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Autor Thema: Aufenthaltsgenehmigung  (Gelesen 4838 mal)

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Patthama

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Re: Aufenthaltsgenehmigung
« Antwort #30 am: 09. November 2011, 19:06:30 »

Nochmal vielen Dank an John ,Rama 6,und Boehm,fuer eure Informationen!
Es koennte ja durchaus auch fuer noch manch anderen Expats hier, und deren Ehegatten evtl. interessant sein,mit dieser Regelung.

Allerdings habe ich bei meinem letzten Trip nach good old Germany,auch festgestellt,dass so eine Reise ohne Anhang auch ganz lustig sein kann.Zumindest wird dann der Bierkonsum nicht so streng kontrolliert.Ich habe ja die Hoffnung,dass meineFrau nicht mehr oft nach D fliegen will.(Spasstaste aus)

Gruesse aus dem Isaan.
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rama-6

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Re: Aufenthaltsgenehmigung
« Antwort #31 am: 30. November 2011, 15:09:35 »

Na was nun.
So wie John es schreibt,geht es doch ohne Visum,und Rama 6 hat ja den Paragraphen dazu geliefert.
Die Deutsche Botschaft sagt allerdings,es geht nicht ohne Visa.
John,mich wuerde mal interessieren,ob deine Frau evtl in D noch gemeldet ist,oder ob ihr euch in D abgemeldet habt.
Vieleicht brauchts ja nur ein Visum,bei in D abgemeldeten Ehegatten.

Die deutsche Botschaft kannst du in der Pfeife rauchen!
Wie können die erklären,bei einer unbefriseten Niederlassungserlaubnis,einer Ehefrau eines gebürtigen Deutschen,
benötigt diese zur Einreise in den Schengenraum ein Visum?Dabei sagt das EU Recht,eindeutig,Außereuropäische Staatsbürger mit einer Niederlassungserlaubnis in einem EU Staat haben das Aufenthaltsrecht in jedem EU Staat für 3 Monate.

Dabei sagt der § 14 (2),eine Betretungserlaubnis kann an der Grenze ausgestellt werden,ohne Visum,dazu noch bei einem Rechtsanspruch auf den Aufenthaltstitel!

Jeder sollte sich nur wenden an die Ausländerbehörde in Deutschland,wobei dort auch manchmal Pfeifen sitzen.

Oder in einem Forum nachfragen,wie habt ihr das gemacht?Da werden schon von einigen die Gesetzeshinweise kommen,
wie zur Zeit die Gesetzeslage ist,somit hat man für die Anfrage bei der ABH schon die Gesetzeshinweise parat.
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