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Autor Thema: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad  (Gelesen 191226 mal)

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Samuijumbo

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #45 am: 20. Oktober 2010, 20:19:58 »

Habe eben meinen Internationalen Führerschein bekommen. Ein Lichtbild und 16.50 €. 10 Minuten.  :-*  C--  [-]
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Samuijumbo

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #46 am: 20. Oktober 2010, 20:24:08 »

Gilt aber nicht in dem Land des Wohnsitzes.  :'(  :'(  :'(
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Jogi

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #47 am: 20. Oktober 2010, 21:25:57 »

Der Thailaendische Fuehrerschein ist in Deutschland fuer 6 Monate gueltig sofern kein Fahrverbot in Deutschland besteht (wird ueberprueft).
Ob das mit dem umschreiben ueberall so einfach ist weiss ich nicht aber man muss damit rechnen das man ein Gesundheitszeugniss vom Arzt braucht ( ca.100 baht und in jeder Klinik zu bekommen). Farbsehtest, reaktionstest muss eigentlich auch immer gemacht werden auch bei Eneuerung des Fuehrerscheins zusaetzlich muss noch ein Film angesehen werden. Danach wird der Fuehrerschein beim ersten mal fuer ein Jahr ausgestellt. Bei den naechsten malen dann immer fuer fuenf Jahre.   

Gruss

Jogi 
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Isan Yamaha

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #48 am: 20. Oktober 2010, 22:30:53 »

Für die Ungläubigen. Gelle @ Hellmut,wo haste den Schmaren denn her.  :D :]

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
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hellmut

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #49 am: 21. Oktober 2010, 00:00:12 »

Und für die Lesekundigen, Gelle IsanYamaha, auch das Kleingedruckte ist wichtig.  :)

In Anlage 11, Tabelle 3 lese ich nichts von Thailand.  {--

Das schließt natürlich nicht aus, dass der ADAC beglaubigte Übersetzungen von th. Führerscheinen anfertigt.
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Isan Yamaha

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #50 am: 21. Oktober 2010, 00:47:53 »

@ Hellmut haste heute Schon. [-] [-] [-]
Für  den Leseunkundigen @ Hellmut!!
Führerscheine aus sonstigen Staaten. ( Drittstaaten)
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Tigerwoods

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #51 am: 21. Oktober 2010, 01:07:35 »

da ich in D einen fesen Wohnsitz habe, gilt das wohl nicht. :'( Schade
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Say_What??

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #52 am: 21. Oktober 2010, 01:18:04 »

...leider...aber sonst könnte jederman statt kostspielig, anstrengend und ungewiss den F-Schein ganz einfach in Thailand ergattern, a la Zahnprothesen in Ungarn, und dann für daheim umschreiben lassen.
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kauft nur das, was ihr wirklich braucht, und tragt die Kleider, bis sie auseinanderfallen - Vivienne Westwood

hellmut

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #53 am: 21. Oktober 2010, 02:05:40 »

@ Isan Yamaha, nein, ich habe noch nicht [-] , werde mir aber gleich zum Feierabend eine leckere Flasche Weißwein genehmigen.  :)

Für  den Leseunkundigen @ Hellmut!!
Führerscheine aus sonstigen Staaten. ( Drittstaaten)

Hast du nun die Regelung gelesen, oder nur überflogen? - Vermutlich Zweiteres.
Sonst wäre dir wohl dieser Hinweis aufgefallen:
Zitat
*) Ausnahmen siehe Staatenliste (Anlage 11 FeV)

Da Thailand wohl kein Mitgliedsland der Europäischen Union, noch ein EWR-Mitgliedsstaat oder Überseegebiet eines europäischen Landes ist, dazu weder ein Bundesstaat der USA oder Kanadas ist, muss es wohl ein "Drittstaat" sein.

