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Autor Thema: Unterhalt für Thaikinder  (Gelesen 24916 mal)

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Isan Yamaha

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Unterhalt für Thaikinder
« am: 28. Januar 2009, 14:42:37 »

Ein Bekannter,will sich Scheiden lassen,er ist mit einer Thaifrau Verheiratet.
Sie haben 1 Kind 3 Jahre,und das 2 kommt in 5 Monaten.
Vieviel Unterhalt,ist da angemessen für die 2 Kinder hier in Thailand.
Danke für Antworten.
Gruß Yamaha
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wjm

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #1 am: 28. Januar 2009, 18:13:03 »

Die bekannten Angaben sind dürftig. Ist das 1. Kind 3 Jahre alt, kann man davon ausgehen, dass sich die Beiden bald vier Jahre kennen. Fragt sich schon, weshalb nochmals ein Kinderwunsch war, denn etwas hat nicht mehr gestimmt, denn sonst wäre nach 4 Monaten in der zweiten Schwagerschaft nicht der Wunsch nach Scheidung da. Opfer der Sache sisnd mal wieder die Kinder. 4000 Baht pro Kind und Monat bis zur Volljährigkeit wären angemessen
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damkaodaeng

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #2 am: 28. Januar 2009, 22:46:23 »

Was angemessen ist haengt von den finanziellen Moeglichkeiten des Vaters und dem Lebensstil, ab den die Familie bisher gelebt hat.

Wenn der Vater Deutscher ist dann sind die Kinder auch deutsche Staatsbuerger (voellig unabhangig davon ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht). Wenn die Mutter ihren Verstand einigermassen beisammen hat dann wird sie sich jedenfalls nicht mit Almosen abspeisen lassen, denn sie hat auch die Moeglichkeit mit ihren Kinder nach Deutschland zu gehen und dort Unterhalt nach deutschen Massstaeben durchzusetzen.

 
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xsarre

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #3 am: 29. Januar 2009, 08:32:49 »

@damkaondaeng

Das was du da schreibst ist ist völliger Müll ???. Ein Kind wird erst deutscher Staatsbürger wenn  es auf der deutschen Botschaft angemeldet wird, durch Vater und Mutter. Und eine Mutter von Kindern ,die angeblich von einem deutschen Erzeuger abstammen sollen ,hat einen sehr schweren Stand ,gegenüber deutschen Behörden. :-)
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damkaodaeng

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #4 am: 29. Januar 2009, 10:08:31 »

Xsarre, da liegst du falsch. Ein Kind eines deutschen Elternteils ist automatisch von Geburt an deutscher Staatsbuerger, nicht erst durch die 'Anmeldung' bei der Botschaft. Du hast allerdings recht damit dass die Vaterschaft bei der deutschen Botschaft (vom Vater) anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden muss damit die Staatsbuergerschaft wirksam werden kann.

Aus dem Eingangsposting geht jedenfalls hervor dass der Vater selbst die Vaterschaft nicht bezweifelt.

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 4

(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

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xsarre

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #5 am: 29. Januar 2009, 12:31:13 »

also ist ergo ,ohne anerkennung der Vaterschaft ,nix mit Staatsbürgerschaft???-     Auch wenn er die Vaterschaft nicht bezweifelt, hat die Dame hier in Thailand einen schweren Stand ,irgendwelche Gelder zu bekommen, schon garnicht von deutscher Seite aus . Im alten Tip-Archiv findest Du da jede Menge info und auch dementsprechende Gerichtsurteile, mfg



früher flog ich immer in den Zirkus, heute, heute lebe ich im Zirkus :-) ;D
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damkaodaeng

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #6 am: 29. Januar 2009, 13:21:29 »

also ist ergo ,ohne anerkennung der Vaterschaft ,nix mit Staatsbürgerschaft???-    

Die Vaterschaft kann auch gerichtlich festgestellt werden. Aber das setzt einiges an Initiative seitens der Mutter voraus. Wer ein Dummchen vom Dorf schwaengert  und sich danach verpisst hat in der Tat gute Chancen damit durchzukommen. Da kenne ich einige Faelle.
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Ingo †

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #7 am: 29. Januar 2009, 13:28:22 »


......................... und sich danach verpisst hat in der Tat gute Chancen damit durchzukommen. Da kenne ich einige Faelle.


