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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?  (Gelesen 94716 mal)

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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #585 am: 18. November 2019, 19:53:35 »

Einen D Wohnsitz angemeldet zu haben vs. auch dort Zeitweise zu leben fehlt in dem Vergleich !

Mal abgesehen von den Anschaffungspreisen für eine Wohnung , Miete und alle Nebenkosten ,
Mobilität etc ... da kann der Luxus eines doppelten Haushaltes schon ganz toll aufs Konto schlagen  :-X

Eine doppelte Haushaltsführung, Winter in Thailand, Sommer in Deutschland konnten wir uns nicht leisten, deshalb haben wir uns für Thailand entschieden und alle Brücken abgebrochen, falls das wirklich total hier in Thailand in die Hose geht, können wir jederzeit zurück nach Deutschland, abseits der Ballungsgebiete gibt es jede Menge bezahlbaren Wohnraum und Wohnungseinrichtungen aus zweiter Hand zu sehr günstigen Preisen.
« Letzte Änderung: 18. November 2019, 20:05:38 von Lupo2002 »
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #586 am: 18. November 2019, 20:27:30 »

Einen D Wohnsitz angemeldet zu haben vs. auch dort Zeitweise zu leben fehlt in dem Vergleich !

Mal abgesehen von den Anschaffungspreisen für eine Wohnung , Miete und alle Nebenkosten ,
Mobilität etc ... da kann der Luxus eines doppelten Haushaltes schon ganz toll aufs Konto schlagen  :-X

die Heizungskosten die ich einspare, wenn die Wohnung in meinem Haus in D im Winter leer steht, tragen schon mal die Flugkosten und einiges mehr.  Mein Haus kostet 250.- Euro im Jahr Gebäudeversicherung und 4 mal 12.- Euro Grundsteuer (alte Kiste!)

Ich bin seit dem ersten August dieses Jahr Rentner mit sehr geringer Rente pro Monat und zahle 48.- Euro gesetzliche Krankenversicherung pro Monat. Ich hatte 6 Jahre sozial VS pflichtig geabeitet  und 32 Jahre selbstständig und dabei diese 32 Jahre lang freiwillig den Mindestsatz einbezahlt in die RV

Das Haus in Thailand gehört meiner Freundin

Mein Haus in Deutschland ist seit vier Jahren bezahlt.

Beide Autos - eins in D und eins in TH - sind bezahlt.

Die Motorräder sind bezahlt.

Der Sprit in Thailand kostet weniger als die Hälfte als in D. Die Steuer fürs Auto 4000 Baht im Jahr. Eine second class Versicherung 6500 Baht im Jahr.

Ich wüsste nichts, was mich ausserordentlich belastet dabei, einen doppelten Haushalt zu führen. 

Ich kann jeden Tag nur das essen was auf den Tisch kommt, ob das jetzt in Th oder D ist, geschenkt. Die meisten Lebensmittel sind in Thailand günstiger als in Deutschland. In Thailand esse ich was auch der Thai isst, und in Deutschland esse ich was ein Deutscher isst. Ich brauche in Thailand weder Salami noch Käse noch Wurst noch Pizza noch sonst irgendein Farang-food (bis auf Kartoffelsalat, Linsensuppe und Spaghetti!) Ich zahle weder in Thailand noch in Deutschland Miete.  Ich brauche hier keine Aircon während der "kalten Jahreszeit" unser Haus im village ist innen sehr kühl und das einzige was läuft sind Ventilatoren. Unsere monatliche Stromrechnung beträgt 600- 700 Baht. Die Wasserechnung beträgt pro Monat 300 Baht (ich dusche öfters am Tag und die Waschmaschine läuft jeden Tag)  Die Strom- und Wasserrechnungen in Deutschland betragen während meiner Abwesenheit NULL Euro. Das einzige was ich durchgehend bezahlen muss ist ein Unity Media Internetanschluss für 28.- Euro in D, und die jährliche Müllabfuhr Grundgebühr (6 Monate keine Abholungen, auch gespart!) Mein deutsches Handy kostet übers Jahr  fix 9,99.- im Monat (vodafone 1&1 Tarif). Mein Thai Handy kostet  400 Baht im Monat. Unser 3BB Internet kostet 650 Baht im Monat. Ich trage an meinen Füssen CROCS für 30 bis 40 Euro in beiden Ländern, das Paar hält 1 Jahr. Bekleidung ist bescheiden, in Deutschland Trigema und in Thailand casual bis lässig.

Meine 6-Monate ADAC Ausland Langzeit Krankenversicherung kostet mich als 62-jähriger 248.- Euro (für 6 Monate)

Meine doppelte Haushaltsführung ist unterm Strich fast günstiger als ein Ganzjahresaufenthalt in Deutschland !