In Anlage11 FeV, Tabelle 3 sind diejenigen sonstigen Staaten (Drittstaaten) aufgeführt für die, die deiner Frau zugekommene Regelung zutrifft.
Thailand ist da ebenso wenig aufgeführt wie andere asiatische und afrikanische Bananenrepubliken.
Wohl aber Japan, Südkorea, Singapur und Taiwan.

Statt hier den glücklichen Zufall der deiner Frau ermöglichte ohne Fahrstunden einen deutschen Führerschein zu bekommen, zur einer allgemein gültigen Regel zu erheben, solltest du dich lieber freuen das der Zuständige auf der Führerscheinbehörde in etwa genauso wenig Ahnung hatte wie du.  :)

Schlauer wäre allerdings gewesen wenn deine Frau sich in Thailand einen Internationalen Führerschein hätte ausstellen lassen (den gibt es nur wenn man den 5 Jahre Gültigen mit mindestens 3 Jahren Restgültigkeit besitzt). Den Internationalen kann man nämlich zu einen deutschen (EU-) Führerschein umschreiben lassen. Die genauen Bedingungen dazu finden sich ebenfalls in den Anhängen deines Links. - Leseverständnis vorausgesetzt! {--
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Kern

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #54 am: 21. Oktober 2010, 02:42:04 »

Hallo hellmut


Zitat hellmut
Zitat
  Den Internationalen kann man nämlich zu einen deutschen (EU-) Führerschein umschreiben lassen. 

Ich suche und suche und .... finde diesen Passus nicht.
Das wäre ja der Hammer!

Wo bitte steht das.
   http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php 


Gruss   Achim

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hellmut

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #55 am: 21. Oktober 2010, 03:25:45 »

@ Kern, wo das in dem Wälzer steht, und ob das in jedem Fall mit dem deutschen FS-Recht konform ist, kann ich dir leider nicht sagen.

Doch der Versuch lohnt sich sicher. Beim Lebensgefährten eines Kumpels hat es problemlos geklappt, und der hatte den Tipp von einem Anderen, bei dem es ebenfalls geklappt hatte.
Der "Mann" von meinem Kumpel brauchte neben der Pappe nur einen Sehtest liefern, das war's. Allerdings hatte er bei der Umschreibung bereits die deutsche Staatsbürgerschaft.

Wie man am Beispiel von Alex', Karls, Yamamotos und ulis Frau sieht, wissen die Behördenmitarbeiter selbst nicht so genau wie das X-tausendseitige Regelwerk im Einzelfall anzuwenden ist.
Freundliches Auftreten, und den Eindruck erwecken das man sich in der Materie 100%ig auskennt, kann Wunder bewirken.  ;D
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Alex

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #56 am: 21. Oktober 2010, 08:40:08 »

Ehrlich ich verstehe die Debatten hier nicht ...... in Kerns Link steht alles klar und deutlichst zu lesen .........

1.  einen Thai FS egal ob international oder national kann man in D nicht auf einen D FS umschreiben lassen , da
..... Thailand als " Drittstaat " eingestuft wird , ohne eine  theoretische u. praktische Fahrprüfung abzulegen !
......( m.E. vollkommen zu recht!!!)

2.  Abgabe des nationalen Fremd FS nur bei Umschreibung des FS in D ,
.....nicht wenn der FS neu gemacht wird !

3.  Auch Deutsche Staatsbürger können in D mit einem Thai FS zeitlich begrenzt fahren , wenn sie keinen Wohnsitz
..... in D haben .... sondern in Thailand und ihnen keine FS Sperren auferlegt wurden .


4.  Die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein (außer EU/EWR) besteht
..... für 6 Monate  (die Frist kann im Ausnahmefall auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden).
......Der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis wird nach der 6-Monatsfrist zur weiteren Teilnahme am deutschen
......Straßenverkehr zwingend erforderlich.


5.  Generell sollte hier unterschieden werden Umschreibung und neue Führerschein Prüfung inkl. Pflicht Fahrstunden ,
.....allerdings ohne Verpflichtung am Theorie Unterricht der Fahrschulen teilzunehmen .....


