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Autor Thema: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft  (Gelesen 42702 mal)

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Alex

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Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« am: 30. Dezember 2011, 08:28:40 »

In meinem Bekannten Kreis ist ne Freundin von Uan  mal wieder von der Deutschen Botschaft wegen

 " Rückkehrwilligkeits Anzweifeln " durch gerauscht

obwohl sie keine 90 Tage sondern nur 60 Tage beantragt hatte


Personen Daten wurden von mir anonymisiert

Zitat
Text: Sehr geehrte Damen und Herren.
> Mit großer Bestürzung mußte ich erfahren, daß Sie das Visum für meine
Freundin, Frau xxxxxxi, geboren am xx.6.1969 abgelehnt haben.Dies kann
ich leider nicht verstehen, da sie alle Voraussetzungen für eine Rückkehr nach
Thailand erfüllt.

> Bitte um nochmalige Überprüfung und um eine positive Entscheidung, so daß ich
sie am> 04.Januar in Empfang nehmen kann.

> Ich garantiere selbstverständlich ihre Rückkehr nach Thailand.
> Mit freundlichen Grüßen
> xxxxxx


Und dieses Massen Schreiben geht in so einem Fall raus , obwohl der Einladende in D 2 Häuser besitzt und die Garantie des Ausländer Amtes positiv war.
Zitat


Sehr geehrter Herr xxxxxx

vielen Dank für Ihre Email. Bitte gestatten Sie mir zunächst einige
allgemeine Hinweise zu den zwischen den Mitgliedsstaaten des Schengener
Durchführungsübereinkommens festgelegten Bestimmungen über die Erteilung
von Besuchs- bzw. Geschäftsvisa:

Für Visumangelegenheiten im Ausland sind grundsätzlich die deutschen
Auslandsvertretungen zuständig, die in eigener Verantwortung darüber
entscheiden, ob ein Visum zum angegebenen Aufenthaltszweck erteilt
werden kann. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Botschaft in
Bangkok von dem Ziel leiten lässt, Besuchsreisen im Rahmen der
rechtlichen Bestimmungen zu ermöglichen.

Für die Erteilung von Visa bilden das deutsche Ausländerrecht sowie das
Schengener Durchführungsübereinkommen und der Visacodex der Gemeinschaft
den rechtlichen Rahmen, innerhalb welchem sich die deutschen
Auslandsvertretungen bewegen. Sie prüfen vor der Visumerteilung in jedem
Einzelfall neben der Plausibilität des Aufenthaltszwecks und der
Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland die Frage der
Rückkehrbereitschaft des Antragstellers in sein Heimat- bzw. Wohnsitzland.

Eine bei der Ausländerbehörde abgegebene Verpflichtungserklärung ist
geeignet, die Finanzierung durch den deutschen bzw. in Deutschland
lebenden Einlader zu sichern. Sie kann jedoch keine Rückschlüsse auf die
Rückkehrbereitschaft des Antragstellers in sein Heimatland liefern.
Diese ist der Botschaft gegenüber ausschließlich vom Antragsteller
selbst glaubhaft zu machen. Sie ergibt sich aus Nachweisen darüber, dass
der Antragsteller in seinem Aufenthaltsland über eine gesicherte eigene
wirtschaftliche Existenz und /oder gefestigte familiäre Bindungen verfügt.

