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Autor Thema: Frage wegen Mietrecht in D  (Gelesen 2790 mal)

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boehm

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #15 am: 10. März 2010, 22:14:59 »

@Isan Yamaha

Ich war Vermieter, hatte mehrere Eigentumswohnungen, aber nie Ärger. Habe durch meine Menschenkenntnis immer die richtigen ausgesucht!

Mittlerweile aber alles verkauft, Schnauze voll und außerdem lebe ich ja hier..... }{ }{ }{
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Burianer

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #16 am: 11. März 2010, 07:46:59 »

 C-- wenn es Pysiker ist, dan kann er ja die verloren JOULE ausrechnen und dir in Rechnug stellen.
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thaiman †

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #17 am: 11. März 2010, 08:43:03 »


Meine Meinung
Wenn der Vermieter im Haus wohnt, schaut Er selbst nach dem Rechten,
wohnt Er nicht im Haus, kann Er, Einen beauftragen, Der, Ihn informiert
bei Schaeden, oder wie hier nach dem Oelstand schaut, auch Schneeraeumen
gehoert dazu. In diesem Fall haette ich vorher schon Oel bestellt, da man
den Tank nicht ganz leer fahren soll, wegen dem Sumpf.
Nun bei Mietkuerzung muss man betrachten, es ist kein Oel verbraucht worden,
und bei der Heizkostenabrechnung wird es billiger.
Also ob es sich lohnt hier mit einem Anwalt anzutreten?   wegen einem Tag
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Man wird nicht reich von dem was man verdient, sondern von dem was man nicht ausgibt

ou1

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #18 am: 11. März 2010, 10:15:12 »

Hallo @mfritz31

Ehe ich auf deine Fragen eingehe, ein nützlicher Hinweis: google mal.   Stichwörter:
- Mietminderung Heizung
- Mietminderungstabelle (Heizung)

Zu Deiner vermutlich einfacher zu beantwortenden 2.Frage (Ölpreisdifferenz)

dein Vermieter hat nach mM keinen Anspruch auf Kürzung. Niemand kann vor Beginn der Heizperiode voraussagen, ob die Heizölpreise im September niedriger sind als im kommenden März. Da gibt es einfach zu viele Faktoren, die den Ölpreis beeinflussen und die niemand im Voraus bestimmen kann (Relation $ zu €, milder oder kalter Winter, Kriege wie z.B. der im Iraq  etc.).
Ferner kannst du den Tank im September nun mal nicht mehr als voll füllen, was auch einem Physiker geläufig sein sollte. Deshalb:
Wenn du Öl zum reellen Marktpreis des jeweiligen Tages besorgt hast, ist das ein Faktum, das ein Mieter anerkennen muss.


Zu Deiner 1.Frage (1 Tag Heizungsausfall)

Auf die Schnelle habe ich zu deinem Fall keine direkt vergleichbare Gerichtsentscheidung bei Google entdecken können.
Es gibt wohl einige Gerichtsentscheidungen zum Ausfall der Heizung, und da ist, wie hier schon gepostet, von 20% Minderung die Rede. Ob das auch für deinen Fall gilt (1 Tag!), lässt sich besser beurteilen, wenn man den Sachverhalt dazu kennt bzw. lesen kann. Das gelang mir jedoch nicht. Einfach aus dem Bauch heraus möchte ich jedoch bezweifeln, dass es in einem dieser Urteile genau um deinen Fall ging, nämlich nicht rechtzeitige Nachbestellung von Öl.  Kann der Querulant das überhaupt beweisen ??? Wenn nicht und die beiden anderen Mieter halten zu Dir, dann hängen seine Erfolgsaussichten auch davon ab, dass der nachweislich und rechtzeitig auf diesen Mangel hingewiesen hat, also bereits am Sonntag.

Mit einiger Wahrscheinlichkeit musst du aber damit rechnen, dass ein Ausfall der Heizung im März  als ein Sachmangel anerkannt wird, der zu einer Mietminderung berechtigt. Die Frage wäre lediglich, ob ein 24-Stundenausfall vom Gericht als ein erheblicher Mangel betrachtet würde. Unabhängig davon sagen aber alle “Ratgeber”, es kommt auf den Einzelfall an. Das heißt auf gut Deutsch:
Ausgang eines Rechtsstreits  ist ungewiss.


