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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?  (Gelesen 95135 mal)

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asien-karl

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #360 am: 23. Oktober 2019, 11:39:04 »

Verstehe die ganze Aufregung bis dato eh nicht.
Eigentlich dürfen sich nur die Aufregung die jetzt den Nachteil haben mit ihrer bisherigen Versicherung! Alle die bis dato kein Versicherung hatten, haben eigentlich den Mund zu halten.  :}
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Suksabai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #361 am: 23. Oktober 2019, 11:58:10 »

Alle die bis dato kein Versicherung hatten, haben eigentlich den Mund zu halten.  :}

Sehe ich ein bisschen differenzierter!
Wenn ich genug Eigenkapital habe, brauche ich keine Versicherung, um nur ein Beispiel zu nennen, dann bin ich im Ereignisfall Selbstzahler.

Dieser leicht durchschaubare Zwang, um die thailändische Versicherungslobby zu befriedigen, kotzt mich an, überhaupt wenn ich Prämien
und Leistung mit meiner Versicherung vergleiche!  {/

Du kannst ziemlich sicher sein - und das wissen diese A...löcher ganz genau, dass Expats, die Frau, Haus, evtl. Kinder hier haben, alle Hebel
in Bewegung setzen werden, um die Bedingungen für eine EoS zu erreichen.

Falls das noch keiner durchschaut hat: "non immigrant o/a"-Inhaber angeblich 80.000, der Grossteil davon wahrscheinlich Ü60 oder knapp davor.
Bei einer Jahresprämie der verbindlichen Versicherung von ca. 60.000 in dieser Altersgruppe sprechen wir von einem

JÄHRLICHEN VOLUMEN von 4,8 MILLIARDEN Baht an Einnahmen, die vorher als Devisen eingeführt werden...





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Alex

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #362 am: 23. Oktober 2019, 12:47:02 »

Zitat
Dieser leicht durchschaubare Zwang, um die thailändische Versicherungslobby zu befriedigen, kotzt mich an, überhaupt wenn ich Prämien ..und Leistung mit meiner Versicherung vergleiche! 

Meine PKV hat es abgelehnt das Versicherungspamphlet mit den 3 Direktoren auszufuellen , hat mir stattdessen ein unterschriebenes
Schreiben in englisher Sprache zukommen lassen , indem bestaetigt wird , dass meine PKV weit oberhalb der geforderten Leistung im ambulanten , Zahnmedizinischen & stationaeren Bereich meine med. Auslagen in Thailand voll uebernimmt !

Auch der bisherige Umsatz mit dem BPH & Bungrumrad in Hoehe von 20 Mio. THB laesst sich belegen oder ueber meine Kunden Nummer bei den beiden Haeusern abfragen.

Ich werde den Teufel tun , mir neben einer Top PKV hier noch eine Alibi Thai PKV zuzulegen !!!
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Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

asien-karl

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #363 am: 23. Oktober 2019, 13:20:05 »

Sehe ich ein bisschen differenzierter!
Wenn ich genug Eigenkapital habe, brauche ich keine Versicherung, um nur ein Beispiel zu nennen, dann bin ich im Ereignisfall Selbstzahler.

Der Staat macht die Spielregeln!
Wenn jener sagt er erwartet eine Versicherung, dann ist das nicht das selber wie Kapital! Das magst du anders sehen, aber es bleibt dabei das es nicht gleichwertig ist!

Wie hier schonmal geschrieben ist dies eine art Zwangssolidarisierung zu lasten jener die vorher sich abgesichert hatten, da sei jetzt mal dahingestellt wie sie das gemacht haben!
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Suksabai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #364 am: 23. Oktober 2019, 13:27:54 »

Wie hier schonmal geschrieben ist dies eine art Zwangssolidarisierung zu lasten jener die vorher sich abgesichert hatten, da sei jetzt mal dahingestellt wie sie das gemacht haben!

Auch dies sehe ich anders, siehe meinem vorherigen Beitrag, da geht es um Abzocke...