Als Nachweis der wirtschaftlichen Verwurzelung können u.a. Arbeits-,
Verdienst-, Urlaubs-, Sozialversicherungs-, Studienbescheinigungen sowie
Unterlagen über größere Vermögenswerte wie z.B. Immobiliareigentum
dienen. Familiäre Bindungen lassen sich durch Belege über die Betreuung
minderjähriger, im Haushalt des Antragstellers lebender Kinder, über die
die elterliche Sorge ausgeübt wird, oder andere, pflegebedürftige
Angehörige darlegen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Botschaft Ihnen aus
datenschutzrechtlichen Gründen ohne Vorlage einer Vollmacht zum jetzigen
Zeitpunkt über die Details, die zur Ablehnung des Visumantrags von Frau
Sathaxxxxxxxxi führten, keine Auskunft geben kann. Die  Antragstellerin
selbst oder ein von ihr schriftlich bevollmächtigter Dritter haben die
Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Botschaft Bangkok in
schriftlicher Form Widerspruch einzulegen (sog. Remonstration) und um
detaillierte Auskunft über die Ablehnungsgründe zu bitten. Gleichzeitig
sollten im Remonstrationsschreiben die Argumente, die aus Sicht der
Antragstellerin für eine Visumerteilung sprechen, wie oben beschrieben
nochmals ausführlich dargestellt und ggf. durch ergänzende Belege
untermauert werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das
unter folgendem Link zu findende Merkblatt.

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/3094278/Daten/1315042/Visa_Remonstrationsverfahren.pdf



Die Botschaft wird den Sachverhalt dann nochmals sorgfältig prüfen und
einen Remonstrationsbescheid erlassen, sofern sie sich nicht in der Lage
sieht, ihre Entscheidung zu revidieren. Gegen diesen Bescheid steht dem
Antragsteller binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Klageweg beim
Verwaltungsgericht Berlin offen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen mit diesen Informationen einen Einblick in die
Praxis des Visumverfahrens der deutschen Auslandsvertretungen geben
können und bedaure, Ihnen im konkreten Einzelfall keine günstigere
Auskunft zukommen lassen zu können.

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gern zur Verfügung.

--
Mit freundlichen Grüßen / Best regards

- Im Auftrag -

Jana Seydel


Rechts- und Konsularabteilung
Legal and Consular Section

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bangkok
Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok

9 South Sathorn Road
Bangkok 10120
Tel.: +66 (0) 2287-9009
Fax: +66 (0) 2285-6232
E-Mail: rk-referendar3@bangk.auswaertiges-amt.de
Website: www.bangkok.diplo.de

Ich frage mich ernsthaft was die da machen in Bangkok in der Deutschen Botschaft ! Der Garantie Steller ist solvent und kommt für alles auf was da nicht

regulär abläuft .... auch für die Kosten der Abschiebehaft u. Heimreise der Thai falls die nicht pünktlich am Airport sein sollte ... absolut kein Risiko für die BRD .

Und dann schwaffelt die Schwesterwelle von er will die Einreise erleichtern ......
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Alex

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2011, 08:31:10 »



