Hallo @mfritz31
Ehe ich auf deine Fragen eingehe, ein nützlicher Hinweis: google mal. Stichwörter:
- Mietminderung Heizung
- Mietminderungstabelle (Heizung)
Zu Deiner vermutlich einfacher zu beantwortenden
2.Frage (Ölpreisdifferenz)dein Vermieter hat nach mM
keinen Anspruch auf Kürzung. Niemand kann vor Beginn der Heizperiode voraussagen, ob die Heizölpreise im September niedriger sind als im kommenden März. Da gibt es einfach zu viele Faktoren, die den Ölpreis beeinflussen und die niemand im Voraus bestimmen kann (Relation $ zu €, milder oder kalter Winter, Kriege wie z.B. der im Iraq etc.).
Ferner kannst du den Tank im September nun mal nicht
mehr als voll füllen, was auch einem Physiker geläufig sein sollte. Deshalb:
Wenn du Öl zum
reellen Marktpreis des jeweiligen Tages besorgt hast, ist das ein Faktum, das ein Mieter anerkennen muss.
Zu Deiner
1.Frage (1 Tag Heizungsausfall)Auf die Schnelle habe ich zu deinem Fall keine direkt vergleichbare Gerichtsentscheidung bei Google entdecken können.
Es gibt wohl einige Gerichtsentscheidungen zum Ausfall der Heizung, und da ist, wie hier schon gepostet, von 20% Minderung die Rede. Ob das auch für deinen Fall gilt (1 Tag!), lässt sich besser beurteilen, wenn man den Sachverhalt dazu kennt bzw. lesen kann. Das gelang mir jedoch nicht. Einfach aus dem Bauch heraus möchte ich jedoch bezweifeln, dass es in einem dieser Urteile genau um deinen Fall ging, nämlich nicht rechtzeitige Nachbestellung von Öl. Kann der Querulant das überhaupt beweisen
Wenn nicht und die beiden anderen Mieter halten zu Dir, dann hängen seine Erfolgsaussichten auch davon ab, dass der nachweislich und rechtzeitig auf diesen Mangel hingewiesen hat, also bereits am Sonntag.
Mit einiger Wahrscheinlichkeit musst du aber damit rechnen, dass ein Ausfall der Heizung im März als ein
Sachmangel anerkannt wird,
der zu einer Mietminderung berechtigt. Die Frage wäre lediglich, ob ein 24-Stundenausfall vom Gericht als ein
erheblicher Mangel betrachtet würde. Unabhängig davon sagen aber alle “Ratgeber”, es kommt auf den Einzelfall an. Das heißt auf gut Deutsch:
Ausgang eines Rechtsstreits ist ungewiss.
Wie auch hier schon angeregt, würde ich das persönliche Gespräch mit dem Mieter suchen, um zu einer
außergerichtlichen Einigung zu kommen, aber nur wegen des Heizungsausfalls. Im Hinterkopf müsstest du auch vorhalten, dass die übrigen Mieter von dieser Reglung erfahren und gleiches Recht fordern könnten. Rede doch auch mal mit denen. Vielleicht sagen die, das war so schwerwiegend nicht. Ein Argument, das du dem Nörgler/Querulanten vorhalten kannst..
Nur du allein kannst wegen der unsicheren Erfolgsaussichten eines Prozesses entscheiden, ob eine nicht all zu hohe Entschädigung besser für deine Nerven und deinen Geldbeutel wäre, als einen Prozess zu riskieren.
MfG
ou1