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Autor Thema: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder  (Gelesen 6994 mal)

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ilunkinam

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #15 am: 17. März 2009, 03:46:19 »


Hallo Volkschön

Sehe in mir bitte keine Unhöflichkeit, wenn ich nun nicht genau antworte.
Wie schon geschrieben, möchte ich mich erst erkundigen, vielleicht noch etwas für jeden verständlich schriftliches erhalten, woraus man genau ableiten kann, kommt es für mich in Betracht oder nicht.
Ihr hört von mir, kann etwas dauern.

Gruss Bernd
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ilunkinam

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #16 am: 17. März 2009, 18:51:36 »


Was Volkschoen bereits sagte, wurde mir heute unverbindlich von der Gemeinde bestätigt.


Eine Kontaktaufnahme zum Regierungspräsidium muss noch gemacht werden um einen verbindliche Auskunft und evtl. was schriftliches zu bekommen.

Die bisherige unverbindliche Auskunft war:

Kinder von Geburt an, der Vater Deutsch – die Mutter Thai, gilt die Mehrstaatlichkeit, daher deutsch/thai ein Leben lang, vor dem deutschen Gesetz. Was das Thailändische Gesetz dazu sagt kann von einem Konsulat oder direkt in Thailand in Erfahrung gebracht werden.

Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle, ob sich die Kinder / Familie im In-oder-Ausland befindet.

Kommt ein Wehrdienst in Deutschland, in betracht, erlöscht die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht, wenn der Wehrdienst, wegen einem Auslandsaufenthalt nicht angetreten werden kann.

Wie gesagt, bisher nur eine unverbindliche Auskunft.

Angeheiratete Kinder, die eine deutsch / thai Staatlichkeit haben, die müssen sich mit der Vollendung des 20zigsten Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, es gilt dort eine Übergangsfrist bis zum 23zwanzigsten Lebensjahr, der Antrag für eine Staatlichkeit, muss jedoch mit Endung des 20zigsten Lebensjahr gestellt worden sein.

Das ist wahrscheinlich der Auszug den ich in der vorletzten Antwort einkopiert habe.

Warten wir ab ob es von dem Regierungspräsidium eine schriftliche Aussage gibt.

Kann jemand von euch an einer dafür zuständigen Stelle in Thailand vorsprechen, um den Fall der Mehrstaatlichkeit, offiziell und schriftlich von der Thailändischen Seite zu erhalten?

Bei uns geht es um unsere Nichte, unsere Kinder werden schon 36 und 35, da würde es erst im Rentenalter von den beiden interessant werden und da vergehen noch ein paar Gesetzesänderungen.

Danke und


Gruss Bernd
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sam

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #17 am: 17. März 2009, 22:52:12 »

Mein Sohn in Deutschland geboren, Mutter Thai kam mit uns als er 4 war nach Thailand, Thai Geburtskunde seinerzeit in der Thai Botschaft in Bonn gemacht, die Deutsche Botschaft sagt er bekommt immer einen Deutschen Pass, die Doppel Staatsangehörigkeit für misch Kinder wurde unter der Regierung Chuan Lee Pai eingeführt, aber immer wieder wird gesagt mit 22 muss man sich für eine entscheiden, bin lange genug hier das ich von den Thais nie eine klare Antwort bekommen werde.
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Banphru62

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #18 am: 18. März 2009, 02:48:02 »

War Heute beim Konsulat in Hamburg man hat mir
gesagt bis 15 Jahre muss sich das Kind entscheiden.
Ob Deutsch oder Thai

Gruss
Jürgen
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ilunkinam

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #19 am: 18. März 2009, 05:08:07 »


Heute war etwas Hecktick angesagt und meine Kinder sind heute von mir älter gemacht worden wie sie eigentlich sind, möchte das nun korrigieren, falls sie das lesen. Die beiden sind erst 33 und 34, werden also 34 und 35 Jahre alt. Außerdem ist nicht meine Nichte sondern unsere Enkelin davon betroffen.

Gruss Bernd
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ilunkinam

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #20 am: 20. März 2009, 18:23:54 »


Zur Info:

Der Mensch, der sich in Sachen Mehrstaatlichkeit sehr gut auskennen soll, würde nur Freitags, in dem für mich zuständigen Regierungspräsidium arbeiten.
Sehr wahrscheinlich quillt ihm die Arbeit über, denn er ist heute früh, telefonisch nicht erreichbar.
Bitte habt Geduld, nächste Woche geht es weiter.

Falls sich heute doch noch was tut, kommt eine Info

Gruss Bernd
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sam

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #21 am: 20. März 2009, 21:07:48 »

Banphru 62

Im Thai Konsulat Hamburg wissen sie gar nichts, da sind 2 oder 3 deutsche Sekretärin, die sprechen nicht mal Thai.
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ilunkinam

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #22 am: 21. März 2009, 01:35:31 »


Vorausschickend es ist es so wie volkschoen sagte.

