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Autor Thema: Die EU als Vulkan:  (Gelesen 163523 mal)

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Lung Tom

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #600 am: 23. August 2019, 19:10:38 »


Italien: Raus aus Euro?


Der Euro wertet immer mehr ab. Zweifel, ob die Gemeinschafswährung Zukunft hat, kommen von den Teilnehmerstaaten: Italienische Politiker bringen einen Austritt aus der Eurozone ins Spiel. Dann wäre der Euro am Ende – weil andere mitziehen würden.


Hier kann man mehr erfahren:
https://www.pravda-tv.com/2019/08/italien-raus-aus-euro/
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Burianer

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Benno

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #602 am: 02. September 2019, 17:52:10 »

> Statt auf diese Diskrepanz hinzuweisen, versucht sie - (die SPD) - wohl die Grünen rechts und links zu überholen, was nur in einem Crash der Sozialdemokraten enden kann. <

Quelle: http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=4591.msg1324570#msg1324570

Berlin (dpa). Im Wettbewerb um den künftigen Vorsitz der SPD treten acht Duos und ein Einzelbewerber gegeneinander an. Das teilte die kommissarische Vorsitzende Manuela Schwesig in Berlin mit. Die Bewerbungsfrist war am Sonntag geendet. Bisher war in der Partei lediglich von acht Duos die Rede. Wie es in Parteikreisen nun hieß, erreichte auch der Bundestagsabgeordnete Karl-​Heinz Brunner aus Bayern die nötige Mindestunterstützung aus der Partei. Am Mittwoch starten in Saarbrücken 23 Regionalkonferenzen, bei denen sich die Bewerber der Basis und der Öffentlichkeit vorstellen.



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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

Alex

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #603 am: 05. September 2019, 10:09:26 »

Währungspolitik: Die lächelnde Katastrophe



„Chronik eines angekündigten Todes."

Christine Lagarde, die als französische Wirtschaftsministerin der Fahrlässigkeit schuldig gesprochen wurde. Sie hatte einem bekannten Hasardeur Kraft ihres Amtes im Jahr 2008 eine Entschädigung von 400 Millionen Euro zugesprochen. Das wurde später wieder aufgehoben, aber wozu gibt es in Frankreich Sondergerichtshöfe, reserviert nur für ehemalige Minister. Sie stehe zu ihrer damaligen Entscheidung, sagte Lagarde bei der Urteilsverkündung im Jahre 2016, obwohl der Geschäftsmann ein Jahr vorher zur Rückzahlung verurteilt worden war.

Mit dem Helikopter vor der Wut des Volkes in Sicherheit gebracht

Dabei war sie sich der lautstarken Unterstützung der versammelten Linken in Europa und in den USA sicher. Sie werde das niemals bezahlen, meinte Kirchner standhaft, auch wenn diese Ausbeuterfonds die imperialistische US-Justiz zu Hilfe riefen. Dabei vergaß sie aber zu erwähnen, dass die letzten Tranchen argentinischer Staatsschulden in Dollar und nach US-Gesetzen begeben worden waren, weil niemand mehr dem argentinischen Peso über den Weg traute. Und überraschenderweise können die Gläubiger dann vor US-Gerichten klagen, wenn sie ihr Geld nicht, wie versprochen, bekommen.

Allerdings hörte Lagarde das Urteil nicht persönlich an; als Chefin des Internationalen Währungsfonds (IMF) wurde sie in New York gebraucht. Auf diese Position war sie 2011 gehebelt worden, nachdem ihr Vorgänger Dominique Strauss-Kahn über eine Sex-Affaire gestolpert war. Auch Lagarde hätte von ihrem Posten zurücktreten müssen, wäre der Schuldspruch mit einer Vorstrafe verbunden worden.

https://www.achgut.com/artikel/waehrungspolitik_die_laechelnde_katastrophe
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Alex

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #604 am: 13. September 2019, 11:19:23 »



Maastricht und die Vertrags Verbrecher ...

Griechenland vor der Krise 120 % Verschuldung ... heuer 180 % , Frankreich 120 % und Italien 180 % Verschuldung
bei vertraglich festgelegten 60 % . § 10 bzw. Absatz 10 dieses Vertragswerks  hebelt die Klagemöglichkeit gegen die
Schuldnerstaaten aus .