Ich investiere nicht in Geschäfte in Thailand.

Okay, das alles hat man sich zwar erst anschaffen müssen, aber für was arbeitet man denn 38 Jahre lang ?


« Letzte Änderung: 18. November 2019, 21:19:16 von crazygreg44 »
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Bruno99

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #587 am: 18. November 2019, 21:35:21 »

Ich kann jeden Tag nur das essen was auf den Tisch kommt, ob das jetzt in Th oder D ist, geschenkt.

Isst du jeden Tag, egal ob TH oder DE immer zu Hause ?
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Jean-Jacques Rousseau

crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #588 am: 18. November 2019, 21:45:57 »

Ich kann jeden Tag nur das essen was auf den Tisch kommt, ob das jetzt in Th oder D ist, geschenkt.

Isst du jeden Tag, egal ob TH oder DE immer zu Hause ?

ich meinte damit, dass ich nicht doppelt essen kann

Ich gebe für Lebensmittel und Getränke in beiden Ländern etwa gleichviel aus

in Deutschland koche ich mir oft selbst etwas, es macht mir Spass und ich habe Zeit. Ich gehe selten ins Restaurant, eher ab und zu um 10 Uhr zum Bäcker frühstücken

In Thailand essen wir öfters in einem Restaurant. Es gibt in dem Städtchen wo wir wohnen ein sehr gutes
da trinke ich aber meistens Wasser dazu

auch in Thailand bekoche ich mich gerne selbst, mit Frischware vom Markt und dem Lotus

P.S. ich bin kein Kneipengänger, weder in D noch in TH
« Letzte Änderung: 18. November 2019, 22:02:03 von crazygreg44 »
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Bruno99

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #589 am: 18. November 2019, 22:24:35 »

P.S. ich bin kein Kneipengänger, weder in D noch in TH

Das ist in TH ja auch ziemlich einfach wenn man laendlich wohnt, denn da gibt es ein Kneipenleben so nicht.
Einerseits irgendwie schade, denn die sog. Steintische haben niemals den Charakter einer Kneipe wo jedermann willkommen ist und auch ein Gespraech unter Gleichgesinnten anknuepfen kann, ohne gleich als Alien taxiert zu werden.
Unsere Frauen/Freundinnen/Partner sehen dies eventuell anders.

Kontakt zu anderen "Expats" ist da schon von Vorteil, man trifft sich vor Ort und tauscht auch die neusten Informationen aus.
War jemand in der Zwischenzeit in seinem ehem. Heimatland und bringt was an kulinarischen Happen mit, ist die Welt schnell in Ordnung, und die Freundschaft festigt es auch.

Handhabst du das auch so?
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #590 am: 18. November 2019, 22:30:30 »



Kontakt zu anderen "Expats" ist da schon von Vorteil, man trifft sich vor Ort und tauscht auch die neusten Informationen aus.
War jemand in der Zwischenzeit in seinem ehem. Heimatland und bringt was an kulinarischen Happen mit, ist die Welt schnell in Ordnung, und die Freundschaft festigt es auch.

Handhabst du das auch so?

bis auf wenige Ausnahmen, nein
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luklak

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #591 am: 19. November 2019, 10:23:57 »



@peter1
Wir koennen aber gerne mal im BON CAFE in NAKLUA eine "Bohne" trinken.


 [-]   (damit ist Kaffee gemeint  :))

@luklak 

1. im moment noch nicht aber es wird sich aendern.

2. gerne bon cafe 21.11   zwischen 11.00 und 14.00 uhr ???


mfg
peter1

OK.
Von mir aus auf 11.00 Uhr


machen wir so.
mfg
peter1


Ich habe an dich eine PN gesendet.  Termin meinerseits abgesagt.

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Alex

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #592 am: 21. November 2019, 09:57:58 »

Der Leserbrief in der TIP Zeitung zeigt deutlichst wie die Praxis auf der Immi in Samui ablaeuft

https://www.tipzeitung.de/Zeitgeschehen-Thailand/52/Kein-Jahresvisum-ohne-THAI-Versicherung?fbclid=IwAR2vIYdp8hMr_uR5MD0ecoS-YH6mQhmcjWJVKtFjwcTxxDs6cbvfwhQdPg4

Er zeigt klar , was die dortigen Verantwortlichen von einer in english gehaltenen PKV Erklärung
zu PKV Schutz ausländischer Anbieter zu tun pflegen ... sie verweigern die Anerkennung !

Insofern sind Greggs Einlassungen zum Erst Eintritt ( mit OA ) und ausländischen PKV Anbietern
hinfaellig , wenn diese nicht bei der tiga Liste akkreditiert sind !

