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Autor Thema: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung  (Gelesen 6808 mal)

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alhash

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Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« am: 22. November 2016, 13:38:48 »

Probleme mit der Ansässigkeitsbescheinigung.

Ich bin Bezieher einer Betriebsrente, daher muss ich jedes Jahr einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen.
Die Betriebsrentenstelle teilte mir jetzt mit, das FA benötige eine Ansässigkeitsbescheinigung (bin nicht in D gemeldet).

Daher bin ich zur Immi in Chaeng Watthana mit dem Antrag:

Application Form for Residence Certificate in Thailand

Als Grund für mein Anliegen kreuzte ich "Others" -Proof of Residence for Finance Office in Germany- an.

Die Beamtin lehnte meinen Antrag ab und meinte, ich solle mich an meine Botschaft wenden.

Daher bin ich heute zur Botschaft, wo mir der "nette" Herr mitteilte, daß der Mietvertrag in deutsch übersetzt werden müsste.
Aus den Unterlagen (Mietvertrag, Internetrechnung und Mietquittung) sei nicht ersichtlich wo ich meinen Wohnsitz hätte.
Auch der abgetrennte Abschnitt der Immi zur Wohnsitzanmeldung stellte ihn nicht zufrieden.
Weiterhin meinte er, die Immi wäre verpflichtet mir eine Wohnsitzbescheinigung auszustellen.

Bei einem Übersetzungsbüro mal kurz angefragt was die Überstzung des Mitvertrags kosten würde,
wurden mir 3500 Baht genannt. Hinzu kämen dann noch 40 Euro für die "Dienstleistung" der Botschaft.

Ich habe mir nun überlegt, einfach noch einmal zur Immi zu fahren und auf dem Antrag als Grund einfach "Driving License"
anzugeben. Doch was ist, wenn die Beischeinigung in thai ist, dann macht das FA in D wieder Probleme,
Amtssprache ist ja schließlich deutsch.

Ich nehme mal an, daß die Immi keine Bescheingungen für außerhalb Thailands ausstellt.

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AlHash
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Non2011

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #1 am: 22. November 2016, 15:47:22 »

Könnte in der BRD - keine NV / Nichtveranlagungsbescheinigung - beantragt werden? Dann hätten sich die jährlichen Anträge erledigt.
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Benno

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #2 am: 22. November 2016, 17:43:05 »

Vor etwa 3 Jahren,nach einem 3-monatigen Urlaub in Deutschland bei dem ich mich idiotischerweise mit einem Wohnsitz bei einer meiner Toechter angemeldet - und natuerlich nach 90 Tagen auch wieder abgemeldet hatte, bekam ich nach Rueckkehr nach Suedostasien, damals in Ipoh/Perak - Malaysia wo ich eine Wohnung gemietet hatte, Post vom Finanzamt Neubrandenburg (RiA),
dem Zentralen Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland.

"... Personen, die dauerhaft im Ausland leben. Denn sie gelten zunächst einmal grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig". Das klingt recht positiv, ist es aber keineswegs, denn es bedeutet, dass sie den Grundfreibetrag nicht erhalten. Sie müssen also auf den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen, sodass schon für Kleinstrenten Steuern fällig werden. So kommt es, dass Ella S. 5800 Euro Steuern nachzahlen sollte, obwohl sie nur 720 Euro Rente pro Monat erhält – bei einem solch niedrigen Einkommen ist in Deutschland kein Rentner steuerpflichtig."

Man war im Brief der gleichen  Meinung obwohl ich nicht die Ella S. bin, allerdings auch nur rund 750.- Euro Rente erhalte :

Quelle: WeltN24

Bei einer sofortigen telefonischen Ruecksprache wurde mir mitgeteilt, dass ich an meinem Hauptwohnsitz/Lebensmittelpunkt , in dem Falle in Malaysia ja steuerpflichtig waere und das so mit dem mir zugeschickten Formular durch die Steuerbehoerde Malaysias bestaetigt werden muesste.

Finanzrechtlich gesehen ist der Hauptwohnsitz/Lebensmittelpunkt  eines steuerpflichtigen Buergers der Ort an dem er sich laenger als 180 Tage im Jahr aufhaelt.

