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Autor Thema: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"  (Gelesen 37196 mal)

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Samuitilak

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Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« am: 23. Juni 2009, 13:35:04 »


Man liest und hört immer wieder Horrorgeschichten über Ausweisung wegen unerlaubten
Tätigkeiten (vor allem auf den websites von kostenpflichtigen Beratern)

Ich denke, daß der Begriff dehnbar ist.......

Normalerweise sind Tätigkeiten in der Landwirtschaft nicht erlaubt. Was heisst das?

Darf ich z.B. meine Tomaten  von den Sträuchern auf den Feldern meiner Frau pflücken,
ohne Entgelt bei der Reisernte helfen oder den Pickup mit Kautschukplatten steuern?

Wenn nein, ist es dann auch schon strafbar, wenn ich unser Auto oder Motorrad selbst wasche?

Oder wenn meine Schwiegermutter einen Essenstand betreibt und ich für sie zum einkaufen fahre?

Wo sind die Grenzen, oder sind die fliessend, je nach Laune der Behörden und diversen Beziehungen?

Wenn jemand eine Bar betreibt, darf er z.B. nicht ausschenken oder kassieren. Darf er dann das
Licht anmachen oder die Karaokemaschine ?  Oder das ausgeschenkte Bier im Tesco holen?

Bedeutet arbeiten nur, wenn ich direkt dafür bezahlt werde? Alles etwas schwammig....... ???


Wer hat schon Erfahrungen (eigene) gemacht? Positiv oder negativ, oder weiss ganz einfach
Bescheid.

Ich denke, das Thema ist interessant für viele Member.


Gruss

Walter
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Profuuu

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #1 am: 23. Juni 2009, 14:04:56 »

Um das vernünftig zu diskutieren, müsste man erstmal wissen, was denn die Berufe sind, die man als Ausländer in Thailand nicht ausüben darf?

Ein ganz anderes paar Schuh sind die Ausländer, die zwar eine Bar besitzen, aber meist keine Arbeitserlaubnis haben, z.B. Bar-Besitzer.

Was die Landarbeit betrifft, verstehe ich das Gesetz so, dass zwar unselbstständige Arbeit durchaus erlaubt ist, aber einen landwirtschaftlichen Betrieb zu Geschäftszwecken zu führen, nicht. 
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Samuitilak

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #2 am: 23. Juni 2009, 14:23:10 »

@profuuu,

da geht es schon los. Eine Liste der nicht erlaubten Berufe gibt es. Da sind eben z.B.
Tätigkeiten in der Landwirtschaft, als Taxifahrer, Frisör oder Fremdenführer aufgeführt.

Die Barbesitzer ohne Arbeitserlaubnis, darauf bezogen sich meine Fragen zur Tätigkeit.
Was ist davon Arbeit, im verbotenen Sinne?

In der Landwirtschaft,darf man auch nicht arbeiten. Auch nicht unselbständig.
Weil dies Tätigkeiten sind, die Thais machen können.

Genau deshalb meine Fragen zur Grenze zwischen........Arbeit im verbotenen Sinne
und (vielleicht) geduldeter Arbeit. Ziemlich schwierig das Ganze.

LG

Walter
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thaiman †

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #3 am: 24. Juni 2009, 20:40:38 »


Hallo Samuitilak
hier ein Sprichwort:
" Kein  Mensch kann in Frieden leben,
wenn's dem boesen Nachbar nicht gefaellt"
Bei Bar's ist es 1 000 %                             Gruss thaiman
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Meritus

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #4 am: 25. Juni 2009, 23:03:48 »

Um das vernünftig zu diskutieren, müsste man erstmal wissen, was denn die Berufe sind, die man als Ausländer in Thailand nicht ausüben darf?

Ein ganz anderes paar Schuh sind die Ausländer, die zwar eine Bar besitzen, aber meist keine Arbeitserlaubnis haben, z.B. Bar-Besitzer.

Was die Landarbeit betrifft, verstehe ich das Gesetz so, dass zwar unselbstständige Arbeit durchaus erlaubt ist, aber einen landwirtschaftlichen Betrieb zu Geschäftszwecken zu führen, nicht. 