Das ist keine Wettbewerbsverzerrung , das nenne ich Wettbewerbs Betrug !

Was gedenkt das AA und die Botschaft z.B. über die WHO dagegen zu tun ... ich befürchte
Merkelsches Aussitzen  Die EU könnte zum Schutz ihrer Versicherungen gegen dieses Vorgehen
z.B. einen sofortigen Stopp aller Freihandels Bemühungen mit Thailand auf Eis legen !
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Alex

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #593 am: 21. November 2019, 10:07:12 »



Gestern Immigration Phuket, grosser Aushang vor dem Office ...
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Suksabai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #594 am: 21. November 2019, 10:23:26 »



Etwas OT, aber vielleicht für den einen oder anderen Leser informativ:

es geht speziell um die APRIL PKV...

http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18948.msg1335627#msg1335627

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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #595 am: 21. November 2019, 10:25:50 »

Der Leserbrief in der TIP Zeitung zeigt deutlichst wie die Praxis auf der Immi in Samui ablaeuft

https://www.tipzeitung.de/Zeitgeschehen-Thailand/52/Kein-Jahresvisum-ohne-THAI-Versicherung?fbclid=IwAR2vIYdp8hMr_uR5MD0ecoS-YH6mQhmcjWJVKtFjwcTxxDs6cbvfwhQdPg4

Er zeigt klar , was die dortigen Verantwortlichen von einer in english gehaltenen PKV Erklärung
zu PKV Schutz ausländischer Anbieter zu tun pflegen ... sie verweigern die Anerkennung !

Insofern sind Greggs Einlassungen zum Erst Eintritt ( mit OA ) und ausländischen PKV Anbietern
hinfaellig , wenn diese nicht bei der tiga Liste akkreditiert sind !

Das ist keine Wettbewerbsverzerrung , das nenne ich Wettbewerbs Betrug !

Was gedenkt das AA und die Botschaft z.B. über die WHO dagegen zu tun ... ich befürchte
Merkelsches Aussitzen  Die EU könnte zum Schutz ihrer Versicherungen gegen dieses Vorgehen
z.B. einen sofortigen Stopp aller Freihandels Bemühungen mit Thailand auf Eis legen !

Das  von dem Betroffenen berichtete steht im Widerspruch zu der AKTUELL GÜLTIGEN Vorgehensweise der Immigration am Suvarnabhumi Airport, da inzwischen (seit dem 7. November nach einem Treffen mehrer Immigrations-Chefs) die anfängliche Fehlinterpretation aufgehoben wurde!

Wer mit einem VOR dem 31.Oktober 2019 ausgestellten Non-Imm-O/A einreist, benötigt KEINE Krankenversicherung.

Anscheinend ist der Betroffene am 7. November zu einem Zeitpunkt eingereist, als die Direktive des Treffens von diesem Tag noch nicht in Kraft getreten war. 

Das ist leider PECH für den Betroffenen. 

Er hat auch einen Punkt falsch verstanden. Er hat ein 30-Tage Bleiberecht erhalten, um eine thailändische KV abzuschliessen, mit dieser hätte er zur Immi gehen können und darauf hätte man ihm die 365 Tage Aufenthaltserlaubnis gestempelt. Er wurde nicht wörtlich/wortgleich aufgefordert, nach 30 Tagen das Land zu verlassen.   Die 30 Tage sind einem Visa Exempt Entry gleichzusetzen, er kann ohne Weiteres einen border run machen und wieder 30 Tage erhalten, die er auf der Immi  für weitere 30 Tage und 1900 THB erweitern kann.

Aber:  Wer im Land mit diesem Visum eine 1-Jahr EOS beantragen möchte, benötigt eine PKV aus der tgia Liste. Eine ausländische PKV wird nicht akzeptiert.

Ebenso betrifft es alle, die mit dem O/A Visum während des ersten Jahres der Visagültigkeit in ein Nachbarland reisen. Bei der Wiedereinreise kann laut mehreren Erfahrungsberichten folgendes passieren:

man muss nach wie vor KEINE Krankenversicherung nachweisen, bekommt aber nur die REST-Tage des ersten Einreisestempels als "admitted until" gestempelt und NICHT die früher üblichen erneuten 365 Tage

Er kann folgendes versuchen:

Er kann an den Suvarnabhumi Airport zurück und dort zur Immigration (das Büro steht auch Personen offen, die bereits eingereist sind)   und sie bitten, seine Einreise mit einem Non-Imm-O/A Visum nach den berichtigten Regeln zu ändern.  Ihm stehen 365 Tage Aufenthalts-Stempel zu, OHNE KV-Nachweis. Dieser Vorgang wird in dem Visaberatungsforum empfohlen und hat bei einigen Personen - jene, die im Zeitraum zwischen dem 1. Nov bis 7. Nov. eingereist waren und ebenfalls nur 30 Tage erhielten, bereits zum Erfolg geführt.
« Letzte Änderung: 21. November 2019, 10:31:26 von crazygreg44 »
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #596 am: 21. November 2019, 10:37:40 »



Gestern Immigration Phuket, grosser Aushang vor dem Office ...

