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Autor Thema: Infos für Flug-Reiserechte  (Gelesen 19989 mal)

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schiene

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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #15 am: 16. Juni 2015, 00:13:27 »

Ihre Rechte bei Flugausfall oder Verspätung wegen eines Streiks
"Passagiere, die wegen eines Streiks auf dem Flughafen festsitzt, müssen von der Airline betreut werden. Umfang der Betreuung richtet sich nach Dauer der Verspätung sowie nach der Flugstrecke. Gemäß der EU-Richtline 261/2004 stehen Ihnen folgende Rechte zu: Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Sie Anspruch auf zwei Telefonate, zwei E-Mails, Getränke, Essen und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die zweistündige Wartezeit gilt für Flüge von bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es nach drei Stunden Leistungen zur Unterstützung, ab einer Strecke von 3500 Kilometern erst nach vier Stunden.
Sobald eine Wartezeit von fünf Stunden überschritten ist, können Passagiere vom Beförderungsvertrag zurücktreten und die Erstattung des Flugpreises verlangen."
hier geht's weiter...
Quelle:
http://www.rechtsindex.de/reiserecht/4488-ihre-rechte-bei-flugausfall-oder-verspaetung-wegen-eines-streiks
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schiene

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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #16 am: 16. November 2015, 21:00:39 »

Ich weiß nicht so recht wohin damit dashalb stelle ich mal hier mit ein.
Am Freitag sah ich in der Stadt einen schönen Reisekoffer  ging in den Laden und schaute ihn mir an.
Am Ende war es nicht das was ich gesucht habe aber eine Info des Verkäufers fand ich interessant.

Er sagte dieser Koffer ist aber auf Grund seiner Form nicht für die USA zu gelassen.
Da gibts wohl neue Vorschriften an die man nicht unbedingt denkt.
http://www.usatipps.de/fluege/gepaeck/
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MIR

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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #17 am: 17. November 2015, 07:21:50 »

Es drehte sich wohl nicht um die Form des Gepäckstück, sonder um
die Größe des Koffers, der von Dir begutachtete Koffer entspracht
wohl nich IATA maßen, und damit nicht geeignet für die USA.

z.B. ist das ITAT Maß für Handgepäck 115cm (alle 3maße zusammen addiert, darf dieses Maß nicht überschreiten)
gewesen, seit diesem Jahr steht im Gespräch die Größe auf 110cm zuwenden, so muss man sich hat Informieren
welche Gepäckgröße bei welcher Airline zu gelassen ist, und das bevor man fliegt.

Denn einige Reisen halt mit Schrankwände und wundern sich, wenn Sie beim Checkin
zurück gewiesen werden.

https://www.iata.org/pressroom/pr/Pages/2015-06-17-01.aspx

http://www.theguardian.com/world/2015/jun/18/airline-group-scraps-plan-to-reduce-size-of-carry-on-luggage-after-backlash
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schiene

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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #18 am: 24. Juli 2016, 07:47:15 »

Noch ein Anbieter welcher auch einen "Entschädigungsberechner "
auf seiner Seite hat.
https://www.claimflights.de/flugrecht-beispiele
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schiene

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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #19 am: 16. Januar 2018, 01:44:50 »

In der sogenannte "Frankfurter Tabelle" findet ihr "Richtwerte"
welche bei Mängeln einer Reise zu Schadenserstz führen können.
Was und wieviel entnehmt bitte dem Link
http://www.finanztip.de/frankfurter-tabelle/
oder
http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm
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Non2011

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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #20 am: 16. Januar 2018, 11:49:44 »

Also wenn ich mir das hier :.

fehlender Balkon 5 – 10 / fehlender Meerblick 5 – 10 / fehlendes eigenes Bad / WC 15 – 25
fehlende Klimaanlage 10- 20 etc. etc.

so ansehe, das sind doch ausnahmslos Peanuts. Bei einer z. B. Pauschalreise von sagen wir grosszügig 1000 Euro - ! Was nützen mir z. B. ./. 50 Euro wenn ich zwei Wochen in einem Zimmer ohne Balkon hausen muss. Oder gar in einer Bude in TH bei gefühlten 45° Aussen Temp.
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uwelong

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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #21 am: 16. Januar 2018, 12:25:17 »

Flug  FRA - BKK

4,5 Std. Abflug verspätet.

Da gab es mal eben 400 € zurück!

Das sind dann aber mal keine "peanuts!"  :-)
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Ich lass mir doch nicht erlauben - was mir keiner verbieten kann!

Blaubeeren sind grün, wenn sie rot sind!

Non2011

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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #22 am: 16. Januar 2018, 21:28:12 »

Das ist korrekt - sind allerdings zwei paar Stiefel.

Ausserdem, warum nur 400.- Euro  ???

