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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?  (Gelesen 94741 mal)

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peter1

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #240 am: 09. Oktober 2019, 18:27:22 »

moege bitte jemand von www.thaivisa.com den englische text police order aus dem thread hier reinkopieren.

mfg
peter1
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tom_bkk

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #241 am: 09. Oktober 2019, 21:34:09 »

Sicher werden wir nicht ganze Artikel reinkopieren ... relevant sind eh nur ein paar Zeilen.

Zitat
Mandatory health insurance for Non O-A visa effective from 31 October
Applicants are required to have 40,000 baht outpatient coverage and 400,000 baht inpatient coverage.
According to the order, health insurance is not required for those applying for an extension of stay based on retirement and only applies to Non O-A visas.

Krankenversicherung wird Pflicht ab 31.10.2019 für Nonimmigrant O-A Visa.
Antragsteller sind verpflichtet, eine KV mit mindestens 40.000 Baht Deckung für ambulante Krankenversorgung, sowie 400.000 Baht für stationäre Behandlung nachzuweisen.
Nach der Auflage, ist kein Nachweis einer KV für die Verlängerung des Aufenthalts für das Rentnervisa nötig und gilt nur für den Visatyp Nonimmigrant O-A.

Hier steht nochmal, was das O-A eigentlich ist: https://thaiconsulate.de/non-immigrant-o-a-longstay also das 365 Tage Visa für Rentner bzw. ab 50, aber nicht die mit Verlängerung.
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2019, 23:24:18 von tom_bkk »
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boehm

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #242 am: 09. Oktober 2019, 21:50:33 »

Na also!

Danke für diesen Beitrag @tom_bkk!!

 }}
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #243 am: 10. Oktober 2019, 10:14:30 »

Hier ist ein Link für alle, die einen Antrag zu einem Non-Imm- O/A bei der th-Botschaft in Berlin oder auf einem Konsulat stellen wollen. Der Nachweis einer Krankenversicherung muss geführt werden

 - aber sie akzeptieren auch eine ausländische Krankenversicherung  (z.B. Hanse Merkur oder ADAC Langzeit Auslands KV). 

Der Link öffnet ein Bestätigungsschreiben, das man sich von seinem Versicherungsträger bestätigen lassen muss. Anscheinend kann man erst mit diesem Bestätigungsschreiben eine vorliegende ausländische KV ( in unserem Fall die einer deutschen/schweizerischen/österreichichen Versicherung) von Botschaft, Konsulat und Immigration anerkennen lassen . . . . . . . . . .

auf der TH Botschaft in London ist das bereits zum Antrag auf ein Non-Imm-O/A aktualisiert . . . . wird wohl demnächst auch auf der Website der TH Botschaft Berlin folgen

http://longstay.tgia.org/home/companiesoa?fbclid=IwAR0RqMPvZLD0V3cJJ7N-ivaed2YN4NwTnR79HGIsrq_2yK2UUqCkyV3hM4I

http://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf?fbclid=IwAR24_f92YrDCW3hYnUNJQlYhltf9C52rv4Hp4Yj8qDgWZ26tl-7itk1NvEg
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peter1

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #244 am: 10. Oktober 2019, 10:38:25 »

der pfiffige alte wird diese kv regel aushebeln......gleich retirement extension mit re-entry permit beantragen nur thb 2900, nur 1 x mehr aufwand.
gut es muessen 800k in los auf dem kto liegen oder weniger kombi-methode.

mfg
peter1
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Alex

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #245 am: 10. Oktober 2019, 11:04:22 »

Pflichtversicherung fuer Rentner-Visas ab November

Seit heute ist es offiziell. Ab 1. November greift die Pflicht-Krankenversicherung fuer Rentner-Visas (Non-O-A). Das betrifft, alle, die mit ebensolchen Visum, erteilt aus dem Ausland einreisen wollen. Es betrifft nicht (!) Retirement-Extensions im Land.

Der englische Text wurde jetzt auch per PDF File veröffentlicht ... und befindet sich unter der Thai Police Anordnung im Link  !

https://www.immigration.go.th/read?content_id=5d9c3b074d8a8f318362a8aa&fbclid=IwAR0ZdhvnlGCFXfa3IMWQvWNsKL4JOQ1QQfASdzRDea81yBmAWIdAH4_9Diw
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Philipp

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #246 am: 10. Oktober 2019, 12:45:12 »


Hier steht nochmal, was das O-A eigentlich ist: https://thaiconsulate.de/non-immigrant-o-a-longstay also das 365 Tage Visa für Rentner bzw. ab 50, aber nicht die mit Verlängerung.

Würde dann mich, der 1995 mit einem Non-Immi O eingereist ist und nächsten Monat seine 24.Verlängerung machen muß, also nicht betreffen.
Nur sehen dies die Thais auch so oder kocht da wieder jede Immi ihr eigenes Süppchen ?

Bin eh auf meine neuerliche Verlängerung gespannt.
Mir wurde bei meiner letzten 90-Tage-Meldung vor zwei Monaten eine total neue Immigration zugeteilt.
Bei meiner alten Immi in Ayutthaya war das inzwischen fast schon familär in all den Jahren, nun werd ich da auf einmal mit ganz neuen Gesichtern konfrontiert und die kennen mich ja auch nicht.
Da geht es beim ersten Mal bestimmt nicht so reibungslos wie bisher.


