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Autor Thema: Niederlassungserlaubnis  (Gelesen 7602 mal)

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peter1

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Niederlassungserlaubnis
« am: 13. Juli 2019, 11:34:18 »

meine thai ehefrau besitzt ein schreiben der abh 6122012 in welchem die abh bestaetigt die niederlassungserlaubnis erlischt nicht wenn sie d fuer mehr als 6 monate verlaesst. nlerlaubnis behaelt ihre gueltigkeit nach paragr 51 abs 2 .

mai 2014 sind wir nach los in d abgemeldet, meine frau pflegt krebskranke schwester. versaeumniss abh in d nicht informiert. wir sind 20 jahre verheiratet, ich beziehe rente. meine frau lebte 14 jahre in d.

was ist zu tun, wenn meine frau ,mich erkrankt ,nach d begleiten muss.

mfg
peter1
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udo50

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #1 am: 13. Juli 2019, 15:44:46 »

Ich denke mal die Botschaft in Bangkok kann dir eine Antwort darauf geben.Meine Gattin hat das Schreiben auch bekommen von der ABH.Nach 26 Jahren Aufenthalt inD. und 35Ehejahre habe ich sie vor unserem Umzug auf der abh abgemeldet,sowie mich auf dem Einwohnermeldeamt abgemeldet.Trotzdem fliegt sie fast jedes Jahr nach D.die Tochter nebst Familie besuchen.Sie wurde noch nie nach dem Schreiben befragt.Wohl beim Einchecken in Bangkok.Für den Fall haben wir es vorher in D.von einem vereidigten Dollmatcher übersetzen lassen.Vorgezeigt am Check-in und gut war's.
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Gruß Udo

peter1

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #2 am: 13. Juli 2019, 16:15:14 »

@udo50

natuerlich visaabtlg. botschaft anshreiben.
der unterschied zwischen unseren thai-engelchen deiner hat 26 jahre d-aufenthalt vorzuweisen, erfuellt also die 15 jahrefrist fuer deutschland d.h titel kann nicht verfallen. meine hat nur 14 jahre vorzuweisen.

mfg
peter1
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udo50

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #3 am: 13. Juli 2019, 16:38:19 »

Das mit den 15 Jahren habe ich garnicht gewußt.Aber ich denke mal bei dir wird auch alles zur Zufriedenheit gelöst.Versicherung für beide beim ADAC oder so abschließen und alles paletti
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Gruß Udo

Lung Tom

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #4 am: 13. Juli 2019, 17:50:17 »

Das ist ein Thema, das mich auch persoenlich interessiert.
Als ich hierher gekommen bin, haben sowohl meine Frau als auch ich uns normal abgemeldet.
Haben auch eine Bestätigung wie beschrieben zur Niederlassungsfreiheit meiner Frau bei der ABH beantragt und nach einigem Hickhack auch ausgestellt bekommen.

Das ist jetzt rund acht Jahre her. Bisher bin ich jeweils allein nach Hause geflogen, aber die Überlegung besteht zu einem groeßeren familiären Anlass zusammen zu fliegen. Der Paß meiner Frau ist mittlerweile abgelaufen und sie hat bereits einen Neuen.

Jetzt meine Frage: müssen wir bei der Botschaft ein Visum beantragen, oder reichen der alte Paß + Bescheinigung für eine Wiedereinreise nach Deutschland aus?

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, sollten noch Angaben fehlen, reiche die gern nach,

 [-]

beste Grüße
Lung Tom
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peter1

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #5 am: 13. Juli 2019, 18:12:56 »

ich denke es waere gut das abh schreiben vom thai mfa uebersetzen und beglaubiigen lassen.

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peter1
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john

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #6 am: 13. Juli 2019, 18:36:02 »

Bescheinigung nach Para 51 Abs 2 Aufenthaltsgesetz wird von der Auslandehoerde wo zuletzt in Dt gemeldet, ausgestellt. In dieser Bescheinigung wird auch die Nummer des gueltigen Reisepasses eingetragen. Besser auch den alten Pass mitnehmen, und bei der Ausreise in BKK kann es ein Problem mit der Bescheinigung geben wenn in Deutsch verfasst.
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karl

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #7 am: 13. Juli 2019, 18:56:41 »

Alter Pass mit alter Niederlassungserlaubnis reicht in Frankfurt Airport zur Einreise.
Habe ich von der dortigen Grenzpolizei auch schriftlich erhalten.
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Rangwahn

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #8 am: 13. Juli 2019, 19:12:55 »

Danke für diese Info @karl, gut zu wissen.
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udo50

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #9 am: 13. Juli 2019, 19:20:53 »

Der alte Pass zusammen mit der Niedrlassungserlaubnis hatte in D.genügt.Aaber in Bangkok bei der Ausreise nicht.Darum war das Schreiben von der ABH.übersetzt inTH hilfreich.Ohne Beglaubigung.Denn bevor der Kumpel am Check-in jemanden gefunden hat der sich damit auskennt ist eventuell der Flieger weg.
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Gruß Udo

Lung Tom

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #10 am: 13. Juli 2019, 19:27:23 »


@Kollegen

Danke recht herzlich für Eure Hinweise.
Werd die Bescheinigung übersetzen lassen, und somit für alle Fälle vorbereitet sein.

Lung Tom

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peter1

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #11 am: 15. Juli 2019, 10:03:48 »

ich habe antwort von der dbotschaft ....meine frau muss ein schengen visum beantragen.  ich habe zweifel.

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peter1
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Rangwahn

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #12 am: 15. Juli 2019, 10:23:04 »

Unfassbar - ein Millionenpack kann ohne Pass nach D einreisen und lässt sich vom Staat durchfüttern,
eine Thaiehefrau muss obwohl seit Jahrzehnetn mit D verheiratet ein Visum beantragen.
Es ist einfach nur noch zum  {/
 
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Suksabai

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #13 am: 15. Juli 2019, 10:30:42 »

Unfassbar - ein Millionenpack kann ohne Pass nach D einreisen und lässt sich vom Staat durchfüttern,
eine Thaiehefrau muss obwohl seit Jahrzehnetn mit D verheiratet ein Visum beantragen.
Es ist einfach nur noch zum  {/

Deshalb sieht mich die Heimat voraussichtlich nie wieder...

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boehm

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Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #14 am: 15. Juli 2019, 10:46:11 »

 {* {* }} }} }}

Mich auch nicht!! ;}
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