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Autor Thema: Herr Rechtsberater  (Gelesen 1511 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

crazyandy

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Herr Rechtsberater
« am: 03. Februar 2012, 15:18:14 »

Hallo Marcus

ich habe eine frage, nachdem es mit Udos Gedanken leider auch nichts wurde, kommen wir zum ursprünglichen Vorschlag von Dir zurück. Nur was macht da Sinn, das jeder der es möchte selbst unterschreibt, oder alle auf möglichst einem Blatt ?.

Den Text, nun ja den brauche ich auch noch, es war etwas hektisch und frustrierend in der letzten Zeit, da an verschiedenen Plätzen auf einmal zu "kämpfen" war.

es geht auch um diesen "Fragekatalog" den man in teilen ruhig ablehnen kann :
http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=12377.msg1031195#msg1031195
und als zu intim empfunden wird, aber nicht nur das manches erscheint sehr unsinnig zu sein.
« Letzte Änderung: 03. Februar 2012, 15:23:09 von crazyandy »
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Marcus 1

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Re: Herr Rechtsberater
« Antwort #1 am: 03. Februar 2012, 16:23:12 »

Danke Crazyandy für Dein posting. Ich wäre Dir aber sehr dankbar, wenn Du mir erstmal erklären würdest um welchen Text, welche Unterschriften und welche Idee, aus der nichts wurde, geht.

Gruß ein etwas ratloser Marcus
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crazyandy

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Re: Herr Rechtsberater / Brief
« Antwort #2 am: 03. Februar 2012, 16:33:38 »

Die Idee von Udo war das ein/e Politiker/rin in die Gruppe eingeladen wurde, es wollte nur scheinbar niemand, leider. Zum Brief, da bin ich etwas (sehr) aus der Übung und benötige mehr Zeit, hier ist es doch dann so je mehr Mitglieder dies "Unterschreiben" oder einsenden es hoffentlich eher wargenommen wird, allerdings denke ich das ich erst einen (hoffentlich möglichen) Kontakt zu der von Dir genannten Person herzustellen, ob die Büroangestellten dies oder die Briefe an die Person durchstellen, ich kann es nur hoffen.

Ich hätte schon gerne einen zündenden Gedanken, vielleicht kommt er noch im laufe des Tages.
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Marcus 1

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Re: Herr Rechtsberater
« Antwort #3 am: 03. Februar 2012, 16:43:59 »

Wie bereits in einem anderen Forum ausgeführt, würde ich mich direkt an die Dt. Botschaft, den Außenminister als deren Dienstherren und an die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen, bzw. MdBs wenden, die sich schwerpunktmäßig mit Thailand bzw. Südostasien befassen.

Ich würde in einem Schreiben die aus Eurer Sicht willkürlichen Fragen und Auslegungen er Visa Bestimmungen zur Sprache bringen und darauf hinweisen, dass ggfl. sogar Grundrechtseingriffe sind u.a. ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung, ggfl. Menschenwürde etc.

Ob Ihr den Brief gemeinsam oder jeder einzelnen unterschriebt ist relativ egal. Es dürfte allerdings einfacher sein, wenn jeder die vorgefertigten Briefe abschickt anstatt darauf zu warten, dass jeder unterschrieben hat, dies kann erfahrungsgemäß viele Wochen dauern.

Wie ebenfalls bereits ausgeführt sehe ich für eine Sammelklage wenig Aussicht auf Erfolg.  Es würde eventuell schon an der Zulässigkeit scheitern.

Jeder abgelehnte Antragssteller, bzw. ggfl der Partner hätte die Möglichkeit gegen eine vermeintliche Rechtsverletzung vor den Verwaltungsgerichten zu klagen. Dies müsste aber jeder individuell tun.

Die Adressen sind alle im Internet bspw. auf er Seite des Deutschen Bundestags, bzw. beim Außenministerium zu finden.

Ich hoffe Dir bei Deiner Frage weitergeholfen zu haben.

Beste Grüße Marcus
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crazyandy

  • Gast
Re: Herr Rechtsberater
« Antwort #4 am: 03. Februar 2012, 17:31:04 »

1 wie heißt ihre Freundin/ihr Freund?                          +++

2. Wann und wo ist sie/er geboren?                            ++

3 Wie ist die Adresse ihrer Freundin/ihres Freundes?    +++

4. Was ist sie/er von Beruf?                                       +

wo arbeiten sie? wie heißt ihre Firma? und Adresse?    ++

5. Was hat sie/er gelernt?                                         +-

6. Wieviele Geschwister hat sie/er und was machen sie?   ---

7. wie heißen ihre/seine Eltern?                                   ++

8. Wie alt sind die Eltern? Sind sie noch am leben?       +

9. Wann und wo haben sie/er ihre Freundin zum ersten mal gesehen   ---

10. Wer hat wen angesprochen? (bitte hier ganz genau erzählen)    +-

11. Welche Sprache sprechen sie miteinander?                              ---
12. Wer ruft wen immer an, wie oft?                                           -

13. unterstützen sie ihre Freundin? geben sie ihr Geld, wieviel     --

14. Wann haben sie ihre Freundin zum letzten mal angerufen?    ---

15. War ihre Freund schon mal verheiratet?                             +

16. hat sie/er Kinder                                                              +

17. wie alt und wie heißen die Kinder?                                        +-
18. was machen die Kinder?

