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Autor Thema: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau  (Gelesen 6544 mal)

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hanni

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  • ...sonst geht garnix....

Hallo, ich hab da mal ne Frage:

Habe mit meiner Thaifrau 20 Jahre in D gelebt und gearbeitet,(Status meiner Frau:Aufenthtitel ,unbefristet) sind Anfang 2014 nach TH <umgezogen>. Soviel ich weiss, verfaellt ihr Aufenthaltstitel nach 6 Monaten, wenn sie ausserhalb D ist..... Frage aber dazu, wie waere es jetzt moeglich, das wir beide bei Bedarf evtl. doch wieder nach D gemeinsam wollen, z.B in 3 Jahren?? Bestehen da Erfahrungen,Moeglichkeiten, was sagt das Gesetz, ist die Ehe sorum geschuetzt, oder wieder die Anfangsprozedur (Einladung, jetzt Sprachtest, Kostenuebernahme etc.) Nur nach Aufenthalt hier kann ich keine Einkuenfte nachweisen bei Rueckzug, also kaeme erstmal in D fuer mich (uns??) Arbeitslos also Hartz4?? Wo bleibt meine Frau ab?
Was koennt ihr mire dazu sagen? Ist vielleicht auch fuer andere hilfreich.

Tschuess H.
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Einige fuehren sich hier auf , wie der grosse Zampano, sie duerfen Alles, machen Alles, und koennen sogar Alles..nur akzeptieren koennen sie nicht! Und Alles nur,weil: Sie
fehlende Intelligenz, Bereitschaft zur Verstaendigg., dieses mit Unverstaendnis tarnen...Wiki weiss es genauer!!!(Verstaendigg.)

volkschoen

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Also in Berlin war das vor Jahren noch so, die Thai Frau ist auf die Auslaendernehoerde gegangen und hat sich abgemeldet. Sie musste einen Grund angeben und oft wurde erklaert, die Eltern sind krank und muessen gepflegt werden.

Es wurde einen Vermerk fuer die Akte gefertigt und der Aufenthaltstitel blieb unangetastet. Wenn die Thai Frau wieder einreist, dann muss sie dort wieder vorsprechen.   
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Haus

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geht auch telephonisch

beim zuständigen Stadtamt

vor Rückkehr

hat eine Bekannte meiner Frau vor einem Jahr gemacht
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uwelong

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Bei uns war es so, das wir ein Schrieb vom Ausländeramt bekamen, in dem stand, das der Aufenthaltstitel nicht erlischt.

Grundlage war unsere Ehe!

Schlau gemacht hatten sie sich in einem Gesetzestext!

Den mußt du dir mal raussuchen  oder –lassen!

Auch in D ändern sich die Gesetze, so das du dir schon den momentanen Stand erfragen mußt!

(ev. das Ausländeramt direkt anschreiben!)

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Vimana

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@ Hanni
Einfache Antwort: Das Visum verfällt nach 180 Tagen.

Übrigens, 6 Monate sind 183 Tage wenn kein Februar zwischendrin liegt, das Visum ist auch verfallen!
Selbst schon live erlebt, hier gab es noch eine gewisse Verhandlungsmöglichkeit, weil das Ausländeramt in Deutschland nachweislich von 6 Monaten gesprochen hatte.
Und weil zufällig ein Mitarbeiter der deutschen Botschaft am Flughafen war.
Trotzdem wurde nochmal vom Flughafen in Bangkok aus in Deutschland angerufen und alles kontrolliert.
In Deutschland dann Besuch beim Ausländeramt und jede Menge Stempel und ein neues Visum.

Es gibt auch die Möglichkeit, VOR der Ausreise eine Verlängerung zu beantragen mit Begründung.
Aber das habt ihr wohl nicht gemacht.
In deinem Fall hilft wohl nur eins, neuer Antrag mit allem drum und dran. :(
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uwelong

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Einfache Antwort: Das Visum verfällt nach 180 Tagen.

Einfache Antwort: Es geht hier nicht um ein Visum!
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Vimana

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@ Uwelong

Einfache Antwort: Es geht hier nicht um ein Visum!

Entschuldigung mein Fehler.
Was aber nichts daran ändert, dass der Aufenthaltstitel jetzt verfallen ist.

Eine Verlängerung der 180 Tage auf Antrag ist möglich, das muss aber VOR der Ausreise beantragt werden.
Möglicherweise jetzt auch vor Ablauf der 180 Tage, das kann ich nicht beantworten.

Aber bei @Hanni ist jetzt schon eine Menge Zeit seit dem Verfall vergangen und er hat sich nicht um eine Verlängerung bemüht.
Das wird der Knackpunkt sein. Die Gesetze sind eher verschärft worden.

@ Uwelong wann habt ihr das Schreiben vom Ausländeramt bekommen? Vor oder nach Ablauf der 180 Tage?
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Vimana

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@ Uwelong

Im Prinzip hat @Volkschoen den Ablauf schon beschrieben.
Als Begründung geht wohl auch die Ehe wie bei euch.