Moechte mal wissen, wieviele sich aus D. nach Thailand verpisst haben,
um sich vor diesen Unterhalt zu druecken.
Die Lasten der Allgemeinheit aufbuerden.

Duerften nicht wenige sein.

Ingo
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Wolfgang1729

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #8 am: 29. Januar 2009, 15:27:56 »

Ein Bekannter,will sich Scheiden lassen,er ist mit einer Thaifrau Verheiratet.
Sie haben 1 Kind 3 Jahre,und das 2 kommt in 5 Monaten.
Vieviel Unterhalt,ist da angemessen für die 2 Kinder hier in Thailand.
Danke für Antworten.
Gruß Yamaha



Leider sind die Angaben nicht besonders üppig.

Gehen wir aber mal davon aus:
Das dein Freund deutscher Staatsbürger ist;
Die Ehe in Thailand sowie auch in Deutschland (legalisiert) anerkannt wurde;
Die Ehe selbst wurde in Thailand geführt;
Die Vaterschaft wurde anerkannt;
Alle beteiligten (Ehefrau, Ehemann, Kinder) werden nach der Scheidung ihren gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Thailand haben.

So richtet sich der Unterhalt bei einer gerichtlichen Scheidung (sprich strittigen Scheidung) in Thailand für die Kinder, aber auch für die Ehefrau m.W. nach ähnlichen Richtlinien wie auch hier in Deutschland. Das Gericht wird einen Satz festlegen. Da der Lebensstandart in Thailand deutlich unter den europäischen liegt sind die Sätze natürlich deutlich geringer. Wie hoch der tatsächliche Satz ist soll m.E. dein Freund am besten bei einem Anwalt in Thailand erfragen. Alles andere wäre m.E. unseriös.

Im Übrigen wird m.W. nach deutschem Recht auch nur die gerichtliche Scheidung anerkannt. In Thailand kann man sich auf zwei Wege Scheiden lassen gerichtlich und außergerichtlich. Sprich die außergerichtliche Scheidung wird in Deutschland m.W. nicht anerkannt.

Wenn man sich die m.E. traurige Realität in Thailand anschaut so bezahlen die allerwenigsten weder Unterhalt für die Kinder noch für die geschiedene Frau. Ob dies nun menschlich ist oder nicht sei jetzt mal dahingestellt sein.

Dein Freund sollte sich m.E. mit seiner Ehefrau möglichst schriftlich einigen, und sich hierzu Hilfe von einem Anwalt in Thailand holen.

Gruß :)

Wolfgang
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pierre

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #9 am: 29. Januar 2009, 15:37:47 »

warum nimmt er das kind (die kinder) nicht mit zu sich ?

ansonsten - als unterhalt sollte er dann das bezahlen, was ihm die kinder wert sind ! wuerde aber versuchen, soviel wie moeglich (z.b.  schulgebuehren) direkt zu zahlen, um der ehemaligen dame des herzens das abzwacken fuer eigene zwecke nicht zu leicht zu machen.
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Isan Yamaha

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #10 am: 29. Januar 2009, 17:01:39 »

Hi,
die Ehe wurde in Deutschland geführt bis Oktober 2008,und die Ehe wurde auch in
Deutschland Vollzogen.
Sie Leben jetzt in Thailand,aber getrennt,zeit Dezember 2008.
Das 1 Kind ist in Deutschland geboren.
Ich sage mal so aus dem Bauch,ich als Frau würde mich in Deutschland Scheiden lassen,da bekommt
Sie ja auch für 8 Jahre Rentenpunkte. ( Zugewinn)
Ich denke ich werde der Frau mal helfen,das Sie das auf die Reihe bekommt,ich denke da an die Kinder,die
die ganze Sch??ße ausbaden müßen.
Er kann die Kinder nicht zu sich nehmen schon Über 63 Jahre.

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Pachpicha

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #11 am: 29. Januar 2009, 17:51:42 »

Ich als Frau wuerde mich nicht scheiden lassen. Rentenanspruch.