Heute Nachmittag konnte Herr............ vom Regierungspräsidium doch noch Auskunft geben.

Ist die Mutter Thai und der Vater Deutscher, haben die Kinder aus dieser Verbindung Lebenslang eine Deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn die Kinder daneben noch die Thailändische Staatsangehörigkeit, als zweite Staatsangehörigkeit haben.

Was dazu das Thailändische Gesetz sagt entzieht sich seiner Kenntnis.

Kommende Woche wird mir Herr...... noch eine E-Mail zusenden woraus das obige, verbindlich daraus hervorgeht, ob die E-Mail dann hier eingesetzt werden kann, werde ich anfragen.


Gruss Bernd
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Roy †

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #23 am: 21. März 2009, 09:19:17 »

So wie ich das sehe, gibt es hier eine Theorie und eine Praxis. Die Theorie der lieben Thais verlangt eine Entscheidung - aber wenn man ihnen die Infos vorenthält, wie sollen sie das denn wissen? Und in Deutschland ist die Vorschrift so theoretisch, dass sie ebenfalls immer umgangen werden kann. Sie kann nur bei Militärdienst entzogen werden, aber noch nicht mal, wenn der Betreffende zum Militärdienst eingezogen wird. In der Praxis kann ich mir kaum einen Fall vorstellen, in dem jemand eine der Staatsangehörigkeiten wirklich verliert, wenn er keine Dummheit begeht.
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Retep

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #24 am: 22. März 2009, 07:49:13 »

Es ist wie Roy sagt.

Die Schweiz gibt dazu fogenden "Ratschlag" 

.... wir geben dazu keine pers. Daten an die Thaibehoerden weiter  ;D

Das sollte eigentlich jedem zeigen, wie er vorgehen sollte!?
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Banphru62

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #25 am: 24. März 2009, 12:50:14 »

Kann das was Ilunkinam geschrieben hat Bestätigen habe gestern
mit der Staatsangehötigkeits Behörde Telefoniert man hat
Mir gesagt mein Sohn bleibt ein Lebenlang Deutscher.

Danke nochmal an alle für eure Mühe.

Gruss

Jürgen
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ilunkinam

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder
« Antwort #26 am: 25. März 2009, 07:30:54 »


Sehr geehrter Herr .........

Auf diesem Weg möchte ich mich noch einmal recht herzlich für ihre ausführliche und Kompetente  Antwort bedanken.


Ihre Antworten und meine Anfrage
 
Eventuell sind auch für den ein oder anderen die anderen Fragen von Interesse.


Sehr geehrter Herr ...........
 
ich werde versuchen, Ihre Fragen - soweit es mein Fachgebiet betrifft - verständlich zu beantworten.
 
1)       Vater Deutscher – Mutter Thailänderin, kann ein eigenes Kind aus dieser Verbindung die Deutsche und die Thailändische Staatsangehörigkeit ein Leben lang behalten?

Dieses Kind kann die deutsche Staatsangehörigkeit auf Dauer behalten, ob es auch die thailändische Staatsangehörigkeit auf Dauer behalten kann, können nur die thailändischen Behörden entscheiden.
 
2)       Wie sieht es aus wenn das Kind ein Sohn ist, nicht in Deutschland wohnt, aber zum Militärdienst nach Deutschland sollte, diesen Dienst aber verweigert.

Hier entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm beauftragte Stelle (z.B. Kreiswehrersatzamt), ob dies Konsequenzen hat. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass alle Deutschen unanhängig vom Wohn- und Aufenthaltsort die gleichen Rechte und Pflichten haben, dazu gehört natürlich auch die Erfüllung der Wehrpflicht.
 
3)       Oder den Militärdienst nicht in Deutschland, sondern in Thailand ableisten will, weil er von dort auch einen Bescheid bekommen hat, den Militärdienst in Thailand abzuleisten, da er ja auch Thailändischer Staatsbürger ist.

Hier entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm beauftragte Stelle (z.B. Kreiswehrersatzamt), ob auf die Ableistung des Wehrdienstes in Deutschland verzichtet werden kann, da der Militärdienst in Thailand abgeleistet wird.
 
4)       Entfällt dann die Deutsche Staatsangehörigkeit, oder bleibt sie in beiden Fällen erhalten.

Die deutsche Staatsangehörigkeit bleibt in jedem Fall erhalten.
 
 
5)       Wie ist es mit Kindern die sich z.B. erst mit 40 Jahren und älter dazu entscheiden, auch noch die Thailändische Staatsangehörigkeit anzunehmen?     

Wenn man mit 40 Jahren zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit die thailändische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert man automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. 