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asien-karl

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #365 am: 23. Oktober 2019, 13:42:56 »

Ein gewisser Anteil (Sagen wir mal20%) an abzocke ist schon dabei, fällt aber unter die sind so.
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #366 am: 23. Oktober 2019, 13:47:58 »

nur ein Beispiel

wenn es mich beträfe . . ich halte mich ein halbes Jahr in Thailand auf und habe mir dafür seit 15 Jahren jedes Jahr wiederkehrend eine EOS based on retirement geholt, mit den geforderten 800,000 THB auf einem Thai-Bankkonto, der Bequemlichkeit halber und weil ich auch gerne noch weitere 2 Monate in der Gegend bin.

Seit erst drei Jahren hole ich mir jedes Jahr für die 6 Monate eine deutsche Auslands-Langzeit KV.  Die Prämie belief sich dieses Jahr auf 248.- Euro.

Ich würde den Teufel tun, mir eine Zwangs-thailändische PKV aufhalsen zu lassen, falls das tatsächlich mal Gegenstand einer gesetzlichen Regelung betreffend alle aus einem Non-Imm-O  entstandenen EOS based on retirement werden sollte.

Ohne mich.

Dann würde ich meine EOS based on retirement (auf deutsch "Rentnervisum") einfach verfallen lassen und die 800,000 THB vom Konto abziehen! Vielen Dank dafür, Thailand.  Nase gedreht ! Endlich kann ich dann diese Summe ausgeben !

Und mir statt dessen jedes Jahr auf dem Konsulat Frankfurt ein Multi Entry Touristvisum abholen. Was hält mich davon ab? 

Und selbst wenn Touristen irgendwann in der Zukunft für ein METV eine KV nachweisen müssten -  das wird dann wohl schwerlich eine erzwungene thailändische Versicherung sein; bei der Vielzahl der zig-mal besser ausgestatteten, unlimitiert haftenden ausländischen Langzeit-Aufenthalts KV's

Ich selbst sehe den Ereignissen entspannt entgegen.

Ich kann aber diejenigen verstehen, die nun im Alter von 60+  und ihren wiederkehrenden Non-Imm-O/A Visa aus heiterem Himmel heraus zur Pflichtversicherung gezwungen werden. Bei vielen war ja die monatliche Rechnung schon eh knapp an der Kante zum Machbaren. Diesen bleibt dann nur die Koffer packen.

Cambodia ist für mich keine Lösung.  Die Infrastruktur hinkt meilenweit hinter der Thailands her, die Chinesen besetzen nach und nach das Land und verteuern Miete und Aufenthalt
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 14:15:34 von crazygreg44 »
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #367 am: 23. Oktober 2019, 21:10:37 »

Ich kann aber diejenigen verstehen, die nun im Alter von 60+  und ihren wiederkehrenden Non-Imm-O/A Visa aus heiterem Himmel heraus zur Pflichtversicherung gezwungen werden. Bei vielen war ja die monatliche Rechnung schon eh knapp an der Kante zum Machbaren. Diesen bleibt dann nur die Koffer packen.


Der Personenkreis Non O-A nicht verheiratet mit Thailänderin, kann ohne weiteres auf ein anderes Land ausweichen, voraus gesetzt man hat hier keine Immobilie erworben, dann könnte es schwierig werden.
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #368 am: 23. Oktober 2019, 21:49:20 »


Der Personenkreis Non O-A nicht verheiratet mit Thailänderin, kann ohne weiteres auf ein anderes Land ausweichen, voraus gesetzt man hat hier keine Immobilie erworben, dann könnte es schwierig werden.

Eine Immobilie ist kein Problem, dann verkauft man die Immobilie eben ganz günstig, dann findet man auch einen Käufer und man ist sie los . . .

sie könnten natürlich auch allesamt  (auf der Immi oder im Nachbarland) auf ein Non-Imm-O wechseln wenn über 50 Jahre alt den Finanznachweis erbringen und sich eine EOS based on retirement holen . . . damit wären sie die KV Pflicht erstmal los.