Hinweise zum Remonstrationsverfahren

Zitat
Ihr Visumantrag wurde abgelehnt und Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie
selbst oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person gegen die Ablehnung remonstrieren und um erneute Prüfung
Ihres Antrags bitten. Die Remonstration kann schriftlich bei der Visastelle der Botschaft eingelegt werden (als
Brief oder als Fax).
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
Visa der Kategorie „D“ (Visa für Aufenthalte über 90 Tage):
Die Remonstration kann innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Ablehnung eingelegt werden.
Visa der Kategorie „C“ (Schengenvisa):
Mit Inkrafttreten des Visakodex am 05. April 2010 sind Ablehnungen nicht nur zu begründen sondern auch mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Damit beträgt nach dem deutschem Verwaltungsrecht die Frist zur Einlegung
eines Rechtsmittels einen Monat nach Erhalt der Ablehnung.
Schriftlich eingereichte Remonstrationen richten Sie bitte an:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Visastelle
9, South Sathorn Road
Bangkok 10120
per Fax an: +66 2 285 62 32
Ihre Remonstration muss Folgendes enthalten:
- Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer;
- Ablehnungsdatum;
- zustellungsfähige Anschrift (Straße, Haus, Wohnung, Stadt/Dorf/Siedlung, Kreis, Region, PLZ); wenn vorhanden
Ihre Faxnummer und E-Mailadresse,
- Ihre eigenhändige Unterschrift (bei Remonstration durch Dritte: deren eigenhändige Unterschrift).
Eine Remonstration durch Dritte, z.B. den Einlader – kann nur bei gleichzeitiger Vorlage Ihrer schriftlich erteilten,
von Ihnen unterschriebenen Vollmacht bearbeitet werden. Die Remonstration durch Sie ist somit entbehrlich.
Bitte erläutern Sie in Ihrem Schreiben möglichst detailliert, zu welchem Zweck Sie nach Deutschland reisen
möchten und aus welchen Gründen der Aufenthalt für Sie wichtig ist.
Bitte begründen Sie ausführlich weshalb aus Ihrer Sicht die Ablehnung unbegründet ist.
Ggfs. können Sie noch weitere Unterlagen nachreichen, die Sie bei Antragsstellung noch nicht eingereicht haben.
Grundsätzlich ist es möglich, Ihre Remonstration über Fax einzureichen. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass Faxeingänge nicht bevorzugt bearbeitet werden. Überdies können möglicherweise Übermittlungsfehler
auftreten. Daraus resultierenden Fragen kann seitens der Visastelle nicht nachgegangen werden, so dass diese
Remonstration unter Umständen den Mindestanforderungen nicht entspricht und daher nicht bearbeitet werden
kann.
Die Amtssprache der Deutschen Botschaft Bangkok ist DEUTSCH; von Ihnen eigenhändig erstellte Schreiben in
englischer Sprache werden jedoch akzeptiert.
Remonstrationen, die nicht den oben aufgeführten Mindestanforderungen genügen, werden nicht bearbeitet.
Aus den vorgenannten Gründen ist eine Remonstration per E-Mail nicht zulässig.
Bitte beachten Sie:
Richtet sich Ihre Remonstration gegen die Ablehnung eines Visums für einen Aufenthalt von mehr als 3 (drei) Monaten
und/oder zur Arbeitsaufnahme in Deutschland (nationale Visa der Kategorie „D“) reichen Sie bitte die Remonstration
nur in deutscher Sprache ein, da die zuständige innerdeutsche Ausländerbehörde an derartigen
Remonstrationsverfahren beteiligt wird.
Nach Abschluss der Überprüfung, die mehrere Wochen dauern kann, wird die Deutsche Botschaft Bangkok Sie
kontaktieren oder Sie erhalten eine schriftliche Antwort der Visastelle in deutscher Sprache.
Die Botschaft bittet, während des eingeleiteten Remonstrationsverfahrens von Anfragen zum Verfahren
abzusehen, da hierdurch die weitere Bearbeitung unnötig verzögert wird.
Die Konsultation eines Reisebüros oder einer kommerziellen Firma ist für die Abfassung des Remonstrationsschreibens
NICHT erforderlich!
[/quote]
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Burianer

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2011, 09:02:57 »

 --C  ja so sind sie, die Deutschen in der Botschaft,  aber auch in Germanien, siehe obiges Schreiben  --C
Reiserueckehrwillig  , wie kann man das sonst noch auslegen.  Warum ist er nicht Reisewillig, und fliegt nach Thailand  --C
War in meinem Fall genauso. Obwohl, eigenes Haus, Auto , Grundstuecke 50 Rai, eigenes Einkommen  und 500 Tausend baht auf dem Konto, Flugticket mit Rueckreisesdatum,
wollte nur 30 TAGE Uralub in Deutschland machen,  {[  bei allem immer das Orginal und Kopie dabei.
Koennen die Rueckkehrwilligkeit nicht feststellen  --C  Ihre ganze Familie lebt hier in Buriram,
habe auf Einspruch verzichtet, mit solchen Beamten kann man nicht diskutieren.
Fuehle mich seither nur noch wegen meinem Rentenanspruch als deutscher  :]
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Seppetoni †

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2011, 09:31:07 »

Ja so ist das leider wenn der Gesetzgeber solche Gummiparagraphen erlässt.
Dann ist der Bürger völliger Willkür der Beamten ausgestzt.
Ach, waren das noch herrliche Zeiten in der Schweiz ohne "Schengenabkommen", da hatten wir wenigstens ganz klare Verhälnisse.

