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Autor Thema: Witwenrente und anderes  (Gelesen 6446 mal)

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shaishai

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Witwenrente und anderes
« am: 20. Mai 2017, 17:42:55 »

hier haben doch schon einige member ihre papiere erledigt für den fall des ablebens.

ich bin 45 jahre alt, meine frau 34.
tochter 6 jahre alt mit deutschen pass.
verheiratet nach deutschem recht seit 6 jahren.

gibt es irgendwas vom staat wenn ich demnächst den löffel abgebe?
bin ja selbst weit weg von rente.
gibt es für meine frau eine witwenrente?
oder irgendeine hilfe um die tochter gross zu kriegen?

ich will jetzt nicht auf irgendwelche sonderfälle hinaus,
sondern nur was jedem zusteht nach deutschem recht.

kann mir jemand infos dazu geben?


mfg
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Lung Tom

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #1 am: 20. Mai 2017, 19:05:33 »

@shaishai

für Deine Tochter käme eine Halbwaisenrente in Frage:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Bei Deiner Frau käme m.M. nach die große Witwenrente in Frage, da ihr ja eine minderjährige Tochter habt:

Das Wichtigste in Kürze

    Nach dem Tod des Partners erhalten Hinterbliebene dessen gesetzliche Rente drei Monate lang weiter ausgezahlt, und zwar in voller Höhe.
    Danach haben sie entweder Anspruch auf eine sogenannte kleine oder große Witwen- beziehungsweise Witwerrente.
    Die große Rente beläuft sich auf 55 Prozent der Bezüge des Verstorbenen, die kleine auf 25 Prozent.
    Die große Witwenrente bekommen nur Hinterbliebene, die älter als 45 Jahre und 4 Monate sind oder ein minderjähriges Kind erziehen.
    Eigenes Einkommen wird auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Es gibt aber Freibeträge.
Quelle: http://www.finanztip.de/witwenrente/

+
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/07_H_Rente_sichert_Existenzen/H_Rente_sichert_Existenzen_node.html

Deine Frau müßte im Falle Deines Ablebens berücksichtigen, das sie jedes Jahr für Eure Tochter und für sich die Lebensbescheinigung schicken muß, sonst wird die Zahlung ausgesetzt.

Die Zahlen kannst Du Dir grob überschlagen mit Deiner letzten Renteninformation,

hoffe das hilft schon mal weiter

Lung Tom

Eine Garantie kann ich für die Angaben nicht übernehmen, habe aber vor einiger Zeit einer Thailänderin mit deutschem Sohn hier in K. bei der Beantragung geholfen, da ist das so abgelaufen.
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volkschoen

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #2 am: 20. Mai 2017, 20:10:16 »

Das Entscheidende ist dabei, was du in die staatliche RV eingezahlt hast.

Wurde nichts eingezahlt, dann gibt es auch nichts raus, so einfach ist das.

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Huangnoi

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #3 am: 20. Mai 2017, 20:40:15 »

Ja, ist recht einfach. So wie es @Lung Tom geschrieben hat ist es.

Die Höhe kann man anhand seiner Renten Punkte, die in der jährlichen Mitteilung der RV entnehmen kann, mit dem derzeitigen Wert multiplizieren.

Der Wert wird auf der Seite der RV angegeben (Werte der RV). Derzeit 30.45 Euro.

Am 01.07.17 gibt es eine Erhöhung.

Mit 45 Lebensjahren kannst du ja noch nicht so viele Renten Punkte erworben haben.

Wenn du als Beispiel mit 15 in die Lehre gegangen bist, danach immer Durchschnitt verdient hast, könnten es ca. 25 Punkte sein.

Also 25 x 30,45 = 761,25, davon dann 55 % für deine Hinterbliebenen.

Somit knapp 420 Euronen!
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Non2011

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #4 am: 20. Mai 2017, 20:49:58 »

Bei also ( nur ) 30 Jahren Beitragszahlungen ./. 3 Jahre Lehre und das alles ohne Unterbrechung / Arbeislosenzeiten etc. müsste hier, um schon jetzt 25 B - Punkte erreicht zu haben, ( fast ) immer weit, sehr weit über dem Durchschnitt verdient worden sein.
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Lung Tom

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #5 am: 20. Mai 2017, 21:24:10 »

Darf man nicht vergessen, das auch der Arbeitgeber was in die RV einbezahlt -das zählt ja bei den Punkten mit.
Habe gerade mal geschaut, da ich wahrscheinlich nur ein paar Monate älter bin als @shaishai, ich hab mit 16 meine Lehre begonnen und bis 40 - allerdings durchweg ohne jede Unterbrechung - gearbeitet, und kann deutlich über 30 Punkte in meiner Renteninformation sehen - insofern sind die 25 Punkte schon eine gute Schätzung.