Weltbekannte Steuer-Faelle dieser Art sind Boris "Bobbele" Becker mit Monaco/Muenchen und der zukuenftige Koenig Thailands Kronprinz Maha Vajiralongkorn mit Tutzing/Bangkok.

Weiterlesen: Steueraffäre Becker

Kronprinz Maha Vajiralongkorn

Hintergruende: Falle Steuerflucht

Da in Malaysia weder die Steuerbehoerde noch die Immagration einen Stempel mit Unterschrift auf das Formular aus Neubrandenburg druecken wollten, wurde mir aus Neubrandwenburg empfohlen vom 1.Januar 2005 bis zum Jahre 2013 aus meinem Reisepass saemtliche Ein - und Ausreisen mit Visa-Stempeln aus den Staaten  Indonesien, Malaysia, Singapur und Thailand Photokopien anzufertigen.

Daraus ging dann hervor, dass mein Lebensmittelpunkt zwar Suedostasien ist, aber ich im Gegensatz zu Boris Becker und Kronprinz Maha Vajiralongkorn (?) mit ihren Aufenthalten in Deutschland keinesfalls laenger als 180 Tage im Jahr aufgehalten habe.

Seitdem werde ich vermutlich als Bio-Deutscher in Deutschland Steuerpflichtiger, der lediglich auf Dauer im Ausland Urlaub macht, betrachtet.

Ungemein hilfreich dabei sind in so einem Falle die Immigrationsoffiziere Indonesiens, Malaysias und Singapurs an den Schaltern der Passkontrolle, die strikt darauf achten, dass man als Tourist nicht laenger als 180 Tage im jeweiligen Land verweilt.

Zuletzt konnte ich am Airport Kuala Namu/Sumatra - Indonesien diese Aufmerksamkeit bewundern, wo der Beamte haendisch penibel Seite fuer Seite im Reisepass kontrollierte wieviel Tage ich im Jahre 2016 denn schon in indonesien war.
Scheinbar hatte er Probleme diese Tatsache im Computer abzurufen und machte diese Kontrolle in anstrengender Handarbeit.

Wie dieses Verfahren an den Grenzkontrollpunkten Thailands exakt verlaeuft entzieht sich meiner Kenntnis, denn mehr als 120 Tage werde ich auch in Zukunft kaum in Thailand Urlaub machen.

Ich bin mir jedoch sicher, alle Expats/Residenten und Farangs in Thailand welche sich dort laenger als 180 Tage im Jahr aufhalten werden auf Grund der "Majestaetsbeleidigung" gegen den Kronprinzen  von den Steuerbehoerden Thailands und vermutlich auch Deutschlands, so wie ich in der Vergangenheit und wie @allhash in der Gegenwart, Post bekommen.

« Letzte Änderung: 22. November 2016, 17:50:39 von Benno »
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Benno

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #3 am: 22. November 2016, 18:12:34 »

Update:

Das Finanzamt erkennt den Wegzug ins Ausland nicht immer an

Lebt man bereits im Ausland oder besteht noch in Deutschland ein sogenannter gewöhnlicher Aufenthalt? In Sachen Steuern ist die Frage durchaus entscheidend.

Liegt ein „gewöhnlicher Aufenthalt“ vor, sind Steuern auf sämtliche Einkommen zu zahlen, egal woher diese kommen – es gilt die unbeschränkte Steuerpflicht. Bei beschränkter Steuerpflicht werden Auslandseinkünfte hingegen nicht erfasst. Die Zuordnungskriterien sind im Detail weniger eindeutig als vielfach vermutet.