Frage : wer ist namentlich für diesen vertraglich programmierten Kontrollverlust verantwortlich ???

oder : wann klingelts denn hier bei einigen ???
« Letzte Änderung: 13. September 2019, 11:54:13 von Alex »
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Alex

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #605 am: 14. September 2019, 13:33:05 »

Die Unionsbürgerschaft

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt. Sie ersetzt nicht die Staatsbürgerschaft, sondern ergänzt diese. Die Unionsbürgerschaft erhält jeder, der die Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedsstaaten der EU besitzt. Er erhält damit unter anderem eine Aufenthaltserlaubnis in der gesamten Union, das aktive und passive Kommunalwahlrecht im Wohnstaat, sowie das Recht, das Europäische Parlament unabhängig von der Staatsbürgerschaft in der gesamten EU jeweils am Wohnsitz zu wählen.

Außerdem erhielten Unionsbürger das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, wo zu diesem Zweck ein Petitionsausschuss gegründet wurde. Als Ansprechpartner bei Beschwerden wurde das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten eingerichtet.


Welcher vetragsrechtlich unmündige Idiot hat eigentlich den Maastricht Vertrag 1992 gezeichnet ? Es muß der Klaus Kinkel als Außenminister gewesen sein ! Sein Nachfolger Joschka Fischer durfte dann erleben wie das Deutsche Verfassungsgericht entgegen
aller rechtlichen Bedenken  ( insbesondere den von Lucke beschriebenen Absatz 10 ) sich selber rechtlich disqualifizierte !


 Laut Vertragstext sollte frühestens zum 1. Januar 1997, spätestens zum 1. Januar 1999 in der EU eine gemeinsame Währung (Euro) eingeführt werden.

Das die Einhaltung von Verträgen in der EU längst obsolet gehandelt werden scheint hier zu Lande keinen mehr zu irritieren ! Derzeit geistert das Schengen Abkommen und seine Ausführungsbestimmungen durch die Lande , als wäre es nie geschloßen worden !


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Alex

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #606 am: 16. September 2019, 08:15:58 »

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jock

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #607 am: 16. September 2019, 10:27:01 »

Das Gruselkabinett der Frau Ursula von der Leyen

Ich kenne das,manchmal sind die Finger an der Tastatur schneller als der Status quo.

Der Status quo besagt,dass es noch kein Kabinett der Praesidentin der EU - Kommission
gibt.

Was derzeit auf dem Tisch liegt,sind Nominierungen von Persoenlichkeiten,die von den
Nationalstaaten aufgeboten wurden.

Keinesfalls ist es sicher,dass die Persoenlichkeiten auch die vorgeschlagenen Positionen
in der EU - Kommission einnehmen koennen.

Zuerst muessen diese sich einem Hearing im EU - Parlament stellen und da ist es schon
vorgekommen,dass einige durchgerasselt sind.

Frau von der Leyen hat dadurch,dass sie keine freie Wahl fuer ihr Kabinett hat,auch nicht
die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Was sie im Vorfeld machen kann ist,Kandidaten so zu nominieren,dass sie nicht ausge-
rechnet sensible Kommissariate bekleiden.
Es waere optisch nicht optimal,den von Griechenland nominierten Kandidaten,die Ober-
hoheit ueber das EU - Budget zu ueberantworten,oder den rumaenischen Kandidaten zu
bestimmen,OLAF zu fuehren.

Daher sind weder Vorschusslorbeeren noch Verdammnisse angebracht.

Zuerst waehlen lassen und dann erst beurteilen,wie sich die neue Kommission schlaegt,
mein Rat.

Jock

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kiauwan

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #608 am: 16. September 2019, 11:47:16 »

Allein schon das Wort Persoenlichkeiten ist eine verballhornung sondersgleichen fuer diese Quotenliste.

da sehe ich noch einiges auf Deutschland zukommen, zuerst die Quoten auf Frauen fuer die naechsten Wahlen und dann noch die Auslaender nach Bevoelkerungsanteil, da is mir die Huendchenkrawatte doch viel lieber.

in der Politik sollte es so sein wie in der Witschaft, Qualitaet statt Quote.
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Alex

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #609 am: 16. September 2019, 12:28:37 »

@ Jock ... bei den  " ungelegten Eier " dieses Grusel Kabinett`s  magst Du ja noch mein Verständnis finden ...

bei den bestätigten " Führungspersönlichkeiten " ist der Gärtner Kommentar aber schon angemessen .

