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Autor Thema: Neuregelung beim Visarun?  (Gelesen 34565 mal)

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Non2011

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #75 am: 03. Juli 2014, 23:33:10 »

@arthurschmidt2000

,,, VisaRecht, gibt es das überhaupt in TH ? und wenn ja, wo kann ich mich schlau machen ? ,,,

Wenn das sog. VisaRecht - wie viele Immigartionsbüros gibt es eigentlich Landesweit in TH ? wenn etweder nach der Höhe des Bakschisch oder der jew. Tageslaune der Beamten das Recht mal so oder so ausgelegt wird, kann ich mir das Studium des VisaRecht ohnehin ersparen. Dennoch ist es bezeichnet, das die Thai Botschaft in der BRD - sich nicht zu einer definitiven und vor allem verbindlichen Aussage durchringen kann. So stelle ich mir seit geraumer Zeit schon die Frage, warum hier die Deutsche Botschaft in TH - nicht wenigsten einen Versuch unternimmt, diese Problematik bei der Thaiadministration anzusprechen. Denn, im Prinzip ist doch jeder Falang, ob nun mit einer Thai verheiratet oder nicht bei den TH - Behörden eine Nullnummer.     
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namping

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #76 am: 04. Juli 2014, 06:17:49 »

http://www.thaiwebsites.com/immigration.asp...und www.siam-info.de

...da wird Dir geholfen und wenn Du das nicht verstehst, bist Du wohl die einzige "Nullnummer" hier im Forum.
Es gab und gibt detaillierte Visavorschriften, an die sich auch alle IMMI-Offices i.d.R. halten, Ausnahmen gibt
es wie ueberall auf diesem Globus, u.a. auch in der Bananenrepublik BRD und in Thailand.

Noch ein Hinweis an die schlauen Steintischlaberer: Das Jahresvisum heisst deswegen so, weil es genau 1 Jahr
gueltig ist, umgerechnet 12 Monate. Wer da meint ein solches Visum sei bis zu 15 !!!!! Monate gueltig, sollte
doch mal einen Rechenkurs an einer qualifizierten Schule besuchen oder das Changbiersaufen einschraenken.

In diesem Sinne, good luck in LOS.  :] C-- {*
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Burianer

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #77 am: 04. Juli 2014, 06:30:30 »

 ???    :]  ja sicher namping,  es ist nur 12 Monate gueltig, stimmt aufs Haar genau.
NUR   ???  ueberlege mal, dass, wenn man 1 oder 2 oder 3 Tage  oder...  vorher nochmals ueber die Grenze geht  und wieder einreist, bekommt MANN  oder FRAU  nochmals 3 Monate.
Somit muss ich nicht rechnen, das habe ich oefters so gemacht.
Ein Multiple Non O Visa berechtigt Ein- und Ausreise, sooft man will.
Erst wenn das Visa , nach 12 Monaten abgelaufen ist, ist es vorbei.
Das weisst Du aber ganz sicher  }}
Somit sind es fast 15 Monate  ???  aber rechnen kann ich ja nicht  :]
Non2011, eine Null Nummer sind wir wohl  nicht.
Das kann ich ganz und garnicht verstehen, denn in Frankfurt sind die sehr hilfsbereit.
Es kommt eben auch darauf an, welche Vorraussetzungen man hat, welche Wuensche man hat und kann man das Vorgeschriebene erfuellen.
Einfach gesagt, es gibt doch immer noch die1,2, 3 mal 2 Monate  oder?
Es gibt doch immer noch das Non O  multipel  etc.,  
Wer die Vorraussetzungen erfuellt, hat doch keine Probleme.
   ???   zumindest bissher.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2014, 06:43:01 von Burianer »
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Kern

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #78 am: 04. Juli 2014, 06:31:57 »

... und wenn Du das nicht verstehst, bist Du wohl die einzige "Nullnummer" hier im Forum.

Noch ein Hinweis an die schlauen Steintischlaberer:
... sollte doch mal einen Rechenkurs an einer qualifizierten Schule besuchen oder das Changbiersaufen einschraenken.


Hallo namping


Da Du immer wieder mal solche Sätze bringst: Letzte Verwarnung  >:
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udo50

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #79 am: 04. Juli 2014, 06:49:15 »

Moin Helmut @Burianer
Zitat
 vorher nochmals ueber die Grenze geht  und wieder einreist, bekommt MANN  oder FRAU  nochmals 3 Monate

  Wenn diese Option genutzt wird kann ich mir gut vorstellen das dann eine extension of stay  bei der IMMI im LoS  problematisch wird.
  


edit: Zitaklammern richtig gestellt
« Letzte Änderung: 04. Juli 2014, 06:54:02 von Bruno99 »
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Gruß Udo

Burianer

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #80 am: 04. Juli 2014, 07:03:30 »

nein Udo,  das ist ganz normales Aus- Einreise Procedere.
Solange das Non O multiple gueltig ist, kann, darf ich doch reisen.
Hat nichts mit Betrug oder sonstiges zu tun. Alles ganz legal.
Ich will ja nicht , dass man mir ans Bein pinkelt  {;   schon garnicht in Thailand.
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volkschoen

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #81 am: 04. Juli 2014, 08:11:18 »

Viele sehen das hier zu verbissen und suchen Recht festzunageln, was es nirgends gibt. Schon gar nicht in Thailand.
Eine behördliche Entscheidung ist eine Tagesentscheidung und an Gesetz gebunden. Dabei spielen die Ermessensspielräume eine entscheidende Rolle und diese sind in den Provinzen unterschiedlich.

