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Autor Thema: Heirat in Bang Rak  (Gelesen 26145 mal)

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MIR

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #75 am: 07. Mai 2011, 19:31:13 »

@ Namtok

Richtig und dafuer braucht Crazy ihre Papiere mit deutscher Uebersetzung und Beglaubigt von der Deutschen Botschaft.

Die Papiere duerfen auch nicht aelter 6 Montate sein.
« Letzte Änderung: 07. Mai 2011, 19:34:14 von MIR »
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crazyandy

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #76 am: 07. Mai 2011, 19:36:45 »

@ Mir das von Dir empfohlene Übersetzungsbüro hat Niederlassungen in DE wie auch in TH, gehe ich recht in der Annahme das dann in beiden Länder die Übersetzungen beglaubigt sind, dadurch könnte ich in TH etwas Zeit schinden, wenn ich in DE meine Scheidungpapiere übersetzen und beglaubigen lassen würde ??.

http://www.thailaendisch.de/

@ Namtok in TH braucht es keine Papiere von Ihr wie das EFZ aus DE, jedenfalls so Sie keinen DE Pass besitzt.

Das hier ist aus DE mitzubringen :

Urkunden des/der deutschen Verlobten:
-Personalausweis oder Reisepass,
-Meldebescheinigung bzw. Abmeldung aus Deutschland,
-Geburtsurkunde
-bei aufgelösten Vorehen: Scheidungsurteil der letzten Ehe mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde
des früheren Ehegatten
« Letzte Änderung: 07. Mai 2011, 19:41:30 von crazyandy »
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MIR

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #77 am: 07. Mai 2011, 19:48:32 »

Crazy

Ich brauchte keine Uebersetzung meiner Scheidungsurkunde, denn das Ehefaehigkeitszeugnis sagt ja aus Du wieder Ehefaehig bist.
Mit Deutsches Ehefaehigkeitszeugnis zur Botschaft, und dann bekommst Deine Konsularbescheinigung fuer die Heirat.

Dann nach BangRak und Heiraten, danach fahrt Ihr zu Ihr und Heiratet im Dorf Budhistisch und alle sind zu frieden.

Mach es doch nicht komplizierter als ist, Du must die Papiere fuer Sie zusammen kriegen fuer das geforderte Deutsche  Ehefaehigkeitszeugnis.

Die Deutsche Behoerden machen da naemlich mehr Probleme, wenn Sie nicht wollen das eine Auslaenderen Heiratest.
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crazyandy

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #78 am: 07. Mai 2011, 19:52:27 »

 ??? ??? ach so die in TH interessiert das garnicht, ja dann supi wieder Geld gespart, wenn das so weiter geht werde ich noch zum Millionär von dem Geld das ich nicht besitze, oder bin ich das schon  {[ ;] ;].
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Blackmicha

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #79 am: 07. Mai 2011, 20:03:00 »

irgendwie will mir keiner auf meine doch ernst gemeinte Frage # 19 antworten ?

rauchen hier alle das gleiche zeugs ?  C--
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Essen und Beischlaf sind die großen Begierden des Mannes

Konfuzius - oder so

P-Pong

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #80 am: 07. Mai 2011, 20:33:55 »

... nun, Blackmicha,  dann will ich sie beantworten: "Wegen der billigen, sanftmütigen, rücksichts-/liebevollen Pflegerin im unausweichlichen Alter, unserem dahinsiechen als Windeln benötigender tattriger Greis!   ;]


Ich hoffe, dass ich das noch richtig in Erinnerung habe, es gibt EIN vom deutschen Standesamt ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis, welches aussagt, dass BEIDE zukünftigen Partner Ehefähig sind...

... genau so ist es!

Bei mir dauerte die Beantragung und Aushändigung des EFZ beim zuständigen Standesamt in Ffm vor wenigen Jahren gerade mal 48 Stunden!
Allerdings hatte ich alle erforderlichen Unterlagen meiner langjährigen  Lebenspartnerin übersetzt und von einem durch die Deutsche Botschaft anerkannten Übersetzer beglaubigt dabei...

crazyandy, lass nur, es macht die Aufregung der herannahenden Hochzeit ... gehe es ruhig an! ;)

Aber wo ist der Link, dass das EFZ zum Nov. 2011 wegfallen soll?