Wie auch hier schon angeregt, würde ich das persönliche Gespräch mit dem Mieter suchen, um zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen, aber nur wegen des Heizungsausfalls. Im Hinterkopf müsstest du auch vorhalten, dass die übrigen Mieter von dieser Reglung erfahren und gleiches Recht fordern könnten. Rede doch auch mal mit denen. Vielleicht sagen die, das war so schwerwiegend nicht. Ein Argument, das du dem Nörgler/Querulanten vorhalten kannst..

Nur du allein kannst wegen der unsicheren Erfolgsaussichten eines Prozesses entscheiden, ob eine nicht all zu hohe Entschädigung besser für deine  Nerven und deinen Geldbeutel wäre, als einen Prozess zu riskieren.

MfG
ou1





« Letzte Änderung: 11. März 2010, 10:20:09 von ou1 »
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WaltiTH

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #19 am: 11. März 2010, 10:32:09 »

es gab mal Zeiten da musste jeder froh sein ein Dach ueber dem Kopf zu haben und dann liest man sowas
sorry aber das mal der Vorrat ausgeht kann durchaus passieren und wenn das innerhalb von 24 Stunden erledigt ist ist das ok.
Um aber Aerger von vornherein aus dem weg zu gehen wuerde ich diesen Clown anschreiben und den fuer diesen Tag die Miete abziehen (Beispiel er zahlt 600 ,sind am Tag 20 euro, die wuerde ich ihm ganz einfach auf sein Konto ueberweisen und ihm ein Schreiben schicken, darin dann das Bedauern ausdruecken und gleich erwaehnen das eine Mietminderung nicht in Frage kommt, da dies ja kein Dauerzustand ist, sondern auf Grund des nicht ueblichen Winters nur einen Tag betrifft und er fuer diesen ja Entschaedigung bekommen hat (siehe Uberweisung...)
solche Mieter sollte man wirklich rausekeln, sorry wenn in einer Wohnung was nicht ok ist ist eine Mietminderung gerechtfertigt,aber solche Mieter die etwas an den harren herbeiziehen..... da koennte ich ausflippen....denn das schlimme an sowas ist das solche Typen meist noch eine Rechtsschutzversicherung haben und auch noch wegen sowas klagen was letztendlich dem steuerzahler auch noch Geld kostet
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ou1

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #20 am: 11. März 2010, 10:48:30 »

@WaltiTH

Vom Gefühl her geb ich dir Recht. Das Problem ist allerdings ein juristisches. Und da gelten leider andere Grundsätze und Regeln. Mit dem Gefühl argumentieren bringt da wenig. Recht mit meist vordefinierten Begriffen hat mittlerweile eine eigene Sprache.

MfG
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mfritz31

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #21 am: 11. März 2010, 11:00:49 »

So sehe ich das auch. Allerdings werde ich wegen solch einem Bagatellbetrag sicher keinen Prozess anstrengen, weil ein Anruf beim Anwalt ja schon fast mehr kostet.
Wahr ist auch, daß dieser Mieter seit seinem Einzug 2006 nur am rumnörgeln war. Einmal musste ich die ganze Jahreswasserabrechnung neu machen, weil er einen Verfahrensfehler entdeckt haben wollte.  {[ Für ihn wurde es billiger, aber die Mieterin im 2. OG hat hinterher nen Hals geschoben, weils für sie teurer wurde...irgendwie auch verständlich, denn die erste Abrechnung wurde schon an die Mieter verschickt, bevor diese durch die Zweite ersetzt wurde.

Ein Advokat hat mir inzwischen den Tagessatz für 1 Tag Ausfall der Heizung ermittelt: Davon ausgehend, dass die Gebrauchsbeeinträchtigung 100% beträgt (Alle Zimmer in der Wohnung müssen ausgekühlt sein), sieht die Rechnung so aus:

- Brutto-Miete : 30 = abzuziehender Tagessatz

- 530,- : 30 = 17,67 €


Das kriegt er von mir...soll er von dem Geld mit seiner Freundin ins Kino gehen.  }}

Von der Ferne aus TH betrachtet hört sich die ganze Posse wie ein Schildbürgerstreich an...einfach nur Hirnrissig.  {+
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Ban

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #22 am: 11. März 2010, 11:32:27 »

sach ich doch ...  C--

Hoffe die Rechnung deines Advokaten übersteigt nicht die Monatsmieteinnahmen.
Oder gehts dir in diesem Fall nur ums Prinzip ? ;]

BAN
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Ban

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #23 am: 11. März 2010, 11:36:50 »

@Isan Yamaha

.... Habe durch meine Menschenkenntnis immer die richtigen ausgesucht!

