ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Erbrecht  (Gelesen 10449 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

durianandy

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 775
Re: Erbrecht
« Antwort #15 am: 31. August 2014, 20:11:22 »

@Jock

Wegerecht ist auch immer so ein Knackpunkt in Thairecht.Nach 10 Jahren hast Du ja rechtlich Zugang zu Deinem Grundstueck,kann Dir der neue Eigentuemer nicht streitig machen.Aber und jetzt kommt es,die Breite entscheidet der Eigentuemer.Es kann ein Wanderweg sein oder gegen ein Entgeld kaufst Du Dir die Zufahrt in der entsprechenden Breite.Unter 10Jahren wird es noch komplizierter,vieleicht kostet Dich die Zufahrt die Haelfte von Deinem Haus.

Aber es haelt Dich keiner auf,auch auf die naechste Zeile wenn Du moechtest zuantworten.

Gruss durianandy
Gespeichert

dart

  • Gast
Re: Erbrecht
« Antwort #16 am: 31. August 2014, 20:14:53 »

Bei den meisten Grundbesitz- Anliegen wird es wohl so sein, wie bereits beschrieben. Das Land wird auf dem Namen des Ehepartner eingetragen sein.

Rein theoretische Frage, wie sieht es mit Grundstücken aus, deren Besitzer eine Firma ist?
In der Regel wird man als Ausländer 49% Anteile haben, der Rest ist auf die 4-5? Thai-Partner aufgeteilt, und vermutlich hat der Ehepartner in den meisten Fällen 30-40% Anteile.

Ist der Grundbesitz halbwegs abgesichert, falls der thail. Ehepartner überraschend und unerwartet durch einen Unfall, eine plötzliche Erkrankung etc., verstirbt?

ps. Jetzt bitte nichts über Grunderwerb mittels Scheinfirmen schreiben. :-)

Gemeint ist Grundbesitz über eine Firma die wirklich existiert und Umsätze macht, bzw. jährlich ihre Steuern zahlt
« Letzte Änderung: 31. August 2014, 20:20:48 von dart »
Gespeichert

Philipp

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.622
Re: Erbrecht
« Antwort #17 am: 31. August 2014, 20:15:14 »


Was will man aber mit einem bezahlten Haus,auf einem verkauften Grundstueck?



sprengen
Gespeichert

udo50

  • ไม่ มี ปัญ หา
  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.894
  • alles wird gut
Re: Erbrecht
« Antwort #18 am: 31. August 2014, 20:21:47 »

Für die Normalos wie ich einer bin  :] :]
Zitat jock 
Zitat
   
Vor allen jene,deren Ehefrauen mit dem Geld der Goettergatten riesige Latifundien angekauft

       http://de.wikipedia.org/wiki/Latifundium
Gespeichert
Gruß Udo

durianandy

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 775
Re: Erbrecht
« Antwort #19 am: 31. August 2014, 20:26:47 »

@Phillipp

der war gut ] :] ] :] ] :]

Gruss durianandy] [-]
Gespeichert

durianandy

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 775
Re: Erbrecht
« Antwort #20 am: 31. August 2014, 20:49:18 »

@dart

um eine Antwort auf diese Frage,die auch nach Thai Recht bestand hat,zufinden.Da ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.
Aber hier im Forum kann man ja ein paar Denkanstoesse bekommen,die man ja bei einem Anwalt dann durchaus ja auch erfragen kann.
Also,meine Ueberlegungen hinsichtlich dieser rechtlichen Ausgangslage,da ist der "Farang" wiedermal in einer beschixxxenen Situation.Da gibt es Fragen zubeantworten?
Wie stehen sich die uebriggebliebenen Partner in der Firma,dann nach dem Verlust der thail. Ehepartnerin(als Eingetragene Grundbesitzerin)freundschaftlich oder freundlich "mit thail. Laecheln" gegenueber?Wenn die Firma dann gemeinschaftlich aufgeloest wird um einen evt. Neuanfang oder eine Auszahlung der Mitgesellschafter abzuwickeln,wird es zum Verkauf des Grundstueckes durch den in diesem Fall Erblich eingetragenen Ehemann (Farang)kommen und als "Farang" denke ich mal ist dann wieder der schnelle Notverkauf innerhalb eines Jahres vorgesehen.

