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Autor Thema: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"  (Gelesen 37191 mal)

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rh

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #15 am: 26. Juni 2009, 17:19:26 »

Du darfst alles so lange es keinen Thai stört.  :-)

Die Polizei in Thailand ( spreche nicht von an Thailand angrenzenden Gebieten wie Pattaya, Bangkok, Phuket- da kenne ich mich nicht aus ), interessiert sich dafür nicht, auch nicht
die Immigration die eigentlich zuständig wäre - die jagen lieber armen Burmesen und Vietnamesen nach.

Ich habe selbst die ersten 2 Jahre ohne Arbeitseraubnis gearbeitet  ( Büro liegt diekt an der Strasse, alles verglast )
und immer schön die Brauen gegrüßt. Nach 2 Jahren dachte ich mir, komm hol dir doch mal nen blauen Wisch, hatte das Gefühl, das ein paar Thais
eine Auge auf mich hatten. Nachdem der Antrag gestellt war, bekam ich dann plötzlich Besuch von der Immigration ( 4 Mann! ) - die wollten überprüfen, ob auch
wirklich Thais bei mir im Büro arbeiten und warum meine Tätigkeit nicht von einem Thai ausgeführt werden kann, blabla eben.

Auf meine Frage, ob sie den ganzen Weg nur wegen mir gemacht haben, oder auch noch andere in der Umgebung überprüft werden ( Tauchschulen wohin das Auge blickt )
bekam ich die Antwort: nein, da hat keiner einen Antrag gestellt!   :D
-> wie könnten sie auch, Tauchleher ist z.b eine der unerlaubten Tätigkeiten. TIT


Das ist nur meine persönliche Erfahrung! Würde mir keinen zu grossen Kopf deswegen machen, schon gar nicht in ländlichen Gebieten

 




Habe ich da etwas verpasst ???
rh
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astronaut007

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #16 am: 26. Juni 2009, 17:54:58 »

Zugegeben rh, geografisch und politisch etwas sehr aussergewöhnlich. War für mich auch neu.
Muss ich jetzt ein re-entry holen, wenn ich nach Pattaya und wieder nach Hause will?
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rh

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #17 am: 26. Juni 2009, 18:09:17 »

Zugegeben rh, geografisch und politisch etwas sehr aussergewöhnlich. War für mich auch neu.
Muss ich jetzt ein re-entry holen, wenn ich nach Pattaya und wieder nach Hause will?


Ja, wo lebe ich denn nun ? Nicht in Deutschland, nicht in Thailand, in einem angrenzenden Gebiet. Ich hoffe nur,dass dieses Gebiet nun auch zu einem zollfreien Gebiet gehoert.  Ozeanien - Andamanen - Zollfreigebiet.  --C
rh
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thaiman †

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #18 am: 02. Juli 2009, 20:47:51 »


Wo kein Klaeger kein Richter

Bei einer Busfahrt sagt keiner was,
aber wenn ein Minibus taegl. nach
Kambotscha faehrt und die Berufsfahrer
sehen Ihn taegl.

dauert es nicht Lange, das Er unterwegs
abgefangen wird, der Bus weg und die Gaeste koennen laufen." Vorsicht "
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changbier

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #19 am: 05. August 2009, 08:09:46 »

ist schon ne Sache...das Land ist doch wirklich krank im Kopf..diese Ausländerparanoia....und der Nationalismus dahinter..
ich habe allerdings die erfahrung gemacht, dass die meisten Thais gar keinen plan davon haben, wie rassistisch und ausländerfeindlich ihre regierung ist....ich glaube würden die deutschen behörden so mit den thaifrauen umgehen..ds geschri wäre riesig.

na ja...wenigstens kannst den jungs ja meine grüße ausrichten. man darf ja wenistens ne thai heiraten und die ehe vollziehen,,,das bedeuted dann ja dass diese tätigkeit des rein und raus und runter und drauf wohl von nem farang qualifizierter ausgeübt werden kann als von nem thai...sonst wärs ja verboten mit der frau zu schlafen..oder?
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Ozone

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #20 am: 05. August 2009, 08:22:40 »

..ich glaube würden die deutschen behörden so mit den thaifrauen umgehen..ds geschri wäre riesig.

