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Autor Thema: Aenderungen zur Eheschliessung am Standesamt Bang Rak  (Gelesen 962 mal)

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Khun Tan

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Aenderungen zur Eheschliessung am Standesamt Bang Rak
« am: 02. Oktober 2015, 12:49:40 »

Neue Voraussetzungen für die Eheschließung

Die Deutsche Botschaft in Bangkok informiert auf ihrer Webseite über die neuen Voraussetzungen zur Eheschließung beim Standesamt Bang Rak:

Das Standesamt Bang Rak hat die Botschaft darüber informiert, dass zur Eheschließung neue Voraussetzungen gelten. Die Trauzeugen, die bei der Eheschließung anwesend sind, müssen demnach das Paar kennen, am besten mit einem der Eheschließenden verwandt sein und thailändisch sprechen können. Darüber hinaus müssen nach Angaben des Standesamts die Eheschließenden einen Dolmetscher mitbringen, wenn die Beteiligten nicht über ausreichende Kenntnisse der thailändischen Sprache verfügen.
Nach Aussage des Standesamts können Paare, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, abgewiesen werden.

Über die Voraussetzungen bei anderen Standesämtern liegen der Botschaft keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass jedes Standesamt eigenständig über zusätzliche Modalitäten zur Eheschließung entscheiden kann. Es wird daher empfohlen, sich in jedem Fall bei dem jeweiligen Standesamt über die Voraussetzungen zu informieren.

Der Farang /de/pages/neue-voraussetzungen-fuer-die-eheschliessung?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter
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