ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Wichtige Mitteilung zur Antragstellung für Schengen-Visa  (Gelesen 2536 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hartmutenton

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 195
  • Enton
Gespeichert

goldfinger

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.331
  • Zeit ist das, was man an der Uhr abliest
Re: Wichtige Mitteilung zur Antragstellung für Schengen-Visa
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2019, 07:48:45 »

Ab 2. Februar 20 wird das Schengenvisum teurer

Die Antragsgebühr für ein Schengen-Visum wird ab dem 2. Februar von 60 Euro (2.040 Bt) auf 80 Euro (2.720 Bt) erhöht, wie Tour Outbound Co Ltd am Freitag (20. Dezember) mitteilte.

Der neue Satz gilt für alle 26 Mitglieder der Schengen-Gruppe. Wer häufig in Schengen-Staaten einreist und eine saubere Reisedokumentation hat, kann ein Visum für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren beantragen. Wenn der neue Tarif in Kraft tritt, können Reisende bis zu sechs Monate im Voraus ein Visum beantragen (gegenüber den vorherigen drei Monaten).

https://www.nationthailand.com/news/30379698
Gespeichert
Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

Patthama

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.753
Re: Wichtige Mitteilung zur Antragstellung für Schengen-Visa
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2019, 12:56:50 »

Ist eigentlich das Schengen-Visa fuer mit D.A.Ch.ler verheirateten Thais noch kostenlos.Meine mal irgendwo gelesen zu haben,dass es zumindest frueher mal so war.




Gespeichert

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.394
Re: Wichtige Mitteilung zur Antragstellung für Schengen-Visa
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2019, 14:06:14 »

... und warum sollte eigentlich eine Thai Ehefrau eines Deutschen mit Deutschem Wohnsitz & Niederlassungsrecht

mit Nicht-Verfallbarkeits Schreiben ( 6 Monats Regel ) des zuständigen AA überhaupt ein VISA machen müssen ???
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

Philipp

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.622
Re: Wichtige Mitteilung zur Antragstellung für Schengen-Visa
« Antwort #4 am: 22. Dezember 2019, 14:11:23 »

Ist eigentlich das Schengen-Visa fuer mit D.A.Ch.ler verheirateten Thais noch kostenlos.Meine mal irgendwo gelesen zu haben,dass es zumindest frueher mal so war.

Wie das war kostenlos ?
Ich musste dafür immer bezahlen.
Gespeichert

Philipp

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.622
Re: Wichtige Mitteilung zur Antragstellung für Schengen-Visa
« Antwort #5 am: 22. Dezember 2019, 14:15:58 »


Die Antragsgebühr für ein Schengen-Visum wird ab dem 2. Februar von 60 Euro (2.040 Bt) auf 80 Euro (2.720 Bt) erhöht,

Dies ist eigentlich mehr für die Thais von Interesse.
Oder hat Euch schon ein Thai ein Visa für Thailand bezahlt ?
Gespeichert

goldfinger

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.331
  • Zeit ist das, was man an der Uhr abliest
Re: Wichtige Mitteilung zur Antragstellung für Schengen-Visa
« Antwort #6 am: 22. Dezember 2019, 14:29:46 »

Dies ist eigentlich mehr für die Thais von Interesse.
Oder hat Euch schon ein Thai ein Visa für Thailand bezahlt ?

...und genau darum könnte es dich interessieren wie du ja selber sagst  {--

Wie das war kostenlos ?
Ich musste dafür immer bezahlen.
Gespeichert
Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

Patthama

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.753
Re: Wichtige Mitteilung zur Antragstellung für Schengen-Visa
« Antwort #7 am: 22. Dezember 2019, 15:10:04 »

Also meine Frau lebte 15 Jahre mit mir in D.Sie hatte eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung.Meine Frau war seit dem Umzug 2004 nicht mehr in D.Vor einigen Jahren wollte sie dann evtl. mal mit mir nach D reisen.Ich habe mich dann bei der D Botschaft erkundigt.Die Auskunft lautete wie folgt.

Ich sollte ein  Termin mit der Botschaft ausmachen.

Ein ausgefuelltes Formular fuer das Schengen Visa mitbringen.
Dokumente wie z.B. D Heiratsurkunde,abgel. Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung,usw. mitbringen.


Sind alle Unterlagen vorhanden, wird dann ein kostenloses Schengen-Visa,da mit D verheiratet erteilt.


Soweit die telef.Auskunft damals von der D Botschaft.


Meine Frau hat es sich dann doch anderst ueberlegt,und ich bin alleine nach D geflogen.


Somit kann ich halt nicht sagen ob die Auskunft der Botschaftsmitarbeiterin richtig war,oder eben nicht.




« Letzte Änderung: 22. Dezember 2019, 15:47:14 von Patthama »
Gespeichert

asien-karl

  • Gast
Re: Wichtige Mitteilung zur Antragstellung für Schengen-Visa
« Antwort #8 am: 22. Dezember 2019, 15:43:16 »

Visum für Ehegatten eines Deutschen sind kostenlos, also zumindest bei uns.  ;]
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.021 Sekunden mit 23 Abfragen.