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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #247 am: 10. Oktober 2019, 13:00:44 »

Pflichtversicherung fuer Rentner-Visas ab November

Seit heute ist es offiziell. Ab 1. November greift die Pflicht-Krankenversicherung fuer Rentner-Visas (Non-O-A). Das betrifft, alle, die mit ebensolchen Visum, erteilt aus dem Ausland einreisen wollen. Es betrifft (noch!) nicht (!) Retirement-Extensions im Land.


Die Pflicht ist schon bei Antragsstellung zu einem Non-Imm-O/A Visum in Deutschland zu erfüllen, nicht erst bei der Einreise
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #248 am: 10. Oktober 2019, 13:04:40 »


Würde dann mich, der 1995 mit einem Non-Immi O eingereist ist und nächsten Monat seine 24.Verlängerung machen muß, also nicht betreffen.
Nur sehen dies die Thais auch so oder kocht da wieder jede Immi ihr eigenes Süppchen ?


den neusten Meldungen nach hat ja heute ein Thai Ministerialbeamter angekündigt, dass die KV-Versicherungspflicht bald auf ALLE Langzeitler angewendet werden wird. Er sagte explizit "Langzeit-Expats" und sprach ganz allgemein von "alle Non-Imm Visa" und schloss nur das Non-Imm für Verheiratete davon aus. Aber wie um es abzuschwächen, sagte er dies gelte für alle "Neuanträge unter den Non-Imm Visatypen".  Ob er jetzt die EOS dazu rechnet ( denn man muss ja jedes Jahr "einen neuen Antrag stellen" ) das steht in den Sternen das kann er wohl selbst nicht zutreffend erklären, denn sie wissen es nicht besser und machen wieder ein grosses Bohei
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2019, 13:16:53 von crazygreg44 »
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goldfinger

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #249 am: 10. Oktober 2019, 16:24:20 »

Die zur Zeit gültigen Kriterien für ein EoS und die verlangten Dokumente für Pensionierte ohne grosses bla,bla


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crazygreg44

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« Antwort #250 am: 10. Oktober 2019, 17:47:37 »

Die Thai Botschaft London hat die neuen Bestimmungen zum Erwerb des Non-Imm-O/A nun aktualisiert.
Auch die TGIA Website hat ihre Information zu der erforderlichen KV nachkorrigiert

Ich denke, die Thai Botschaft Berlin wird demnächst folgen.

Bitte meine Anmerkung ganz am Schluss beachten !

London Thai Embassy website now updated and requesting Health insurance for Non Immigrant O-A Visa applications. Start date as of today. It appears to be saying needing Insurance immediately for new applications.
Copy of evidence stating that applicants have insurance as stipulated by the Office of Insurance Commission and health insurance of Thailand which has insurance coverage for outpatient not less than 40,000 Baht and for inpatient not less than 400,000 Baht. Please check < http://longstay.tgia.org> for more information regarding the insurance requirement.

http://www.thaiembassy.org/london/en/services/7742/84508-Non-Immigrant-visas.html?fbclid=IwAR2fRg6KxkW8deMtxj3pTCCkiGI8lHiQpm-nYW819TkvzS8HSQipbOsfS0g


GUIDELINES from the TGIA Website (Insurances):
Applicant must be aged 50 years old and over (on the day of visa submission application)
This visa is allowed to stay in Thailand for 1 year each time.
Health insurance policy must have coverage not less than 400,000 Thai Baht per policy year for Inpatient, and not less than 40,000 Thai Baht per policy year for outpatient.
In the case where the accompanying spouse is not eligible to apply for the O-A visa, he or she will be considered for temporary stay under Category “O” visa. A marriage certificate must be provided as evidence.
First year, all applicants can buy health insurance from insurance companies in their owned countries or authorized insurance company in Thailand. When the applicants want to renew the visa, the applicants must buy insurance from authorized insurance companies in Thailand only. Any inquiries on completing Insurance application can be addressed at each insurance company.

https://longstay.tgia.org/home/guidelineoa

Anmerkung: eine 356 Tage gültige Auslands-Langzeit KV wird nur im ersten Jahr anerkannt. Möchte man das Non-Imm-O/A Visum ins zweite Jahr  verlängern,  muss eine thailändische KV abgeschlossen werden. Es ist vollkommen verständlich: die Immigration kann das Vorliegen einer ausländischen KV nicht überprüfen, dafür sind sie nicht eingerichtet. Das macht nur die Botschaft im Heimatland des Antragsstellers bei Antragsstellung. Immer beachten, das sind zwei verschiedene Ministerien: das eine ist das aussenministerium, das andere ist die Polizei/Innenministerium. Dafür kann die thailändische Immigration den Abschluss einer thailändischen KV ohne weiteren grossen Aufwand selbst prüfe)

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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #251 am: 10. Oktober 2019, 17:55:41 »

 . .danke, @goldfinger.  Die von Dir abgebildete police order wurde ergänzt und "neu definiert" . . im Übrigen gelten für das NON-IMM-O  das zur EOS based on retirement führt, nur die ersten FÜNF Punkte dieser police order.  Der Rest betrifft Non-Imm-O/A

Unten nach meinem Beitrag steht  die Ergänzung bzw. der Kommentar des mit entscheidenden Beamten


Die Thai Botschaft London hat nun die Anforderungen zum Antrag auf das Non-Imm-O/A aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht. Ich denke die Thai Botschaft Berlin wird bald folgen.

