Mehr fürs Porto, weniger für Eltern
Serie Zum Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft - Heute: Von Briefporto bis Hartz IV
Von Wolfgang Büser
BERLIN. Die große Steuerreform kommt wieder nicht, aber Rechtsänderungen gibt es zum Jahreswechsel trotzdem en masse. Es geht um Minijobs, Rundfunkgebühren, die Pflegeversicherung und vieles mehr. In den nächsten Tagen nennen wir die wichtigsten Änderungen. Heute: von Briefporto bis Hartz IV.
Briefporto
Ein nationaler Brief (bis 20 Gramm) kostet ab Januar 58 statt 55 Cent. Ergänzungs-Briefmarken im Wert von 3 Cent sind zu haben. Ein nationaler Maxi-Brief kostet 2,40 Euro statt bisher 2,20 Euro. Kompakt- und Großbriefe werden nicht teurer.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Die sogenannte Übungsleiterpauschale für Trainer in Sportvereinen sowie für andere gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche (nebenberufliche) Tätigkeiten beträgt 2013 2400 Euro jährlich (200 Euro pro Monat) statt bisher 2100 Euro.
Elektronische Lohnsteuerkarte
Die Abkürzung Elstam steht für "Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale". Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die beim Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird. In dieser Datenbank werden die "Arbeitnehmermerkmale", die bis 2010 auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen waren, gespeichert und Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit sowie Steuerfreibeträge. Der Arbeitgeber kann auf diese Daten - nach seiner Wahl beginnend im Laufe des Jahres 2013 - zurückgreifen, nachdem er von seinem Beschäftigten Steuernummer und Geburtsdatum erhalten hat. Wichtig: Arbeitnehmer, die Lohnsteuer-Freibeträge genutzt haben, um schon im Laufe des Jahres geringere Abzüge zu haben, müssen beim Finanzamt einen neuen Antrag stellen, weil die bisher berücksichtigten Beträge zum 1. Januar 2013 gestrichen wurden.
Elterngeld
Die Berechnung des Elterngeldes wird 2013 "vereinfacht". Für die Betroffenen können sich daraus allerdings Nachteile ergeben, die - so der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine - mehr als 100 Euro monatlich ausmachen können. Anders als bisher werden nicht mehr die tatsächlichen Abzüge aus den Verdienst-Abrechnungen herangezogen, sondern ein Pauschalsatz in Höhe von 21 Prozent für die Sozialversicherung. Das ist ein halber Prozentpunkt mehr als die gültigen Beitragssätze und reduziert das Elterngeld um bis zu 10 Euro monatlich. Stärker wirkt sich die Änderung bei der zu berücksichtigenden Lohnsteuer aus, was mit den Steuerklassen der Eltern zu tun hat und den erwähnten wesentlich höheren Minusbetrag ausmachen kann.
Erwerbsminderungsrentner
Die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können ab 2013 statt bisher 400 Euro dann bis zu 450 Euro hinzuverdienen, ohne ihre Rente zu schmälern.
Führerschein
Wer künftig den Führerschein macht, der bekommt ihn nur noch für 15 Jahre. Danach muss die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden - allerdings ohne erneute Prüfung. Vorhandene Führerscheine bleiben bis 2033 gültig.
Hartz IV
Der Regelsatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II steigt um 8 Euro auf 382 Euro pro Monat.
Ein Vater in Elternzeit schmust mit seinem Baby. Neuerungen bei der Berechnung des Elterngelds bedeuten für viele eine Kürzung der Leistung. Archivfoto: Patrick Pleul/dpa