Gruss durianandy] [-]

 
« Letzte Änderung: 31. August 2014, 20:58:09 von durianandy »
Gespeichert

arthurschmidt2000

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.873
Re: Erbrecht
« Antwort #21 am: 31. August 2014, 21:52:16 »

Zitat
sprengen

Das glaube ich Dir unbesehen!

Ich täte das nicht! Auf Phuket z.B. koennte ich mit einer solchen Regelung hervorragend leben.
« Letzte Änderung: 31. August 2014, 22:05:28 von arthurschmidt2000 »
Gespeichert
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

durianandy

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 775
Re: Erbrecht
« Antwort #22 am: 31. August 2014, 22:17:54 »

@ AS 2000

"Was will man aber mit einem bezahlten Haus,auf einem verkauften Grundstueck?"
Vieleicht hatte ich das falsch formuliert,

Was will man aber mit einem bezahlten Haus,auf einem von dem Inhaber(Eheleute nach Thail. und dt.Recht) des Hauses gekauften und bezahlten Grundstueck's?
da ja nun dieses Grundstueck ohne seine Rechtliche Einwirkung (Erben &oder Fam.Angehoerige)verkauft wurde!

Gruss durianandy] [-]

PS.:Ich habe die Wortspielerei verstanden. :)
Gespeichert

arthurschmidt2000

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.873
Re: Erbrecht
« Antwort #23 am: 01. September 2014, 06:58:16 »

Grundsätzlich gilt:

Kaufst du ein Grundstück als Farang in Thailand mietest du es für 30 Jahre. Baust du ein Haus darauf, gehört dir das Haus. Die Rechte des Farang sind vererbbar.

Ein Niesbrauchrecht wird einer Person gewährt und ist nicht vererbbar.

Hast du das Niesbrauchrecht für ein Grundstück, ist dir völlig egal, wer der Eigentümer ist. Das Niesbrauchrecht ist an das Grundstück gekoppelt.

Hast du ein Niesbrauchrecht für Haus und Grundstück musst du bei baulichen Änderungen am Haus die Zustimmung des Eigentümers einholen.
 
Gespeichert
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

arthurschmidt2000

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.873
Re: Erbrecht
« Antwort #24 am: 01. September 2014, 08:17:03 »

@Dart

Eine Scheinfirma ist eine Firma, die es nicht gibt. Da es sie nicht gibt, kann sie auch nichts erwerben.

Es ist unerheblich, ob eine Firma operativ tätig ist oder nicht, sie kann auch operativ tätig sein und später ihre operative Tätigkeit einstellen oder umgekehrt. Die juristische Person “Firma”  existiert allein kraft ihrer Eintragung ins Handelsregister.

Das Innenverhältnis der Gesellschafter regelt der Gesellschaftsvertrag.

Einige Beispiele, was da so alles drinstehen wird:

Es werden wirtschaftlich wertlose und wirtschaftlich wertvolle Anteile gebildet und festgelegt, wem die Anteile gehören und wie die Gesellschafter darüber verfügen dürfen.

Es wird festgelegt, wer das Recht zur Geschäftsführung hat. Dabei können auch Nachfolgeregelungen vereinbart werden.

Es wird festgelegt, wie die Firma aufgelöst oder veräußert werden kann und wem der Erlös zusteht.

usw. usw. Der Anwalt Deines Vertrauens kennt sich da bestens aus. Mit anderen Worten, was im Erbfall passieren wird, ergibt sich aus dem Vertrag, den die Gesellschafter bei Gründung der Gesellschaft miteinander schließen.

Gehört ein z.B. Grundstück einer Firma, erbt die nicht wenn einer ihrer Gesellschafter verstirbt und muss deshalb auch nicht notverkaufen!  Vererbt werden die Gesellschaftsanteile. Das sollte auch erklären, warum ein Markt für höherpreisige Grundstücke in Thailand möglich ist.
« Letzte Änderung: 01. September 2014, 08:57:11 von arthurschmidt2000 »
Gespeichert
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

jock

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Re: Erbrecht
« Antwort #25 am: 13. Februar 2015, 22:46:10 »

Nach einer Meldung in der SZ aendert sich ab 17.August das Erbrecht fuer
fast alle EU -Buerger.

Damit koennen ab diesen Tag Testamente ungueltig werden,wenn der Erb-
lasser im Ausland verstirbt,weil ab diesem Datum das Erbrecht des Staates
greift,wo er den Lebensmittelpunkt hatte.

