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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?  (Gelesen 95171 mal)

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peter1

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #225 am: 24. August 2019, 13:04:17 »

stimmt folgendes :

bekannter behauptet er sei ueber die thai kv seiner frau mitversichert, die frau arbeitet im service hotel in pattaya seit 2017 ???
also im thai oeffentlichen dienst sind familienmitglieder mitversichert auch farang,aber in der freien wirtschaft ????

mfg
peter1

Dann soll er den Wahrheitsgehalt seiner Behauptung doch mal testen.  Einfach ins nächstgelegene staatliche Hospital gehen und sagen, er hat ne Erkältung und der Hals tut weh.

Oder hatte er bereits einmal Behandlungen durch die KV seiner Ehefrau abrechnen lassen ?

Wenn er nur die obligatorischen 30 Baht fürs Angucken und diagnostizieren zahlen muss, ist er bei der Mia versichert,  muss er jedoch mehr abdrücken kann er seine Behauptung in den Wind schiessen

er war beim allgemien mediziner splitter aus der hand entfernen, formular ausgefuellt, alles kostenlos...begruendung bei der mia mitversichert.

mfg
peter1
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Pladib

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #226 am: 24. August 2019, 13:54:06 »

Meines Wissens ist das Geschichte. Einem Freund widerfuhr vor über 10 Jahren Ähnliches.
Als er vor drei Jahren wieder auf der "30 Baht Schiene" reisen wollte, hat man ihn
abgewiesen. Das gäbe es längst nicht mehr. OK, meine Information ist aus zweiter Hand.
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peter1

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #227 am: 24. August 2019, 15:42:55 »

Zitat
er sei ueber die thai kv seiner frau mitversichert
darauf wird die Immi mit Sicherheit einen scheixxen, denn diese Versicherung zahlt nicht mal das allernötigste im staatlichen KKH

hier ist  keine immi gefordert, da die person mit einer thai verheiratet ist mit aufenthaltsstatus  extension of stay verheiratet....diese kategorie wird bei der pflicht kv ausgespart.

mfg
peter1
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peter1

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #228 am: 24. August 2019, 15:47:19 »

Meines Wissens ist das Geschichte. Einem Freund widerfuhr vor über 10 Jahren Ähnliches.
Als er vor drei Jahren wieder auf der "30 Baht Schiene" reisen wollte, hat man ihn
abgewiesen. Das gäbe es längst nicht mehr. OK, meine Information ist aus zweiter Hand.

ist von gestern.

aber heisst 30 baht nicht staatl. kv ???? seine thaifrau ist ueber den arbeitgeber versichert, ist das die gleiche staatliche 30 baht kv ???

mfg
peter1
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Pladib

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #229 am: 24. August 2019, 15:55:49 »

Vielleicht melden sich ja noch direkt "Betroffene".
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namtok

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #230 am: 24. August 2019, 20:06:13 »

Thai Sozialversicherung für reguläre Arbeitnehmer "Prakan Sangkhom" und 30 Baht Schema sind 2 verschiedene Paar Stiefel.

das 30 Baht Schema gab es für einige Wochen gegen Ende 2013 auch für Ausländer als Ehepartner, wurde wegen grossem Andrang aber dann ziemlich schnell dichtgemacht.

Das andere hängt abgesehen vom Rechtsanspruch bei Staatsbediensteten vom Arbeitgeber ab. Mitversichert war ich auch mal. Da gibts dann auch eine Versicherungskarte und einen Schrieb über die Höhe der versicherten Leistungen.

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Pladib

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #231 am: 24. August 2019, 21:27:33 »

Ich hatte es mir schon gedacht, wenn es Einer genauer weiss ...  }}
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peter1

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #232 am: 25. August 2019, 10:21:02 »

Thai Sozialversicherung für reguläre Arbeitnehmer "Prakan Sangkhom" und 30 Baht Schema sind 2 verschiedene Paar Stiefel.

das 30 Baht Schema gab es für einige Wochen gegen Ende 2013 auch für Ausländer als Ehepartner, wurde wegen grossem Andrang aber dann ziemlich schnell dichtgemacht.

Das andere hängt abgesehen vom Rechtsanspruch bei Staatsbediensteten vom Arbeitgeber ab. Mitversichert war ich auch mal. Da gibts dann auch eine Versicherungskarte und einen Schrieb über die Höhe der versicherten Leistungen.

meinen dank@ namtok.

mfg
peter1
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Jochen57

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #233 am: 25. August 2019, 12:54:10 »

Thai Sozialversicherung für reguläre Arbeitnehmer "Prakan Sangkhom" und 30 Baht Schema sind 2 verschiedene Paar Stiefel.

das 30 Baht Schema gab es für einige Wochen gegen Ende 2013 auch für Ausländer als Ehepartner, wurde wegen grossem Andrang aber dann ziemlich schnell dichtgemacht.

Das andere hängt abgesehen vom Rechtsanspruch bei Staatsbediensteten vom Arbeitgeber ab. Mitversichert war ich auch mal. Da gibts dann auch eine Versicherungskarte und einen Schrieb über die Höhe der versicherten Leistungen.