Eigentlich sind doch alle hier strittigen Fragen u. Gegenargumente geklärt , oder ?????
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 09:07:46 von Alex »
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Patthama

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #57 am: 21. Oktober 2010, 09:16:35 »

Hallo
Noch mal kurz zu den Fakten
. Mit dem intern.Thai Fuehrerschein kann ein/eine Thai bis zu 6 Monaten in D Auto bzw. Motorrad fahren.Anschliessend muss die die Deutsche Fuehrerscheinpruefung abgelegt werden.Den Thai Fuehrerschein umschreiben lassen,gehr devinitiv nicht mehr.Die Frau vom Alex,und auch meine Frau hatten das Glueck,dass es frueher ,bei mir war es 1989 mit einem kurzen Fahrtest beim TUV,und einer geringer Gebuehr moeglich,den Schein umschreiben zu lassen.Seit wann dieses nicht mehr moeglich ist,kann ich nicht sagen.
Gruss aus dem Isaan
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Alex

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #58 am: 21. Oktober 2010, 09:32:10 »

Nein so war es bei uns nicht ..... meine Frau hat nichts " umschreiben " lassen , sie hat den Deutschen FS
mit allen Pflichtstunden in der Praxis gemacht , den Theorie Unterricht zu Hause selber gebüffelt  ( in THai
mit Deutschen Bildchen ) , beim TÜV im Westend in München die Dolmetscher Prüfung Theorie abgelegt ,
und den praktischen Test bei einer Deutschen Fahrschule .

Die theoretischen Unterlagen in Thai zum Deutschen FS haben wir damals aus Stuttgart bezogen , an die
Adresse kann ich mich nicht mehr erinnern .... das war ein gesamter Führerschein Prüfungssatz in Thai
Sprache .

Deswegen , bitte werft hier nix durcheinander mit " umschreiben " und Abgabe des nationale Thai FS , all
das kommt im Falle so wie wir es gemacht haben nicht in Frage .

Noch eins , meine Frau ist die 6 Monate mit einem nationalen THai FS in D gefahren und nicht mit einem
internationalen und der Thai FS war nur 1 Jahr gültig , ist danach gegen einen 5jährigen ausgetauscht worden .

Der Thai FS wurde weder irgendwo angemeldet , warum auch , noch haben verschiedene Polizei Kontrollen
irgendein nachteiliges Ergebnis gehabt , ausser unserem Schmunzeln , da die natürlich keinen nationalen
Thai FS auslesen konnten .

Alex
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uli

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #59 am: 21. Oktober 2010, 09:42:53 »

@hellmut

Hast du nun die Regelung gelesen, oder nur überflogen? - Vermutlich Zweiteres.
Sonst wäre dir wohl dieser Hinweis aufgefallen:

In Anlage11 FeV, Tabelle 3 sind diejenigen sonstigen Staaten (Drittstaaten) aufgeführt für die, die deiner Frau zugekommene Regelung zutrifft.
Thailand ist da ebenso wenig aufgeführt wie andere asiatische und afrikanische Bananenrepubliken.
Wohl aber Japan, Südkorea, Singapur und Taiwan.


Also anderen zu unterstellen sie hätten nicht richtig gelesen, wenn man selber nicht richtig lesen kann, oder das gelesene nicht richtig verstehen kann ist schon ein wenig frech!!

In der Anlage 11 sind die Staaten aufgeführt, wo ein umschreiben des Führerscheines erforderlich ist!! Was soviel heißt, dass man einen Japanischen, Südkoreanischen Führerschein in Deutschland umschreiben kann und keine Prüfung ablegen muss!!!!

Also erst lesen, dann prüfen ob du das gelesene auch verstanden hast, sollten Zweifel aufkommen, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen.

Gruß uli
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 09:47:34 von uli »
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