Hier muesste der zustaendige Beamte selber alle Kosten tragen.
Warum Helmut? Einerseits schimpfen wir auf die Verwaltung wegen der offenen Grenzen, die aber politisch gewollt sind und jetzt schimpfst Du auf den gleichen Apparat, weil er die gesetzlichen Regeln einfordert!
Ein zutreffender Kommentar: Heirat mit Thailänderin
Alles richtig gelaufen! Ein jeder weiß, dass eine Thai, will sie in Deutschland heiraten ein Heiratsvisum benötigt, und sie dieses nur in ihrem Heimatland bei der Deutschen Botschaft beantragen muss. Sie benötigt nicht nur ein Visum für ihren Aufenthalt, sondern ein Einreisevisum zum Zwecke der Heirat! Heiratet sie in Deutschland ohne dieses Visum oder leitet die Schritte einer Ehe ein ohne dieses Visum,, besteht der Verdacht einer Straftat (unerlaubte Einreise). Hat sie für die ordentlichen Dokumente gesorgt, kann sie nach der Verehelichung zunächst ein Bleiberecht von (glaube ich) fünf Jahren beantragen, die sie ohne Probleme bewilligt bekommt. Auf jeden Fall ist der formale juristische Weg wesentlich leichter für eine Thai für Deutschland, als für einen Deutschen für Thailandaufenthalt.