Sollten, müssten bei 4,5 Stunden und länge der Flugstrecke - über 3.500 km eigentlich

= 600.- Euro sein.
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schiene

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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #23 am: 20. Januar 2018, 04:43:05 »

die Briten, mußte ich doch beim einchecken probefotografieren, das Objetiv von der Kamera abschrauben, damit man durchgucken kann
Dies sind aber Kontrollen welche in Sicherheitsbereichen völlig normal sind ich mehrmals wöchentlich auch bei angemeldeten Pressefotografen oder andern Fotografen bei Events durchführe .Auch der Funktionstest einer Kamera gehört weltweit zu den Sicherheiskontrollenstandards. Ob ,wann und wie diese durchgeführt werden obliegt dem jeweiligen Verantwortlichen in den jeweiligen Objekten.
Auch ich persönlich finde es teilweise übertrieben aber es gehört nun mal leider zu unserem Leben da es zu viele "Durchgeknallte"  auf dieser Welt gibt.
Glaube mir, es ist erst der Anfang der Kontrollen und in absehbarer Zeit wirst du bevor du irgendwo ein Gebäude betrittst gecheckt und geprüft. Ob es uns passt oder nicht es wird so werden....
Ob ein Attentat,Terroranschlag durch solche Kontrollen verhindert werden kann wage ich auch anzuzweifeln denn wenn jemand es tun möchte werden solche Kontrollen ihn kaum stoppen denn er sucht sich andere Lokationen oder öffentliche Plätze wie wir es ja leider schon oft genung erlebt haben.
Die Personen welche dich kontrollieren machen nur ihren Job und auch wenn dir nicht alles sinnvoll erscheint und es dir villeicht wie eine Schikane vorkommt.....tak it easy und bleib locker.



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schiene

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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #24 am: 30. Mai 2018, 04:28:45 »

Hier noch ein paar Meinungen,Hinweise zum Thema vom Handelsblatt:
"Ist ein Flug mindestens drei Stunden verspätet, müssen Airlines zahlen. Doch das Geld zu bekommen, ist nicht leicht.
Fluggastrechte-Portale können helfen, haben aber Nachteile."
hier gehts weiter:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/fluggastrechte-verspaetung-am-flughafen-das-geschaeft-mit-der-entschaedigung/22589204.html?ticket=ST-518975-nOLW9c1XiwwGjcyhiUj0-ap4

und hier noch ein aktueller Urteilsspruch:
http://www.airliners.de/fluggastrechte-umsteigen-airline-wechsel-gepaeckverspaetung-reiserecht/44740
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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #25 am: 05. Januar 2019, 02:55:42 »

Kein Geld zurück bei Flugausfall
"Wer wegen des Tropensturms "Pabuk" in Thailand nicht wie geplant reisen kann, hat keine guten Aussichten auf Entschädigung. Airlines und Veranstalter können sich herausreden - doch in einigen Fällen gibt es Hoffnung."
hier geht's weiter...
Quelle:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/thailand-flugausfall-wegen-tropensturm-pabuk-keine-entschaedigung-a-1246435.html
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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #28 am: 21. August 2021, 00:06:00 »

Es gibt auch eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wo
man Probleme kostenfrei klären lassen kann.
"Im Bereich des Eisenbahnverkehrs ist die söp für 99 % der Fernreisenden und für 95 % der Reisenden im Regionalverkehr der geeignete Ansprechpartner. Im Bereich Flug beteiligen sich am Schlichtungsverfahren die für Deutschland relevanten nationalen und internationalen Airlines, einschließlich der sogenannten low cost carrier. Den Fernbusmarkt deckt die söp zu nahezu 100 % ab. Ebenfalls ist in einigen Fällen die Schlichtung für Schiffsreisende möglich."
Quelle:
https://soep-online.de/das-schlichtungsverfahren/
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Re: Infos für Flug-Reiserechte
« Antwort #29 am: 07. Juli 2022, 22:34:49 »


Dies hat das Landgericht Düsseldorf im April entschieden und damit einem Familienvater 3.200 Euro Entschädigung zugesprochen. Im vorliegenden Fall hatte ein Familienvater geklagt, der bei seinem Sommerurlaub im Jahr 2018 doppelt Pech hatte: Nachdem sein Hinflug bereits mit drei Stunden Verspätung startete, wurde sein Rückflug auch noch um eine Stunde vorverlegt.
Das Landgericht Düsseldorf entschied daraufhin, dass sich Reisende grundsätzlich auf die Flugzeiten verlassen dürfen, die ihnen vom Reisebüro in der Reisebestätigung mitgeteilt werden, wenn diese verbindlich erscheinen. Abhängig von diesen Flugzeiten kann der Reisende eine Entschädigung verlangen, wenn sich der Flug verspätet oder dieser vorverlegt wird. Ob die Fluggesellschaft die Reisezeiten gegenüber dem Reisebüro bestätigt hat, ist hierfür egal.
Quelle:
https://www.facebook.com/jurafakten/
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