Nun ist das auf der CH-Botschaft genau das gleiche Übel  {/
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boehm

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2011, 09:34:48 »

Das ist ein Fall für rama-6! ;)
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Alex

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #5 am: 30. Dezember 2011, 11:10:32 »

ne Böhm um so was kümmere ich mich schon selber mit einem offener Brief an den Botschafter der BRD Herrn Rolf Schulze

von dem ich eigentlich wenn ich ehrlich bin keine Antwort erwarte ... aber ich laß mich gerne überraschen



An den Botschafter Herrn Rolf Schulze

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bangkok
Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok

9 South Sathorn Road

Bangkok 10120



Betr. Vergabe Praxis von Besuchs Visa für die BRD

Sehr geehrter Herr Schulze

Zum Jahreswechsel möchte ich Ihnen Herr Botschafter ein Thema ans Herz legen , welches nicht nur bei betroffenen Thai Bürgern , sondern auch Deutschen Residenten hier in
 Thailand und Gast Einladern in unserem fernen Heimat Land unangenehme Erinnerungen an die Vergabe Praxis der Deutschen Botschaft Bangkok von Besuchs Visa für die BRD hinterlässt.

Von den in steigendem Umfang getroffen ablehnenden Visa Erteilungen sind Thai Staats Angehörige und deren Gast Einladern in der BRD von der von Ihrem Haus getätigten Begründung der
nicht feststellbaren Rückkehrwilligkeit der Thai Antragsteller/in. betroffen.

Diese Thai`s müssen sich in Ihrem Haus einem 2.500 THB teuren Interview stellen in dessen Verlauf sie intimste Fragen ihres Privat Lebens beantworten müssen .

Neben dem Umstand , daß man sich fragen muss , ob solche Praktiken nicht der Menschenwürde , die den Schutz unseres Grund Gesetzes genießt widersprechen ,
hinterlassen auch solche Praktiken unangenehme Erinnerungen an den Besuch in der Deutschen Auslandsvertretung in Bangkok !

Dabei entsteht nicht selten bei den Betroffenen der Eindruck , das sie von Ihrem Thai Personal hochnäsig und herablassend behandelt werden .

Man fragt sich weiter , ob mit solchen Standard Absagen der Visa Beantrager/in , die keinerlei detaillierte Ablehnungsgründe der angeblich festgestellten  
„ RückkehrUNwilligkeit „ enthalten , dafür  wiederum auf das Remonstrationsverfahren verweisen , das Ansehen der Deutschen Vertretung
hier im Land nicht Schaden nimmt .

Der Deutsche Visa Antragsteller durchläuft ein festgelegtes Verfahren bei der zuständigen Ausländer Behörde  , welches sowohl seine Bonität als auch seine Wohn und Arbeitsverhältnisse
prüft  und diese in einer Garantie Erklärung bestätigt .

Aus der damit eingegangenen Verpflichtung übernimmt die einladende Person jegliche Haftung aus einer nicht Visa gerechten Rückkehr der eingeladenen Thai.

Alleine diese Verpflichtung des Einladenden sollte in der Regel ausreichen die Deutsche Botschaft annehmen zu lassen , daß der Einladende für eine Termin gemäße
 Rückkehr des Thai Besuchers im eigensten Interesse sorgt .

Alle mir bekannten Ablehnungs - Gründe wegen nicht festgestellter Rückkehrwilligkeit sind willkürlich , durch nichts außer Annahmen
Ihrer Vias Abteilung begründet .... und somit unbegründet !

Es ist anzunehmen , das in naher Zukunft die Praxis des A1 Sprachtest für angehende Ehepartner von gebürtigen Deutschen vor dem EUGH keinen Bestand mehr hat .

