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Autor Thema: Das ist deren Land!  (Gelesen 7999 mal)

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Allgeier

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Das ist deren Land!
« am: 24. August 2009, 09:52:43 »


Hier zur Nachricht:

http://www.thailandtip.de/tip-zeitung/nachrichten/news/das-ist-deren-land//back/2/

Interessant waere es zu wissen wer der Schreiber des Orginalartikels war.  tfs, bp Kann mich da jemand aufklaeren was die Kuerzel bedeuten?

Dort hiess es:

Man gestand sich zwar ein, daß Investitionen aus dem Ausland wichtig sind - da Thais selbst nicht genug Kapital hätten um Investitionen selbst zu tätigen - aber diese Entwicklung geht jetzt zu weit.

Was wollen sie dann dagegen tun? Enteignen? Kennt jemand einen Fall wo jemand enteignet worden ist ? Weil eben die Besitzverhaeltnisse nicht klar (klar) waren, sprich Geld kommt vom Ausland aber das Land ist in Thaihaenden.
Geht es im Artikel eigentlich um Kleingaertner? Sagen wir mal bis 15 Rai oder geht es um Grundstuecke von ein paar tausend Rai?

n Chiang Mai sei den Ausländern sogar die Frechheit gelungen, durch Lücken im Gesetz das legale Limit für Eigentumswohnungen zu überschreiten

Ja, wenn das heissen soll das sich in einem Condo 60% Auslaender befinden sollen, dann ist das schon eine Zumutung fuer unsere geliebten Gastgeber.


Im uebrigen muesste man doch froh sein das investiert wird, kurbelt doch die Wirtschaft an. Und irgendwer muss doch  das Land den Auslaendern verkauft haben und  einen Gewinn(?) erziehlt haben. Mich wuerde es nicht wundern wenn der gleiche der das Land verkauft hat an die Auslaender, sich spaeter beschwert wegen Grundbesitz in Auslaenderhand.
Aber erst nachdem alle Investitionen abgeschlossen sind.

D'r Allgeier
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astronaut007

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #1 am: 24. August 2009, 10:06:46 »

Allgeier, wohl können Ausländer zu 60% Eigentümer von Condos in einem Komplex sein. Dann nämlich, wenn die restlichen oder verbleibenden Prozente so ausgestattet sind, dass sie im materiellen Wert die erforderlichen 51% erreichen mindestens, im Optimalfalle übertreffen.
Gehen wir mal davon aus, dass in einem Komplex 90 Condos angeboten werden.
60 mal 2-Zimmer, einfache Ausstattung, 20 mal 3-Zimmer gehobenere Ausstattung und die restlichen 10 als
absolute Topsuiten mit 4-5 Räumen, die individuell ausgestaltet werden können in Erstklassqualität.
Der Besitzer verkauft 80% kleinen an Farangs und eine grosse auch noch, die andern bleiben ihm. Eine bewohnt er mit Familie und die andern warten auf interessierte Businessmans. Wobei die Preise der verkauften einen Gewinn erzielten dass die unverkauften längst finanziert sind. Unmöglich? Wie sonst soll das funktionieren können?
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tom_bkk

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #2 am: 24. August 2009, 10:35:15 »

Als ich heute in der Früh diesen Artikel las, fehlten mir auch die Worte: Es ist ja schon eine Schande, mit nur geringem Anspruch oder sagen wir mal garkeinem, die Zeche zahlen zu dürfen. Und jetzt beschweren sich die "Anwälte der Begünstigten" auch noch über diesen Umstand - nachdem alles in den Papieren eigentlich doch noch in "Thaihand" ist ?!

Weltweit einmalig - Narzismus ist wohl noch steigerungsfähig ...!

tfs bin ich, bp ist die Bangkok Post

Hier das Original ... da steht noch etwas mehr drinnen  http://www.bangkokpost.com/news/local/22577/foreigners-own-90-of-phuket-beach-land

Bitte nachhaltig um Entschuldigung Wörter wie "illegal" mit "das geht zu weit" übersetzt zu haben - denn rechtlich sind die Konstrukte keineswegs "illegal"  >:
« Letzte Änderung: 24. August 2009, 10:43:46 von tom_bkk »
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Allgeier

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #3 am: 24. August 2009, 10:49:55 »


Hallo astronaut007:

Es geht doch nicht um Gewinn oder Verlust, es geht um den Anteil der Auslaender.
Ist das die Luecke im Gesetz?  Wobei doch jeder Investor sicher froh ist, so schnell wie moeglich seine Condos zu verkaufen ohne darauf zu achten irgendwelche Quoten zu erfuellen. Oder wird darauf eigentlich geachtet?