Folgendes konstruiertes Beispiel :

Ein Deutscher (Oesterreicher etc.) laesst sich von seiner deutschen Frau scheiden
und vermacht ihr, in Absprache, als Abfindung oder Unterhaltszahlung sein Haus
testamentarisch.

In Thailand,wo er seit Jahren lebt und eine neue Frau geheiratet hat,verstirbt er.

Das Testament wird damit ungueltig bzw. verliert seine Rechtskraft,wenn das thailaendische
Erbrecht es hergibt,dass seine (neue) Frau Alleinerbin ist.
Sie kann damit auch auf das Haus in Deutschland zugreifen und die fruehere (geschiedene)
Frau geht leer aus.

Will man das nicht,so muss das bestehende Testament dahingehend ergaenzt werden,das
man per "Rechtswahlklausel"verfuegt,dass nach dem Staatsbuergerschaftserbrecht des Erb-
lassers vererbt wird.

Sicherheit ist aber bei binationalen Ehen trotzdem nicht gegeben.

Member die davon betroffen sind,sollten das im Auge behalten.

Jock



Gespeichert

Non2011

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.227
Re: Erbrecht
« Antwort #26 am: 13. Februar 2015, 23:29:46 »

Von TESTAMENTEN ( auch nicht wenn Notar beglaubigt ) halte ich nicht viel. Sofern es ( nur ) um eine Immobile geht, wäre hier das schnöde Grundbuch ( BRD ) der sichere Hafen. Auch in Bezug auf eine Thai - Deutsche Ehe. Einen Ehevertrag beim Amphoe hinterlegen, muss zwingend vor der Heirat in TH abgeschlossen werden - und die Birne ist geschält.
Gespeichert

shaishai

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.851
Re: Erbrecht
« Antwort #27 am: 14. Februar 2015, 00:30:57 »

lass es mich mal mit den worten von @ burianer ausdrücken:

anstatt sich um schuldenproblematik zu kümmern, kommen die mit so einem schaixx an  {[

wenn ich ein testament in d verfasst habe, dann aber nach timbuktu umziehe und unverheiratet den löffel abgebe,
sollte selbstverständlich mein in d verfasstes testament gelten, solange kein testament neueren datums auftaucht  {+

und um den post noch ähnlicher einem @ burianer-post zu machen:

 :-*  :-X  8)  [-]  :]  }{  {:}


 ;]

mfg
Gespeichert

poldi

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 307
Re: Erbrecht
« Antwort #28 am: 14. Februar 2015, 22:11:42 »

Folgendes konstruiertes Beispiel :
... und die fruehere (geschiedene) Frau geht leer aus.
Warum sollte die frühere geschiedene Frau denn überhaupt noch einen Erbanspruch haben? Das solltest Du mal genauer erklären.
Gespeichert

jock

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Re: Erbrecht
« Antwort #29 am: 14. Februar 2015, 22:59:38 »

@poldi

Weil es so im deutschen Testament steht.

Du hast hast aber recht,dass die geschiedene Frau keinen gesetzlichen
Erbanspruch hat.

Steht im deutschen Testament,mein letzter Wille ist,dass meine geschiedene
Frau xY das Haus in xy erhaelt und weiters
mein letzter Wille ist auch,dass meine derzeitige (thailaendische )Frau das Bargeld,Auto usw.
erhaelt,geht das bis zum 17.August in Ordnung.

Ab 17.August wird nach thailaendischem Erbrecht die Verlassenschaft abgewickelt.

Die thailaendische Erbrechtsfolge ist- Frau,Kinder und weitere Verwandte,wenn kein
thailaendisches Testament vorliegt.

Da durch die EU nun eine Aenderung eintritt,wonach ein Testament nach dem Landesrecht
beurteilt wird,wo der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt hat,bedeutet das,dass das deutsche
Testament hinfaellig werden kann und die thailaendische Erbfolge wirksam wird.

Alleine die Meldeanschrift in Deutschland genuegt dann nicht mehr.

Wenn allerdings nach obigen Beispiel der Erblasser in Deutschland lebt und dort stirbt,bleibt
das Testament aufrecht.

Da wir ohnehin alle arm wie Kirchenmaeuse sind,wird wahrscheinlich diese Aenderung nur
fuer wenige Mitglieder von Bedeutung sein.

Jock



Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.046 Sekunden mit 19 Abfragen.