Ihr Dienstherr Außenminister Westerwelle glänzt durch Presse Ankündigungen die Einreise von Ausländern im Jahr 2012 zu erleichtern .

Vielen Expat`s hier , den Einladenden im Heimatland und dem Ansehen der Deutschen Botschaft in Bangkok würden Sie Herr Botschafter einen großen Dienst erweisen ,
die rigorose Vergabe Praxis Ihres Hauses und ihrer subjektiv als „ unfreundlich „ empfundenen Thai Angestellten auf den Prüfstand zu stellen .

Diesen offenen Brief Herr Botschafter werde ich im größten Deutsch sprachigen Forum in Thailand und in meinem eigenen veröffentlichen .

http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=12377.msg1031166;topicseen#msg1031166

Ihre geschätzte Antwort hierauf in Ihrem Einverständnis ebenfalls .

Wie Farangs hier in Thailand deren Ruf bei den Thais aufbessern , können sie in einer Beispielhaften Länder übergreifenden Aktion hier nachlesen .

http://forum.thailand-tip.com/index.php?PHPSESSID=0f583218f044d9e17a52fab50cb24776&topic=12234.msg1031168#top

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen , Ihnen , Ihrer Familie sowie den Angehörigen Ihres Hauses ein gesundes
 und erfolgreiches Neues Jahr wünschend


Hochachtungsvoll

Alexander Görgens Dipl. Ing.

xxx xxxxx

Nongparlai ; Banglamung

Chon Buri ; 20150 Thailand

Tel: xxxxxx

E-Mail : xxxxxx

WWW.thaifriends.asia
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2011, 11:35:11 von Alex »
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gerhardveer

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #6 am: 30. Dezember 2011, 12:05:58 »

Jungs - ihr werdet da nichts ändern, die sind so und es wird immer schlimmer. Am Schlimmsten aber ist die mangelnde Solidartität vieler Expats, die ich auch ganz massiv im Nachbarforum erfahren habe. Gäbe es eine Sammelbewegung der "Botschaftsgeschädigten aller Länder" und damit eine auch - als Wähler - relevante Interessengemeinschaft, sähe die Sache vielleicht mal wieder besser aus. Ich setze jetzt mal den Link zu meinen Erfahrungen rein - wenn die Nennung des Forums stören sollte, bitte ich um Korrektur, dann stelle ich eben den ganzen Krempel hier nochmal rein. Ist zwar schon 'ne Zeit her, aber immer noch aktuell - ich bin zwar von Natur aus nicht nachtragend, aber in manchen Dingen habe ich ein Elefantengedächtnis:

http://isaan-forum.com/viewtopic.php?f=20&t=6922

            Grüßle   Gerhard

rio0815

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #7 am: 30. Dezember 2011, 12:55:30 »

Alexander Görgens Dipl. Ing.



Dem Herrn Indschenör wäre dringend ein Auffrischungskurs in deutscher Schriftsprache anzuempfehlen.
Ist ja echt peinlich, was er da als "Studierter" abliefert, strotzt nur so vor Fehlern.  C--

Aber wenigstens Lachen wird Seine Exzellenz Schulze über diesen Brief können.
Vielleicht erhöht das ja die Chancen auf eine Antwort und ist so gewollt  {--
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Mogadischa

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #8 am: 30. Dezember 2011, 13:11:53 »

HI Everyone ...
Aufgrund dieses Briefen bin ich mal Gespannt und Harre der Dinge die da Kommen ...
Glaube Kaum das da eine Antwort kommt , aber gespannt bin ich trotzdem.