Im Artikel hiess es:

da Thais selbst nicht genug Kapital hätten um Investitionen selbst zu tätigen

Aber es gibt genuegend Thais wo sich fuer  800.00 oder eine Million Bath ein Auto kaufen.  Und bekommen die Kredite fuer das Auto von der Bank, warum dann nicht fuer ein Condo oder Grund.

Was ich nicht verstehe ist, warum den Auslaendern nicht erlaubt wird einen (1) Rai Grund zu besitzen. Damit waere glaube ich vielen schon geholfen. Das gilt jetzt nicht fuer die Grossinvestoren sondern hald fuer den kleinen, privaten Investor, wo eine Sicherheit bekommt wenn er hier ein Haus baut. Und nicht abgesichert ist mit irgendwelchen Mietvertraegen und Hypothekeneintragungen auf dem Landpapier.

Je mehr ich ueber sowas nachdenke, je mehr muss ich mich aufregen.

Vor zig Jahren habe ich mal einen Artikel gelesen, da ging es um die Deutschen, wo in Mallorca investieren und die Angst dazu eben das Mallorca eine deutsche Provice wird. Der "Gouverneur" von Mallorca hat darauf geantwortet: Last sie (die Deutschen) doch investieren, mitgenommen hat noch keiner was


D'r Allgeier
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thaiman †

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #4 am: 24. August 2009, 10:57:27 »


Es ist nicht Jedem gegeben,
zwischen den Zeilen zu lesen
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Man wird nicht reich von dem was man verdient, sondern von dem was man nicht ausgibt

astronaut007

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #5 am: 24. August 2009, 11:00:41 »

DrAllgeier, guckst du mal unter Lex Furgler nach, dann wird der Begriff abgekupfert erklärbarer.
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Manfred

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #6 am: 24. August 2009, 11:15:40 »

Haus bauen in TH


Grundbesitz kann in Thailand nicht auf Ausländer
eingetragen werden! Wenn dieser Grundsatz bisher durch
die Gründung von
Scheinfirmen unterlaufen werden konnte, so hat dem die
thailändische Regierung mit einem Erlass vom 23. Mai
2006 einen Riegel
vorgeschoben.

Zumindest gibt es derzeit nur eine einzige legale
Möglichkeit für Privatpersonen mit
Nicht-Thai-Nationalität, maximal ein Rai Land
zu erwerben, wenn sie mindestens 40 Millionen Baht in
Thailand investieren. Für juristische Personen - also
Firmen - gilt diese Grenze
nicht. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass
Ausländer Firmen in Thailand gegründet haben nur mit
dem Ziel, Land zu
erwerben. Da dabei nie ein anderer Geschäftszweck
beabsichtigt war, handelt es sich dabei im wahrsten
Sinne des Wortes um
Scheinfirmen. Mit einem Erlass vom 23.05.2006 hat nun
das thailändische Innenministerium die
Provinzverwaltungen schlüssig angewiesen,
unverzüglich gegen Ausländer vorzugehen, die versuchen
Immobilien durch Gründung einer Company Limited (Co.
Ltd.) zu erwerben. Diese
verbindliche Verwaltungsanweisung betrifft
alle ab sofort Companys, bei denen Ausländer Direktor
sind oder Anteile halten, auch wenn es sich nur um
einen klaren Minderheitsanteil
handelt. Das bedeutet, dass diese Scheinfirmen in
Zukunft kein Land mehr kaufen können. Inwieweit
bestehende Firmen mit
Landbesitz davon betroffen sind, lässt sich derzeit
noch nicht genau sagen. Ich empfehle allen Betroffenen
dringend, sich fachlichen
Rat einzuholen.

Obwohl Condominiums Thema einer anderen Seite auf
ClickThai sind, erfolgt hier der Hinweis, dass
Eigentumswohnungen von Ausländern
durchaus legal erworben werden können und somit von
dieser neuen Situation nicht betroffen sind.

Auf dieser Seite geht es in erster Linie darum, die
Unterschiede im thailändischen Recht im Hinblick auf
Thai-Deutsche
Partnerschaften und ihren Haus- und Grundbesitz
aufzuzeigen.