Hier mal eine amtl. Äußerung des vorherigen Leiters der K-Abteilung der Botschaft:

Zitat
„Für im Ausland geschlossene Ehen – gleichgültig ob es sich um deutsche Eheschließende oder um Eheschließungen von Deutschen mit Ausländern handelt – gibt es keine formalisierten Anerkennungsverfahren.

Derartige Ehen werden grundsätzlich „inzidenter“ anerkannt, d.h. jede damit befasste Stelle hat zu prüfen, ob sich die ausländische Eheschließung im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts befindet. Wir (Anm. also die Botschaft) erkennen daher z. B. alle in Thailand vor einem thailändischen Standesbeamten geschlossenen Ehen - auch „Mischehen“ – grundsätzlich unmittelbar an.
Art. 7 § 1 FamRÄndG ist nur auf ausländische Scheidungsurteile – außerhalb der EU anwendbar, zumal es sich bei einer Eheschließung auch nicht um eine (Gerichts-) Entscheidung handelt
Im Übrigen gibt es – keine förmlichen Anerkennungsverfahren in Deutschland im Zusammenhang mit dem im Ausland ergangenen Gerichtsentscheidungen."
Quelle/kompl. nachzulesen: Tipzeitung (2. Ausg. Mai 2008)

Dazu weiter:

Zitat
Mit der Legalisation bescheinigt die deutsche Botschaft, dass das entsprechende Bezirksamt (Bang Rak oder andere) die Echtheit der Urkunde bestätigt hat.
Dies bedeutet, dass die deutschen Behörden und dazu zählt auch die deutsche Rentenversicherung nicht befugt ist, dieses infrage zu stellen, weil sich diese geschlossenen Eheschließungen im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts befinden.
Und ob nun die ausgestellte Konsularbescheinigung vom thailändischen Außenministerium noch zertifiziert werden muss, entscheidet einzig der Standesbeamte des jeweiligen Bezirksamtes.
Beim Bezirksamt Bang Rak verzichtet man darauf.
Daraus nun zu schließen, dass die in Bang Rak geschlossene Eheschließung ungültig ist, scheint mir doch sehr an den Haaren herbeigezogen
Quelle: Tango

... jetzt sollte es eigentlich ein Jeder endgültig verstanden haben!




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khon_jaidee

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #81 am: 07. Mai 2011, 20:36:56 »

Da von der Moderation auch kein klares Statement weder Pro noch Kontra, zu den Postings von Rama 6 kommen ...

Die werden auch nicht kommen. {;
Die Moderatoren sind allesamt keine Experten auf diesem Gebiet - wir sind Mitglieder im Forum wie du auch.
Und selbst wenn ein Moderator seine persönliche Meinung hier kundtut, so ist diese nicht anders zu werten als jede andere Meinung eines Mitgliedes auch.

Das Lesen und Filtern mußt du schon selber übernehmen - das nimmt dir kein Moderator ab. :-)
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Bruno99

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #82 am: 07. Mai 2011, 20:47:06 »

irgendwie will mir keiner auf meine doch ernst gemeinte Frage # 19 antworten ?

besagte Frage:

Versteh eh nicht warum die alten Säcke so scharf aufs Heiraten sind  :-X

vielleicht sehen sich die "Saecke" noch nicht als alt, und so fuehlt sich einfach keiner angesproechen   :]

... oder man hat die Frage bereits altersbedingt vergessen   >:
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schoopthai

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #83 am: 07. Mai 2011, 20:48:12 »

Scheint dort alles klar zu sein:


Das "Besondere" an Bang Rak ist, dass man mit von der Botschaft ausgestellten Konsularbescheinigung gleich direkt dort hin zur Eheschliessung kann, ohne diese Konsularbescheinigung nochmals in einem weiteren Behördengang auf Thaiseite beglaubigen lassen zu müssen.