Glaube mir, sie tun es. Zumindest in der CH (ebenfalls Schengen)

Rundschau vom 29. Juli:

http://www.sf.tv/videoplayer/sa_player.php?divid=vplayer4a78de556fdb6&skinid=popup&referrer=http%3A//www.sf.tv/podcasts/feed.php%3Fdocid%3Drundschau&usage=
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Burianer

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #21 am: 05. August 2009, 08:23:33 »

 :-*  Hallo Hcangbier,,,
da hast du was falsch verstanden, das rein und rauss,  das auf und ab  koennen die Thais ganauso..
die meisten Laydies haben dafuer auch ihren gig...... :P

was die nicht koennen, qualifiziert  eine Geldboerse zuecken  und mal locker 1000 Bath berappen,

dafuer sind nur die Farangs zustaendig---qualifiziert.. :-*
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hellmut

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #22 am: 05. August 2009, 08:50:42 »


... Alles etwas schwammig....... ??? ...

Da ist rein gar nichts schwammig. Es ist sogar viel klarer umrissen was man (nicht) darf als in europäischen Ländern üblich.

1. gibt es eine Liste, welche die geblockten Tätigkeiten auslistet.
2. Ohne Arbeitserlaubnis darf man überhaupt nicht arbeiten.
3. Wer eine echte* Arbeitserlaubnis besitzt, bekommt damit auch eine detaillierte Liste über die ihm erlaubten Tätigkeiten.
* = Eine IHMO "unechte" Arbeitserlaubnis vermittelt wohl jeder Rechtsanwalt.
Was sowas Wert ist mag ich nicht beurteilen.

Zu deutsch: Wenn du keine Arbeitserlaubnis besitzt, darfst du für dich alles machen, jedoch nicht für Dritte.
Z. B. darfst du in deinem Condo putzen, anstreichen etc.
Aber im Haus das auf den Namen deiner Frau eingetragen ist keinen Finger für sie oder deine Kinder rühren.
Den Hof kärchern ist somit illegal, ein Schnitzel für dich braten darfst du, aber nicht für dien Frau und deine Kinder.

Solltest du, nebst Arbeitserlaubnis, "Geschäftsführer" eines Restaurants sein, darfst du dir einen Aschenbecher an den Tisch stellen. Sofern ein Gast darin abascht, stehst du mit einem Bein im Knast.

Alles klar?
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Samuitilak

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #23 am: 05. August 2009, 09:28:57 »


Aber sicher doch, deshalb verichte ich auch auf einen Kommentar

zu

"Aber im Haus das auf den Namen deiner Frau eingetragen ist keinen Finger für sie oder deine Kinder rühren.
Den Hof kärchern ist somit illegal, ein Schnitzel für dich braten darfst du, aber nicht für dien Frau und deine Kinder.

Solltest du, nebst Arbeitserlaubnis, "Geschäftsführer" eines Restaurants sein, darfst du dir einen Aschenbecher an den Tisch stellen. Sofern ein Gast darin abascht, stehst du mit einem Bein im Knast.

Alles klar?"


MfG

Walter
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Wie man in den Wald hineinruft, hallt es zurück.......

Allgeier

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #24 am: 05. August 2009, 10:01:34 »


Habe vor ca. 10 Jahren in einem Nationalpark als "Guide" ein paar Monate gearbeitet. Meine Aufgabe ist es gewesen den deutschsprachigen Touristen die Flora und Fauna auf Deutsch zu erklaeren. Arbeitserlaubniss hatte ich keine und die Braunen sind dort auch oft genug im Restaurant gesessen.
 Als ich den Besitzer wegen Arbeitserlaubniss darauf angesprochen habe sagte der nur: " Das ist mit denen schon abgesprochen und im uebrigen bekomme er keine deutschsprechenden Thaiguides. Schwierig zu finde."
Im uebrigen kein Wunder, bei dem Lohn was er denen bezahlt hat.

