ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Niederlassungserlaubnis  (Gelesen 7630 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

namdock

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 709
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #15 am: 15. Juli 2019, 11:53:29 »


@ Peter 1

da abe ich auch zweifel.

Hole Dir in Deutschland beim zuständigen Ministerium eine Auskunft.

Die in der Botschaft haben / wollen nicht immer alles wissen.

mfg

Dieter
Gespeichert

udo50

  • ไม่ มี ปัญ หา
  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.894
  • alles wird gut
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #16 am: 15. Juli 2019, 13:23:56 »

Und mich erst recht nicht
Gespeichert
Gruß Udo

karl

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.430
  • dienstältestes Mitglied im Forum
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #17 am: 15. Juli 2019, 15:31:56 »

Die in der Botschaft wollen Geld verdienen.
Mache es wie ich, frage die Immigration-Polizei im Frankfurter Flughafen. Weil die müssen Dich durchlassen.
Alle andern sind bla bla bla
Gespeichert

peter1

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 73
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #18 am: 15. Juli 2019, 17:17:48 »

desweiteren kann meine frau bei nachgeiesenem mediz. notfall ohne termin vorsprechen und der visumantrag wuerde beschleunigt  bearbeitet.

mfg
peter1
Gespeichert

jektor

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 557
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #19 am: 15. Juli 2019, 20:02:55 »

ich habe antwort von der dbotschaft ....meine frau muss ein schengen visum beantragen.  ich habe zweifel.

mfg
peter1

Hallo peter

Bitte berichte von der  Beantragung des Schengen-Visums. Bei meiner Frau ist es ebenso. Sie hat auch eine Niederlassungserlaubnis und einen neuen Pass.
Waehre Super wenn du weiter berichtest.

Gruesse
jektor
Gespeichert

peter1

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 73
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #20 am: 31. Juli 2019, 12:32:18 »

heute habe ich an das aussenministerium buergerservice geschrieben mit den fragen warum meine frau ein schengen visum beantragen muss  mit beschaeftigungsnachweis, reisekv, verpflichtungserklaerung wenn sie mit einen deutschen verheiratet ist und ein abh scheiben besitzt, welches eine gueltige niederlassungserlaubnis konfirmiert. ob ich  eine remonstration einleiten soll, die bkk botschaft fuer meine frau keine niederlassungskarte mit lichtbild aus d anfordern kann.

habe auch noch mit vfs global telefoniert wegen schengen visum. der supervisor wirkte ueberfordert z.b.  wieso wenn ich deutschen boden betrete , adresse angemeldet habe bei der rentenversicherung dann bin ich in d kversichert und meine frau ebenso.

mfg
peter 1
Gespeichert

NST

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 386
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #21 am: 31. Juli 2019, 18:12:39 »

Unfassbar - ein Millionenpack kann ohne Pass nach D einreisen und lässt sich vom Staat durchfüttern,
eine Thaiehefrau muss obwohl seit Jahrzehnetn mit D verheiratet ein Visum beantragen.
Es ist einfach nur noch zum  {/

Das ist ja nicht alles. Die thailändischen Beamten der Immigration Behörde bekommen ja auch mit was in D läuft und wie ihre Landsleute behandelt werden.

Dass das den Deutschen, die hier dauerhaft in TH leben, nicht zum Vorteil gereicht, ist auch klar. Meine Frau hatte auch eine Niederlassungserlaubnis, auf ein Schreiben haben wir verzichtet. Wenn sie nach D will kann sie gerne gehen, ich bleibe hier.  C--

Bisher hat sie keine diesbezüglichen Wünsche geäussert. Aber ein Urlaub durch Europa steht schon noch auf der ToDo Liste. Aber erst einmal muss der Sohn durch Schule und Studium. Da bleibt noch ein wenig Zeit - der ist dann soweit  wenn ich in Rente gehe.  :]

Bis dahin fliesst noch viel Rheinwasser durch den Bodensee.
 ;]
Gespeichert

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.393
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #22 am: 24. September 2019, 08:50:03 »

Nun das heißt für mich NIEDERLASSUNGS RECHT  und nicht Erlaubnis !



Was die Wert ist muß man sich erst mal schmecken lassen
.

Seit 1. September 2011 wird die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausgegeben.

Die Eintragung der Niederlassungserlaubnis in den Nationalpass in Form eines Aufklebers findet nicht mehr statt.

Soweit dies bei einzelnen Behörden immer noch geschieht, ist dies rechtswidrig.

