Ds geht noch weiter, im Lokalteil der ausführliche Bericht:
Braunschweig. Ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia ist am Donnerstag
vom Braunschweiger Amtsgericht wegen Vergewaltigung zu
einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Er hat die Tat im Rahmen einer Verständigung aller Prozessbeteiligten gestanden.
Damit blieb dem Opfer, einer 25- jährigen Asylbewerberin aus Serbien, die Aussage vor Gericht erspart.
Auch ein ausführliches Glaubwürdigkeitsgutachten über die Aussagen des Opfers, das im
Mittelpunkt des Prozesses stand, hatte ergeben, dass die Angaben der 25-Jährigen nachvollziehbar und plausibel sind.
Im November 2016 hatte danach der Angeklagte auf einem Flur in der Landesaufnahmebehörde seinem Opfer gewunken und ihm bedeutet, zu ihm zu kommen.
Als sie sich näherte, um herauszufinden, was er wolle, habe sie der Angeklagte am Arm gefasst und zu sich ins Zimmer gezogen.
Er habe dort die Fenster zugezogen, die Tür verschlossen und das Licht ausgemacht.
Es folgte dann im Amtsgericht die eingehende Schilderung einer vollzogenen Vergewaltigung.
Sie sagte „Nein, Nein, Nein“, wehrte sich mit Kopf, Armen und Beinen.
Anschließend ließ er die Frau gehen und bedeutete ihr, zu schweigen.
Die 25-Jährige erstattete erst Wochen später Anzeige, als beim Frauenarzt
bei ihr eine Schwangerschaft in der 5. Woche festgestellt wurde und sie sich einer Sozialarbeiterin
anvertraut hatte.
Der Angeklagte machte selbst keine Aussage, für ihn verlas seine Rechtsanwältin eine Erklärung.
Die Anklage sei vollständig zutreffend, Fragen beantworten wolle er nicht.Deutlich wurde, dass alle Beteiligten die zuvor getroffenen Absprachechen im Rahmen einer Verständigung einhalten wollten.
Gar nicht so einfach: So musste das Gericht einen Strafrahmen zwischen zwei
Jahren und zwei Jahren plus X ansetzen, um dann im Urteil mit zwei Jahren an der unteren Grenze bleiben zu können.
Dann kann eine Freiheitsstrafe gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Und darum ging es, sonst hätte es vermutlich kein Geständnis gegeben.Einen Auftritt vor Gericht, vielleicht sogar eine harte Befragung,das war allen klar, hätte die junge
Frau vielleicht nicht überstanden.
Sie wollte ihrem Peiniger nicht im Gerichtssaal gegenüberstehen, hielt sich draußen nur für den Fall bereit, doch aussagen zu müssen.
Sie wurde von der Gutachterin als chronisch traumatisierte, zierliche und gesundheitlich schwer angeschlagene Frau beschrieben, die in ihrem Leben immer wieder sexuell missbraucht worden sei, so vom Vater, vom Nachbarn und dessen Söhnen. Zwei Kinder stammten aus solchen Vergewaltigungen.
Die 25-Jährige ging wohl nie zur Schule, kann nicht lesen und schreiben, hat keinen Beruf, ihr gesamter Lebenshintergrund gilt als gewaltgeprägt.
Wäre es nicht zu der später unterbrochenen Schwangerschaft gekommen, der Fall vom November
2016 in der Braunschweiger LAB wäre wohl gar nicht ans Licht gekommen.
Der Angeklagte lächelt oft während der Verhandlung, was ihm einen Hinweis der Oberstaatsanwältin einträgt: „Sie haben hier keinen Grund zum Lächeln.
Das ist eine ernste Sache.“
Ohnehin trägt man sich in der Abwägung schwer mit dieser Verständigungslösung.
Der 24-jährige Asylbewerber hat ein Strafregister mit elf Einträgen aufzuweisen: Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr, mehrfach Diebstahl und Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Bislang Geldstrafen und Tagessätze, nun zwei Jahre auf Bewährung wegen Vergewaltigung.
„Was wollen Sie in Deutschland?“, fragt ihn die Oberstaatsanwältin.
Er antwortet zunächst nicht.
Später dann spricht er davon, hier studieren, ein sicheres Leben anfangen zu wollen.
Sie will dann auch noch wissen, wie es möglich ist, dass dieser Angeklagte
„zwölf verschiedene Personalien“ vorweisen kann. Auch darauf gibt es im Gerichtssaal keine eindeutige Antwort.
Jedenfalls erschwert dies die Möglichkeit, den Mann „auf dem Schirm“ zu behalten.
Er hielt sich in Italien auf, in Frankreich, kehrte nach Deutschland zurück, wo die Braunschweiger
Staatsanwaltschaft entschlossen zugriff.
Die Oberstaatsanwältin zur Bewährungsstrafe für Asylbewerber:
„Dann verschwinden sie leider völlig, das sehe ich immer wieder.“
Das Vergewaltigungs-Opfer gilt als suizid-gefährdet, hat jetzt Hilfe,befindet sich in Betreuung.
Es ist ein Mensch, dessen bisheriges Leben nur aus Demütigungen, Verletzungen
und Missachtung bestand.
Sie kommt aus verwahrlosten, stigmatisierten Verhältnissen, schlief auch
unter freiem Himmel, flüchtete sich in ein Kloster.
„Eine ganz kleine, zierliche Person mit vielen Problemen, eine zerbrechliche Frau.
Nicht die Person, die in der Lage ist, sich zu wehren“, beschreibt die Anwältin der Nebenklage
das Opfer.
Es gehört zu den verstörenden Erkenntnissen dieser Gerichtsverhandlung, dass auch
das schützende Dach der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig ihr keinen Schutz vor Übergriffen zu bieten vermochte.
„Ein glückliches Leben hatte sie nicht.
Und dann gerät sie auch noch andiesen Angeklagten in der LAB“,
sagt die Oberstaatsanwältin.
Einen Bewährungshelfer bekommt der Verurteilte übrigens nicht zugewiesen.
Alle sind sich einig, dass die Kosten für den Steuerzahler nicht zumutbar wären,
schließlich muss ja auch stets ein Dolmetscher bestellt werden.
Und bei öfters mal wechselnden Aufenthalts-Ländern, so der Richter, müsste
ja auch immer wieder der Bewährungshelfer wechseln.
Da kann einem nur schlecht werden, wenn man bedenkt, dass das hier nur ein "Einzelfall" in BS ist!!
Ein Wunder, dass er sie nicht umgebracht hat, um einer Anzeige zu entgehen!