Keine Türken beim NSU-Schauprozeß... Also ein bißchen merkwürdig ist das schon. Es gilt die cardassianische Prozeßordnung, nach der ein Angeklagter schon allein deswegen schuldig ist, weil gegen ihn der Prozeß geführt wird. Das Urteil steht auch schon fest, es geht also nur noch darum, die Verwerflichkeit der Tat festzustellen und so das Urteil vor aller Augen zu begründen. Weil der ganze Prozeß getürkt ist, braucht man keine Türken mehr unter den Zuschauern. So einfach ist das. Ansonsten: Wären die Dönermorde, was Gott verhüten möge, an jüdischen Mitbürgern begangen worden, hätte man mindestens die Hälfte der Presseplätze für israelische Reporter reserviert und der israelische Botschafter hätte seinen Platz in der ersten Zuschauerreihe erhalten, direkt neben dem Bundesobergauck.
Ach so, ja: Eine Videoübertragung in einen anderen Raum, und sei es auch nur für Journalisten, sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, sagt das Gericht. Bayerns Justizministerin Merck erklärt, das Oberlandesgericht München sei unabhängig und in seinen Entscheidungen souverän, das Bundesjustizministerium ist anderer Ansicht. Und Westerwelles Außenamt möchte zu gerne Druck ausüben, damit wenigstens ein paar echte Türken bei dem getürkten Prozeß dabei sein dürfen.