@namtok -
,,,, gewöhnlichem Aufenthaltsort
Visum Antrag : Der Antragsteller muss das e-Visum über eine bestimmte Botschaft/ein bestimmtes Konsulat beantragen, die/das seiner konsularischen Zuständigkeit und seinem Wohnsitz entspricht. Der Antragsteller muss Dokumente hochladen, die seinen aktuellen Wohnsitz belegen. Für Deutsche Staatsangehörige : Deutscher Ausweis oder Deutscher Reisepass.
Wenn ich jetzt wieder Posten würde – typisch Thai – wären möglicherweise div. Mod,s nicht gerade entzückt, daher werde ich es anders formulieren. Das mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort ,,,, über diesen Nonsens und die dazugehörige Portion Sturheit kann man einfach nur den Kopf schüttel.
Auf meine Anfrage / Hinweis an die TH - Botschaft nebst d. -TH - Konsulaten in diesem unserem Lande, das Deutsche Reisepässe nebst d. Perso,s 10 Jahre gültig und immer den Wohnort bei der Antragstellung widerspiegeln – also nicht zwingend ( Umzug ) den derzeitigen Wohnsitz – wie zu erwarten, keine Antwort.
Nochmaliges Nachfassen per Mail – die dann Antwort vom Gen.Kons Frankfurt / Sie können das Visum auch bei uns beantragen, ihr Wohnsitz wird nicht geprüft.
… Kurzer Ausflug zu den neuen Einreisebestimmungen ab d. 01.05.2022
Für diejenigen, die alle erforderlichen Impfungen (zwei Dosen oder eine von Janssen (Johnson & Johnson)) bekommen haben, besteht keine Quarantänepflicht mehr.
Ausgerechnet Johnson & Johnson, wo – nachweislich - diese Brühe bereits drei – vier Monaten nach der Impfung schon keinen Wirkung / Schutz mehr aufweist. Im Klartext, wer bereits in 2020 mit diesem Vaccine geimpft wurde, darf getrost Einreisen. Das hätten die Thai,s wahrlich früher haben können.