Das ist auch in Deutschland so. Ein Beispiel aus meiner beruflichen Vergangenheit. Ich war zuletzt einige Jahre in der Einbürgerungsbehörde. In Bayern wurden bestimmte Ausländer nicht eingebürgert, aber in Berlin. Hier wurde der Ermessensspielraum bis auf das höchste ausgereizt. Die Folge war, dass diese Ausländer nach Berlin gezogen sind. Ich habe dann meinen Vorgesetzten gefragt, warum wir nicht das Recht wie in Bayern anwenden, sofort hat der mir mit Versetzung gedroht. Also Schnauze halten und weiter. Gott sei war es nicht mehr lange.
   
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arthurschmidt2000

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #82 am: 04. Juli 2014, 08:25:33 »

Es ist eigentlich ganz einfach.

Neben dem Visum gibt es in Thailand die Aufenthaltsgenehmigung. Beispiel: Du reist mit einem non Immi O Visum ein, das  ein Jahr gültig ist, erhältst aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage. Reist du kurz vor Ablauf der Gültigkeit des Visums aus, erhältst du eine Aufenthaltsgenehmigung für weitere 90 Tage. Dein Visum jedoch ist laengst ungültig.

Man merkt das, wenn man innerhalb der Monate 13, 14 und 15 in Thailand ein- und ausreist.

So als grobe Richtlinie:

Ein Visum für Thailand kann nur ein Konsulat ausstellen. D.h. es muss außerhalb von Thailand beantragt werden. Die Immi kann weder ein Visum ausstellen noch die Gültigkeitsdauer eines Visums verlängern. Sie kann dir aber eine Aufenthaltsgenehmigung geben, die über die Gültigkeitsdauer des Visums hinausgeht.
 
Google hilft hier gern weiter, wenn man nach thailand extension of stay  sucht.

Unterscheidet man hier nicht sauber und hängt stattdessen alles an dem Begriff  “Visum” auf, ist Konfusion sicher.

@non

Zu den gesetzlichen Grundlagen schaust Du mal hier: http://www.thailaws.com/

Dir würde ich raten, bei Anfragen an die Botschaft keine rechtstechnischen Begriffe zu verwenden, deren genaue Bedeutung in Thailand Du nicht kennst.

« Letzte Änderung: 04. Juli 2014, 09:27:24 von arthurschmidt2000 »
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Non2011

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #83 am: 04. Juli 2014, 13:37:14 »

@namping

Die Link,s ? ? ? ? - leider eine Nullnummer !

Ausserdem verstehe ich die ganze Aufregung nicht so ganz. Ich habe lediglich hinterfragt ob bei diesem Visum :.
NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise,  Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise) - eine sodann Ausreise in die BRD notwendig um das Visum zu erneuern, oder ob das auch vor Ort in TH machbar. Da kann ich die TH - Gesetze rauf und runter lesen - ohne Ergebnis. So gesehen mir auch die Botschaft Berlin als auch das Gen. Kons. Frankfurt keine verbindliche Auskunft geben konnte - bleibt die Frage hier offen. Im Forum habe ich lediglich die Erfahrungswerte der Member abgefragt, da ich selbst dieses Visum noch nie beantragt. Derzeit Reise ich noch mit NON - O / für drei Monate - und bekomme in Korat hernach zwei Monate Verlängerung. 
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Burianer

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #84 am: 04. Juli 2014, 13:51:45 »

Non2011.
Da ergeben sich aber einige Fragen ?
Wieso Non O
Zitat
 Derzeit Reise ich noch mit NON - O / für drei Monate - und bekomme in Korat hernach zwei Monate Verlängerung.  
das kenne ich jetzt nicht.
Es gibt doch die Moeglichkeit, dieses Non O fuer mehrfache Ein- und Ausreise.
Das muss man nur angeben. Eventuell machst Du hier einen  Fehler.
NoN O multipel Entries.  auf deustch,  NON O   mehrfache Einreise.
ich denke, da machst Du einen Fehler.
Wie alt bist Du, welche Einkuenfte hast Du, etc.
Aber das ist ja schon vorher geklaert, denn offensichtlich hast Du NON O Visa, aber nur mit einer Einreise.
Klaere das mal ab.
NON O multiple entriy  heisst , dass ich nach 90zig Tagen einemal ueber die Grenze muss, alle 90 Tage.
Kann es sein, dass Du da ein falsches Kreuzchen gemacht hast auf dem Formular ?
Ich kann immer ,  kurz vor Ablauf   des Visas,  nochmals einen Visarun unternehmen .  Schau auf den Stempel, wann es ablaeuft  und gehe 2 bis 3 tage vorher   ueber die Grenze und Reise wieder ein. Dann bekommst Du sicher wieder 90 Tage .
Das war, ist  noch so.
Nachtrag, es gibt doch die Moeglichkeit, auch 3 mal 2 Monate zu bekommen.  Ohne Nachweis von irgend etwas.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2014, 14:03:38 von Burianer »
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arthurschmidt2000