Erstens kann man das ganz easy ueberall nachlesen, was man nicht darf, und weiterhin ist es sehr einfach in deutsche Worte zu fassen. Man darf einfach nichts, was ein Thai, auch unter evtl. Anweisung/Anleitung auch koennte. Somit gehoert jeder der sein Gartentor selbst oelt in den Knast, es sei denn er hat ne Workpermit.
Ausserdem, wer will denn hier was Arbeiten?  ???
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Burianer

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #5 am: 26. Juni 2009, 08:47:59 »

 ??? oh je,,, jetzt faengt es an.

meine quietschende Tuer darf ich nicht oelen,
das Fruehstueck darf ich nicht machen,
die Waesche aus der Waschmaschien nicht nehmen,
den Rasen darf  ich nichtmehr maehen,
Auto und Moped fahren eigentlich auch nicht, das koennen Thais doch viel besser....

was darf ich dann noch tun  ausser monatlich d ie Kohle auf den Tisch legen, das koennen Thais ja nicht...
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Pachpicha

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #6 am: 26. Juni 2009, 12:38:37 »

EUROS in BATH tauschen OK  :D :D :D :D
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cnb1806

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #7 am: 26. Juni 2009, 13:13:39 »

"Somit gehoert jeder der sein Gartentor selbst oelt in den Knast, es sei denn er hat ne Workpermit." Bekommst Du dafuer Geld, bist Du angestellt??    --C

So einen Quatsch den man hier liest.....

Work Permit gibts fuer Taetigkeiten die ein Farang besser machen kann als ein Thai, wie z.B. qualifizierter Englisch Lehrer, Kuechen Chef in einem grossen Hotel, Hotel Direktor in einem internationalen Hotel, Farang Darsteller in Thai Soaps  --C

Es gibt keine Work Permit fuer Landwirte, Kellner, Hiwi Jobs, etc...
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Samuitilak

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #8 am: 26. Juni 2009, 13:43:28 »


Die Antworten zeigen mir, daß es verdammt schwierig ist, hier Klarheit zu schaffen.

Aus der Antwort von cnb lese ich noch am ehestens eine Antwort raus, wenn ich sie richtig verstehe.

"Bekommst Du Geld, bist Du angestellt"

Das hiesse dann im Umkehrschluss, ich darf z.B. die Dinge aus meinem Eingangspost tun, wenn
ich dies weder in abhängiger (gegen Bezahlung) Beschäftigung tue, noch als Selbständiger wenn
ich Geld damit verdiene??  Sonst hätte ich ja auch schon ein Problem, wenn ich mit meiner Familie
und Freunden eine Tour in die Berge mache und ein Kloster besichtige (ich als Fahrer und dank
Profuuus Hilfe als Reiseführer), da ich weder als Taxifahrer noch als Reiseführer arbeiten darf.

Ich glaube, das grösste Problem ist im Zweifelsfall die Abgrenzung zwischen "Arbeit gegen Bezahlung"
und "Arbeit als Vergnügen".

Die Entscheidung mancher Idioten, was was ist, macht mir Sorgen....


Walter
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cnb1806

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #9 am: 26. Juni 2009, 13:50:10 »

Bekommst Du Geld fuer Deine "Taxi Fahrt" ist es streng genommen verboten, aber wer verlangt schon Geld von seiner Frau/Familie wenn man spazieren faehrt  --C

Machst Du offiziell ein Geschaeft auf, brauchst Du eine Work Permit. Willst Du Taxi Unternehmer werden, bekommst Du trotzdem keine, da das Jobs fuer Thais sind
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Ozone

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #10 am: 26. Juni 2009, 14:01:07 »

"Somit gehoert jeder der sein Gartentor selbst oelt in den Knast, es sei denn er hat ne Workpermit." Bekommst Du dafuer Geld, bist Du angestellt??    --C

So einen Quatsch den man hier liest.....

@cnb1806
Haste recht !