Eigentlich einfach, aber telefonisch wie bei @Haus wäre mir doch etwas unsicher.
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Non2011

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Ihre Niederlassungserlaubnis (bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigungerlischt nicht, wenn Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen:


Rechtmäßiger Aufenthalt über 15 Jahre

Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und kein besonderer Ausweisungsgrund vorliegt. Das gilt auch für Ihre(n) ausländische(n) Ehegattin/Ehegatten oder eingetragene(n) Lebenspartnerin/Lebenspartner, wenn Sie mit dieser/diesem in häuslicher Lebensgemeinschaft leben, diese/dieser eine Niederlassungserlaubnis besitzt und der Lebensunterhalt gesichert ist. Rentner legen bitte den Rentenbescheid sowie einen Krankenversicherungsnachweis.

Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen

Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, kein besonderer Ausweisungsgrund vorliegt, die eheliche Lebensgemeinschaft oder die eingetragene Lebenspartnerschaft im Ausland fortbestand und im Bundesgebiet nach Ihrer Wiedereinreise weiterhin besteht

Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis bzw. der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG aus. Diese Bescheinigung, kann für die Wiedereinreise erforderlich sein. Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 10,- €.

Anmerkung von mir !
Die sicherung des Lebensunterhaltes spielt für die Ehe eines DEUTSCHEN STAATSBÜRGER nur eine untergordnete Rolle. Gem Grundgesetz kann die Einreise der Ehefrau bzw. das Leben der Ehe in der BRD nicht verweigert werden - auch wenn die Ausl. Behörden hier wieder besseren Wissen ( fast ) immer anders argumnetieren.

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Isan Yamaha

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Was aber nichts daran ändert, dass der Aufenthaltstitel jetzt verfallen ist.
Das war aber bei uns nicht der fall,vor 5 Jahren.
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uwelong

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Es war vor der Ausreise + vor 12 Jahren!

Man bezog sich aber auf das Gesetz, in dem stand sinngemäß, das bei einer Ehe und Zusammenleben, der Titel eben nicht verfällt!

Deswegen ja mein Rat, direkt das Amt an zu schreiben1

Ich kann mir auch vorstellen, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden wird! Ähnlich wie bei "Thaistyle"!


Ich sehe gerade, non2011 hat das entsprechende Gesetz gerade gepostet!
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Vimana

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@Non2011

Vielen Dank, damit weiss ich jetzt, warum es bei meiner Frau Probleme gab.
Sie hatte damals (2011) ihre 15 Jahre noch nicht voll.

Ich habe dieses Gesetz mal gegoogelt. Da steht auch was von 6 Monaten drin, das hatten wir auch eingehalten.
Nur waren das damals 183 Tage und beim Check In für den Flug wurden vom Personal 180 Tage als maximal möglich erklärt.
Vielleicht war das auch eine typische thailändische Selbstherrlichkeit.

Beim nachfolgenden Besuch des Ordnungsamtes in Deutschland wurde erklärt, das sei grundsätzlich alles kein Problem, aber bitte vorher klären.
Es wurde aber auch nicht auf die 15-Jahre- Regelung hingewiesen.

Jedenfalls, die Chancen von @Hanni sind damit deutlich besser, da seine Frau ja schon 20 Jahre in Deutschland gelebt hat.
Trotzdem sofort drum kümmern, da das alles nicht vor der Ausreise gemacht wurde, wird es wohl seine Zeit dauern.
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udo50

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Wir haben für meine Gattin 2007 diese Bestätigung über den Fortbestand der Unbefristeten geholt.     Zudem Zeitpunkt war sie aber schon weit über 15 Jahre in D.Die Übersiedlung 2007 haben wir dann  nicht angetreten.     2013 sind wir dann noch einmal zum Ausländeramt .da diesmal die Ausreise 100 pro sicher war.   Das Schreiben von 2007 war noch gültig hat die Tante vom A. Amt gesagt.   Auf meine Bitte wurde ein neues Schreiben ausgestellt mit dem von mir erwünschten Vermerk. AUCH BEI  ABMELDUNG von uns Zwei Beiden auf dem Einwohnermeldeamt Bzw.A Amt.   Da ich ja immer alles 100 % abgesichert haben möchte haben wir uns bei der D. Botschaft in Bgk. Noch mal erkundigt.    Meine Perle möchte nämlich im July nach "Hause " zur Tochter und Enkelkinder in D .    Für 4 Wochen.  Heimweh :D :D No Problem von der Botschaft. 

  So, endlich mal mehr als 2 Zeilen geschrieben :] :] :] :]

   Schönes Wochenende aus Photharam Udo
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Gruß Udo

Helli

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Wenn ich das alles hier so lese, gibt es diese "Probleme" auch, wenn Mia einen deutschen Pass hat (der nach 15 oder 20 Jahren in DE doch keine Problem darstellen sollte)?
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

udo50

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Hallo Helli

  Also "Meine" hat auch nach ca 26 Jahre D keinen d. Pass. Früher einmal daraufhin angesprochen meinte sie püa arai!! Also wofür. {;  Dafür ist sie viel zu stolz auf ihr Vaterland ??? ;D
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Gruß Udo
 

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