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Autor Thema: Erbrecht  (Gelesen 10448 mal)

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MZombie

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Erbrecht
« am: 15. Juni 2010, 10:53:15 »

Hallo!
Ich bin nach deutschem Gestz mit einer Thailaenderin verheiratet. Sie hat einen 13 jaehrigen Sohn von einem Thailaender.
Wir haben ein Haus gekauft, bei dem ich auf der Rueckseite der Hausurkunde mit eingetragen bin. So kann keiner von uns
beiden das Haus alleine verkaufen.
Nun meine Frage: Falls meine Frau stirbt, sieht das thailaendische Erbrecht vor, dass ihr Sohn automatisch an ihre Erbstelle tritt,
oder hatt er auf diese Erbschaft laut Gestz keinen Anspruch?

Mit freublichen Gruss
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boehm

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Re: Erbrecht
« Antwort #1 am: 15. Juni 2010, 11:15:30 »

Ich empfehle die zu dem Thema das Buch: Ihr Recht, von der Tip Redaktion.

Da wird das Erbrecht ausführlich behandelt und du bekommst auf deine Frage eine korrekte Antwort.

Zu erhalten per Post, in der Tip Zeitung gibt es ein Bestellformular.

Ich hebe das Buchg auch, ist sehr hilfreich in allen rechtlichen Fragen!
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dii

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Re: Erbrecht
« Antwort #2 am: 16. Juni 2010, 09:28:10 »

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...Alkohol macht langsam dumm - egal,wir haben Zeit... kein Sklave mehr  >:

Lerche3

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Re: Erbrecht
« Antwort #3 am: 16. Juni 2010, 19:45:56 »

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MZombie

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Infos
« Antwort #4 am: 21. Juni 2010, 09:21:06 »

Hallo!

Vielen Dank fuer eure Informationen, bezueglich meiner Frage zum Erbrecht. Sie waren sehr hilfreich.
Gruss MZombie
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dart

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Re: Erbrecht
« Antwort #5 am: 31. August 2014, 11:58:23 »

Erben in Thailand...

...oder wie erhalte ich den erforderlichen Erbschein?

Der Farang /de/pages/erben-in-thailand
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jock

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Re: Erbrecht
« Antwort #6 am: 31. August 2014, 13:42:56 »

Die spannende Frage : Wer hat sich schon damit beschaeftigt und Schritte
gesetzt,die moegliche Zeitbombe zu entschaerfen ?

Vor 5 Monate sassen wir bei einem befreundeten Ehepaar zusammen und
hatten einen netten Abend.Vorzueglich von der Hausfrau bekocht und die
Stimmung war heiter.

Als ich vor ein paar Tage in Chiang Mai war,hatte sich zwischenzeitlich die
Situation entscheidend geaendert.

Bei der Frau stellten die Aerzt Krebs im Endstadium fest und bemessen ihr
irdisches Dasein mit 2 Monate.

Das wunderschoene Haus auf einem herrlichen Grundstueck erbaut,
die Fahrzeuge  und sonst alles,sind auf den Namen der Frau eingetragen.

Jetzt ist Feuer auf dem Dach.,denn in der guten Zeit wurde das Thema "Erben"
einfach nicht beruehrt.

Man ging davon aus,dass der Mann ohnehin das Zeitliche vor der Frau segnen werde.
Jetzt die todkranke Frau zu einem Anwalt zu schleppen um das entsprechende Testament
zu erstellen,ihr damit anzudeuten,dass ihre Lebensuhr ablaeuft,bringen nur Hartgesottenen
uebers Herz.

Die Folge wird sein,dass es durchaus passieren kann,Haus und Hof zu verlieren bzw.zu
einem unguenstigen Preis zu verkaufen.

Im angerissenen Fall,wird sogar ueberlegt, danach wieder in Schweiz zurueckzukehren.

Auf der einen Seite ist es ein Versaeumnis,hier nicht vorzusorgen. Auf der anderen Seite wird
es durch die Einstellung der zukuenftigen Erblasserin,Ableben und die Folgen davon zu verdraengen,
schwer zu einer vernuenftigen,zeitgerechten Regelung zu kommen.

Dem Argument, wie: "Schatz,meine Familie weiss ja,dass du das alles bezahlt hast.Du brauchst
dir keine Sorgen zu machen", traue ich nicht ganz,denn mir ist zu Ohren gekommen,dass das Wissen,
wer denn das alles bezahlt hat,bei der Verwandtschaft in Nanosekunden unwiederbringlich verloren
gehen kann.

Gibt es keine Probleme mit der Verwandtschaft,so macht Stiefvaterstaat Thailand welche.

Vor allen jene,deren Ehefrauen mit dem Geld der Goettergatten riesige Latifundien angekauft
haben,muessen herbe finanzielle Verluste hinnehmen,wenn sie gezwungen sind,innerhalb
eines Jahres,die Laendereien an Thais zu verkaufen.

Mir ist nicht bekannt,dass bei einem solchen Notverkauf jemals ein fairer Preis bezahlt wurde.

