@Helli
Wenn du den Bogen so weit spannst,das alle,die im oeffentlichen Dienst stehen,von
ihrem Recht als Abgeordnete im Parlament taetig sein zu koennen verwehrst,weil sie
die 20 % Marke durchstossen,waere das hoechst demokratiefeindlich.
In diese Gruppe waere ja auch eine nichtbeamtete Gerichtstippmamsell hineinfallend,
weil von der oeffentlichen Hand abhaengig.
Lustig ist jedoch die Vorstellung,dass ein aufzustellender Mandatar,seinen Arbeitsgeber/
Dienststelle nicht bekannt gibt,um so nicht ueber die 20 % Grenzmarke zu fallen,sollte
dieser Unsinn wirklich kommen.
Mit keinem Wort gehst du darauf ein,dass eine Beschraenkung einer Gruppe im Bundes-
tag eine sehr fragwuerdige Angelegenheit ist und ohne Aenderung des GG und Parteien-
gesetzes ohnehin nicht moeglich waere.
Wie das Prozedere einer Wahl ablaeuft ist dir wohlbekannt.
Die Parteien erstellen eine Liste der Kandidaten und reichen sie bei der Wahlbehoerde ein.
Nach der Wahl bekommen,der Reihung nach,die Kandidaten das Mandat nach dem Ergebnis
des Wahlausganges.
Ab dem Moment ist es nicht mehr moeglich,einen gewaehlten Abgeordneten,das Mandat
zu entziehen.Auch durch einen Parteiausschluss oder Parteiaustritt bleibt er Abgeordneter
bis zum Ende der Legislaturperiode.
Scheidet er,aus Gruenden,welche auch immer aus,faellt das Mandat an den Naechstgereihten.
Dass Abgeordnete fuer ihre Taetigkeit in den Parlamenten eine Entschaedigung bekommen
und sogar Pensionsansprueche erwerben,finde ich logisch und nachvollziehbar.
Wuerde das eingestellt werden,entwickelt sich der Parlamentarismus entweder zum Staende-
staat oder zu einer Gentle(man)demokratie,die seinerzeit Unheil in England verursacht hat.
Jock