Gewöhnlicher Aufenthalt und Steuern – Wohnsitz und andere Fallstricke
Nach der Abgabenordnung ist zunächst einmal der Wohnsitz entscheidend. Allein schon das ist ein Thema voller Fallstricke. Wer dennoch alles beachtet hat, muss zudem aufpassen, wie oft und unter welchen Umständen er sich dann Deutschland aufhält. Immer wieder werden Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz ins steuergünstigere Ausland verlagert haben, von hohen Nachforderungen des Finanzamts überrascht. Zudem droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Der Begriff „gewöhnlicher Aufenthalt“ bedeutet nichts anderes als dauernder Aufenthalt, was aber nicht im Sinne von ununterbrochen gemeint ist. Das Recht spricht von „nicht nur vorübergehend“ und orientiert sich an einem Zeitraum von mindestens 183 Tagen, also 6 Monaten. Kurzeitige Unterbrechungen etwa für Urlaube, Kur oder Erholung sind also unschädlich. Wie aber der Bundesfinanzhof (BFH) dieser erneut Tage festgestellt hat, werden sie bei der Ermittlung der Mindestfrist angerechnet, wobei es bei der zeitlichen Gewichtung auf den Einzelfall ankommt.

Nicht nur der Mindestaufenthalt zählt: Beispiel Boris Becker
Die Rechnung, sich einfach weniger als 183 Tage in Deutschland aufzuhalten, geht also nicht immer auf. Der Fiskus achtet auch auf die Gesamtumstände und will Umgehungsversuche ausschließen. Die können schon dann unterstellt werden, wenn kürzere Inlandsbesuche von weniger als 6 Monaten mehrfach aufeinander folgen. Dann nämlich kann ein sachlicher Zusammenhang und eine Fortdauer unterstellt werden.

Was dies für Folgen haben kann, musste etwa Ex-Tennisstar Boris Becker erfahren. Er wohnte zwar in Monaco und achtete darauf, bei seinen mehrfachen Aufenthalten in München nicht zu lange zu bleiben. Doch zur Wohnung seiner Schwester, in der jedes Mal blieb, hatte er einen Schlüssel. Das wurde ihm zum Verhängnis: Steuernachzahlung und 2 Jahre Haft auf Bewährung plus einer halben Mio. € Geldstrafe.

Weiterlesen: GeVestor Financial Publishing Group
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arthurschmidt2000

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #4 am: 22. November 2016, 20:48:28 »

von mir geloescht
« Letzte Änderung: 22. November 2016, 21:03:31 von arthurschmidt2000 »
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Benno

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #5 am: 22. November 2016, 21:42:24 »


Gern haette ich dir sofort durch einen Experten, der verrenteter Wirtschaftsprofessor ist und dessen Sohn bei einer deutschen Firma in Singapur als Generalvertreter arbeitet, ein 100% exaktes Statement abgeliefert.
Es wird sicherlich noch nachgereicht.
Daher vorerst zu deiner, wie ich im Nachhinein nach dem Absenden meines Postings leider inzischen geloeschten Frage eine einstweilige Antwort:



Das birgt Risiken – nicht nur steuerlich und sozialversicherungs­rechtlich, sondern auch bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Rund um den Globus befinden sich laut Schätzungen der Vereinten Nationen fast drei Millionen Deutsche vorüber­gehend im Auslandseinsatz.

...Expatriates. So heißen im Fachjargon deutsche Erwerbstätige, die Unternehmen gezielt ins Ausland zum Arbeiten schicken.

Ob beim Aufbau einer neuen Niederlassung oder bei der Erschließung neuer Märkte: Wo die Expatriates steuer- und sozialabgabenpflichtig sind, hängt vom Gastland, der Dauer, den Umständen des Einzelfalls und den vertraglichen Regelungen zum Auslandseinsatz ab.

Grundsätzlich gibt es zwei Gruppen von Expatriates: Die einen werden entsendet, die anderen etwa in eine ausländische Niederlassung eingegliedert. Im ersten Fall bleibt der Arbeitsvertrag gleich und wird durch eine Vereinbarung ergänzt. In der Regel behält der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland. Bei einer Entsendung in EU-Länder oder Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit bis zu 24 Monaten Dauer bleiben Beschäftigte unter Umständen in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Vorausgesetzt, die Entsendung erfolgt zeitlich befristet auf Weisung des Arbeitgebers und von einem deutschen Arbeitsplatz aus.
Im anderen Modell wird der Mitarbeiter in die ausländische Niederlassung versetzt und bekommt einen neuen Arbeitsvertrag. Seine Steuern und Sozialabgaben zahlt er dann in der Fremde.