Mit der Legalisation bescheinigt die deutsche Botschaft, dass das entsprechende Bezirksamt (Bang Rak oder andere) die Echtheit der Urkunde bestätigt hat.
Dies bedeutet, dass die deutschen Behörden und dazu zählt auch die deutsche Rentenversicherung nicht befugt ist, dieses infrage zu stellen, weil sich diese geschlossenen Eheschließungen im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts befinden.
Und ob nun die ausgestellte Konsularbescheinigung vom thailändischen Außenministerium noch zertifiziert werden muss, entscheidet einzig der Standesbeamte des jeweiligen Bezirksamtes.
Beim Bezirksamt Bang Rak verzichtet man darauf.
Daraus nun zu schließen, dass die in Bang Rak geschlossene Eheschließung ungültig ist, scheint mir doch sehr an den Haaren herbeigezogen


also --C  bis dann :-\

Michael
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schoopthai

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #84 am: 07. Mai 2011, 20:59:18 »

sorry,

hatte dort vergessen, die Urvaeter des dialogs zu nennen.
Antwort ist also nicht zu 100% auf meinem Mist gewachsen.

Bitte um Vergebung

Bis dann

Michael
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crazyandy

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #85 am: 07. Mai 2011, 21:04:33 »

@ P-Pong dies war ein Zitat von Rama 6, wenn Du dazu einen Link möchtest wende Dich bitte an Ihn  ]-[ ]-[.

@ Khon_Jaidee nee iss schon klar, lesen muss ich selber, oder ich gehe gleich zu meinem Standesamt und frage was Sie alles möchten, die Statements von Rama 6 verwirren (vielleicht oder nicht nur) mich, ich werde mich an den von mir gefassten Entschluss halten, sowie auch die hilfreichen Infos von
 P-Pong und Mir soweit ich folgen kann.
« Letzte Änderung: 07. Mai 2011, 21:10:12 von crazyandy »
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isaanwerner †

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #86 am: 07. Mai 2011, 21:12:42 »

Meine Erfahrung:

Im Übersetzungsbüro Kiesow, neben der DB in BK, erhält man kostenlos ausführliche Informationen über Fragen im Zusammenhang mit einer Heirat. Die Leute sind sehr freundlich und zuvorkommend.
Habe das Büro 2 x selber in Anspruch genommen und werde es auch in Zukunft bei erneuter Heirat wieder für die notwendigern Übersetzungen nehmen.

Spaß beiseite, bei eventuell bestehenden Fragen betreffend Heirat sind die Sachbearbeiter von Kiesow besser informiert und hilfsbereiter, als das Botschaftspersonal der DB nebenan. Es lohnt sich auch immer sich Informationen aus der HP von Kiesow zu holen. Den entsprechen Link hat Crazyandy unter Beitrag 76 bereits schon gebracht.

http://www.thailaendisch.de/

Da ich meine Frau in Bang Rak geheiratet habe, bin ich jetzt auf Grund der umfangreichen Beiträge von Rama 6 und anderer Member total verunsichert.

Bevor ich in Deutschland beim Standesamt1 in Berlin und bei der DRV in Berlin die Rechtslage bezüglich der rechtskräftigen Anerkennung unserer Ehe in Hinsicht auf eine spätere Gewährung einer  Witwenrente erfahren möchte, eine Frage an unsere Spezilisten:

Ist bereits jemand von euch in dieser Sache direkt beim Standesamt 1 in Berlin und/oder bei der DRV in Berlin vorstellig geworden und was für eine Auskunft hat er erhalten.

Eventuell könnte so im Vorfeld klar gestellt werden, wie sich zukünftig Ehen zwischen Thaifrauen und Männern mit deutscher Staatsbürgersacht zweckmäßigerweise schließen lassen und wie sich das Rechtsverhältnis der bisher in Bang Rak geschlossenen Ehen darstellt.


