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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: Goe am 11. Juni 2018, 19:31:34

Titel: Achtung beim Schengen Visum - Overstay Gefahr!
Beitrag von: Goe am 11. Juni 2018, 19:31:34
es wurde ja schon diskutiert, dass die Botschaft in BKK überfordert ist und es lange Bearbeitungszeiten gibt. Nun ergibt sich daraus ein weiteres Problem. Da die Antragsteller ihr Visa i.d.R. sehr spät erhalten, ist die Botschaft dazu übergegangen einen großzügigeren Reisezeitraum zu gewähren. Zum besseren Verständnis gleich ein Beispiel:

Eure Herzensdame hat plant einen Monat zu euch zu kommen und beantragt ein Visum vom 01. bis zum 30. Juni. Dann bekommt sie ein Visum gültig vom 01. Juni bis zum 16. Juli in den Pass geklebt und denkt toll, da kann ich ja sogar 2 Wochen länger bleiben. Aber darunter steht im Visum: Dauer des Aufenthaltes: 30 Tage - und nur das ist maßgeblich!
 
Nach Aussage eines Zollmitarbeiters sind derzeit in jedem Flieger von Frankfurt nach BKK mehrere Thailänder mit Overstay, weil sie das nicht verstanden haben. Beim Zoll müssen sie dann Strafe (je nach Länge zwischen 50 und mehreren hundert Euro) zahlen, richtet sich aber meistens danach wie viel Geld sie dabei haben.
 
Titel: Re: Achtung beim Schengen Visum - Overstay Gefahr!
Beitrag von: Bruno99 am 11. Juni 2018, 20:13:13
Nach Aussage eines Zollmitarbeiters sind derzeit in jedem Flieger von Frankfurt nach BKK mehrere Thailänder mit Overstay, weil sie das nicht verstanden haben.

Thais, die mit einem Touristenvisa Laender in Europa bereisen, werden da wohl keine Probleme haben, Fluege (auch Rueckflug) und Aufenthaltsdauer sind ziemlich sicher im Vorfeld bereits abgeklaert.
Mir scheint, es handelt sich um Besucher, die einer Einladung aus DACH folgen.
Da frage ich mich aber schon, warum kuemmert sich nicht die einladende Person fuer das korrekte Datum des Rueckfluges?

Dass die Gueltigkeit eines Visas laenger ist als die maximale Aufenthaltsdauer ist bei vielen Botschaften schon lange Gang und Gaebe.
Titel: Re: Achtung beim Schengen Visum - Overstay Gefahr!
Beitrag von: Non2011 am 11. Juni 2018, 22:06:17
Also irgendwie passt da so Einiges nicht recht zusammen.

Ein sog. Reisezeitraum ist nicht gleichzusetzen mit – Laufzeit d. d. Visum.

Dann bekommt sie ein Visum gültig vom 01. Juni bis zum 16. Juli in den Pass geklebt.

Aber darunter steht im Visum: Dauer des Aufenthaltes: 30 Tage - und nur das ist maßgeblich!

Es wird also kein Visum v. 01.06. - 16.07. - erteilt – sondern es handelt sich hier schlicht um den Einreisezeitpunkt. Ergo, wenn die Dame am 01.06 – 22.06. - 16.07. - in den Schengenraum einreist – dann hat Sie jeweils ein Bleiberecht / Visum für / von 30 Tagen gerechnet ab d. d. Datum d. Grenzübertritt. 

Eure Herzensdame hat plant einen Monat zu euch zu kommen und beantragt ein Visum vom 01. bis zum 30. Juni. Dann bekommt sie ein Visum gültig vom 01. Juni bis zum 16. Juli in den Pass geklebt  - definitiv ein NEIN.

Titel: Re: Achtung beim Schengen Visum - Overstay Gefahr!
Beitrag von: schiene am 11. Juni 2018, 22:28:54
Eure Herzensdame hat plant einen Monat zu euch zu kommen und beantragt ein Visum vom 01. bis zum 30. Juni. Dann bekommt sie ein Visum gültig vom 01. Juni bis zum 16. Juli in den Pass geklebt und denkt toll, da kann ich ja sogar 2 Wochen länger bleiben. Aber darunter steht im Visum: Dauer des Aufenthaltes: 30 Tage - und nur das ist maßgeblich!
Ist doch nichts anderes als wenn wir ein Visum z.b. für 60 Tage beantragen und bekommen zählt es erst
ab dem 1.Tag der Einreise.(innerhalb der Vorgegebenen Visa Gültigkeit)
Bei Visas für Thais oder andere ist es das selbe Schema.
Ich verstehe das Problem nicht zumal es ja schon immer so war.
Titel: Achtung beim Schengen Visum - Overstay Gefahr!
Beitrag von: Helli am 11. Juni 2018, 23:32:46
Also irgendwie passt da so Einiges nicht recht zusammen.
Ein sog. Reisezeitraum ist nicht gleichzusetzen mit – Laufzeit d. d. Visum.
Dann bekommt sie ein Visum gültig vom 01. Juni bis zum 16. Juli in den Pass geklebt.
Aber darunter steht im Visum: Dauer des Aufenthaltes: 30 Tage - und nur das ist maßgeblich!
Alles seit eh und je so! Was soll da nicht zusammen passen?
Es gibt mit dem Visum das Aufenthaltsrecht für eine bestimmte Anzahl von Tagen in einem vorgegebenen Zeitfenster!

PS.: Woher soll übrigens ein "Zollmitarbeiter" wissen, wieviel Ausreisende mit sog. Overstay in FRA in einen Flieger nach BKK einsteigen? Ich hab' bei der Ausreise noch nie einen Zollbeamten gesehen! Overstay ist doch wohl Sache der Bundespolizei! Für die Ansetzung eines Bußgeldes wegen dieser Ordnungswidrigkeit sollte lt. einem Anwalt auch Vorsatz vorliegen (kann ich selbst nicht beurteilen).