Aber wie bereits geschrieben handelt es sich vorwiegend um Personen, welche eben keine 800,000 THB Vermögen mal eben herum liegen haben sondern sich mit schmalem Einkommen Monat für Monat durch ihre Existenz hangeln. Die meisten haben auch keine Condos erworben sondern wohnen günstig zur Miete

Denn aus welchem Grund sonst hätten sie alle das Non-Imm-O/A gewählt für ihren Langzeitaufenthalt ? Antwort: weil der Finanznachweis die ganzen Jahre über noch relativ leicht zu erbringen war (5000.- Euro)
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 22:26:03 von crazygreg44 »
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Don Patthana

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #369 am: 23. Oktober 2019, 21:53:41 »


Der Personenkreis Non O-A nicht verheiratet mit Thailänderin, kann ohne weiteres auf ein anderes Land ausweichen, voraus gesetzt man hat hier keine Immobilie erworben, dann könnte es schwierig werden.


Jeder kann ausweichen- ob mit oder ohne Immobilie, die eh nicht dem Falang gehört ,(ausgenommen Condo)
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #370 am: 23. Oktober 2019, 22:32:11 »

Angenommen ein Ehepaar Deutsch / Deutsch mit Condo in THA, im Alter um die 70 Jahre, Non O/A mit internationaler KV, sollen nun zusätzlich zur bestehenden KV eine thailändische KV zum Preis für beide von ca 160.000,00 THB abschliessen, da frage ich mich doch was in den Köpfen der thailändischen Behörden vorgeht.
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 22:40:45 von Lupo2002 »
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #371 am: 23. Oktober 2019, 22:47:34 »

Angenommen ein Ehepaar Deutsch / Deutsch mit Condo in THA, im Alter um die 70 Jahre, Non O/A mit internationaler KV, sollen nun zusätzlich zur bestehenden KV eine thailändische KV zum Preis für beide von ca 160.000,00 THB abschliessen, da frage ich mich doch was in den Köpfen der thailändischen Behörden vorgeht.

dann muss halt nur einer der beiden eine EOS based on retirement machen, aus einem Non-Imm-O heraus, mit 800,000 auf der Bank.  Der Ehepartner kann auf der EOS des anderen mit drauf sein (piggyback)

und schon benötigen sie beide nach Stand nach dem 31. Oktober keine thailändische KV.

Oder sie fliegen im Frühling nach Europa, verbringen dort den Sommer, und kommen beide jedes Jahr mit einem METV für  sechs bis neun Monate Aufenthalt in Ihr Condo nach Thailand. Finanznachweis für Visa-Antrag beträgt 3000.- Euro. Die Air China fliegt für 420.- Euro Frankfurt-Bangkok und zurück
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 22:54:10 von crazygreg44 »
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #372 am: 24. Oktober 2019, 05:13:16 »

Angenommen ein Ehepaar Deutsch / Deutsch mit Condo in THA, im Alter um die 70 Jahre, Non O/A mit internationaler KV, sollen nun zusätzlich zur bestehenden KV eine thailändische KV zum Preis für beide von ca 160.000,00 THB abschliessen, da frage ich mich doch was in den Köpfen der thailändischen Behörden vorgeht.

dann muss halt nur einer der beiden eine EOS based on retirement machen, aus einem Non-Imm-O heraus, mit 800,000 auf der Bank.  Der Ehepartner kann auf der EOS des anderen mit drauf sein (piggyback)

und schon benötigen sie beide nach Stand nach dem 31. Oktober keine thailändische KV.

Oder sie fliegen im Frühling nach Europa, verbringen dort den Sommer, und kommen beide jedes Jahr mit einem METV für  sechs bis neun Monate Aufenthalt in Ihr Condo nach Thailand. Finanznachweis für Visa-Antrag beträgt 3000.- Euro. Die Air China fliegt für 420.- Euro Frankfurt-Bangkok und zurück

Danke für die Aufklärung, so kann die Pflichtversicherung leicht umgangen werden, ob das langfristig Bestand hat ist fraglich.
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #373 am: 24. Oktober 2019, 05:15:47 »


Jetzt ist es amtlich.

http://german.thaiembassy.de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen


NEU ab 31.10.2019: Auslandskrankenversicherungsnachweis:

            Krankenversicherung muss die gesamte Dauer des Aufenthalts in Thailand decken
            Ambulant (OPD) Leistung muss mind. 40.000 THB/Jahr (1.300 EUR/Jahr) betragen
            Stationär (IPD) Leistung muss mind. 400.000 THB/Jahr (13.000 EUR/Jahr) betragen
                Deutsche oder ausländische Versicherungsgesellschaft
                    Versicherungsbescheinigung (Original vorzeigen + 2 Kopien einreichen)
                    Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 1 Kopie einreichen)
                Thailändische Versicherungsgesellschaft
                    Über longstay.tgia.org eine thailändische Krankenversicherung abschließen
                    Versicherungsbescheinigung (Original falls vorhanden vorzeigen + 2 Kopien einreichen)
                    Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 2 Kopien einreichen)

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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #374 am: 24. Oktober 2019, 06:21:29 »



                Thailändische Versicherungsgesellschaft

                    Über longstay.tgia.org eine thailändische Krankenversicherung abschließen
                    Versicherungsbescheinigung (Original falls vorhanden vorzeigen + 2 Kopien einreichen)

                    Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 2 Kopien einreichen)


Schilda lässt grüssen!

warum auch eine thailändische Versicherungsgesellschaft ein "foreign insurance certificate" unterschreiben sollte, entzieht sich meiner Verständnis.  Da sind sie übers eigentliche Ziel hinaus geschossen !!  Denn das Formular ist ja eigentlich NUR und ausschliesslich für den Fall gedacht, dass der Antragsteller eine deutsche KV (für die Thais eine "foreign" KV !!!) abgeschlossen hat. Es steht ja auch so auf dem Formular !!

Das Konsulat Canberra, dessen Text mir gestern vorlag, macht das richtig:  Das Formular "foreign insurance certificate" wird nur ausgefüllt, wenn der Antragsteller eine australische KV abgeschlossen hat. Bei Abschluss eine thailändischen KV genügen die Vorlage der Original-Police und 2 Kopien. Ist ja auch logisch !

Ganz abgesehen davon:  Der Antragsteller befindet sich in Deutschland,  er kann eine thailändische Versicherung nur online abschliessen,  sodann muss man mir mal erklären, wie es dann weiter gehen soll:

muss er das unausgefüllte Formular mit der Post an die thailändische Versicherung schicken?? und darauf hoffen, das von drei Direktoren unterschriebene Dokument wieder zeitig zurück zu erhalten ????? Das kann ja WOCHEN dauern !! Wie stellen sie sich das vor auf der Botschaft?

Erstaunlicherweise gibt es nach wie vor das  1-Jahr Non-Omm-O  Multi Entry auf der Botschaft und den beiden Konsulaten.  Da kann man nur jedem raten, sich damit zu behelfen, bevor man sich auf dieses HickHack einlässt.

Aus dem Non-Imm-O heraus kann man jederzeit die EOS based on marriage oder retired beantagen, solange man die finanziellen Voraussetzungen erfüllt - OHNE jegliche KV-Pflicht


Schilda, zweiter Teil:

Es wird ohne weitere Erklärung geschrieben, dass eine Versicherung für die gesamte Dauer "des Aufenthalts" abgeschlossen werden muss. Hier steht NICHTS von der Gültigkeitsdauer des Visums. Die Gesamtdauer des Visums beträgt 1 Jahr, zusätzlich bekommt man ein zweites Jahr Aufenthaltsberechtigung, wenn man kurz vor Ablauf des Visums ausreist und wieder einreist (das Visum wird nicht "verlängert" - nur die zusätzlich genehmigte Aufenthaltsdauer von weiteren 365 Tagen wird gestempelt)

Das würde ja bedeuten, dass man bei beabsichtigten zwei Jahre Aufenthaltsdauer diese mit einer deutschen KV bestreiten darf !!!!

Darf man aber laut der police order, der das Ganze zugrunde liegt, gar nicht.  Haben die was übersehen? Ja, sie haben etwas übersehen!

In der police order steht explizit, dass man im zweiten Jahr keine deutsche (foreign)  KV mehr akzeptiert, sondern es dann eine thailändische KV sein muss.

Man hat das Gefühl, dass der Textgestalter der Botschaft geschlafen hat. Guten Morgen, der Herr !!  Aufgewacht !!
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2019, 06:45:52 von crazygreg44 »
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