ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Non Immigrant Visum O  (Gelesen 16312 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

otto-bkk

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 341
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #15 am: 04. August 2008, 18:23:13 »

Komisch

Würde da nicht besser passen 'typisch Thai' ? ? ?   --C
Gespeichert

Thomas

  • Zuschauer
  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #16 am: 05. August 2008, 00:20:29 »

Hallo zusammen,

habe im Konsulat Frankfurt angerufen die sagten mir ein Deutscher mit einer Thai verheiratet der noch nicht 50 Jahre alt ist braucht 800000 Baht auf einem Thailändischen Konto 3 Monate vor Visa Ausstellung oder 40000 Baht Monatliches Einkommen nachweisen das Einkommen des Ehefrau wird nicht angerechnet !!!!!
Dann in der immi in Bangkok Thailand angerufen die sagten mir ich bräuchte 800000 Baht plus 40000 Baht Einkommen das Monatlich auf dem Thailändischen Konto eingeht das Einkommen
der Ehefrau wird angerechnet !!!!!

Was denn nun ist richtig oder beides falsch !!!!!

Kann mir jemand Antwort geben der schon unten ist und ein Jahres Visum hat der mit einer Thai verheiratet ist und noch keine 50 ist!!!!!!!

Habe alles im Internet gelesen da werden unterschiedliche Darstellungen angeboten.

( Verheiratet mit einer Thai
Wer legal mit einer Thai verheiratet ist kann ebenfalls sein Non Immigrant Visum  auf 1 Jahr verlängern lassen. Eine in Thailand oft übliche "Buddha Heirat" reicht nicht aus.
Thai Verheiratete müssen seit Oktober 2007 ein gemeinsames Einkommen von mind. 40.000,- Baht oder 400.000,- Baht auf einem Thaikonto haben. Das Deposit muß zum Zeitpunkt der Beantragung nachweislich bereits 3 Monte auf dem Konto liegen. )

Zu meiner Person  bin noch keine 50 Jahre mit einer Thai verheirate!!!!!

Mfg




 
Gespeichert

FelschUng

  • Gast
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #17 am: 05. August 2008, 01:26:26 »

@Thomas
Haste 400k?, egal ob in D oder Th? Alter egal, verheiratet egal, ists Dir 3000 Baht wert? Schick mir ne PM!

Warnung!! Im Tip-Forum geben wir nur legale Informationen

« Letzte Änderung: 05. August 2008, 21:21:47 von tango »
Gespeichert

peter53 †

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 46
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #18 am: 05. August 2008, 10:45:07 »

Das richt doch gewaltig nach Korruption  ???
Gruss Peter
Gespeichert
leben und leben lassen

otto-bkk

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 341
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #19 am: 05. August 2008, 18:13:07 »

Typisch Thai halt...  ;)
Gespeichert

tango

  • Gast
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #20 am: 05. August 2008, 21:09:19 »

Hallo Thomas,
wenn du keinen Ärger haben möchtest, dann beantrage das Visum nach Vorschrift.

 Hier die Bestimmungen:

7.17 Im Fall dass der Ausländer Mitglied einer thailändischen Familie ist (nur für Vater, Mutter, Ehemann oder Ehefrau, gewöhnliches Kind, adoptiertes Kind oder das Kind von beiden Ehepartnern).

(1) Ausländer bekommt VISUM für den vorläufigen Aufenthalt und
(2) es gibt irgendeinen Beweis der den Verwandtschaftsgrad belegt und
(3) im Fall von Ehepartnern haben beide Parteien sowohl eine praktische als auch gesetzliche Beziehung.

(6) Falls der Antragssteller mit einer thailändischen Frau verheiratet ist, muss einer von ihnen oder beide ein jährliches Gesamteinkommen von durchschnittlich THB 40‘000 pro Monat haben. Ausser der besagte Ausländer ist vor dem Antragsgesuch in Thailand eingereist und hat eine Aufenthaltsbewilligung auf Grund der Heirat mit einer thailändischen Frau erhalten. Hat der Antragssteller in diesem Fall das besagte Einkommen nicht, dann muss er einen Bankkontoauszug der letzten 3 Monate von einer thailändischen Bank, ausgestellt auf den Namen einer oder beider Parteien, vorweisen.
Benötigte Dokumente:
1. Antragsformular
2. Passkopie des Antragstellers
3. Beweiskopie der Beziehung, z.B. Ehebescheinigung, Geburtsurkunde, Adoptionsbescheinigung, Kopie der Volkszählung, Adoptionsbescheinigung vom angenommenem Kind, oder andere Dokumente ausgestellt durch die zuständige offizielle Organisation oder Staatsbehörde.