63 Jahre. Na bringt dich dein Opa zum Kindergarten. ??? ???
Nein das ist mein Vater.

Soll zahlen wie in Germany.  :-X :-X :-X
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Pachpicha

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #12 am: 29. Januar 2009, 18:01:25 »

Isan Yamaha,

habe den letzten Satz vergessen zu lesen. War halt ein bisschen nervoes.  :)

Kann das kind und das kommende Kind aus Altergruenden nicht bei sich aufnehmen.  63 Jahre  --C --C --C --C

Ich glaub ich steh im Wald.

MIT 62 aber noch ein Kind in die Welt setzen das kann er.  --C --C --C
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Wolfgang1729

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Re: Unterhalt für Thaikinder
« Antwort #13 am: 29. Januar 2009, 18:20:24 »

Hi,
die Ehe wurde in Deutschland geführt bis Oktober 2008,und die Ehe wurde auch in
Deutschland Vollzogen.
Sie Leben jetzt in Thailand,aber getrennt,zeit Dezember 2008.
Das 1 Kind ist in Deutschland geboren.
Ich sage mal so aus dem Bauch,ich als Frau würde mich in Deutschland Scheiden lassen,da bekommt
Sie ja auch für 8 Jahre Rentenpunkte. ( Zugewinn)
Ich denke ich werde der Frau mal helfen,das Sie das auf die Reihe bekommt,ich denke da an die Kinder,die
die ganze Sch??ße ausbaden müßen.
Er kann die Kinder nicht zu sich nehmen schon Über 63 Jahre.






Ja, nun lichtet sich der Wald auch etwas….

Da die Ehe in Deutschland geführt wurde ist also demnach diese auch nach deutschem Recht anerkannt (legalisiert). Das klingt zunächst gut für die Ehefrau und auch für die Kinder.

Auf den ersten Blick betrachtet ist es m.E. für die Ehefrau von Vorteil sich in Deutschland nach deutschem Recht (m.W., in diesen Fall beim Gericht in Berlin-Schönefeld möglich) scheiden zu lassen.

Da sie aber - wie du ausführst- jetzt selber in Thailand lebt, dürfte es eine schwierige sowie langwährige aber auch nicht gerade kostengünstige Angelegenheit geben ihre Rechte in Deutschland durchzusetzen während der Ehemann ebenfalls in Thailand lebt.

Selbst wenn die Ehefrau dann nach der erfolgten Scheidung den deutschen Scheidungstitel in der Hand halten sollte so ist es m.E. durchaus fraglich (da ja auch der Ehemann in Thailand lebt) ob sie in der Praxis tatsächlich etwas damit anfangen kann.

Mal abgesehen das es m.W. kein bilaterales Rechtshilfeabkommen zwischen Thailand und Deutschland gibt auf welches sie sich später mal berufen könnte.

Da sie ihren eigenen ständigen Aufenthalt in Thailand und nicht in Deutschland hat, dürfte dies m.W. auch zu Problemen mit Kindergeld und sonstigen Zuschüssen geben.

Mal abgesehen Dinge die es zu beachten gilt im Zusammenhang mit Ihren Aufenthaltstitel oder der Niederlassungserlaubnis.

Die „Rentenpunkte“ die du nennst nutzen ihr allerdings m.E. nur etwas wenn sie ihren Lebensmittelpunkt auch in Deutschland hat. Dürften aber, mal nebenbei gesagt nach 8 Ehejahren auch nicht sonderlich hoch ausfallen.

Kurzum gibt es viele Dinge die es zu beachten gilt. Es wird kein einfacher Weg….


Gruß :)

Wolfgang
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Pachpicha

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Re: Unterhalt für Thaikinder made from German
« Antwort #14 am: 29. Januar 2009, 18:55:19 »

Hallo Isan Yamaha,
ich finde es gut das du dich um die Frau und kuemmern moechtest.
Es sind allerdings KEINE xxxxKinder sondern Menschen wie DU und ICH.  (Deutsch/Thai)

Schau dich mal in der Duesseldorfer Tabelle um, dort sind Unterhaltszahlungen angegeben.
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