Damit nicht sowohl Entsende als auch Gastland Steuern kassieren, hat der Bund mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer dort steuerpflichtig, wo sie tätig sind. Expatriates zahlen also in der Heimat keine Steuern. Sie unterliegen nur dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Halten sich Expatriates weniger als 183 Tage im Gastland auf, müssen sie weiterhin in Deutschland Steuern zahlen. Ist die Entsendung in die EU oder Länder des EWR auf zwei Jahre beschränkt, dann bleibt der Expatriate in der Regel in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Doch auch hier steckt der Teufel im Detail: „Wird das vom inländischen Arbeitgeber gezahlte Gehalt etwa einer ausländischen Betriebsstätte belastet, dann ist der Arbeitnehmer im Entsendeland steuerpflichtig“, erläutert Klaus D. Hahne, Steuerberater bei Allen & Overy.
Wer zahlt das Gehalt? Auch wenn die Niederlassung im Gastland zahlt, kann die Entsendung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachträglich teuer werden. Setzt ein Unternehmen häufig Mitarbeiter im Gastland ein, kann das eine Betriebsstätte begründen. Die Firma muss dann im Ausland Steuern und vielleicht auch Sozialabgaben für ihre Angestellten zahlen. „Es kommt vor, dass Unternehmen Expatriates im deutschen Sozialversicherungssystem belassen und weiter Sozialversicherungsbeiträge abführen, obwohl keine echte Entsendung mit Ausstrahlung der Sozialversicherungspflicht vorliegt“, weiß Andreas Opitz, Gründer und Geschäftsführer des Bundes der Auslandserwerbstätigen (BDAE). Fällt das Betriebsprüfern auf, müssen Unternehmer Beiträge im Ausland nachzahlen. „Schlimmstenfalls gehen Mitarbeitern auch Wartezeiten etwa für die Pflegepflichtversicherung, die Arbeitslosenversicherung oder die Erwerbsminderungsrente verloren“, ergänzt Opitz.
Mit einigen wirtschaftsstarken Ländern wie Singapur, Indien, Südafrika und Saudi-Arabien gibt es keine Sozialversicherungsvereinbarungen. Allerdings eröffnet das Sozialgesetzbuch auch hier Möglichkeiten, im deutschen System zu verbleiben. Vorausgesetzt, der Expatriate­ geht auf Weisung seines Chefs von einem inländischen Arbeitsplatz ins Ausland, das inländische Beschäftigungsverhältnis bleibt bestehen und die Entsendung ist zeitlich befristet. Aber Vorsicht: „Bestehen diese Vo­raussetzungen nicht und der Arbeitnehmer bleibt im deutschen System, kann dies dazu führen, dass nicht nur Wartezeiten, sondern auch Ansprüche entfallen“, mahnt Fachmann Opitz.
Das Exil vergolden. Für viele gut verdienende Expatriates kann es allerdings auch günstiger sein, einen Vertrag mit der Niederlassung im Gastland zu machen und in das dortige System überzutreten. Beispielsweise in den Niederlanden. Dort können Expatriates einen Antrag auf einen günstigeren Steuersatz stellen. Der deutsche Fiskus geht leer aus.

Der vollstaendige Artikel: finanzen.net GmbH
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Benno

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #6 am: 22. November 2016, 22:50:54 »

Nach einem Telefongespraech nach Deutschland mit Professor H. kam eine kompetente Antwort dahingehend, dass sein Sohn angestellt bei einer Firma in Deutschland - , der aber mehr als 183 Tage als Generalvertreter in Singapur taetig ist, in Singapur statt in Deutschland Steuern bezahlen muss.
Waere er weniger als 183 Tage in Singapur muesste er in Deutschland Steuern zahlen.
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alhash

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #7 am: 23. November 2016, 18:12:27 »

War heute noch einmal in Cheang Watthana. Habe diesmal den Antrag basierend auf Kauf eines Autos abgegeben.
Die Beamtin nahm den Antrag an, kassierte 200 Baht und sagte mir, daß mir die Bescheinigung auf dem Postweg zugesandt wird.

Bearbeitungszeit ca 3 Wochen  ???