Die neue EZB Führung gilt als vorbestraft und die v.d. Leyen steckt in einem Untersuchungsauschuß mit

allen rechtlichen Risiken . Hier befürchte ich bei beiden Positionen keine großen Reformationen der EU !
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Helli

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #610 am: 16. September 2019, 16:06:13 »

Allein schon das Wort Persoenlichkeiten ist eine verballhornung sondersgleichen fuer diese Quotenliste.

da sehe ich noch einiges auf Deutschland zukommen, zuerst die Quoten auf Frauen fuer die naechsten Wahlen und dann noch die Auslaender nach Bevoelkerungsanteil, da is mir die Huendchenkrawatte doch viel lieber.

in der Politik sollte es so sein wie in der Wirtschaft, Qualitaet statt Quote.
Richtig! Das schließt ja Frauen auch nicht aus! Leider wird die Wirtschaft aber auch schon mit Quoten gegängelt! https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenquote#Deutschland_2
Die einzige produktive Quote wäre, den Abgeordneten-Anteil von vormaligen Behördenmitarbeitern in allen nationalen Parlamenten und bei der EU auf 20% zu beschränken!
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jock

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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #611 am: 16. September 2019, 18:59:36 »

Ich glaube der @Helli meint mit "vormaligen Behoerdenmitarbeitern",Amtstraeger
im oeffentlichen Dienst - kurz Beamte.

Diese Zahl will er im Bundestag auf 20 % beschraenken.

Ein Aufstellung im Jahre 2016 zeigt,dass nur 73 Mandatare auf diese Gruppe ent-
fallen und das ist weit unter den 20 %.
Auch wenn man Lehrer mit einbezieht,die sich mit 42 zu Buche schlagen,erreicht
man auch nicht 20 %.

Abgesehen davon,waere eine gesetzliche Beschraenkung einer bestimmten(ge -
nannten) Berufsgruppe dem Gleicheitsgrundsatz widersprechend.

Das Recht zur Aufstellung,der zur Wahl stehenden Kandidaten,haben die politischen
Parteien und es ist weder im Grundgesetz noch im Parteiengesetz niedergelegt,dass
hier Beschraenkungen vorgenommen werden koennen.

Einen anderen Zugangsgrund haben die Bestrebungen,den Frauenanteil bei den Mand-
ataren,dem Verhaeltnis Mann/Frau zu entsprechen,heisst anzugleichen.

Eine paritaetische Reihung von Frauen und Maennern (50:50)kann eine Partei vor-
nehmen,ist jedoch normalerweise von einer Wahl bzw. Genehmigung durch die Dele-
gierten abhaengig.

Jock

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Helli

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Die EU als Vulkan:
« Antwort #612 am: 16. September 2019, 19:43:45 »

Ich glaube der @Helli meint mit "vormaligen Behoerdenmitarbeitern",Amtstraeger
im oeffentlichen Dienst - kurz Beamte.

Diese Zahl will er im Bundestag auf 20 % beschraenken.

Ein Aufstellung im Jahre 2016 zeigt,dass nur 73 Mandatare auf diese Gruppe ent-
fallen und das ist weit unter den 20 %.
Auch wenn man Lehrer mit einbezieht,die sich mit 42 zu Buche schlagen,erreicht
man auch nicht 20 %.

Abgesehen davon,waere eine gesetzliche Beschraenkung einer bestimmten(ge -
nannten) Berufsgruppe dem Gleicheitsgrundsatz widersprechend.

Das Recht zur Aufstellung,der zur Wahl stehenden Kandidaten,haben die politischen
Parteien und es ist weder im Grundgesetz noch im Parteiengesetz niedergelegt,dass
hier Beschraenkungen vorgenommen werden koennen.

Einen anderen Zugangsgrund haben die Bestrebungen,den Frauenanteil bei den Mand-
ataren,dem Verhaeltnis Mann/Frau zu entsprechen,heisst anzugleichen.

Eine paritaetische Reihung von Frauen und Maennern (50:50)kann eine Partei vor-
nehmen,ist jedoch normalerweise von einer Wahl bzw. Genehmigung durch die Dele-
gierten abhaengig. Jock

Zum Einen besteht der öffentliche Dienst nicht nur aus Beamten, zum Anderen ist es leider nicht zwingend erforderlich, dass bei der Angabe des Berufs der bisherige "Arbeitgeber" genannt werden muss. Ein Abgeordneter, der z.B. als Beruf Jurist, Politologe, Wissenschaftler, Sozialarbeiter, usw. angibt, kommt zwar in der Regel aus dem ÖD, wird aber dort nicht mitgezählt!
Zähl' mal die vorher von der "öffentlichen Hand" Abhängigen zusammen:  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36615/umfrage/berufe-der-bundestagsabgeordneten-16-wahlperiode/
Da bleibt wenig übrig! Der Steuerzahler kommt für die Diäten, für die Kosten der zeitweise Vertretung und natürlich für deren Pensionen auf!
Durch diese Dominanz im Parlament, schafft sich der ÖD seine selbsternannte Wichtigkeit zum Nachteil der bürgerlichen Freiheiten (die auch die Kosten des ÖD explodieren lässt)!

