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Autor Thema: Unterhalt für Thaikinder  (Gelesen 24941 mal)

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Samuitilak

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #75 am: 15. August 2009, 18:23:53 »

@uli,

ob mein Kind mal so wird wie die oder nicht, liegt nicht nur an der Schule, sondern
in 1. Linie auch an mir und meiner Frau ;) ;)

Aber natürlich ist die Möglichkeit einer guten Schule absolut hilfreich.

Nur wenn die Eltern Gesocks sind, hat die Schule keine Chance, in Thailand genausowenig
wie in D-A-CH oder sonstwo.

Walter
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uli

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #76 am: 15. August 2009, 19:22:59 »

Sicher liegt es in 1. Linie bei mir und meiner Frau.
Wenn ich meine Tochter aber einer staatlichen Thaischule überlasse kann ich mir anschließend noch so viel Mühe geben sie wird sich der breiten Masse anpassen was einer Verdummung gleichkommt. >:

Kleines Beispiel bei mir in der Gegend hat sich vor ein paar Jahren einer aus D mit 2 gut erzogenen Söhnen und Thaifrau Niedergelassen nach 2 Jahren sind sie wieder zurück nach D beide Söhne mutierten inerhalb kurzer Zeit zu EINHEIMISCHEN ISAANBOYS und konnten nicht mal mehr das  1 * 1

Gruß uli
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Kubo

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #77 am: 21. August 2009, 22:30:03 »

Nur wenn die Eltern Gesocks sind, hat die Schule keine Chance, in Thailand genausowenig
wie in D-A-CH oder sonstwo.

Und ich dachte bisher immer, gerade Gesocks hätte in Deutschland die besten Chancen,  sich artgerecht "verwirklichen" und dabei dank nicht endenwollender Bemühungen und finanzieller Zuwendungen der chancenlosen Resozialisierer auch noch ein weitgehend sorgenfreies Leben führen zu können.. ???

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Samuitilak

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #78 am: 23. August 2009, 12:31:57 »


@kubo,

genau das ist es. Endlosschleife.

 >:
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tobi_67

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #79 am: 06. September 2019, 12:53:44 »

Liebe Forumsmitglieder

Ich hab eine Frage zum Unterhalt von Kindern und deren Thai-Vätern.
Ich bin unverheiratet und Lebe mit 2 Thai Kindern (11 + 14 Jahre alt) und mit meiner Lebensgefährtin in Thailand.

Der Vater des 14 Jährigen  Mädchens hat sich nie um seine Tochter gekümmert!

Ich würde gerne von dem Vater Unterhalt einfordern,
vielleicht hat von euch jemand Erfahrung und Tipps für mich.

An welche Behörde muss ich mich wenden,
wie stehen die Chancen ....

Ich freue mich auf eure Hilfe!

L.G.
Tobi

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namtok

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #80 am: 06. September 2019, 13:36:21 »

War sie mit ihm verheiratet, dann gilt was im Scheidungspapier steht

anscheinend gibt es keine grundsätzliche gesetzliche Unterhaltsverpflichtung sagt meine Frau. Zuständig ist das lokale Zivilgericht "San phaeng"
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

tobi_67

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #81 am: 06. September 2019, 14:25:15 »

Danke für deine schnelle Antwort Namtok!

Sie war mit ihm nur Traditionell verheiratet!
Keine offizielle Scheidung!
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luklak

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #82 am: 06. September 2019, 14:57:12 »

War sie mit ihm verheiratet, dann gilt was im Scheidungspapier steht

anscheinend gibt es keine grundsätzliche gesetzliche Unterhaltsverpflichtung sagt meine Frau. Zuständig ist das lokale Zivilgericht "San phaeng"


Und ein/der Eintrag als Vater im GEBURTS-REGISTER ? 
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volkschoen

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #83 am: 06. September 2019, 15:13:16 »

Es gibt nur einvernehmliche Zahlungen.
Ich kenne hier drei Fälle.

1. Meine Frau hat 10 Jahre auf der Ranch bei den Schwiegereltern des Thai Mannes gerabeitet. Ihr Ex hat sich in Taiwan rum getrieben und kam dann mit einer Mia Noi wieder. Meine Frau hat dann die Scheidung eingereicht, eine Klage auf Unterhalt der beiden Kinder, eine Klage, um ein Teil des Vermögens dieser Familie. Meine Frau hat kein Geld gesehen.

Die Klage lief ewig und es gab immer wieder Vertröstungen und Verzögerungen. Es wurde dann ihr geraten, sich scheiden zu lassen ohne Ansprüche. Das hat sie dann gemacht und war in 10 Minuten geschieden.
Sie hat keinen Bath gesehen.

2. Der 1. Thai Ehemann meiner Schwägerin. Er hat sich scheiden lassen. So hat er von sich aus, für die beiden Töchter im Monat 10.000 Bath überwiesen. Er ist Brauer in einer Brauerei.

3. Vor zwei Jahren liess sich ein französicher Freund von seiner Thai Frau scheiden. Sie haben beide ein Kind.
Es wurde vorgeschlagen, dass er jeden Monat 10.000 Bath überweisst. Dem hat er zugestimmt.

       
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tobi_67

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #84 am: 06. September 2019, 15:58:41 »

War sie mit ihm verheiratet, dann gilt was im Scheidungspapier steht

anscheinend gibt es keine grundsätzliche gesetzliche Unterhaltsverpflichtung sagt meine Frau. Zuständig ist das lokale Zivilgericht "San phaeng"


Und ein/der Eintrag als Vater im GEBURTS-REGISTER ?

Ja, der Vater ist im Geburtsregister eingetragen,
er hatte damals alle Behördlichen Dinge erledigt!
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Helli

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Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #85 am: 06. September 2019, 18:13:25 »

War sie mit ihm verheiratet, dann gilt was im Scheidungspapier steht

anscheinend gibt es keine grundsätzliche gesetzliche Unterhaltsverpflichtung sagt meine Frau. Zuständig ist das lokale Zivilgericht "San phaeng"


Und ein/der Eintrag als Vater im GEBURTS-REGISTER ?

Ja, der Vater ist im Geburtsregister eingetragen,
er hatte damals alle Behördlichen Dinge erledigt!

Zitat: Child Support for Illegitimate Child

When a child is born out of marriage, the biological father of the child is not bound by law to pay for the financial support unless the legitimation of the child in Thailand issue is brought to the court; then the court will decide such issues concerning legitimation, child custody, and child support in the same case.

aus: https://www.siam-legal.com/legal_services/Child-Support-in-Thailand.php
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.
 

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