@ Isan Yamaha, nein, ich habe noch nicht
, werde mir aber gleich zum Feierabend eine leckere Flasche Weißwein genehmigen.
Für den Leseunkundigen @ Hellmut!!
Führerscheine aus sonstigen Staaten. ( Drittstaaten)
Hast du nun die Regelung gelesen, oder nur überflogen? - Vermutlich Zweiteres.
Sonst wäre dir wohl dieser Hinweis aufgefallen:
*) Ausnahmen siehe Staatenliste (Anlage 11 FeV)
Da Thailand wohl kein Mitgliedsland der Europäischen Union, noch ein EWR-Mitgliedsstaat oder Überseegebiet eines europäischen Landes ist, dazu weder ein Bundesstaat der USA oder Kanadas ist, muss es wohl ein "Drittstaat" sein.
In Anlage11 FeV, Tabelle 3 sind diejenigen sonstigen Staaten (Drittstaaten) aufgeführt für die, die deiner Frau zugekommene Regelung zutrifft.
Thailand ist da ebenso wenig aufgeführt wie andere asiatische und afrikanische Bananenrepubliken.
Wohl aber Japan, Südkorea, Singapur und
Taiwan.
Statt hier den glücklichen Zufall der deiner Frau ermöglichte ohne Fahrstunden einen deutschen Führerschein zu bekommen, zur einer allgemein gültigen Regel zu erheben, solltest du dich lieber freuen das der Zuständige auf der Führerscheinbehörde in etwa genauso wenig Ahnung hatte wie du.
Schlauer wäre allerdings gewesen wenn deine Frau sich in Thailand einen
Internationalen Führerschein hätte ausstellen lassen (den gibt es nur wenn man den 5 Jahre Gültigen mit mindestens 3 Jahren Restgültigkeit besitzt). Den Internationalen kann man nämlich zu einen deutschen (EU-) Führerschein umschreiben lassen. Die genauen Bedingungen dazu finden sich ebenfalls in den Anhängen
deines Links. - Leseverständnis vorausgesetzt!