Um sich in dieser doch recht komplizierten Materie
auszukennen, bedarf es großer Erfahrung. Bei
beabsichtigtem Kauf oder Miete
ist dringend die Beauftragung eines seriösen
Unternehmens anzuraten, damit Eigentumsverhältnisse
genauestens geprüft und
die Eigentumsübertragungen rechtlich einwandfrei
durchgeführt werden.


Disclaimer: So sehr ich mich bemühe, diese Seiten auf
dem neuesten Stand zu halten, kann ich bei sich
ändernder Rechtslage nicht dafür
garantieren, dass die hier gegebenen Informationen
korrekt sind. Sie sollen lediglich der ersten
Information dienen und
können eine fachliche Beratung durch Rechtsanwälte oder
Steuerberater nichtzen.


Es gibt im Zusammenhang mit Privatland zwei Rechte in
Thailand. Das erste ist das Besitzrecht, nach dem
Personen, welche Grund
und Boden besitzen und nutzen, berechtigt sind, dieses
Land zu besitzen. Aber sie besitzen es noch nicht, sind
lediglich dazu
berechtigt! Das zweite ist das Eigentumsrecht einer
Person, welche eine Besitzurkunde als Beweisgrundlage
für Grund und Boden hält.

Landbesitzrechte werden in Thailand mit einer Reihe von
benannten Dokumenten ausgedrückt, deren Bedeutung
zunächst erklärt werden
soll.

Rechtskategorien

Dieses Dokument bestätigt Landrechte des Besitzers ohne
Flächenlimitierung. Am 1.Dezember 1954 wurden alle
Landbesitzer von
der Regierung angewiesen, ihren Besitz per Sor.Kor.1
anzuzeigen. Damit waren alle die angesprochen, die das
Land bis dahin
bewirtschaftet hatten, ohne dass ihre Rechte in irgend
einer Form dokumentiert waren.Der Eigner hat das Recht,
die
Besitzerweiterung auf Nor.Sor.3 oder Nor.Sor.3.Kor zu
beantragen. Ein gesetzliches Zeitlimit dafür besteht
nicht. Dazu muss er
den Nachweis erbringen, dass er Grund und Boden
rechtmäßig besitzt und auch nutzt.Das Besitzrecht kann
nur durch Vererbung
übertragen werden.

Sor.Kor.1

Wie Sor.Khor.1 mit einer Limitierung der Landfläche auf
20 Rai (32.000qm). Eine Erweiterung auf Nor.Sor.3 ist
möglich. Falls
zunächst von Sor.Kor.1 auf Nor.Sor.2 erweitert wurde,
ist die Erweiterung auf Nor.Sor.3 jedoch erst nach
einer Wartefrist
von 10 Jahren möglich.

Nor.Sor.2

Nor.Sor.3 ist eine von der Regierung ausgestellte
Urkunde, welche die Nutzung durch den Landbesitzer
bescheinigt. Bei
diesem Dokument können die Besitzrechte nach
öffentlicher Vorankündigung von 30 Tagen übertragen
werden. Mit der Vorankündigung
sollen Rechtsstreitigkeiten nach erfolgter Übertragung
verhindert werden, indem jeder, der berechtigte
Einwände gegen den Transfer
hat, diese vorher geltend machen kann. Wenn das Land
länger als ein Jahr vernachlässigt wird, kann ein
anderer die
Besitzrechte beanspruchen. Eine Landübertragung erfolgt
beim zuständigen Distriktsbüro.

Dieses Dokument gab es bereits vor der Einführung der
Luftvermessung. Daher ist die kartographische Erfassung
eines Nor.Sor.3 -
Titels nicht festgelegt und es bestehen keine
Parzellengrenzpunkte. Daher sind Probleme bei der
Überprüfung der Landfläche nicht
ausgeschlossen. Neuere Vermessungsmethoden führten zum
nachfolgenden Dokument Nor.Sor.3.Kor.

Nor.Sor.3

Nach der Einführung neuer Vermessungsmethoden
(Luftvermessung) entstand der Bedarf an einem
angepassten Nor.Sor.3. Bei diesem Dokument
muss eine Besitzübertragung nicht mehr öffentlich
ausgeschrieben werden. Weil auf der Karte
Parzellengrenzpunkte eingetragen
sind und dieLandfläche durch eine Luftaufnahme
festgelegt ist, besteht eine höhere Rechtssicherheit.
Das Land darf auch
in kleinere Parzellen aufgeteilt werden. Eine
Landübertragung erfolgt beim zuständigen
Distriktsbüro.


