ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Verhaftete "Farangs"  (Gelesen 45156 mal)

0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

Helli

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9.897
verhaftete "Farangs"
« Antwort #15 am: 22. Oktober 2017, 16:11:44 »

Zitat
eine Flasche Schnaps mit einer kleinen Kobra und Skorpion in Chiang Mai gekauft. Eine Reiseleiterin hat mich darauf hingewiesen, dass ich das nach Deutschland nicht einführen darf
Da kannst du mit 99prozentiger Sicherheit davon ausgehen, dass diese Viecher aus Gummi sind/waren.
(Kenn diese Schnapsflaschen, amuesiere mich immer, wenn die Besitzer versuchen/ten. mir damit das Grausen beizubringen :D) Und die darf man VERMUTLICH in D einfuehren. fr
Die braucht man gar nicht aus SOA mitbringen, denn die gibt es auch in der EU ganz legal! Wer sich ein wenig in Frankreich auskennt, kennt vielleicht auch den Morvan (zwischen Nevers und Beaune in Burgund). Ein Granitmassiv mit schönen Wanderstrecken, welches eine hohe Population von giftigen Vipern aufweist. Die wurden/werden (?) von "Spezialisten" aufgesammelt und in Flaschen von Marc de Bourgogne (regionaler Tresterschnaps) verkauft. Angeblich sollen die Tiere beim Ersaufen ihr Gift in den Alkohol abgeben, was gegen Rheuma helfen soll! In den späten 70er Jahren hab' ich so 'ne Flasche mal dort geschenkt bekommen (und in DE weiter verschenkt :-))!
Als Begründung der Daseinsberechtigung sind die Zollbeamten in FRA begeistert von solchen Mitbringseln! Kann man einen ganzen Container mit diesem Zeug füllen, kriegt man den mit gefakten Papieren bestimmt am Zoll vorbei!
Gespeichert
Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

schiene

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28.818
Re: verhaftete "Farangs"
« Antwort #16 am: 30. November 2017, 03:56:44 »

Ein Paar aus St.Gallen ist am Freitag wegen Diebstahls in Thailand verhaftet worden. Als sie das Land samt Beute, einem gestohlenen Laptop, verlassen wollten, schlug die örtliche Polizei zu.
hier geht's weiter....
https://www.blick.ch/news/ausland/am-flughafen-von-ueberwachungskamera-gefilmt-st-galler-paar-sitzt-nach-laptop-klau-in-thai-knast-id7655156.html
Gespeichert
"𝕯𝖊𝖗 𝕲𝖔𝖙𝖙,𝖉𝖊𝖗 𝕰𝖎𝖘𝖊𝖓 𝖜𝖆𝖈𝖍𝖘𝖊𝖓 𝖑𝖎𝖊ß,𝖉𝖊𝖗 𝖜𝖔𝖑𝖑𝖙𝖊 𝖐𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕶𝖓𝖊𝖈𝖍𝖙𝖊"

werni

  • Gast
Re: verhaftete "Farangs"
« Antwort #17 am: 30. November 2017, 13:45:37 »

Zitat
eine Flasche Schnaps mit einer kleinen Kobra und Skorpion in Chiang Mai gekauft.Eine Reiseleiterin hat mich darauf hingewiesen,dass ich das nach Deutschland nicht
einführen darf
Da kannst du mit 99prozentiger Sicherheit davon ausgehen,dass diese Viecher aus Gummi sind/waren.
(Kenn diese Schnapsflaschen, amuesiere mich immer, wenn die Besitzer versuchen/ten. mir damit das Grausen beizubringen :D)
Und die darf man VERUTLICH in D einfuehren.

fr
  Leider sind sehr oft oder meistens ??? echte Tiere in dem Schnaps  https://en.wikipedia.org/wiki/Snake_wine    Schnaps mit EULE --C   http://www.dailymail.co.uk/news/peoplesdaily/article-3390159/Horrifying-images-owls-stuffed-plastic-jars-DROWNED-alcohol-heartless-vendors-make-traditional-Chinese-medicine.html    :o Gerade noch gelesen;-Jetzt zensiert.-Egal,sieht scheusslich aus. L.G.
Gespeichert

Benno

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.654
Re: verhaftete "Farangs"
« Antwort #18 am: 30. November 2017, 15:21:45 »

Leider sind sehr oft oder meistens ??? echte Tiere in dem Schnaps   Schnaps mit EULE --C   Egal,sieht scheusslich aus. L.G.

Fake-Tiere im Schnaps eingelegt waere ja dann Betrug am Verbraucher und Medizin hat auch nichts mit Schoenheit zu tun !

