Stammt der Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR, so kann als Beleg der internationale Führerschein dienen, zusammen mit dem originalen nationalen Führerschein.
Ist kein internationaler Führerschein vorhanden, so sollte man sich eine Übersetzung des nationales Führerscheins von einer anerkannten Stelle ausfertigen lassen. Übersetzungen von Führerscheinen übernehmen beispielsweise die Automobilclus oder Übersetzungsbüros.
Eine ausländische Fahrerlaubnis wird in Deutschland ungültig, wenn der ständige Aufenthaltsort in Deutschland liegt und seit der Einreise mehr als 6 Monate vergangen sind.
Ab dem Tag, an dem man in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz annimmt oder einen tatsächlichen ständigen Aufenthalt begründet, gilt eine Nicht-EU-Fahrerlaubnis nur noch ein halbes Jahr lang. Wer glaubhaft versichern kann, dass er nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben wird, dessen Erlaubnis kann auf ein Jahr verlängert werden.
Für alle übrigen, in den Listen nicht genannten Staaten gilt also bei der Führerschein Umschreibung: Theorie- und Fahrprüfung müssen in Deutschland bestanden werden. Es gibt weder gegenseitige Anerkennungs-Verträge noch eine vergleichbare Ausbildung.
Nach der Umschreibung gilt die deutsche Probezeit nach ( §2a StVG ) wenn seit der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre vergangen sind; der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis wird voll auf die zweijährige deutsche Probezeit angerechnet, nur der "Rest" läuft noch in Deutschland ; bestimmte Verkehrsverstöße innerhalb der Restprobezeit können zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Es gibt auch Staaten die eine vereinfachte Umschreibung ihres nationalen Führerscheines in der BRD beantragen können. Die Liste dieser Staaten hier aufzuführen wäre etwas zu lang ,,,,, Im wesentlichen sind das westliche Staaten, deren Ausbildung zum Erwerb des Führerschein in etwa dem der BRD gleichzusetzen bzw. analogisiert sind.
Nochmals betr. d. Deutschen Pappendeckel in TH – bei einer Polizeikontrolle – sehr, sehr dünnes Eis. Sollte ein Beamter mit dem linken Fuss aufgestanden sein und sich sein Haushaltsgeld über Gebühr aufbessern wollen, na ja – geht noch. Wenn es sich um einen jedoch korrekten Beamten – sind Sie ja alle in TH – handeln sollte, der müsste eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein aufnehmen. Was das dann kostet – keine Ahnung. Auf jeden Fall aber, möchte ich nicht ( auch unverschuldet ) in einen Unfall gar mit Todesfolge verwickelt werden, hier dürfte dann die Post so richtig abgehen.