Auf deren Website ist die Verlinkung auf die Website der https://longstay.tgia.org/   und auf dieser finden sich in den „Guidelines for Non-Imm-O/A“  https://longstay.tgia.org/home/guidelineoa  auf denen unmissverständlich klar gemacht wird, dass man im ersten Jahr eines neu ausgestellten Non-Imm-O/A eine ausländische KV akzeptiert, solange sie bestätigt wird mittels DIESER Bescheinigung:
https://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf
und die finanziellen Kriterien erfüllt (was deutsche Auslands-KV eh tun da sie eine sehr hohe Deckungssumme aufweisen, höher noch als die entsprechende thailändische KV!)

Es sollte weiterhin beachtet werden, dass wie immer sämtliche Verlautbarungen mit Vorsicht zu geniessen sind und ebenso die Regelauslegung einzelner Beamter, sei es in Ihrer Funktion als Botschaftsmitarbeiter oder als Immigrationspolizei


London Thai Embassy website now updated and requesting Health insurance for Non Immigrant O-A Visa applications. Start date as of today. It appears to be saying needing Insurance immediately for new applications.
Copy of evidence stating that applicants have insurance as stipulated by the Office of Insurance Commission and health insurance of Thailand which has insurance coverage for outpatient not less than 40,000 Baht and for inpatient not less than 400,000 Baht.

Please check < http://longstay.tgia.org> for more information regarding the insurance requirement  (Hier wird auf die tgia Website weiter verlinkt, und auf dieser findet man dann die Bestätigung, dass man auch eine ausländische KV akzeptiert, diese aber speziell nachgewiesen werden muss. Den Inhalt hierzu habe ich weiter unten gepostet!)

http://www.thaiembassy.org/london/en/services/7742/84508-Non-Immigrant-visas.html?fbclid=IwAR2fRg6KxkW8deMtxj3pTCCkiGI8lHiQpm-nYW819TkvzS8HSQipbOsfS0g


GUIDELINES from the TGIA Website:

Applicant must be aged 50 years old and over (on the day of visa submission application)
This visa is allowed to stay in Thailand for 1 year each time.
Health insurance policy must have coverage not less than 400,000 Thai Baht per policy year for Inpatient, and not less than 40,000 Thai Baht per policy year for outpatient.
In the case where the accompanying spouse is not eligible to apply for the O-A visa, he or she will be considered for temporary stay under Category “O” visa. A marriage certificate must be provided as evidence.
First year, all applicants can buy health insurance from insurance companies in their owned countries or authorized insurance company in Thailand. When the applicants want to renew the visa, the applicants must buy insurance from authorized insurance companies in Thailand only. Any inquiries on completing Insurance application can be addressed at each insurance company.

https://longstay.tgia.org/home/guidelineoa

Anmerkung: eine 356 Tage gültige Auslands-Langzeit KV wird nur im ersten Jahr anerkannt. Möchte man das Non-Imm-O/A Visum ins zweite Jahr  verlängern,  muss eine thailändische KV abgeschlossen werden (die Immigration prüft NICHT die ausländische KV, das macht nur die Botschaft bei Antragsstellung. Dafür kann die Immigration den Abschluss einer thailändischen KV ohne Verständigungsprobleme prüfen und als gültig erachten)

« Letzte Änderung: 10. Oktober 2019, 18:14:03 von crazygreg44 »
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #252 am: 10. Oktober 2019, 18:08:45 »

 . . es geht hin- und her

die Thais wissen anscheinend selbst noch nicht wie das Ganze am Ende in einem Guss stehen soll

Jedenfalls hat die Versicherungslobby in Thailand ihre Sicht durchsetzen können, nun zumindest teilweise. Wie das weitergehen soll und was auf EOS Langzeitler noch zukommt, darüber wage ich keine Prognose abzugeben.

das Aussenministerium benutzt seinen eigenen Wortlaut, das Innenministerium (die Immigrationspolizei) legt mit ihren eigenen Worten nach

so wird es noch ein Weilchen hin- und her gehen

bis Klarheit herrscht in der Kiste

rappelt es noch?
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jektor

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #253 am: 10. Oktober 2019, 19:07:34 »


den neusten Meldungen nach hat ja heute ein Thai Ministerialbeamter angekündigt, ………..


Diesen netten Herrn  ;) kenne ich persoenlich. Er hat vor nicht all zu langer Zeit auch mal gesagt, zur Reduzierung der Luftverschmutzung sollen die Leute kleinere Raeucherstaebchen benutzen.  Daher laest mich die o.g. Aussage kalt.   :)

Gruesse
jektor
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namtok

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