Wer in der Schnapsrichtung-Medizin noch mehr traditionelle  echte Zubereitungen zur Gesundheit fuer Magen,Geist oder anderen Teilen seines Koerpers probieren moechte sollte einmal zu meinem Freund Zal nach Westsumatra/Indonesien in den Ort Maninjau am Lake Maninjau fahren:




Mr. Zal ist ein international sehr bekannter staatlich lizensierter Guide mit Sprachkenntnissen in Deutsch,Englisch,Hollaendisch,Minang und Indonesisch,der aber mangels Touristen welche eine Dschungeltour zu den Affen, Tigern usw. unternehmen wollen inzwischen ein Restaurant eroeffnet hat:




Hier kann man bei ihm seinen selbsthergestellten Reh-Embryo-Schnaps trinken.
Wie bei THAI Magenbitter mit Kraeutern und verschiedenen Tieren wird in Wodka oder einen anderen hochprozentigen Schnaps statt dessen ein frischer Foetus eines im Dschungel Maninjaus erjagden Rehs etwa 4 Wochen lang in einem Glas aufgesetzt das dann bei Schnapsverbrauch regelmaessig mit neuem Alkohol aufgefuellt wird.
Zal serviert dieses Gesoeff seinen Gaesten eingeruehrt mit einem Enten-Eigelb als Gesundheitstrunk welcher ungemein staerkend wirkt und selbst Viagra & Co. verblassen laesst:



Im Vordergrund des Fotos das Konservenglas mit dem in Schnaps eingelegten Reh-Foetus waehrend Zal mir einen Cocktail davon zubereitet.
Gespeichert
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

Benno

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.654
Re: Benimmregeln fuer Touristen
« Antwort #19 am: 30. November 2017, 16:51:21 »

Wie der Farrang berichtet haben sich 2 Amerikaner danebenbenommen.
Gut wäre es dem einreisenden Touristen eine Broschüre in die Hand drücken wie er sich zu Benehmen hat.

Haben die USA nicht so ein effektiv arbeitendes "Auswaertges Amt" wie die Bundesrepublik Deutschland um die Kriminalitaets-Rate ihrer Staats-Buerger in Thailand zu senken ?

>Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.< - steht dort u.A. zu Thailand.

Auswärtiges Amt

Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise -  Thailand - Stand - 30.11.2017

Im August 2016 kam es in Hua Hin, Phuket, Krabi, Trang und Surat Thani sowie weiteren Orten und Provinzen im Süden Thailands zu Bomben- und Brandanschlägen. Dabei gab es Tote und Verletzte. Im Mai 2017 gab es einen Bombenanschlag in einem Militärkrankenhaus in Bangkok. Weitere Anschläge, auch in Urlaubsgebieten, können nicht ausgeschlossen werden.

Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla) wird dringend abgeraten. Dort kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele.

Reisen auf dem Landweg nach Kambodscha sind nur über die offiziellen Grenzübergänge möglich.
Von Reisen nach Preah Vihear und den umliegenden Tempelanlagen wird abgeraten, da der gesamte Bereich weiterhin militärisches Sperrgebiet ist.

Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden.
Vor allem in den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie weite Teile von Songhkla) besteht die Gefahr terroristischer Anschläge.

Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität (auch Diebstahl, Vergewaltigung, Raubüberfall, teilweise mit Todesfolge). Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya.

Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Wiederholt sind Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt worden.

In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird den Touristen unterstellt, sie hätten gemietete Gegenstände (insbesondere Jet Skis oder Motorroller) beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) begangen, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.

Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk-Tuks steigen, deren Fahrer sie selbst angesprochen haben. Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch, z. B. werden Touristen gezielt in diverse Geschäfte geführt und dann unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen. Gerade bei Fahrten mit Tuk-Tuks ist besondere Vorsicht geboten. Der Preis sollte schon vor Fahrtantritt verbindlich ausgehandelt werden. Andernfalls ist damit zu rechnen, anschließend mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert zu werden. Außerhalb Bangkoks gibt es kaum Taxameter. In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.

In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Trekking-Touren sollten generell nur gut vorbereitet und am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung unternommen werden.

Sicherheitsvorkehrungen (z. B. in Hotels und Discos) in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards. Auf Fähren und Ausflugsbooten sind Sicherheits- und Rettungseinrichtungen oftmals mangelhaft; Vorsicht ist angebracht.

Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht angezeigt. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle wesentlich höher als in Deutschland, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Auch in Thailand gilt Helmpflicht. Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen.

Das Klima in Thailand ist tropisch; es herrschen meist Temperaturen zwischen 30 und 35 Grad Celsius bei hoher Luftfeuchtigkeit. In der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen jährlich Menschen zum Opfer fallen.

Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen

Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Buddhismus ist Staatsreligion. Um keine religiösen Gefühle zu verletzen, ist beim Betreten von Tempeln auf angemessene Kleidung zu achten.

Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.

Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig und spricht Englisch.

Deutsche Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind entweder ein Internationaler Führerschein (in Verbindung mit der deutschen Fahrerlaubnis) oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.

Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine einmalige Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Sofortige Wiedereinreisen ohne Visum (sog. Visa-run) sind seit Mai 2014 allenfalls noch für touristische Zwecke möglich, nicht für einen fortwährenden Aufenthalt.
Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind seit Ende 2016 auf max. 2 Mal pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum. Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen sind dem Internetauftritt der thailändischen Einwanderungsbehörden (in englischer Sprache) zu entnehmen: www.immigration.go.th

Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500,- je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.
Es wird dringend dazu geraten, Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration) verlängern zu lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch zu nehmen. Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.

Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten, E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten oder sonstigen Verdampfern kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Reisende sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.

Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren bestraft werden.

Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners/der Partnerin vergewissern. Ausweise sind allerdings häufig gefälscht.

Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen.

Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.

Ab dem 1. November 2017 wird an einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla Rauchverbot gelten. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu THB 100.000,-.
Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten, E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten oder sonstigen Verdampfern kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.

Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Bei Verstoß gegen die Registrierung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu THB 100.000,-.

HIV/AIDS ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Der vollstaendige, umfangreiche Reise- und Sicherheitshinweise -Komplex -  Thailand : HIER



Etiquette guide for tourists:





Quelle zum Weiterlesen : HIER
Gespeichert
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

Huangnoi

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.993
Gespeichert

Lachnicht

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 93
Re: verhaftete "Farangs"
« Antwort #21 am: 19. Dezember 2017, 14:55:50 »

Wie sieht es mit den inhaftierten Deutschen aus die schuldig oder unschuldig einsitzen?Wie kann dieser Rechtsbeistand bekommen oder ist dieser
im freien Fall der korrupten Behörde ausgesetzt?
In Deutschland bekommt ein eingereister Krimmineller subsidären Schutz.
Gespeichert

rampo

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.658
Re: verhaftete "Farangs"
« Antwort #22 am: 19. Dezember 2017, 16:01:59 »

Wie sieht es mit den inhaftierten Deutschen aus die schuldig oder unschuldig einsitzen?Wie kann dieser Rechtsbeistand bekommen oder ist dieser
im freien Fall der korrupten Behörde ausgesetzt?
In Deutschland bekommt ein eingereister Krimmineller subsidären Schutz.

Ein guter  TIP  , man meldet sich  im Forum  an und es wird geholfen , hoffe nur es gilt auch fuer Maennliche. ;]

Da diese Regierung  nicht vom Volk  gewaehlt wurde , gibts glaube ich keinen Schutz  fuer Krimminelle . :]

Fg.
Gespeichert
Das Leben ist wie ein Kinderhemd kurz und Beschissen.

Bei manchen merkt  man gleich das  sie nicht in einen  liebesakt  entstanden sind .

Steed

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 650
  • Toleranz ist wie Hopfen und Malz
Re: verhaftete "Farangs"
« Antwort #23 am: 20. Dezember 2017, 01:21:07 »

Wie sieht es mit den inhaftierten Deutschen aus die schuldig oder unschuldig einsitzen?Wie kann dieser Rechtsbeistand bekommen oder ist dieser
im freien Fall der korrupten Behörde ausgesetzt?
In Deutschland bekommt ein eingereister Krimmineller subsidären Schutz.

Die Sprache selbst (Thai), eigene markante Körpersprache, Geld oder für andere verwertbares Insiderwissen, können sehr zweckdienlich sein und "Freunde" bescheren; im Knast hängt das Schicksal des Insassen zunächst einmal von der Gunst des Directors ab. Diese Gunst gilt es zu erwerben...- Das kann gehen: "ich habe etwas was du haben willst, ich weiß etwas was du nicht weißt, oder ich kenne jemand der jemand kennt" usw. 
Kontakte schaden nur jemand der keine hat oder Kontakte eines anderen die gegen einen gerichtet sind...
Gespeichert

Johann43

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 315
    • Schumacher Transport GmbH
Re: verhaftete "Farangs"
« Antwort #24 am: 20. Dezember 2017, 02:54:30 »

Wie sieht es mit den inhaftierten Deutschen aus die schuldig oder unschuldig einsitzen?Wie kann dieser Rechtsbeistand bekommen oder ist dieser
im freien Fall der korrupten Behörde ausgesetzt?
In Deutschland bekommt ein eingereister Krimmineller subsidären Schutz.