Habe aber auch schon Schweine geschlachtet und dann im Dorf verkauft. Habe aber meine Steuer fuers schlachten schon gezahlt. Weiss nicht mehr genau wieviel, glaube 20 Bath pro Schwein.

Meine Meinung ist wenn man es nicht uebertreibt und einem Thai das Wasser abgraebt kann man viel machen.

D'r Allgeier
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Ozone

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #25 am: 05. August 2009, 10:58:11 »

Vergehen gegen die Aufnahme von Arbeit ohne entprechende Erlaubnis (Workpermit) und Immigrationsvergehen sind keine Kavaliersdelikte in Thailand. .

Wer er besser weiss, bitte nicht hier ausweinen kommen, wenn's dann kracht.
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Allgeier

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #26 am: 05. August 2009, 11:24:20 »


Genau Ozone:

Immer schoen an die Gesetze halten, auch wenn sie noch so wirr sind.

Irgendwann kommt gesetzlich die Zwangsimpfung gegen Schweinepest.  Das ist auch kein Kavaliersdelikt. Da ist dann derjenige wo sich nicht impfen laest eine Gefaht fuer die Allgemeinheit.

Irgendwann kommt gesetzlich die Implantation mit einem Chip. Das ist auch kein Kavaliersdelikt. Denn da geht es um Verbrechensbekaempfung.

D'r Allgeier
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Allgeier

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #27 am: 05. August 2009, 11:39:11 »


Habe vor ca. 10 Jahren in einem Nationalpark als "Guide" ein paar Monate gearbeitet. Meine Aufgabe ist es gewesen den deutschsprachigen Touristen die Flora und Fauna auf Deutsch zu erklaeren. Arbeitserlaubniss hatte ich keine und die Braunen sind dort auch oft genug im Restaurant gesessen.
 Als ich den Besitzer wegen Arbeitserlaubniss darauf angesprochen habe sagte der nur: " Das ist mit denen schon abgesprochen und im uebrigen bekomme er keine deutschsprechenden Thaiguides. Schwierig zu finde."
Im uebrigen kein Wunder, bei dem Lohn was er denen bezahlt hat.

Habe aber auch schon Schweine geschlachtet und dann im Dorf verkauft. Habe aber meine Steuer fuers schlachten schon gezahlt. Weiss nicht mehr genau wieviel, glaube 20 Bath pro Schwein.

Meine Meinung ist wenn man es nicht uebertreibt und einem Thai das Wasser abgraebt kann man viel machen.

Ich muss mich berichtigen, man sollte keinem von unseren geliebten Landsleuten das Wasser abgraben. Da sind die Chancen doch hoeren verpfiffen zu werden.

D'r Allgeier
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Binturong

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #28 am: 05. August 2009, 15:28:29 »

Auf dem Lande sieht man das noch nicht so. Wie lange – noch- ist ein anderes Thema.
Hier geht viel was in der verrückten Städten zum „Sündenfall“ gestempelt wird.
Dafür haben wir hier aber auch nicht das Vergnügen mit den netten Bars.


Aber hört bitte auf über nicht erlaubte Tätigkeiten zu debattieren.
Dazu gehören auch, wie ich meiner Frau immer erkläre kehren, putzen, aufräumen,
kochen, Gras mähen, Hunde, Katze u. Fische füttern,
das ich alles nicht tun darf wegen nicht zu erreichender Arbeitsgenehmigung.

Tja, leider
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changbier

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #29 am: 06. August 2009, 06:16:07 »

Mensch..da hab ich aber heut mein Erfolgserlebnis....lass die mal heimkommen...sorry darling I cannot ..clean table..wash dishes...go to market...drive you to school...hehehe...und bitteschön...schalt dir selber mal den Tie Wie um ....
dasist ja phantastisch.....von jetzt an leb ich wie im Schlaraffenland....
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