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #85 am: 04. Juli 2014, 14:41:23 »

Im Recht gilt die einfache Regel, ist etwas im Gesetz nicht erwähnt, dann gibt es das auch nicht!

Deine Fragen sind ganz einfach zu beantworten. Die Gültigkeit des non immi O Visums kann nicht in Thailand verlängert werden. Du musst nicht nach D reisen, um ein neues non immi O Visum zu bekommen.

Aber vielleicht wolltest Du ja ganz was anderes wissen.
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Non2011

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #86 am: 04. Juli 2014, 15:34:20 »

Also, bisher bin ich immer ( verheiratet mit einer Thai, über 60 Lenze jung ) mit einem NON – Immigrant - Gültigkeit 90 Tage 1 Einreise eingereist. Dieses Visum wurde / wird mir immer von der Immi in Korat um weitere 2 Monate verlängert. Zusammen also 5 Monate – dann back to Germany. Das Longstay mit den bes. 800000 – kommt für mich ( noch ) nicht in Frage, da ich in der BRD teilweise noch eine selbstständige Tätigkeit ausübe. Meine Frage betr. d.  NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise,  Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise)an die Boschaft in Berlin oder die Member hier mit ihren Erfahrungswerten war :. kann das gen. Visum nach Ablauf ( 12 Monat ) in TH neu beantragt werden, oder muss Ausgereist und das Visum in der BRD neu beantragt werden. Eine wie ich finde simple Frage, die mir Berlin erst mit – ja, kann in TH verlängert werden – auf mein weiteres Hinterfragen aber dann mit – fragen Sie bitte in TH die zuständige Immi. Daher nochmals präzisiert die Frage :. Kann das obig gen. Visum nach Ablauf ( 12 Monate ) in TH neu beantragt werden, oder kann das Visum nach Ablauf ( 12 Monate ) nur in der BRD neu ausgestellt werden. ----- das alle drei Monate ausgereist werden muss ( Lao etc ) ist mir schon klar.

@arthurschmidt2000
Deine Antwort ist : es muss Ausgereist werden und in der BRD neu beantragt werden. 
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uwelong

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #87 am: 04. Juli 2014, 16:34:33 »

Ein Visum ist ein Visum! + nix anderes! Ein Jahresvisum berechtigt zur Einreise und Aufenthalt nach Thailand für 90 Tage! Bei „multiple“ geht das 4 x im Jahr, wobei der Aufenthalt dann max. 15 Monate sein könnte. (Natürlich kann man auch öfter aus- + einreisen!)

Das „Visum“ gibt es nur im Ausland bei den zuständigen Thail. Botschaften, bzw. Konsulaten!

Eine Visaverlängerung in Thailand selbst ist nicht möglich!

Sollte jedoch jemand hier andere Erfahrungen gemacht haben, und zwar höchstpersönlich, ohne irgendwo etwas gelesen oder gehört zu haben, wäre es sicherlich für alle interessant, davon zu erfahren.
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Blaubeeren sind grün, wenn sie rot sind!

Burianer

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #88 am: 04. Juli 2014, 16:36:34 »

so  ist es. Non2011.
Das war voerher unklar Formuliert.
Das kannst Du nur in Deutschland erneuern. Wie ich auch, mein Non O Multiple  in Frankfurt.
Fuer mich keine 40 km weit.
Ausserdem,  ich will ja nach 12 oder 14,15 Monaten wieder mal Deutschland sehen.
Ich bin zwar nicht verheiratet in Thailand, das spielt bei dem Visum keine Rolle.
Alt genug bist Du ja, Einkommen hast Du auch  genug, dann ist ja alles klar.
Oder gibt es da noch was, was ich nicht weiss ?
Du koenntest doch Dein Non O in ein permanent Longstay   umwandeln,  mit multiple entry.
Dann kannst Du auch nach Deutschland und spaeter wieder kommen.
Irre ich mich da ?
Viele Member haben das ja gemacht, somit kannst Du auch die nach den Formularen fragen.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2014, 16:47:55 von Burianer »
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arthurschmidt2000

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #89 am: 04. Juli 2014, 17:05:21 »

Nein, es muss lediglich ausgereist werden. Du könntest z.B. auch in Laos ein neues Non Immi O Visum erhalten.

Schau mal bitte auf Antwort #50 in diesem Thread.

Zum Rest erhältst Du eine PM von mir.
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