Fakt ist : meine Frau möchte nach 10 Jahren Abstinenz Deutschland besuchen . Sie hat einen angemeldeten Deutschen Wohnsitz
und in einem ihrer alten Pässe dieses Niederlassungsrecht verbrieft .

Dazu in weiser Voraussicht , ein Schreiben des zuständigen Ausländeramtes in Pfaffenhofen , daß diese Niederlassungsrecht
nicht nach 6 Monaten Abwesenheit verfällt ! Diese Pass-Einstempelung möchte sie auch gegen die entsprechende Karte tauschen ,
dafür ist eine persönliche Vorsprache beim Ausländeramt notwendig !

Sie ist weiterhin im Besitz eines gültigen Ausweises der Deutschen RV süd , eines Deutschen Führerscheins für PKW ,
den sie entgegen meines Rates gegen einen 5 Jahre gültigen EU FS umtauschen möchte !

Sie ist im Besitz von 2 Chanot`s und könnte genügend Einkommen nachweisen , also mit 50 +  kein Problem für
 ein Besuchs Visum , initiiert von ihrer gut situierten Deutsch-Thai Verwandtschaft zu bekommen !

Warum braucht also eine Thai seit 20 Jahren verheiratet mit einem Deutschen bei diesen Voraussetzungen ein VISA
und muß sich einem Menschen unwürdigen Interview bei der Deutschen Botschaft stellen ???

Ein Land indem nur noch Migranten gut und gerne leben wollen
« Letzte Änderung: 24. September 2019, 09:08:41 von Alex »
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

Pladib

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.336
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #23 am: 24. September 2019, 09:06:30 »

Das Visa, dann das EOS, die 90 Tagemeldungen, Finanznachweise, TM's was nicht noch
 ... stimmt, Thais werden wirklich grausam in Deutschland behandelt. Dagegen hofiert
man uns in TH wie kleine Götter. {--
Warum wird es in Österreich und der Schweiz sehr ähnlich gehandhabt? Alle böse?
Gespeichert

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.393
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #24 am: 24. September 2019, 09:28:38 »

Der Vorteil des Aufenthaltstitel im Karten Format besteht hauptsächlich darin ,

daß er von Beginn an " unbefristet " ist und zukünftige Visa Proceduren

z.B. nach meinem Ableben durch das Kärtchen entfallen sollten !
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.393
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #25 am: 24. September 2019, 10:34:46 »

Fragen zum e AT werden hier beantwortet ...

https://www.recht-finanzen.de/faq/4294-was-auslaendische-buerger-zum-elektronischen-aufenthaltstitel-wissen-muessen

warum dann noch eine Karten Nutzungsfrist immer noch mit Fristen versehen wurden ,

kann ich bei dem Attribut " unbefristet " nicht mehr nachvollziehen , es sei denn die ist

im Geldschröpfungs System der BRD eingebunden !
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

karl

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.430
  • dienstältestes Mitglied im Forum
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #26 am: 24. September 2019, 10:55:39 »

die Niederlassungserlaubnis  (Scheckkarte) gilt immer nur solange wie der Thaipaß gültig ist.
Derzeit 5 Jahre, im Gespräch seit über 3 Jahren ein Thaipaß mit 10 Jahren
Gespeichert

Helli

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9.958
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #27 am: 24. September 2019, 16:32:21 »

die Niederlassungserlaubnis  (Scheckkarte) gilt immer nur solange wie der Thaipaß gültig ist.
Derzeit 5 Jahre, im Gespräch seit über 3 Jahren ein Thaipaß mit 10 Jahren
Präziser: Die Scheckkarte gilt nur solange, wie der Pass gilt! Die Niederlassungserlaubnis selbst ist unbefristet! Die neue Scheckkarte kostete (bei uns) sage und schreibe 69 Euro (für ein Stückchen Verwaltungs-Plastik)! Die Frage, wer Interesse an diesem Aufwand hat, ist damit beantwortet!
Gespeichert
Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

Koarl

  • ราปิด เวียนนา
  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 654
  • i sag nix!
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #28 am: 25. September 2019, 13:52:28 »

Ich kenne die Krankheit der Deutschen alles abkürzen zu müssen....

Was zum Teufel ist der, die oder das ABH?

Gespeichert
by(e)
Koarl

@thaikoarl

tom_bkk

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.348
  • 10.000km ausserhalb Bangkoks
    • köstlich authentisch essen.
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #29 am: 25. September 2019, 14:34:12 »

AusländerBehörde
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.017 Sekunden mit 23 Abfragen.