Werner


 




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crazyandy

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #87 am: 07. Mai 2011, 21:24:56 »

@ isaanwerner hier die antwort von XXXXX

Mit der Legalisation bescheinigt die deutsche Botschaft, dass das entsprechende Bezirksamt (Bang Rak oder andere) die Echtheit der Urkunde bestätigt hat.
Dies bedeutet, dass die deutschen Behörden und dazu zählt auch die deutsche Rentenversicherung nicht befugt ist, dieses infrage zu stellen, weil sich diese geschlossenen Eheschließungen im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts befinden.
Und ob nun die ausgestellte Konsularbescheinigung vom thailändischen Außenministerium noch zertifiziert werden muss, entscheidet einzig der Standesbeamte des jeweiligen Bezirksamtes.
Beim Bezirksamt Bang Rak verzichtet man darauf.
Daraus nun zu schließen, dass die in Bang Rak geschlossene Eheschließung ungültig ist, scheint mir doch sehr an den Haaren herbeigezogen
Quelle: XXXX

nun dies habe ich verstanden, zum Glück  {+.



Ediert: Name gelöscht

Gesperrte Stinkstiefel kommen hier auch über den Umweg über Dich nicht mehr rein.
Wir brauchen diesen Streithansel nicht, soll er doch sein eigenes Forum aufmachen.

Und, PS:
Alle, die in seine Fußstapfen treten wollen (Minensucher, Berufscholeriker, erst Jumbo-Mit-, dann Gegenstreiter usw. usf.) sind hier ebensowenig willkommen.
« Letzte Änderung: 07. Mai 2011, 21:55:29 von hmh. »
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P-Pong

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #88 am: 07. Mai 2011, 21:39:42 »

...tja werter  isaanwerner , viele Köche können den Brei verderben ... >:  aber crazyandy hat es ja nochmals herausgestellt }}

Ich habe in den letzten beiden Jahren nicht nur einen Rentenantrag fertig gestellt, wobei die Ehe in Bang-Rak geschlossen wurde... und die Witwen bzw. Halbwaisen die ihnen zustehende Rente anstandslos von der DRV erhalten...

ICH persönlich würde niemals ein Übersetzungsbüro mit meinen Belangen - abgesehen der erforderlichen/anerkannten und zu beglaubigenden Übersetzungsarbeit beauftragen; denn selbst ist der Mann, denn er spart Geld!

Wenn ich dann bei einer weitgehend bekannten Anwaltskanzlei in B. auf deren Homepage lesen muss - sorry für das kurze Abschweifen in den nach der Heirat folgenden Scheidungsbereich  :]

Zitat
Das thailändische Recht unterscheidet zwischen der Privatscheidung und der gerichtlichen Scheidung.
Die Privatscheidung ist vollzogen, wenn beide Ehegatten vor dem Standesbeamten erklären und beurkunden lassen, dass die Ehe aufgelöst werden soll. Formell sieht das Gesetz vor, dass diese Erklärung vor zwei Zeugen unterzeichnet wird und das anschließend die Registrierung der Ehescheidung vor einem Bezirksamt (Ampoe) erfolgt.

Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam, da diese in Deutschland keine Anerkennung findet.

schüttelt es mich vor Grauen... dann kann ich auch manche Irrmeinung hier im Thread verstehen  ;]

Nun crazyandy, zu deiner Antwort auf meine Link-Frage hinsichtlich des Wegfalles des EFZ:

Zitat
@ P-Pong dies war ein Zitat von Rama 6, wenn Du dazu einen Link möchtest wende Dich bitte an Ihn

werde ich also warten!

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Isan Yamaha

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #89 am: 07. Mai 2011, 21:54:40 »

Zitat
Das thailändische Recht unterscheidet zwischen der Privatscheidung und der gerichtlichen Scheidung.
Die Privatscheidung ist vollzogen, wenn beide Ehegatten vor dem Standesbeamten erklären und beurkunden lassen, dass die Ehe aufgelöst werden soll. Formell sieht das Gesetz vor, dass diese Erklärung vor zwei Zeugen unterzeichnet wird und das anschließend die Registrierung der Ehescheidung vor einem Bezirksamt (Ampoe) erfolgt.

Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam, da diese in Deutschland keine Anerkennung findet.

Der lezte Satz Stimmt nicht !!!!!!!!
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