Ich versuche anhand von zwei Beispielen, die immerhin von Janya Yingyong, einem officer at the Phuket Provincial Employment Office Work Permit Section, zu genau diesem Problem beantwortet wurden, etwas Klarheit zu bringen

Beispiel 1:
Kann ich Tätigkeiten (im eigenen Haus) verrichten  wie Gartenarbeiten allgemein,  Gras Schneiden, Arbeiten rund ums Haus im Alltag, Reinigung etc. ?
http://www.phuketgazette.net/issuesanswers/details.asp?id=1038

Beispiel 2:
Kann ich meiner Frau beim preparieren des Kokosnuss-Puddings (zum Verkauf) helfen ?
http://www.phuketgazette.net/issuesanswers/details.asp?id=1040
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Samuitilak

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #11 am: 26. Juni 2009, 14:35:52 »


Danke ozone,

damit ist zumindest schon mal die häusliche Tätigkeit geklärt.

Das zweite Beispiel mit dem Pudding lässt für mich Ermessensspielraum erkennen.
Er kann auch beim Pudding helfen, um ihn selbst zu essen, dann wäre es keine Arbeit.
Wenn ihre "Firma" nicht registriert ist, kann sie auch keine Angestellten mit workpermit
haben, also kann man da schon wieder über den Begriff "Arbeit" streiten.

Schwammig ist es in solchen Fällen immer ??? ???

Gehört z.B. das einbringen des eigenen Reises zu normaler häuslicher Tätigkeit, die halt jeder
macht (oder Tomaten, um den kommerziellen Chrakter mehr auszuschliessen), oder zählt
das schon zu verbotener Arbeit, da ich ja bei eventuellem Verkauf ,über meine Frau davon profitiere.

An den Antworten sehe ich schon, wie verzwickt das manchmal sein kann.

Auf jeden Fall Danke für die Antworten.

Walter
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thaiman †

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #12 am: 26. Juni 2009, 14:36:50 »

Auch gefaehrlich ist mit einem Mini-Bus
Fahrten zu machen was keine Familien-
angehoerige sind, bei Polizei kontrollen,
denn es wird eine Personenbefoerderung
verlangt
Nummerschild und Fuehrerschein des Fahrers
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Liscom

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #13 am: 26. Juni 2009, 16:10:50 »

Du darfst alles so lange es keinen Thai stört.  :-)

Die Polizei in Thailand ( spreche nicht von an Thailand angrenzenden Gebieten wie Pattaya, Bangkok, Phuket- da kenne ich mich nicht aus ), interessiert sich dafür nicht, auch nicht
die Immigration die eigentlich zuständig wäre - die jagen lieber armen Burmesen und Vietnamesen nach.

Ich habe selbst die ersten 2 Jahre ohne Arbeitseraubnis gearbeitet  ( Büro liegt diekt an der Strasse, alles verglast )
und immer schön die Brauen gegrüßt. Nach 2 Jahren dachte ich mir, komm hol dir doch mal nen blauen Wisch, hatte das Gefühl, das ein paar Thais
eine Auge auf mich hatten. Nachdem der Antrag gestellt war, bekam ich dann plötzlich Besuch von der Immigration ( 4 Mann! ) - die wollten überprüfen, ob auch
wirklich Thais bei mir im Büro arbeiten und warum meine Tätigkeit nicht von einem Thai ausgeführt werden kann, blabla eben.

Auf meine Frage, ob sie den ganzen Weg nur wegen mir gemacht haben, oder auch noch andere in der Umgebung überprüft werden ( Tauchschulen wohin das Auge blickt )
bekam ich die Antwort: nein, da hat keiner einen Antrag gestellt!   :D
-> wie könnten sie auch, Tauchleher ist z.b eine der unerlaubten Tätigkeiten. TIT


Das ist nur meine persönliche Erfahrung! Würde mir keinen zu grossen Kopf deswegen machen, schon gar nicht in ländlichen Gebieten

 

« Letzte Änderung: 26. Juni 2009, 16:15:33 von Liscom »
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Ozone

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #14 am: 26. Juni 2009, 16:25:36 »

-> wie könnten sie auch, Tauchleher ist z.b eine der unerlaubten Tätigkeiten. TIT

Seit wann ?  ???
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