5. Gemäss dem Kriterium Nr. 6 wird der Bewerber aufgefordert, eine Ersparnisbescheinigung von einem thailändischen Bankkonto und eine Kopie vom Bankkonto, oder der persönliche Einkommensbeweis entweder von einer oder beiden Parteien zu erbringen, der belegt dass das gesamte Einkommen von beiden Parteien nicht weniger als 40’000 Baht pro Monat berträgt, wie zum Beispiel der Beweis der persönlichen Einkommensteuer und die Quittung, eine Rentenbescheinigung, Bescheinigung, Zinsempfänger der Ersparnisse zu sein oder der Beweis sonstiger Erträge von anderen verwandten Organisationen zu erhalten.

Manfred unter Tango

Gespeichert

Paul

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 124
    • no have
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #21 am: 06. August 2008, 02:55:17 »

@Tango
Und wie sieht es für die intelligente Mehrheit aus, die
der Nichtverheirateten.  ???
Gespeichert
no have

polo zum 2en

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 433
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #22 am: 06. August 2008, 05:06:45 »

Paul!
versteh ich dich richtig?
verheiratet =dumm
ledig = intelligent
tlle vorurteile  die du da rauslaesst
koennte ich ja  auch machen oder!
zb : jeder  der sich a wie anton nennt  iq 130! jeder der sich b wie berti nent iq 100 . und jeder der sich p wie paul  nennt iq  ???
aber  glaub nicht  das ich so einer  binn !! so niedrig  werd ich wohl nie  sinken!
gruss polo
Gespeichert

sabeidi

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.033
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #23 am: 06. August 2008, 05:34:38 »

ich kenne es so:



Wenn die Ehefrau thailändische Staatsbürgerin ist
Type O-B 

Ausstellung: nur Immigration Office Thailand
Voraussetzung:
Einreise mit Non-Immigrant-Visa
Einkommen von mindstens 40 000 Baht/Monat
Das Einkommen kann auch vom thailändischen Partner erbracht werden.
(für Antragsteller früherer Jahre bleibt alles unverändert)
Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
Verlängerung: jährlich
Ausreise aus Thailand:
vorher unbedingt Re-Entry Permit beantragen, sonst verfällt Visum [mehr]
Gebühren: 1900 Baht


Oder:


Für Leute ab einem Alter von 50 Jahren (z.B. Rentner)
Type O-A   

Ausstellung: nur Immigration Office Thailand
Voraussetzung:
Einreise mit Non-Immigrant-Visa
Bankguthaben in Thailand ab 800 000 Baht
-bei Antragstellung schon 3 Monate auf dem Konto-
-es muss jederzeit verfügbar sein, also darf nicht festgelegt sein-
oder
Einkommen von mindestens 65 000 Baht/Monat
Eine niedrigere Rente kann mit einem entsprechenden Bankguthaben ausgeglichen werden. Für weitere ausländische Familienangehörigen werden keine separate finanzielle Anforderungen gestellt. So braucht z.B. ein Ausländerehepaar gemeinsam nur ein Konto mit 800 000 Baht bzw. nur ein Einkommen von 65 000 Baht/Monat nachzuweisen.
(für Antragsteller früherer Jahre bleibt alles unverändert)
Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
Verlängerung: jährlich
Ausreise aus Thailand:
vorher unbedingt Re-Entry Permit beantragen, sonst verfällt Visum [mehr]
Gebühren: 1900 Baht

 ;D ???

Gespeichert

Paul

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 124
    • no have
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #24 am: 06. August 2008, 07:18:03 »

@polo zum 2en

Ich wollte doch nur wissen,
wer hier alles verheiratet ist.
O.K., bei Dir weiss ich es nun.  :D
Gespeichert
no have

polo zum 2en

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 433
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #25 am: 06. August 2008, 07:49:43 »

paul paul !!
und schon wieder  ne behaubtung wo du glaubst  zu wissen  (zzz ich sei verheiratet )
bist  grad wieder ins fettnaepfchen getretten !!  --C
aber  ich kenne  viele solche  die immer alles schneller  wissen als die betreffenden selber!!
mach dir nichts draus  ! gibt viele von denen  ;)
gruss polo!!

Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. (Winston Churchill, engl. Staatsmann, 1874-1965)
« Letzte Änderung: 06. August 2008, 08:04:10 von polo zum 2en »
Gespeichert

Roy †

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.138
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #26 am: 06. August 2008, 08:06:47 »

Meine Chefin beantragt schon seit fast 15 Jahren meine Arbeitsgenehmigung und mein Jahresvisum - in Khon Kaen, Bangkok, Pattaya und Phuket. Pattaya ist die Hölle. Auch auf Phuket fragten die nach Bankguthaben, obwohl ich immer ein Einkommen hatte. Allerdings entsprach das angegebene Einkommen am Anfang nicht dem Mindesteinkommen für das Jahresvisum (Arbeitsgenehmigungen bekommt man auch ohne dieses Mindesteinkommen).

Theoretisch müsste ich jetzt, wenn ich krank und nicht mehr arbeitsfähig wäre, ein gemeinsames Familieneinkommen von 40 000 Baht nachweisen, was reichen sollte (ich allein versteure schon mehr). Trotzdem fragen die immer nach dem Bankkonto in der Immigration, obwohl ich mein Einkommen nachweise. Willkür... aber meine Frau macht das, weil es kein Problem für uns darstellt.

Wenn wir mal von einer deutschen Rente leben müssten und die liegt unter 40 Mille, dann dürfte ich wohl regelmässig die Visareise machen. Nach zwanzig Jahren Thailand... KEINE RECHTE, Freiwild für jede Beamtenwillkür. Doch aus finanziellen Gründen werde ich wohl gottlob nie mehr Thailand verlassen müssen...
Gespeichert

Werner Gawron

  • Gast
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #27 am: 06. August 2008, 22:09:53 »

Keine Bange Roy
Trotzdem fragen die immer nach dem Bankkonto in der Immigration, obwohl ich mein Einkommen nachweise. Willkür... aber meine Frau macht das, weil es kein Problem für uns darstellt.
Wenn wir mal von einer deutschen Rente leben müssten und die liegt unter 40 Mille, dann dürfte ich wohl regelmässig die Visareise machen. Nach zwanzig Jahren Thailand... KEINE RECHTE, Freiwild für jede Beamtenwillkür. Doch aus finanziellen Gründen werde ich wohl gottlob nie mehr Thailand verlassen müssen...


Die fragen nach Deinem Bankkonto, weil Du fürs Jahresvisum ein Konto bei einer thailändischen Bank nachweisen musst und sie über das Bankbuch direkt (und nicht erst per Anfrage bei der Bank) die Bewegungen auf dem Konto sehen wollen.
Du wirst doch nach 20 Jahren Thailand mit dem viel Gewinn abwerfenden TiP die "lächerlichen 800 000 Baht" auf dem Konto haben! Dann spielt doch die Höhe Deiner Rente keine Rolle mehr. Ein Vielfaches dieser 800 000 bekommst Du ja schon allein aus dem Verkauf des TiP.
Was soll also das Jammern mit "keine Rechte, Freiwild für jede Beamtenwillkür"?
Gespeichert

rh

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.211
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #28 am: 07. August 2008, 10:47:00 »

Werner,
Du verwechselst wohl Einnahmen mit Ueberschuss/Gewinn.
Ausserdem muss er ja leben,1 Frau und 2 Kinder.
Ausserdem hat er ja Ausgaben,die er nicht absetzen kann bei der Steuer,
dann kann er erst sparen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es gibt nur einen auf der Welt,der mehr Gewinn hat als Umsatz, das ist     PORSCHE.
rh
Gespeichert

Aksor

  • Gast
Re: Non Immigrant Visum O
« Antwort #29 am: 07. August 2008, 15:39:28 »

Hallo Freunde,

in Chiangmai Mail ist ein interessantes Interview mit dem Superintendenten der Immigration Chiangmai (www.chiangmail-mail.com). Es ist in englischer Sprache.
Ich weiss nicht, wo diese Info ihren Platz im Forum haette. Ich hoffe, mein Hinweis ist keine Wiederholung fuer euch.
Gruss Akosr
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.021 Sekunden mit 23 Abfragen.