Diesen Thread werden bestimmt einige mit Größte Aufmerksamkeit Verfolgen ...
( zumal ich mss im Januar auch nochmal zur Botschaft ... )

Gruß Eure Moga
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(Ich weiß von nichts ... und wenn ihr auch von nichts wisst ... seit ihr meine Mittäter)

Alex

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #9 am: 30. Dezember 2011, 13:19:23 »

Dem Oberlehrer " Anonymus 0815 " ... solltest Du welche gefunden haben .. kannst Du sie behalten .... alles klaro  {+

Mit Deinem Beitrag hast Du sicherlich Sinnvolles zum Thema " Solidarität der Farangs " auf Gerhard geantwortet ....... ;}

Für Deinen persönlichen Bildungsgrad sei zu Deiner Exzellenz zu berichten :

Zitat
Nur der Botschafter eines ausländischen Staates hat Anrecht auf die Anrede „Exzellenz“.

 Trifft man im Ausland den Botschafter seines eigenen Landes, so lautet die Anrede „Herr Botschafter“ respektive „Frau Botschafterin“.


Mal generell gefragt :

Wie viele Farangs werden eigentlich durch die Besuchsvisa Vergabe Praxis quasi gezwungen zu heiraten um dem Spiel ein Ende zu setzen  {:}

Wie viele aus Asien eingereiste Thai werden eigentlich straffällig im Deutschsprachigen Raum ....im Vergleich zu Ost Europäischen Einreisen  :-)



Gerhard : erschreckend was ich da gelesen haben ... eigentlich gilt das hier : ganz einfach wenn da nicht  :-X :-X :-X wäre







Zitat
Das Visum wird verweigert, wenn der Antragsteller:

    ein falsches Reisedokument vorlegt;

    den Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts nicht begründet;

    nicht den Nachweis erbringt, dass er über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhals für die Dauer des Aufenthalts sowie für die Rückreise in seinen Herkunfts-/Wohnsitzstaat verfügt;

    die drei Monate im laufenden Sechsmonatszeitraum bereits ausgeschöpft hat;

    zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben ist;

    als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit eines Mitgliedstaats angesehen wird;

    nicht nachweist, dass er, soweit erforderlich, über eine Reisekrankenversicherung verfügt;

    Belege vorlegt oder Aussagen macht, an deren Echtheit oder Vertrauenswürdigkeit Zweifel bestehen.

Eine Entscheidung über die Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums ist dem Antragsteller unter Verwendung des Standardformulars in Anhang VI mitzuteilen. Gegen eine solche Entscheidung kann in dem Mitgliedstaat, in dem sie ergangen ist, in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht ein Rechtsmittel eingelegt werden.

In Ausnahmefällen kann ein Visumantrag an der Außengrenze des Zielmitgliedstaats bei der für Personenkontrollen zuständigen Behörde gestellt werden. Ein an einer Grenzübergangsstelle erteiltes Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von höchstens 15 Tagen oder gilt für die zur Durchreise erforderliche Zeit.

Anwendbarkeit

Diese Verordnung ändert die VIS-Verordnung und den Schengener Grenzkodex. Außerdem hebt sie die Artikel 9 bis 17 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und die Gemeinsame Konsularische Instruktion auf.

Die Verordnung gilt ab dem 5. April 2010. Artikel 32 Absätze 2 und 3, Artikel 34 Absätze 6 und 7 sowie Artikel 35 Absatz 7 gelten ab dem 5. April 2011.

Wer sich den immer als Ablehnungs- Grund genannten Visa Codex der Schengen Staaten antun möchte , kann den hier als PDF nachlesen

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:243:0001:0058:DE:PDF



« Letzte Änderung: 30. Dezember 2011, 13:41:08 von Alex »
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Kern

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #10 am: 30. Dezember 2011, 13:46:44 »


Dem Herrn Indschenör wäre dringend ein Auffrischungskurs in deutscher Schriftsprache anzuempfehlen.
Ist ja echt peinlich, ...