Die Frauen-Quote ist einfach nur lächerlich! Zu allen Wahlen gab es mehr Frauenwahlberechtigte als Männer (https://www.merkur.de/politik/viele-deutsche-sind-wahlberechtigt-zr-3072885.html) und bei allen Wahlen standen auch schon immer Frauen auf den Wahllisten aller Gliederungen. Trotzdem wurden nur wenige gewählt, warum wohl? Wenn also die eigenen Geschlechtsgenossinnen schon nix von vielen Frauen in der Politik halten, warum sollten Männer das tun?
« Letzte Änderung: 16. September 2019, 19:51:59 von Helli »
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Re: Die EU als Vulkan:
« Antwort #613 am: 16. September 2019, 21:29:55 »

@Helli

Wenn du den Bogen so weit spannst,das alle,die im oeffentlichen Dienst stehen,von
ihrem Recht als Abgeordnete im Parlament taetig sein zu koennen verwehrst,weil sie
die 20 % Marke durchstossen,waere das hoechst demokratiefeindlich.

In diese Gruppe waere ja auch eine nichtbeamtete Gerichtstippmamsell hineinfallend,
weil von der oeffentlichen Hand abhaengig.

Lustig ist jedoch die Vorstellung,dass ein aufzustellender Mandatar,seinen Arbeitsgeber/
Dienststelle nicht bekannt gibt,um so nicht ueber die 20 % Grenzmarke zu fallen,sollte
dieser Unsinn wirklich kommen.

Mit keinem Wort gehst du darauf ein,dass eine Beschraenkung einer Gruppe im Bundes-
tag eine sehr fragwuerdige Angelegenheit ist und ohne Aenderung des GG und Parteien-
gesetzes ohnehin nicht moeglich waere.

Wie das Prozedere einer Wahl ablaeuft ist dir wohlbekannt.

Die Parteien erstellen eine Liste der Kandidaten und reichen sie bei der Wahlbehoerde ein.

Nach der Wahl bekommen,der Reihung nach,die Kandidaten das Mandat nach dem Ergebnis
des Wahlausganges.

Ab dem Moment ist es nicht mehr moeglich,einen gewaehlten Abgeordneten,das Mandat
zu entziehen.Auch durch einen Parteiausschluss oder Parteiaustritt bleibt er Abgeordneter
bis zum Ende der Legislaturperiode.
Scheidet er,aus Gruenden,welche auch immer aus,faellt das Mandat an den Naechstgereihten.

Dass Abgeordnete fuer ihre Taetigkeit in den Parlamenten eine Entschaedigung bekommen
und sogar Pensionsansprueche erwerben,finde ich logisch und nachvollziehbar.

Wuerde das eingestellt werden,entwickelt sich der Parlamentarismus entweder zum Staende-
staat oder zu einer Gentle(man)demokratie,die seinerzeit Unheil in England verursacht hat.

Jock

« Letzte Änderung: 16. September 2019, 21:44:40 von jock »
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Helli

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Die EU als Vulkan:
« Antwort #614 am: 17. September 2019, 18:13:29 »

@Helli

Wenn du den Bogen so weit spannst,das alle,die im oeffentlichen Dienst stehen,von
ihrem Recht als Abgeordnete im Parlament taetig sein zu koennen verwehrst,weil sie
die 20 % Marke durchstossen,waere das hoechst demokratiefeindlich.

In diese Gruppe waere ja auch eine nichtbeamtete Gerichtstippmamsell hineinfallend,
weil von der oeffentlichen Hand abhaengig.

Tja, Herr Jock, wenn diese Abgeordneten für den wählenden Bürger "arbeiten" würden und nicht als Interessenvertreter des ÖD wahrgenommen würden, wäre das ja kein Problem.

...und Quotierungen für bestimmte Gruppen werden ja bereits angedacht und teilweise sogar im Vorfeld von Wahlen schon praktiziert. Wo ist dann der Unterschied zwischen einer Frauenquote und einer ÖD-Quote?
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