 

Man kann zwar vorher einen Antrag auf Beibehaltung der deutsche Staatsangehörigkeit stellen. Dieser wird jedoch - sofern man in Deutschland lebt - nach momentaner Rechtslage in der Regel nicht genehmigt. Generell gilt im Staatsangehörigkeitsrecht der Grundsatz, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, Mehrstaatigkeit bei Antragserwerb (also nicht automatisch) grundsätzlich zu vermeiden, da dadurch Interessenkonflikte vermieden werden.

Meistens werden private Gründe angegeben, weshalb die Mehrstaatigkeit ausnahmsweise notwendig wäre (z.B. auftauchende Probleme bei einem möglichen Umzug nach Thailand, Vorteile hinsichtlich der persönlichen Freiheit oder eventuell bezüglich der finanziellen Situation). Diese Gründe sind aus subjektiver Sicht sicher wichtig und auch verständlich, rechtfertigen aber leider in keinem Fall eine Beibehaltungsgenehmigung, da das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Mehrstaatigkeit überwiegt. Im Übrigen gilt, dass bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit die Rentenansprüche nicht verloren gehen und dass ehemalige deutsche Staatsangehörige unter stark erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Ich möchte jedoch noch auf eines hinweisen. Falls jemand nach Thailand verzieht oder dort wohnt, wäre aufgrund des Auslandsaufenthaltes das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.

Das Bundesverwaltungsamt legt andere Entscheidungskriterien zugrunde, da die Behörde Anträge von in Ausland lebenden Deutschen bearbeitet. Die Situation stellt sich somit natürlich anders dar, als wenn ich über den Antrag eines im Bundesgebiet lebenden Deutschen entscheiden muss. Dies führt nach meinen Erkenntnissen unter anderem dazu, dass in diesen Fällen oftmals eine Beibehaltungsgenehmigung möglich ist, die bei einem bestehenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich wäre. Falls Sie genau wissen wollen, ob Sie vom Bundesverwaltungsamt eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten würden, rate ich ihnen, sich mit dem Bundesverwaltungsamt in Köln in Verbindung zu setzen.

 

       6) Wie verhält es sich mit angeheirateten Kindern, welche zur Zeit im Besitz der Thailändischen Staatsangehörigkeit sind, müssen diese Kinder sich,  nachdem sie die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden, oder gilt hier auch einen Mehrstaatlichkeit.


Wenn man im Besitz der thailändischen Staatsangehörigkeit ist und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will, geht dies nur über eine Einbürgerung. Dazu müssen zunächst alle erforderlichen Voraussetzungen (z.B. ausreichende Sprachkenntnisse, Daueraufenthaltstitel, keine gravierenden Straftaten und noch einige weitere) erfüllt und nachgewiesen sein. Bei Abschluss der Einbürgerung muss man sich dann nach aktueller Rechtslage verpflichten, die thailändische Staatsangehörigkeit aufzugeben (sogenannte vorübergehende Hinnahme von Mehrstaatigkeit).

Diese Entlassungsverfahren sind nach meinen Erkenntnissen sehr aufwendig, da eine Entscheidung der thailändischen Behörden oftmals nach zum Teil 5-jähriger Bearbeitungszeit noch nicht erfolgt ist. Dies wiederum kann in Einzelfällen dazu führen, dass die deutsche Einbürgerungsbehörde nach mehrjähriger Wartezeit von diesen Eingebürgerten thailändischer Herkunft keine Fortführung des Entlassungsverfahrens (keine weiteren Entlassungsbemühungen) mehr verlangt; wie und wann die thailändischen Behörden am Ende über den gestellten Entlassungsantrag entscheiden, entzieht sich dann jedoch meiner Kenntnis.

 

7) Meine Frau ist zu 90 Prozent behindert mit dem Buchstaben G, so wie ich gelesen habe hat das auch Auswirkungen auf    den Fall wenn sie nunmehr nach 35 Jahren wohnhaft in Deutschland, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte. Ist es auch hier möglich eine Mehrstaatlichkeit beizubehalten, oder muss sie von der deutschen Seite her zwingend ihre alte Thailändische Staatsbürgerschaft ablegen?

Für Ihre Frau gilt prinzipiell das Gleiche was ich auch bei der Antwort zu Frage Nr. 6 geschrieben habe. Ob alle Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen, kann erst bei Antragstellung geprüft werden.

 

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen verständlich beantworten konnte.

 

Gegen eine anonymisierte Veröffentlichung habe ich keine Bedenken.


Die antwort bezog sich auf diesen Abschnitt der E-Mail

Vielen Dank das sie mir Ihre Zeit für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung stellen.

Darf ich ohne Ihren Namen und Anschrift zu nennen diese E-Mail in ein Deutsch – Thailändisches Forum stellen, da nicht nur mich diese Fragen betreffen, sondern viele andere in gleicher weise eine Antwort auf die obigen Fragen suchen.

Das Forum heißt: Forum – Tip Zeitung für Thailand.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Gruss Bernd









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