Hallo rio0815

Peinlich finde ich eher, welche persönlichen Charakterdefizite Du mit einem solchen Beitrag offenbarst.  >:


In diesem Sinne     Achim


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Burianer

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #11 am: 30. Dezember 2011, 13:51:32 »

Alex,  prima.  gefaellt, mir gut. da bin ich ja mal gespannt,  was da von dem deutschen Obervertreter ( Botschafter) als Antwort kommt. Sicher wieder ein Beamtendeutsch formiliertes Schreiben mit vielen vielen Paragrafen , hinweis auf das Schengener Ankommen . :-X
Rio0815    :-X   wenn Du sonst nichts zu sagen hast, dann  :-X
falls Du aber einiges verbessern koenntest, dann lass mal was hoeren.
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2011, 13:58:07 von Burianer »
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Alex

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #12 am: 30. Dezember 2011, 13:53:21 »

Nun schneller als gedacht kam erst mal der Standard Brief der Deutschen Botschaft ...

mit dem sie , so mein Eindruck erst mal alles verwischen will was sie nicht detailliert begründen kann .......

Zitat
Sehr geehrter Herr Görgens.

vielen Dank für Ihre Email. Bitte gestatten Sie mir zunächst einige allgemeine Hinweise zu den zwischen den Mitgliedsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens festgelegten Bestimmungen über die Erteilung von Besuchs- bzw. Geschäftsvisa:

Für Visumangelegenheiten im Ausland sind grundsätzlich die deutschen Auslandsvertretungen zuständig, die in eigener Verantwortung darüber entscheiden, ob ein Visum zum angegebenen Aufenthaltszweck erteilt werden kann. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Botschaft in Bangkok von dem Ziel leiten lässt, Besuchsreisen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen zu ermöglichen.

Für die Erteilung von Visa bilden das deutsche Ausländerrecht sowie das Schengener Durchführungsübereinkommen und der Visacodex der Gemeinschaft den rechtlichen Rahmen, innerhalb welchem sich die deutschen Auslandsvertretungen bewegen. Sie prüfen vor der Visumerteilung in jedem Einzelfall neben der Plausibilität des Aufenthaltszwecks und der Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland die Frage der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers in sein Heimat- bzw. Wohnsitzland.

Eine bei der Ausländerbehörde abgegebene Verpflichtungserklärung ist geeignet, die Finanzierung durch den deutschen bzw. in Deutschland lebenden Einlader zu sichern. Sie kann jedoch keine Rückschlüsse auf die Rückkehrbereitschaft des Antragstellers in sein Heimatland liefern. Diese ist der Botschaft gegenüber ausschließlich vom Antragsteller selbst glaubhaft zu machen. Sie ergibt sich aus Nachweisen darüber, dass der Antragsteller in seinem Aufenthaltsland über eine gesicherte eigene wirtschaftliche Existenz und /oder gefestigte familiäre Bindungen verfügt.

Als Nachweis der wirtschaftlichen Verwurzelung können u.a. Arbeits-, Verdienst-, Urlaubs-, Sozialversicherungs-, Studienbescheinigungen sowie Unterlagen über größere Vermögenswerte wie z.B. Immobiliareigentum dienen. Familiäre Bindungen lassen sich durch Belege über die Betreuung minderjähriger, im Haushalt des Antragstellers lebender Kinder, über die die elterliche Sorge ausgeübt wird, oder andere, pflegebedürftige Angehörige darlegen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Botschaft Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne Vorlage einer Vollmacht zum jetzigen Zeitpunkt über die Details, die zur Ablehnung des Visumantrags von Frau xxx führten, keine Auskunft geben kann. Die  Antragstellerin selbst oder ein von ihr schriftlich bevollmächtigter Dritter haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Botschaft Bangkok in schriftlicher Form Widerspruch einzulegen (sog. Remonstration) und um detaillierte Auskunft über die Ablehnungsgründe zu bitten. Gleichzeitig sollten im Remonstrationsschreiben die Argumente, die aus Sicht der Antragstellerin für eine Visumerteilung sprechen, wie oben beschrieben nochmals ausführlich dargestellt und ggf. durch ergänzende Belege untermauert werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das unter folgendem Link zu findende Merkblatt.

