Sehr geehrter Herr xxxxxx
vielen Dank für Ihre Email. Bitte gestatten Sie mir zunächst einige
allgemeine Hinweise zu den zwischen den Mitgliedsstaaten des Schengener
Durchführungsübereinkommens festgelegten Bestimmungen über die Erteilung
von Besuchs- bzw. Geschäftsvisa:
Für Visumangelegenheiten im Ausland sind grundsätzlich die deutschen
Auslandsvertretungen zuständig, die in eigener Verantwortung darüber
entscheiden, ob ein Visum zum angegebenen Aufenthaltszweck erteilt
werden kann. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Botschaft in
Bangkok von dem Ziel leiten lässt, Besuchsreisen im Rahmen der
rechtlichen Bestimmungen zu ermöglichen.
Für die Erteilung von Visa bilden das deutsche Ausländerrecht sowie das
Schengener Durchführungsübereinkommen und der Visacodex der Gemeinschaft
den rechtlichen Rahmen, innerhalb welchem sich die deutschen
Auslandsvertretungen bewegen. Sie prüfen vor der Visumerteilung in jedem
Einzelfall neben der Plausibilität des Aufenthaltszwecks und der
Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland die Frage der
Rückkehrbereitschaft des Antragstellers in sein Heimat- bzw. Wohnsitzland.
Eine bei der Ausländerbehörde abgegebene Verpflichtungserklärung ist
geeignet, die Finanzierung durch den deutschen bzw. in Deutschland
lebenden Einlader zu sichern. Sie kann jedoch keine Rückschlüsse auf die
Rückkehrbereitschaft des Antragstellers in sein Heimatland liefern.
Diese ist der Botschaft gegenüber ausschließlich vom Antragsteller
selbst glaubhaft zu machen. Sie ergibt sich aus Nachweisen darüber, dass
der Antragsteller in seinem Aufenthaltsland über eine gesicherte eigene
wirtschaftliche Existenz und /oder gefestigte familiäre Bindungen verfügt.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Verwurzelung können u.a. Arbeits-,
Verdienst-, Urlaubs-, Sozialversicherungs-, Studienbescheinigungen sowie
Unterlagen über größere Vermögenswerte wie z.B. Immobiliareigentum
dienen. Familiäre Bindungen lassen sich durch Belege über die Betreuung
minderjähriger, im Haushalt des Antragstellers lebender Kinder, über die
die elterliche Sorge ausgeübt wird, oder andere, pflegebedürftige
Angehörige darlegen.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Botschaft Ihnen aus
datenschutzrechtlichen Gründen ohne Vorlage einer Vollmacht zum jetzigen
Zeitpunkt über die Details, die zur Ablehnung des Visumantrags von Frau
Sathaxxxxxxxxi führten, keine Auskunft geben kann. Die Antragstellerin
selbst oder ein von ihr schriftlich bevollmächtigter Dritter haben die
Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Botschaft Bangkok in
schriftlicher Form Widerspruch einzulegen (sog. Remonstration) und um
detaillierte Auskunft über die Ablehnungsgründe zu bitten. Gleichzeitig
sollten im Remonstrationsschreiben die Argumente, die aus Sicht der
Antragstellerin für eine Visumerteilung sprechen, wie oben beschrieben
nochmals ausführlich dargestellt und ggf. durch ergänzende Belege
untermauert werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das
unter folgendem Link zu findende Merkblatt.
http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/3094278/Daten/1315042/Visa_Remonstrationsverfahren.pdf Die Botschaft wird den Sachverhalt dann nochmals sorgfältig prüfen und
einen Remonstrationsbescheid erlassen, sofern sie sich nicht in der Lage
sieht, ihre Entscheidung zu revidieren. Gegen diesen Bescheid steht dem
Antragsteller binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Klageweg beim
Verwaltungsgericht Berlin offen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit diesen Informationen einen Einblick in die
Praxis des Visumverfahrens der deutschen Auslandsvertretungen geben
können und bedaure, Ihnen im konkreten Einzelfall keine günstigere
Auskunft zukommen lassen zu können.
Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gern zur Verfügung.
--
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
- Im Auftrag -
Jana Seydel
Rechts- und Konsularabteilung
Legal and Consular Section
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bangkok
Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok
9 South Sathorn Road
Bangkok 10120
Tel.: +66 (0) 2287-9009
Fax: +66 (0) 2285-6232
E-Mail:
rk-referendar3@bangk.auswaertiges-amt.deWebsite:
www.bangkok.diplo.de