Das ist so nicht ganz richtig. Ich hatte die 30 Baht Versicherung v. 1.5.15 bis 30.4.17. Danach ging es dann leider nicht mehr.
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Pladib

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #234 am: 25. August 2019, 13:46:41 »

Das meinte ich mit "ist Geschichte". Die Provinzen haben die 30 Baht Möglichkeit für
Farangs offenbar unterschiedlich schnell abgeschafft, aber inzwischen wohl flächendeckend.
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peter1

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #235 am: 25. August 2019, 14:33:10 »

also wie seht ihr den sachverhalt ueberteuerte thaikv ist ueberfluessig, stattdessen

1. mia arbeiten lassen, dann ueber ihre kv mitversichert sein
2. dazu eine thai unfallvesicherung  2 mio thb 5 k im jahr z.b. pacific cross
3. wenn ernsthaft krank z.b krebs  sofort zurueck nach d.

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peter 1
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rampo

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #236 am: 25. August 2019, 15:28:18 »

also wie seht ihr den sachverhalt ueberteuerte thaikv ist ueberfluessig, stattdessen

1. mia arbeiten lassen, dann ueber ihre kv mitversichert sein
2. dazu eine thai unfallvesicherung  2 mio thb 5 k im jahr z.b. pacific cross
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namtok

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #237 am: 25. August 2019, 19:53:07 »


Das ist so nicht ganz richtig. Ich hatte die 30 Baht Versicherung v. 1.5.15 bis 30.4.17. Danach ging es dann leider nicht mehr.

Nach deinem Profil müsste das in der Provinz Sukhothai sein. 

Ich hatte ca. Anfang Nov 2013 auf die bestätigten Gerüchte dass einige "Darksidebewohner" in dieses Schema reingerutscht  sind und kostenfrei Medikamente bekommen hatten im Banglamung Hospital mit Vorlage des gelben Buches nachgefragt und da war der Stand dass es eine Woche vorher noch gegangen wäre...
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goldfinger

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*** BREAKING NEWS ***
« Antwort #238 am: 09. Oktober 2019, 14:59:33 »



*** BREAKING NEWS ***
Thaivisa geht davon aus, dass die Regierungspressekonferenz heute zwischen 13.30 und 15.30 Uhr über die Krankenversicherungsanforderungen für das Nichteinwanderungsvisum "OA" (Long Stay) veröffentlicht wird.
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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #239 am: 09. Oktober 2019, 15:19:51 »

Ok, es ist geschehen.

Hier der LINK zur Thaiversion der Poizeiverordnung. Englisch offenbar noch nicht verfügbar.

https://www.immigration.go.th/read?content_id=5d9c3b074d8a8f318362a8aa&fbclid=IwAR39UI_zBxVLedZKgZeAeYnvb0yyyIsr6SHPhnq64ohzACO7VsLUU_LlGn0

Hier hat einer aus ThaiVisa eine Uebersetzung in Englisch versucht.

Zitat
Date:  8 October 2019
Allowing foreigners who have been granted a non-immigrant visa Non-Immigrant Visa OA Code ( Duration 1) Temporary stay in the Kingdom

 

With the issuance of a police order, immigration orders, as well as guidelines for allowing foreigners who have been granted a temporary type of visa Non-immigrant Visa
OA code (duration not over 1 year) came into the Kingdom temporarily. Cabinet resolution on 2 April 62, which was approved in principle to add rules for aliens. Applicant for a non-immigrant visa Non-Immigrant Visa OA code (duration 1 year) to have Thai health insurance covered throughout the period of stay in the Kingdom With an insured amount of not less than 40,000 baht for outpatient medical fees, for inpatient fees of not less than 400,000 baht by purchasing insurance policies online via longstay.tgia.org For those who buy health insurance from foreign companies Must have the sum insured not less than Thai health insurance as stipulated as well, effective from 31 October 2019, in a total of 3 copies

Press conference at 2.30pm Wednesday 9th October

Ein Versuch das der Transkription in Deutsch mit DeepL Uebersetzer

Zitat
Datum: 8. Oktober 2019
Erlaubt Ausländern, denen ein Nichteinwanderungsvisum erteilt wurde, einen OA-Code für Nichteinwanderungsvisum ("Duration 1") für einen vorübergehenden Aufenthalt im Königreich.

 

Mit der Erteilung einer Polizeiverordnung, Einreiseverordnungen sowie Richtlinien für Ausländer, denen ein temporäres Visum erteilt wurde.
OA-Code (Dauer nicht über 1 Jahr) kam vorübergehend in das Königreich. Kabinettsbeschluss vom 2. April 62, der grundsätzlich genehmigt wurde, um Regeln für Ausländer hinzuzufügen. Antragsteller für ein Nicht-Einwanderungsvisum Nicht-Einwanderungsvisum Visum OA-Code (Dauer 1 Jahr), um eine thailändische Krankenversicherung während des Versicherungssumme von nicht weniger als 40.000 Baht für ambulante medizinische Gebühren, für stationäre Gebühren von nicht weniger als 400.000 Baht durch den Kauf von Versicherungspolicen online über longstay.tgia.org Für diejenigen, die eine Krankenversicherung von ausländischen Unternehmen kaufen, muss die Versicherungssumme nicht weniger als die vorgeschriebene thailändische Krankenversicherung haben, gültig ab 31. Oktober 2019, in insgesamt 3 Kopien.

Pressekonferenz um 14.30 Uhr Mittwoch, den 9. Oktober.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator

Vielleicht kann ja ein des Thai mächtiger eine brauchbare Übersetzung machen.

https://forum.thaivisa.com/topic/1127739-compulsory-health-insurance-for-0-a-visa-applicants-effective-31st-october/
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