Leider nutzt aber selbst die beste Punktzahl nichts, wenn beim Erreichen des Rentenalters, nichts mehr, oder nur noch ein Gnadenbrot gezahlt wird.
Ich buche meine Beiträge unter: Leistungen an die Allgemeinheit  {--

Unabhängig davon: @volkschoen hat natürlich Recht, ohne Einzahlung würde es schwierig. Vermutlich würde nicht mal eine "Grundsicherung" in Kraft treten, da im Ausland. Aber das ist jetzt nur (meine) Spekulation.
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Huangnoi

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #6 am: 20. Mai 2017, 21:25:13 »

Das war jetzt meinerseits nur ein BEISPIEL!

Sicherlich werden es weniger sein, kann ja @shaishai selber ausrechnen, anhand seiner Unterlagen.

Geht uns ja weiter nix an!
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shaishai

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #7 am: 20. Mai 2017, 22:39:59 »

hab nicht viel gearbeitet in meinem leben.

keine ahnung wieviel punkte ich habe,
aber ich glaube die letzten rentenbescheide lagen so bei ca. 250 euro  ;]
also wird es wohl nur ca. 100 für meine frau  {:}

naja, besser als nix  ;]
und dem staat muss man die ja nicht schenken, die 4000 baht  ;]

wird zeit für dieses grundeinkommen  ;]


mfg
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Helli

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #8 am: 21. Mai 2017, 00:34:48 »

Nach dem Tod des Partners erhalten Hinterbliebene dessen gesetzliche Rente drei Monate lang weiter ausgezahlt, und zwar in voller Höhe. Danach haben sie entweder Anspruch auf eine sogenannte kleine oder große Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die große Rente beläuft sich auf 55 Prozent der Bezüge des Verstorbenen, die kleine auf 25 Prozent. Die große Witwenrente bekommen nur Hinterbliebene, die älter als 45 Jahre und 4 Monate sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Eigenes Einkommen wird auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Es gibt aber Freibeträge. Quelle: http://www.finanztip.de/witwenrente/
Die z.Zt. des Ablebens 45 Jahre alt ist oder bekommt die Witwe später, wenn sie 45 geworden ist, auch diese "große" Rente?
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

Wonderring

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #9 am: 21. Mai 2017, 15:01:18 »

Moin
Zitat
wird Zeit für dieses Grundeinkommen
    :]

Wenn Th als eine Kolonie von D angesehen werden wuerde, haettest du vielleicht berechtigte Hoffnung haben duerfen, so wohl leider nur "bei Rueckmeldung ins Vaterland".

Schon damals hatte "Mallorca Rolf" seinen aehnlich gelagerten Langzeiturlaub auch nicht mehr finanziert bekommen, nachdem es publik wurde und Nachahmer fand!

LG W.
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Suksabai

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #10 am: 21. Mai 2017, 15:44:25 »

Die z.Zt. des Ablebens 45 Jahre alt ist oder bekommt die Witwe später, wenn sie 45 geworden ist, auch diese "große" Rente?

Nein, zumindest in A wird mit einer Abschlagszahlung abgegolten.. . .

lg
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

xsarre

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #11 am: 21. Mai 2017, 15:55:54 »

guten Tag

wenn die Witwe über 45 ist, dann bekommt Sie sofort grosse Witwenrente, auch mit minderjährigem Kind gibts die Grosse...  Sollte kein Nachwuchs dasein,bzw, das 45te Lebensjahr noch nicht erreicht sein , dann gibts die Kleine Witwenrente, und diese kleine Rente gibts nur 2 Jahre lang, dann tritt die Wartezeit ,bis zum erreichen der 45 ein,
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Leo lek

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #12 am: 25. Juli 2017, 14:38:16 »

guten Tag

wenn die Witwe über 45 ist, dann bekommt Sie sofort grosse Witwenrente, auch mit minderjährigem Kind gibts die Grosse...  Sollte kein Nachwuchs dasein,bzw, das 45te Lebensjahr noch nicht erreicht sein , dann gibts die Kleine Witwenrente, und diese kleine Rente gibts nur 2 Jahre lang, dann tritt die Wartezeit ,bis zum erreichen der 45 ein,

Das Alter für die große Witwenrente wird seit Anfang 2012 schrittweise auf 47 Jahre angehoben. Aktuell 2017 beträgt es 45 Jahre und 6 Monate.
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mai pen rai

xsarre

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Re: Witwenrente und anderes
« Antwort #13 am: 26. Juli 2017, 20:02:36 »

ich beziehe seit 1996 Witwerrente  ,damals gabs noch 60% für grosse Witwerrente, und die kleine war auch nicht beschränkt ...Man lebte sehr gut in Thailand     :-) ??? :-) ???
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schiene

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Schweizer Kinderrente
« Antwort #14 am: 22. April 2019, 09:25:35 »

Schweiz
Wohin fliessen die Kinderrenten?
Ein Drittel der 26'200 ausbezahlten Schweizer Kinderrenten floss 2017 ins Ausland. Die meisten gingen nach
Frankreich. Die stärksten Zuwächse verzeichneten Serbien, Portugal und Thailand.
http://www.swissinfo.ch/ger/alte-eltern_wohin-fliessen-die-kinderrenten-/44806766?utm_source=multiple&utm_campaign=swi-rss&utm_medium=rss&utm_content=o
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