
"Rechtsgrundlage[Bearbeiten]

Die gesetzlichen Grundlagen zur Speicherung sind in §81g StPO niedergelegt. Danach dürfen die DNA-Daten von Personen ohne Richtervorbehalt gespeichert werden bei bereits verurteilten Personen, bloß beschuldigten Personen und solchen, die nach Belehrung der Abgabe einer DNA-Probe freiwillig zugestimmt haben.

Nach Ausschöpfung des Rechtsweges ist gegen einen DNA-Beschluss die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht zulässig, denn die Anordnung der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren stellt einen staatlichen Eingriff in das durch Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Nach den im BKA-Gesetz (§ 32 BKAG) vorgeschriebenen Löschfristen von zehn Jahren bei Erwachsenen und fünf Jahren bei Jugendlichen wird geprüft, ob die Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Spuren werden ebenfalls nach zehn Jahren vom BKA intern überprüft. In der Entschließung der 53. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 17./18. April 1997 haben die Datenschutzbeauftragten Richtlinien formuliert für den Umgang mit genetischen Informationen in Datenbanken der Polizei für erkennungsdienstliche Zwecke. Der dort geforderte und zunächst gesetzlich vorgesehene Richtervorbehalt vor staatlicher Speicherung von Erbgutinformationen ist mittlerweile aufgehoben worden."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/DNA-Analysedatei
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"𝕯𝖊𝖗 𝕲𝖔𝖙𝖙,𝖉𝖊𝖗 𝕰𝖎𝖘𝖊𝖓 𝖜𝖆𝖈𝖍𝖘𝖊𝖓 𝖑𝖎𝖊ß,𝖉𝖊𝖗 𝖜𝖔𝖑𝖑𝖙𝖊 𝖐𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕶𝖓𝖊𝖈𝖍𝖙𝖊"
 

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