Nor.Sor.3.Kor

Nor.Sor.4.Tschor bestätigt die vollen Besitzrechte des
Inhabers. Das auch Tschanot genannte Papier ist eine
Landeigentumsurkunde. Die eingetragene Person
hat gesetzlichen Anspruch auf das Land und kann diesen
auch gegenüber Regierungsstellen durchsetzen. Die
Grenzen und die Landflächen
werden unter Einsatz modernster Satellitensysteme (GPS)
vermessen und sind verbindlich. Bei der Aufteilung in
mehr als 9
Parzellen muss das Landzuweisungsgesetz, Abschnitt 286
beachtet werden.Wird das Land mehr als zehn Jahre
vernachlässigt, können die Besitzrechte aberkannt
werden. Eine Landübertragung erfolgt beim Provinzbüro
oder beim
Land-Department.

Nor.Sor.4.Tschor
(Tschanot)

Por.Bor.Tor.6 ist lediglich ein Nachweis dafür, dass
Steuern für Landbenutzung abgeführt werden. Ein
Besitzrecht ist damit
noch nicht gegeben. Das Land gehört demnach entweder
noch dem Staat (Walderhaltungszonen, öffentlicher Grund
und Boden), oder es liegt
eine der oben aufgeführten Besitzurkunden für
Privatpersonen vor. Die Nutzungsrechte an Land mit
Por.Bor.Tor.6
können zwar übertragen werden, da die Besitzrechte
damit jedoch nicht übertragen werden, ist Vorsicht
geboten.

Por.Bor.Tor.6

Hier handelt es sich um eine Landzuweisung der
Landneugestaltungskommission. Unter keinen Umständen
kann solches Land erworben
oder verkauft werden. Eine Weitergabe kann nur durch
Vererbung erfolgen.

Sor.Por.Gor.4-01

Von einem Gebäude, welches für Eigentumswohnungen
geeignet ist, dürfen i.d.R. max. 49% der
Gesamtwohnfläche an
Ausländer verkauft werden. In Bangkok und in einigen
anderen Provinzen ist unter vom Ministerium
festgelegten Bestimmungen
Kondominiumbesitz bis zu 100% möglich. Titel
dieser Klasse können jederzeit übertragen
werden.

Or.Tschor
Kondominium


Für den Kauf und die Eintragung von Kondominiumbesitz
muss der Kaufbetrag in ausländischer Währung über eine
Bank nach
Thailand eingeführt werden. Außerdem muss mit angegeben
werden, dass der Betrag zum Kauf eines Kondominiums
vorgesehen ist. Die Bank
muss diese Einfuhr mit dem sog. EC3-Formular (Exchange
Control Form) mit dem Titel Tor.Dor.3 bestätige

Tor.Dor.3

Grundstücke, welche direkt am Strand liegen,
unterliegen besonderen Vorschriften. Für solche
Grundstücke werden grundsätzlich keine
Landtitel mehr ausgestellt, da der Strand
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tom_bkk

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #7 am: 24. August 2009, 11:19:17 »

Zwischen den Zeilen steht bei mir, daß

1) Solche irrationalen Studien nur von Leuten veröffentlicht werden, welche selbst keine Scheibe vom Braten abbekommen haben ...
2) Wenn es sie dann doch betreffen würde, das "Jaulen" lauter wäre wie das der Soi Köter
3) Ähnlich wie bei den Student(innen) Uniformen solche Kommentare von Mumien kommen, deren (Ehe)Männer gerade einige der Kandidatinnen selbst als Mia Noi am Start haben - und das Wunschdenken entsteht, nur die Rocklänge sei für die Fehltritte verantwortlich ...
4) Selbst Scheinfirmen müssen Steuern zahlen müssen, "Schwarzkopfgeschwängerte" Pojamans auch nach Verurteilung durch das Gericht nicht ...
5) Man evtl. auch durch das Ableben des Pachtnehmers noch Angst vor "Untoten" hat - obwohl man strategisch auch zu Lebzeiten alle Macht in der Hand hat ihn aus dem Land zu treiben?
6) Daß propagierende Mumien selbst die Thaigesetze mißachten, denn Ehevermögen ist Gemeinvermögen und es Dank Thaksin der TH-Ehepartner wieder volle Bürgerrechte hat ...
7) Daß am Ende Ausländer schuld sind an Lücken im Thaigesetz - gäbe es diese nicht, dann säße ggf. halb Thailand im Knast?
8.) Man Käufer anklagt, jedoch nicht gierige Verkäufer - dann sollen sie halt ihr Land behalten - oder zwingen jetzt die bösen Ausländer die Thai Landbesitzer zum Verkauf?!