Jock






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arthurschmidt2000

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Re: Erbrecht
« Antwort #7 am: 31. August 2014, 14:30:30 »

Zitat
Das wunderschoene Haus auf einem herrlichen Grundstueck erbaut,
die Fahrzeuge  und sonst alles,sind auf den Namen der Frau eingetragen.

Ein Testament nach Thai Recht ist sehr einfach zu erstellen. Vielfach macht das der Gemeindevorsteher!  Pflichtteile gibt es im Thai Erbrecht nicht. Damit kann für Fahrzeuge und sonst alles mit der Ausnahme von Grundstücken schnell eine rechtssichere Lösung gefunden werden. Für das Wohngrundstueck gibt es die Möglichkeit, dass dies an die gesetzlichen Erben fällt und der Bewohner ein lebenslanges Niesbrauchrecht (Formvorschriften?) erhält. Und, nach Thai Recht sind Grundstueck und Haus kein verbundenes Eigentum. Ob das in Baan Prärie Mitte Sinn macht, ist eine andere Frage.

Ich meine, das irgendwo gelesen zu haben. Ein Anwalt weiß das alles ganz genau!
 

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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Non2011

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Re: Erbrecht
« Antwort #8 am: 31. August 2014, 18:21:15 »

Tjaaaaa - vor der Heirat einen Ehevertrag ? und ( fast ) alles ist Friede - Freude - Eierkuchen. 
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Philipp

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Re: Erbrecht
« Antwort #9 am: 31. August 2014, 19:07:26 »


...und der Bewohner ein lebenslanges Niesbrauchrecht (Formvorschriften?) erhält.


Mit mir hat meine Frau damals, als das Haus fertig war (im Jahre 2000) so ein Wohnrecht auf der Gemeinde gemacht.
Das Gemeindeoberhaupt hat mich aber gleich darau hingewiesen, daß beim vorzeitigen Ableben meiner Frau ich ein Jahr Zeit habe das Haus zu verkaufen.
Inzwischen haben wir aber eine Tochter und die ist ja dann erbberechtigt.

Ansonsten wird es doch auch bei einem lebenslangen Wohnrecht meist so aussehen, daß Dir die liebe sogenannte Verwandtschaft das Leben zur Hölle machen kann und man selbst geht.
« Letzte Änderung: 31. August 2014, 19:48:13 von Philipp »
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durianandy

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Re: Erbrecht
« Antwort #10 am: 31. August 2014, 19:31:02 »

@Phillip

in allen Deinen Punkten die Du auffuehrst gebe ich Dir Recht :-* :'( :}

Gruss durianandy ] [-]
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jock

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Re: Erbrecht
« Antwort #11 am: 31. August 2014, 19:37:57 »

@Philipp

Du hast ein bisschen was missverstanden.

Wie AS2000 schon hingewiesen hat,sind Grundstueck und Haus zwei verschiedene
Paar Schuhe.

Erben kannst du beides.Das Grundstueck musst du innerhalb eines Jahres verkaufen,
das Haus kannst du behalten.

Auch wenn eine Tochter da ist,erbst du,wenn in einem Testament nichts anderes be-
stimmt ist.In deinem Fall 50 :50.

Jock

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Tommi

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Re: Erbrecht
« Antwort #12 am: 31. August 2014, 19:43:28 »

@Jock: Thais rechnen manchmal anders!
100% - 50% = 0%  ]-[

@Philipp und durianandy:
Aber so was von Hölle ... in nur ganz seltenen Fällen, versteht sich.
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durianandy

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Re: Erbrecht
« Antwort #13 am: 31. August 2014, 19:44:39 »

@Jock
Was will man aber mit einem bezahlten Haus,auf einem verkauften Grundstueck?
Da kommt dann der letzte angefuerte Pkt. von Phillipp ins Spiel,es muss ja nicht immer so sein.
Bsp.: Wenn jemand von ausserhalb der Familie das Grundstueck kauft und will das Haus abreissen,was machst Du dann?Wenn man sieht wie hier im Lande bei Neuvermessungen des Grund und Bodens um jeden Meter gefeilscht wird (selbst erlebt,wenn die Mia zur Furie wird) dann kannst Du sicher sein das Du der letzte bist in der Kette der bedacht wird.Um wieder auf das Thema "Erbrecht" zurueckzukommen,sonst ist wieder zuviel am Thema daneben und das wollen wir ja nicht.

Gruss durianandy
« Letzte Änderung: 31. August 2014, 19:57:20 von durianandy »
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jock

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Re: Erbrecht
« Antwort #14 am: 31. August 2014, 19:59:48 »

@durianandy

Was ebenfalls@ AS 2000 angeschnitten hat.

Rechtzeitig dafuer zu sorgen,dass das Niesbrauchrecht da ist.Eventuell
auch das Wegerecht vertraglich festlegen.

In einem habt ihr recht,der wunde Punkt ist manchmal die Verwandtschaft
der Frau.


Jock

p.s. Als ich die Antwort geschrieben habe,war nur die erste Zeile da.
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