AlHash
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Gerdnagel

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #8 am: 23. November 2016, 18:14:39 »

200 Baht mehr  haetten wohl die Bearbeitungszeit verkuerzt.
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malakor

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #9 am: 23. November 2016, 18:47:46 »

War heute noch einmal in Cheang Watthana. Habe diesmal den Antrag basierend auf Kauf eines Autos abgegeben.
Die Beamtin nahm den Antrag an, kassierte 200 Baht und sagte mir, daß mir die Bescheinigung auf dem Postweg zugesandt wird.

Bearbeitungszeit ca 3 Wochen  ???

AlHash

Auf Phuket Wohnsitzbescheinigung fuer Fuehrerschein    300 B,   10 Minuten.
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hanni

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #10 am: 23. November 2016, 19:14:18 »

HI und diese Wohnsitzbescheinigung wegen Fuehrerschein ,Autokauf etc.??? Nicht zweckgebunden??
Oder egal wo vorgelegt wird? In english oder thai?

Gruss H.
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Einige fuehren sich hier auf , wie der grosse Zampano, sie duerfen Alles, machen Alles, und koennen sogar Alles..nur akzeptieren koennen sie nicht! Und Alles nur,weil: Sie
fehlende Intelligenz, Bereitschaft zur Verstaendigg., dieses mit Unverstaendnis tarnen...Wiki weiss es genauer!!!(Verstaendigg.)

xsarre

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #11 am: 25. November 2016, 14:52:27 »

Also ich habe ein gelbes Hausbuch und seit neuestem auch gibts auch so eien Art Ausweis mit Lichtbild dazu, alles Kostenlos bzw. 65 Baht für den Ausweis , da steht alles drinn und beim Antrag für den Internationalen Führerschein vorgelegt, 10 min später alles erledigt.. ???
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malakor

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #12 am: 25. November 2016, 15:18:33 »

Also ich habe ein gelbes Hausbuch und seit neuestem auch gibts auch so eien Art Ausweis mit Lichtbild dazu, alles Kostenlos bzw. 65 Baht für den Ausweis , da steht alles drinn und beim Antrag für den Internationalen Führerschein vorgelegt, 10 min später alles erledigt.. ???

Der internat. FS ist aber nicht der Thai-Fs, wie du auch weisst.
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Pladib

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #13 am: 25. November 2016, 15:43:33 »

200 Baht mehr  haetten wohl die Bearbeitungszeit verkuerzt.

Ich weiss es nicht. Es scheint tatsächlich Provinzen zu geben in denen
das stur 2 bis 3 Wochen dauert.
Die Immigration stellt in der Regel eine Wohnsitzbescheinigung ruckzuck
aus. Nur was hilft es wenn zum Beispiel das Strassenverkehrsamt dieses
hochoffizielle Schreiben einfach nicht anerkennt? Selbst erlebt.
Es hiess: So geht das nicht - das müssen wir selbst erledigen.
Wenn das auf Phuket oder und einfacher abläuft ist das natürlich positiv.



Daniel
« Letzte Änderung: 25. November 2016, 15:50:22 von Pladib »
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volkschoen

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Re: Problem mit Wohnsitz- Ansässigkeitsbescheinigung
« Antwort #14 am: 25. November 2016, 16:16:08 »

Also bei mir auf der Pampa, etwa 25 km von Kamphaeng Phet entfernt, gibt es dieses auf dem Amphoe.
Musste ich im August 2016 holen. Dauer etwa 30 Minuten und 100 Bath.
Vor 5 Jahren kam das noch 20 Bath und war in 10 Minuten erledigt.

Dieses gibt es natuerlich nur in Thai und ist nicht zweckgebunden.

Jedoch fuer eine andere Sache muss dieses Schreiben immer aktuell sein.
Eine Woche alt, kann schon nicht mehr verwendet werden.

Es empfiehlt sich bei uns, immer eine Kopie des alten Schreibens mitzunehmen.
Das vereinfacht die Suche der Thai Beamten.   

Auch Veränderungen gleich angeben. Die sehen das nicht. bei mir war das ein neuer Pass. Als ich bemerkte, das 5 Mal das Formular auf dem PC nicht weiter ging, war mir das klar. 
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