Nichts Neues.  Das betrifft das Non-Imm-O und die aus diesem noch zu beantragende EOS based on retirement.

Die Regel hat sich nicht geändert.  Über 50 Jahre alt, Nachweis Finanzen entweder Verdienstbescheinigung 65,000+ THB monatlich oder 800,000+ auf einem Th Bankkonto, bei Antragsstellung bereits 2 Monate drauf plus "bank guarantee"-Brief

Das Untenstehende betrifft die "grandfathering" Methode zur Berechnung der Finanzen für bereits mit einer EOS based on retirement seit 1998 im Land lebenden Expats  (es wurde lediglich von 1996 auf 1998 nachkorrigiert, da die "grandfathering" Methode immer nur 20 Jahre zurück reicht. Die finanziellen Voraussetzungen sind für dies Personengruppe etwas niedriger angesetzt.

Im Übrigen wieder wie immer grottenschlechtes Englisch, es geht nicht klar daraus hervor, dass zur Beantragung einer EOS oder zu deren Verlängerung, die Summe von 800,000+ THB  sich 2 Monate VOR und 3 Monate NACH dem Antrag auf dem Konto befinden muss, und während des laufenden Jahres mindestens 400,000+ THB betragen muss
« Letzte Änderung: 21. November 2019, 10:43:38 von crazygreg44 »
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #597 am: 21. November 2019, 10:45:21 »

 Was soll das jetzt ... 🤔 Non O Visa Inhaber haben über ihr darauf basierende EOS längst die notwendige Bonität
 nachweisen müssen !

Man darf gespannt sein wie lange es dauert , bis die PKV Order auch hier beim Non Immi O Visa Einzug hält 😱

Zum OA Visa ...  Das ist keine Wettbewerbsverzerrung , das nenne ich Wettbewerbs Betrug !

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #598 am: 21. November 2019, 10:48:52 »

zur "Verdienstbescheinigung" bezogen aus das von @alex gepostete Foto mit Text der Phuket Immi:

nach wie vor können sich Deutsche eine Bescheinigung der deutschen Botschaft Bangkok zu ihrem dort vorzulegenden Rentenbescheid holen, und diese Bescheinigung wird zur Vorlage zum Nachweis von monatlichem Einkommen über dem Betrag von 65,000 THB von allen Immigrations in Thailand akzeptiert.

Lediglich Angehörige von AUS, USA und dem UK  (Dänemark fällt raus, wurde korrigiert) müssen lückenlose Belege dafür bringen, dass jeden Monat ein Eingang von 65,000+ aus dem Ausland auf ihr thailändisches Bankkonto erfolgte. Deren Botschaften stellen keine Bescheinigungen mehr aus.

Das ist die AKTUELLE Situation !

(und bitte nicht alles glauben was im nittaya zum diesem Thema gerade verzapft wird, dort werden Begriffe jongliert und Vermutungen angestellt, einfach unglaublich was für einen Mist dort manche schreiben)
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #599 am: 21. November 2019, 10:52:33 »


Zum OA Visa ...  Das ist keine Wettbewerbsverzerrung , das nenne ich Wettbewerbs Betrug !

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Gar nichts wird getan.

Ich schrieb ja schon, wäre der Betroffene HEUTE am Suvarnabhumi mit einem Non-Imm-O/A , ausgestellt VOR dem 31. Okt. 2019 eingereist,

hätte er anstandslos seine 365 Tage Aufenthaltsberechtigung gestempelt bekommen - KEINE Krankenversicherung nötig !


Alle Personen, die NACH dem 31. Oktober 2019 in Ihrem Heimatland ein Non-Imm-O/A beantragen, müssen eine KV gültig für mindestens 1 Jahr ab geplantem Einreisedatum nachweisen !!!

Es DARF ausdrücklich für das ERSTE Jahr des Non-Imm-O/A  eine deutsche KV sein, WENN diese das "certificate of foreign insurance" unterschrieben hat und dieses BEI DER Beantragung vorgelegt wird.

Eine NACHTRÄGLICHE Vorlage des "certificate"  ist nicht und nirgends möglich 


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