Fragen über Fragen  

 
« Letzte Änderung: 24. August 2009, 11:25:15 von tom_bkk »
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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #8 am: 24. August 2009, 11:39:31 »

Ich würde keinem Freund raten in Thailand Immobilien zu Kaufen! :-* um nicht später :'( :'( :'(
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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #9 am: 24. August 2009, 11:45:45 »

Ich würde keinem Freund raten in Thailand Immobilien zu Kaufen! :-* um nicht später :'( :'( :'(

Genau so ist E S !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Manfred

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #10 am: 24. August 2009, 11:52:25 »

@ astronaut

wie ist es in der Schweiz, dort konnte der Aualaender auch keine Grundstuecke kaufen, wie es heute ist weiss ich nicht.

Die Gesetze in Thailand sind von 1975 und immer noch gueltig, nur manche Auslaender dachten sie muessen schmieren und sich nicht an bestehende Gesetze halten. Was heute kommt war auf alle Faelle vorauszu sehen
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Allgeier

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #11 am: 24. August 2009, 12:02:49 »


Es ist nicht Jedem gegeben,
zwischen den Zeilen zu lesen

Dann klaere mich mal auf.

Wie hat der tom_bkk geschrieben:

8.) Man Käufer anklagt, jedoch nicht gierige Verkäufer - dann sollen sie halt ihr Land behalten - oder zwingen jetzt die bösen Ausländer die Thai Landbesitzer zum Verkauf?!


und wegen dem Lex Furgler, kann man da nicht sagen:

Man Käufer anklagt, jedoch nicht gierige Verkäufer - dann sollen sie halt ihr Land behalten - oder zwingen jetzt die bösen Ausländer die Schweizer Landbesitzer zum Verkauf?!

Da kann man regelungen finden wie z.B.:

Grundbesitz als Spekulationsobjekt ueber 5 Rai = nein
Grundbesitz, wo man mehr als 50% des Jahre verbringt  (Hauptwohnsitz) bis zu einer Grosse von einem Rai = ja

irgendwie so in dem dreh

Zumindest gibt es derzeit nur eine einzige legale
Möglichkeit für Privatpersonen mit
Nicht-Thai-Nationalität, maximal ein Rai Land
zu erwerben, wenn sie mindestens 40 Millionen Baht in
Thailand investieren.


Gibt es jemand wo sowas macht?

D'r Allgeier


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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #12 am: 24. August 2009, 12:07:40 »

@Manfred

Du hast grundsätzlich Recht, erlaube mir aber ein paar Kommentare

1) Ohne Investoren im Immobilienbereich würde Thailand ähnlich aussehen wie Kambodscha oder Laos ...
2) Wenn meine Frau etwas aus der Familienkasse kauft, dann darf die das auch - wer wieviel dazu beiträgt lassen wir mal aussen vor ... es gibt ausser Rechten auch noch Pflichten!
3) Wenn das Thai Gesetz Lücken bietet, und Thai Anwälte machen einen guten Job (nicht nur gegenüber Landsleuten, sondern manchmal auch gegenüber uns) - ist das unsere Schuld?

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Isan Yamaha

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #13 am: 24. August 2009, 12:09:19 »

Da muß ja einer was an der Waffel haben,für 1 Rai 40 Millionen bath: :D :D :D
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tom_bkk

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Re: Das ist deren Land!
« Antwort #14 am: 24. August 2009, 12:23:13 »

@Allgeier

Zitat
Gibt es jemand wo sowas macht?

Bei der ersten Auflage der Thai Elite Card war dies sogar dabei NUR gibt es in Thailand ein rechtliches Problem:
Keine rekursiven Gesetze (zu Deutsch Gewohnheitsrecht)

Wenn die sagen so, dann ist das so - ganz egal was vorher galt ... wenn die sagen "spring" ist die einzig erlaubte Antwort von dir "wie weit"  ;)
« Letzte Änderung: 24. August 2009, 12:31:27 von tom_bkk »
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