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/3094278/Daten/1315042/Visa_Remonstrationsverfahren.pdf

Die Botschaft wird den Sachverhalt dann nochmals sorgfältig prüfen und einen Remonstrationsbescheid erlassen, sofern sie sich nicht in der Lage sieht, ihre Entscheidung zu revidieren. Gegen diesen Bescheid steht dem Antragsteller binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Klageweg beim Verwaltungsgericht Berlin offen.

Anbei finden Sie die auch die gesetzlichen Vorschriften des Visakodexes.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:243:0001:0058:DE:PDF

Ich hoffe, ich habe Ihnen mit diesen Informationen einen Einblick in die Praxis des Visumverfahrens der deutschen Auslandsvertretungen geben können und bedaure, Ihnen im konkreten Einzelfall keine günstigere Auskunft zukommen lassen zu können.

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gern zur Verfügung.

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Website: www.bangkok.diplo.de
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Burianer

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #13 am: 30. Dezember 2011, 14:05:23 »

Zitat
Sie ergibt sich aus Nachweisen darüber, dass der Antragsteller in seinem Aufenthaltsland über eine gesicherte eigene wirtschaftliche Existenz und /oder gefestigte familiäre Bindungen verfügt.

Als Nachweis der wirtschaftlichen Verwurzelung können u.a. Arbeits-, Verdienst-, Urlaubs-, Sozialversicherungs-, Studienbescheinigungen sowie Unterlagen über größere Vermögenswerte wie z.B. Immobiliareigentum dienen. Familiäre Bindungen lassen sich durch Belege über die Betreuung minderjähriger, im Haushalt des Antragstellers lebender Kinder, über die die elterliche Sorge ausgeübt wird, oder andere, pflegebedürftige Angehörige darlegen.

 blanker Hohn.  
Meine Frau hat Ihren Aufenthalt  selber finanzieren koennen  sowie auch den Urlaub  30 Tage , notfalls  in einem Hotel locker bezahlen koennen.
Ausserdem ein Haus ( Wert 2,5 Mio Baht, Auto  und 50 Rai,   ist das kein Vermoegen  --C  Familie hier im Dorf,
genau so hab ich mir die Antwort vorgestellt.
Ich habe denen selber noch geschrieben, meine wirtschaftlichen Verhaeltnisse dargelegt, IBM rente, priv Vermoegen  und dass ich auch in Deutschland ein 2 Familien Haus besitze, und wir darin wohnen werden waehrend des Urlaubs.
  es laesst sich mit denen nicht diskutieren, fehlt nur noch , dass auf dem Brief  steht, Eigentum der deutschen Botschaft, damit darf kein Hintern abgewischt werden  :]
nur Beamten Aer... (Aerger  :])
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2011, 14:10:55 von Burianer »
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KhunBENQ

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #14 am: 30. Dezember 2011, 14:14:13 »

Es ist schon ein Hohn, welche hohen Mauern man hier zur Verteidigung der Festung Europa errichtet, während man auf politischer Ebene anderenorts das Tor weit aufmacht und dann z.B. die "mobilen ethnischen Minderheiten" mit einer "Wegfahrprämie" wieder loswerden möchte.
Als Ex-Bewohner von Berlin kann ich darüber auch nur wütend sein.

Hatte 2003 zwei Schwager und eine Stieftochter problemlos für drei Monate in D.
Der eine Schwager ist noch ein zweites Mal problemlos dagewesen.
Der dritte Antrag wurde mit einem Wisch abgelehnt (ähnlich den oben beschriebenen).
Damals allerdings stand da aber noch ganz frech (sinngemäß): "wir müssen nicht begründen..." "aber weil wir so 'nett' sind, wie folgt:...", "Widerspruch und Rechtsweg ausgeschlossen...".
Insofern ist die Rechtshilfebelehrung schon ein Fortschritt.

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