... }{ }{ }{

Oder einfach nur Glück gehabt ?? Menschen kannst du immer nur VOR die Stirn gucken ...   ???

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WaltiTH

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #24 am: 11. März 2010, 16:20:13 »

ja @mfritz , solche Typen gibt es leider die wegen jeder Kleinigkeit rumnoergeln
Mit Sicherheit sind die anderen Mieter von ihm auch sehr begeistert

aber nichtsdestotrotz wuerde ich ihm wegen der Mietminderung gleich den Wind aus den Segeln nehmen
So nen Deppen,da wuerd ich eher noch renovierungsarbeiten machen,nur bei ihm ,nur um mehr miete zu verlangen
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thaiman †

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #25 am: 12. März 2010, 10:18:03 »


Hallo mfritz31
es gibt Firmen die Heizkosten erstellen, dann bis Du bei Noerglern
aus dem Schneider, denk an Dein Herz, wenn Du es auch nicht glaubst.
                                                                Gruss thaiman
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schiene

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #26 am: 12. März 2010, 11:15:20 »



Frage: Darf der Mieter wegen des Ausfalls der Heizung die Miete kürzen ?
          Darf der Mieter eine eventuelle Differenz der Ölpreise in Abzug bringen ?


Vielen Dank für jeden Ratschlag.

zu1. soviel ich weis darf er für diesen einen Tag anteilmäßig die Miete für 25%kürzen(nur für den teil eines Tages!!)
zu2.nein
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WaltiTH

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #27 am: 12. März 2010, 17:06:01 »

also ich habe auch noch mal gegoogelt:

also mit dem Tag den Du ihn abziehst ist er gut bedient, normalerweise muesste er nachweisen das er nicht zu hause schlafen konnte und bei Bekannten oder anderswo uebernachtet hat
eine generelle Mietminderung auf Grund des einen Tages ist generell ausgeschlossen.....sonst koennte ja jeder bei dem mal einen Tag die Heizung ausfaellt wegen Reperatur usw. eine Mietminderung verlangen oder erklagen
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mfritz31

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #28 am: 12. März 2010, 17:31:35 »

Also, ich hab meine Frage nochmal in nem Jura- Forum gestellt...anscheinend sind da auch ein paar RAs zugegen.
Die Meinung dort tendiert dazu, daß ich als Vermieter dafür zu sorgen habe, den Mietgegenstand in Ordnung zu halten.
Kommt es zu einem Ausfall, so kann der Mieter eine Mietminderung verlangen, allerdings muss er nachweisen, daß die Wohnung im fraglichen Zeitraum unbewohnbar war.
Wenn er aber nicht bei Verwandten übernachtet hat, so ist schwer nachzuweisen, daß die Wohnung unbewohnbar war.

Zum zweiten Punkt, der Differenz bei den Einkaufspreisen des Öls, ist der Vermieter zum wirtschaftlichen Handeln angehalten. Allerdings geht das nicht soweit, daß er die Preise auf dem Ölmarkt beobachten muss.

Fazit: Mietnachlässe werde ich ablehnen und der Mieter soll selbst die Durchsetzung seiner Ansprüche betreiben. Der Gesamtstreitwert liegt irgendwo zwischen 20,- - 30,-. Da kostet die Korrespondenz mit dem Anwalt schon mehr....Mensch, daß diese ewigen Studenten mit ihrem Leben nix besseres anzufangen haben, als in ihrer großzügigen Freizeit mit Paragraphen rumzuspielen.  {/

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thaiman †

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Re: Frage wegen Mietrecht in D
« Antwort #29 am: 12. März 2010, 17:39:37 »


Nimmt ein Anwalt ueberhaupt so Kleinigkeiten auf ?,
wenn es sich nicht um einen Diebstahl handelt
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