19 Wer hat einen Hochzeitsantrag gemacht? wie? wann? zeugen? wie reagiert sie darauf? Hochzeitsfeiern? Geschenk? ring? bitte hier ganz genau!   ---

20. welche Schuhgröße hat ihr Freund?                            --

21. Kleidungsgröße?                                                       --

22. was ist ihr Hobby?                                                  -

23 wie rasieren sie sich?                                            ---

24. Körpermerkmale?                                                 ---

25. Raucht ihr Freund? Trinkt ihr Freund?                    +-

26. was ist ihr liebingsessen?                                      ---

27. welche augen farbe hat ihr Freund?                     +++

28. Haben sie auto? können sie autofahren?              --

29. Körpergröße?                                                    +-

30. Was macht Ihr Freund am Wochenende?              --

auf Deine Antwort : Ich würde in einem Schreiben die aus Eurer Sicht willkürlichen Fragen und Auslegungen er Visa Bestimmungen zur Sprache bringen und darauf hinweisen, dass ggfl. sogar Grundrechtseingriffe sind u.a. ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung, ggfl. Menschenwürde etc

von +++ ist iO bis --- möchte ich nicht preisgeben müssen, oder hat den deutschen Staat doch nicht zu interessieren, stimmt das so ?
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Marcus 1

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Re: Herr Rechtsberater
« Antwort #5 am: 03. Februar 2012, 17:41:52 »

wie gesagt, mach ein Anschreiben und füge einfach die Fragen bei, dann musst Du im Vorfeld nicht entscheiden, welche Frage Deiner Meinung nach einen Grundrechtseingriff darstellt.
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jock

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Re: Herr Rechtsberater
« Antwort #6 am: 03. Februar 2012, 18:57:44 »

Hallo Marcus !

Ich bin zwar nicht betroffenen,aber ich verfolge diesen Thread schon immer.

Da jetzt endlich ein Rechtskundiger zur Verfuegung steht,einige Fragen und ich bitte
dich um deine Rechtsansicht.

Ist es richtig,dass Einreisen von Auslaendern dadurch gesteuert werden,indem der
Staat auf das Visumverfahren zurueckgreift und dass es sich dabei um ein hoheitliches
Recht handelt?

Ist es richtig,dass der Staat auf dieses Verfahren,ganz,teilweise oder nicht verzichten kann oder will?

Ist es richtig,dass die Erteilung eines Visums nicht einklagbar ist ?

Ist es richtig,dass es daher nicht moeglich ist,eine Aenderung durch Klage (bei einem niedrigrangigen
Gericht) zu erzwingen ?

Die Anworten auf die Fragen beim Interview werden,wenn ich das richtig herausgelesen habe,von
Vertragsbediensteten der deutschen Botschaft entgegen genommen.

Unterliegen dies Personen,dem Amtsgeheimnis und der Verschwiegenheitspflicht ?

Hat es Sinn,diesen Fragenkatalog,der Ethikkommission zur Pruefung vorzulegen ?

Wo waere ,gegebenenfalls einer Klage, der Gerichtsstandort ?

Ist es deiner Ansicht nach,ueberhaupt sinnvoll,auf Klagswege etwas aendern zu wollen?

Wie schaetzt du die Chancen ein,auf demokratisch-poltischer Ebene eine Aenderung herbeizufuehren?
(Petitionen,Volksbegehren etc.)



Jock
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crazyandy

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Re: Herr Rechtsberater
« Antwort #7 am: 03. Februar 2012, 18:59:40 »

das ist schon durch unser Mitglied Alex geschehen, geholfen und gebracht hat es allerdings wie von deutschen Behörden zu erwarten war     nichts :

http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=12377.0

dieser Thread war dann auch der Grund warum der andere Thread entstanden ist und später die Gruppe bei WKW.
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crazyandy

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Re: Herr Rechtsberater
« Antwort #8 am: 03. April 2012, 18:23:13 »

wie wird eigentlich der Suizid bei Totkranken für oder gegen die Lebensversicherung gewertet  ??? ??? :

http://www.welt.de/gesundheit/article106149031/Arzt-darf-unheilbar-Kranken-toedliche-Medizin-geben.html
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