etwas off-topic:
Patientenverfuegung ( bei Aufenthalt in D.)
sollten die Mod's einen besseren thread dafuer haben, bitte verschieben.
Die im DEMENZ thread geaeusserten Ansichten, Ereignisse in der Familie und Bekanntenkreis
sind die Ausloeser fuer diese Anregung.
Patientenverfuegung bitte nicht mit Testament, Betreuungsverfuegung und Vorsorgevollmacht
verwechseln.
Das Thema Alter mit Krankheit und event. Bettlaegerigkeit, Pflegebeduerftigkeit, Demenz usw kann
jeden treffen Einen frueher, event schon in jungen Jahren oder spaeter im Alter. Ausloeser
Krankheiten jeglicher Art, Unfall im Beruf oder Verkehr usw.
Ich persoenlich war und bin immer wieder ueberrascht ueber das Unverstaendnis wenn ich die
Frage an Jung oder Alt stelle, habt Ihr Vorsorge durch eine Patientenverfuegung getroffen,
das in dem Fall, dass ihr euren Willen nicht mehr (wirksam) erklaeren koennt was an medizinischen
Massnahmen nach eurem Willen durchgefuehrt werden darf oder aber die Verweigerung
lebensverlaengernder Massnahmen von Euch abgelehnt wird.
Antwort: Nein. Warum?
Das ergibt sich dann schon.
Dabei wird nicht beachtet, das in der Patientenverfuegung die Einwilligungsfaehigkeit (d.h. im Vollbesitz
der geistigen Unversehrtheit) vom Hausarzt oder Notar/in bescheinigt werden muss.
Im hiesigen Krankenhaus wird bei der stationaeren Aufnahme nach einer Patientenverfuegung
gefragt und im Behandlungsvertrag vermerkt.
event. kann unser Foren-Doc weitere zu beachtende Punkte aufzaehlen
weitere infos:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/_doc/Patientenverfuegung_doc.htmlPatientenverfuegung fuer A & CH:
http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgungbzw. googlen