Du bist in Thailand, da gelten andere Regeln. Ohne Geld, Freunde und Sprache, bist Du aufgeschmissen. Allerdings bekommst Du im Knast von der Botschaft auf Antrag Sozialhilfe, monatlich 100 €. In Freiheit bekommst Du nichts! Kann aber dauern bis die sich melden.
Gespeichert
Der Weg ist das Ziel

Huangnoi

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.993
Re: Verhaftete "Farangs"
« Antwort #25 am: 28. Dezember 2017, 09:25:52 »

Was für ein Idiot!!

Deutscher wegen Beschädigung von Palmen in einem öffentlichen Garten verhaftet

http://thailandtip.info/2017/12/27/deutscher-wegen-beschaedigung-von-palmen-in-einem-oeffentlichen-garten-verhaftet/

 {+
Gespeichert

werni

  • Gast
Re: verhaftete "Farangs" Kleptomanen sollten zuhause bleiben
« Antwort #26 am: 10. April 2018, 08:57:38 »

Ein Paar aus St.Gallen ist am Freitag wegen Diebstahls in Thailand verhaftet worden. Als sie das Land samt Beute, einem gestohlenen Laptop, verlassen wollten, schlug die örtliche Polizei zu.
hier geht's weiter....
https://www.blick.ch/news/ausland/am-flughafen-von-ueberwachungskamera-gefilmt-st-galler-paar-sitzt-nach-laptop-klau-in-thai-knast-id7655156.html
Rückkehr offen;-Klauen in Thailand lohnt sich nicht ;)
Gespeichert

schiene

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28.818
Re: Verhaftete "Farangs"
« Antwort #27 am: 26. Mai 2018, 19:08:22 »

Vom 11.05.2018
Im Prozess gegen einen Auswanderer aus Lübbenau wurde jetzt im thailändischen Phuket die Anklage verlesen. Sie lautet auf Mord. Dem Lübbenauer droht somit im schlimmsten Fall die Todesstrafe.
Im Prozess gegen einen deutschen Auswanderer aus Lübbenau ist in Phuket die Anklage verlesen worden. Wie das Newsportal für Urlauber und Residenten in Thailand "Der Farang" (externer Inhalt) berichtet, lautet die Anklage auf Mord. Dem Lübbenauer Fitnesstrainer drohen somit 15 bis 20 Jahre Haft oder sogar die Todesstrafe.
Der 36-Jährige soll seine thailändische Lebensgefährtin aus Eifersucht getötet haben. Die Leiche der Kosmetikerin war im Juli 2017 in Decken eingewickelt in einem Waldstück von Phuket gefunden worden. 
hier gehts weiter....
https://www.rbb24.de/studiocottbus/panorama/2018/05/luebbenauer-in-phuket-wegen-mordes-vor-gericht.html
Gespeichert
"𝕯𝖊𝖗 𝕲𝖔𝖙𝖙,𝖉𝖊𝖗 𝕰𝖎𝖘𝖊𝖓 𝖜𝖆𝖈𝖍𝖘𝖊𝖓 𝖑𝖎𝖊ß,𝖉𝖊𝖗 𝖜𝖔𝖑𝖑𝖙𝖊 𝖐𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕶𝖓𝖊𝖈𝖍𝖙𝖊"

namtok

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.907
Re: Verhaftete "Farangs"
« Antwort #28 am: 26. Mai 2018, 20:33:25 »

Noch eine Anmerkung, es war früher oft üblich, unliebige Personen am Freitag zu verhaften um mit der Drohung sie bis Montag morgen einzubehalten eine "erhöhte Kooperationsbereitschaft" zu erzielen.

Gerade auf der "Pirateninsel" soll das gegenüber Ausländern üblich gewesen sein.

Das geht inzwischen nicht mehr, da Verhaftete und in die Arrestzelle verbrachte innerhalb 48 h dem Haftrichter vorgeführt werden müssen

Police can detain people only 48 hours.
Gespeichert
██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

goldfinger

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.332
  • Zeit ist das, was man an der Uhr abliest
Re: Verhaftete "Farangs"
« Antwort #29 am: 27. Mai 2018, 10:45:22 »

Wie kann ich meine Haftstrafe im Heimatland verbüssen?

Das Heimatland muss das Abkommen unterzeichnet haben und mindestens 1/3 der Haft muss in Thailand abgesessen worden sein.

https://www.bangkokpost.com/news/crime/1472957/16-foreign-inmates-to-be-sent-home
Gespeichert
Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…
 

Seite erstellt in 0.021 Sekunden mit 24 Abfragen.