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Autor Thema: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D  (Gelesen 2829 mal)

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Eulenspiegel

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Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« am: 05. Januar 2014, 13:26:32 »

Hallo ich die Runde,

ich bin gerade dabei für Deutschland eine Steuerklärung als freiwillig unbegrenzt Steuerpflichtiger vorzubereiten.
Für meine in Thailand lebende Frau und meine Tochter hat mir der dt. Steuerberater angehängtes Formular zukommen lassen.
Bevor ich jetzt blind anfange verschiedene Thai Ämter abzuklappern frage ich:
Kennt das Formular jemand?
Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht, auch beim deutschen Fiskus?
Wenn ja, welche Behörde ist zuständig und stempelt mir das ab?

Danke für Eure Mühe
Eulenspiegel




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volkschoen

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #1 am: 05. Januar 2014, 13:34:51 »

Hallo,

Ich mache auch meine Steuererklärung als Freiberufler von hier aus. Dieses Formular habe ich noch nicht verwendet. Ich würde das von dem zuständigen Amphoe, Bezirksamt abstempeln lassen.

BG
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Eulenspiegel

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #2 am: 05. Januar 2014, 13:54:51 »

Hallo,

Ich mache auch meine Steuererklärung als Freiberufler von hier aus. Dieses Formular habe ich noch nicht verwendet. Ich würde das von dem zuständigen Amphoe, Bezirksamt abstempeln lassen.

BG


Hallo volkschoen,

danke erstmal  [-]
das ist sicherlich die erste Anlaufstelle. Gibt es andere Wege den Unterhalt für Familie in D geltend zu machen, oder bist Du davon nicht betroffen?
Der dt. Steuerberater sagte mir, ohne das Formular müsste ich mein Einkommen aus meiner dt. Firma als Single versteuern.

Gruss
Eulenspiegel
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zorro

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #3 am: 05. Januar 2014, 14:20:34 »

Das ist das richtige Formular.
Habe ich schon mehrmals für meine Steuererklärung in Deutschland verwendet.
In unserem Ort, Salaya, darf das nur der oberste Häuptling auf dem Amt abstempeln.
Also keine Zeit mit den unteren Ebenen verschwenden, gleich den Chef verlangen.
Unheimlich hilfreich und zeitsparend ist, wenn man eine kleinige Gefälligkeit für den Chef dabei hat und ein gutes neues Jahr wünscht.
Hochprozentiges kommt immer gut an, ebenso ein Schweizer Taschenmesser, muß aber original sein.

Wichtig ist, für jedes unterhaltspflichtige Kind ein gesondertes Formuar abstempeln lassen.
Außerdem Schulbescheinigung für das Jahr 2013.
Wenn das alles paßt, wird 1/4 des Kinderfreibetrags pro Kind berücksichtigt.

Die Thais sagen für das zuständige Amt "Tee Saban" oder so ähnlich.
Auf englisch Muncipality/Muncipal District, entspricht in etwa unserem Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt.
Ich denke mal, daß Deine Frau mit "Tee Saban" schon was anfangen kann.
Evtl. können auch altgediente Members damit was anfangen.

Gruß
Zorro


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volkschoen

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #4 am: 05. Januar 2014, 14:44:25 »

Zitat
Der dt. Steuerberater sagte mir, ohne das Formular müsste ich mein Einkommen aus meiner dt. Firma als Single versteuern.

Genau, so mache ich das auch  [-] 
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malakor

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #5 am: 05. Januar 2014, 14:53:09 »

Hallo ich die Runde,

ich bin gerade dabei für Deutschland eine Steuerklärung als freiwillig unbegrenzt Steuerpflichtiger vorzubereiten.
Für meine in Thailand lebende Frau und meine Tochter hat mir der dt. Steuerberater angehängtes Formular zukommen lassen.
Bevor ich jetzt blind anfange verschiedene Thai Ämter abzuklappern frage ich:
Kennt das Formular jemand?
Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht, auch beim deutschen Fiskus?
Wenn ja, welche Behörde ist zuständig und stempelt mir das ab?

Danke für Eure Mühe
Eulenspiegel






Das heisst freiwillig (auf Antrag) unbeschraenkt Steuerpflichtiger.............
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Eulenspiegel

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #6 am: 05. Januar 2014, 21:16:28 »

Danke Zorro, dann werd ich dem Boss mal einen Besuch abstatten.... ;)
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Eulenspiegel

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #7 am: 08. Januar 2014, 14:06:35 »

Zurück aus dem Thi wa kan Amphoe. Hab insgesamt 5 Formulare abstempeln lassen, für alle im Haushalt lebenden Personen.
Bin nun gespannt, was der deutsche Fiskus dazu sagt.




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zorro

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #8 am: 08. Januar 2014, 19:46:28 »

vergiß die Schul-/Studienbescheinigungen nicht.
Wenn vorhanden, Quittungen von Schul-/-Studiengeld, eben alles was mit der Ausbildung zusammenhängt, extra als Ausgaben angeben.
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Eulenspiegel

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #9 am: 09. Januar 2014, 22:38:24 »

vergiß die Schul-/Studienbescheinigungen nicht.
Wenn vorhanden, Quittungen von Schul-/-Studiengeld, eben alles was mit der Ausbildung zusammenhängt, extra als Ausgaben angeben.

o.k. Allerdings hat das noch zwei Jahre Zeit.... [-]
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Chang

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #10 am: 01. Juli 2017, 16:38:46 »

Ich verwende auch für die letztjährige Steuererklärung das Formblatt "Unterhaltserklärung für das Kalenderjahr 20..".

Mich würde nun interessieren, ob unter dem Punkt "II. Vermögen" auf der zweiten Seite "B. Wirtschaftliche Verhältnisse der unterstützen Person" die Angabe eines Grundbesitzes und evtl. darauf stehenden Hauses die Unterstützungsleistung vom Finanzamt gekürzt wird, so nach dem Motto:
"Soll erst mal Deine Frau ihr Hab und Gut verkaufen, dann bekommst Du vom Fiskus einen Teil zurück".  ???

Ansonsten hat meine Frau kein eigenes Einkommen und ist somit komplett auf meine Unterstützung angewiesen.

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Chang

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #11 am: 21. April 2024, 13:58:31 »

Jetzt merkt man ganz deutlich, daß die deutsche Regierung Geld braucht und so jeden EUR aus den Steuerzahlern herauspresst.

Die Unterstützungsleistung für meine, in Thailand lebende Ehefrau, die ich jährlich bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben habe, wurde erstmalig nicht mehr anerkannt.

Die Erklärung im Einkommensstreuerbescheid:

Aufgrund des Alters der Ehefrau (unter 65 Jahren, geboren am 05.11.1971) können die Aufwendungen für den Unterhalt aufgrund der Erwerbsobliegenheit steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Ich werde auf jeden Fall erst einmal Einspruch einlegen, da meine Frau schon alleine wegen der Pflege ihrer gehbehinderten Mutter gar keiner festen Arbeit nachgehen kann. Jedoch mache ich mir keine allzu großen Hoffnungen, daß dies durchgeht.
Eine Bescheinigung für die Fürsorge eines pflegebedürftigen Familienmitgliedes, so wie hier in Deutschland, wird es in Thailand sicherlich nicht geben.
Da müsste die zu pflegende Person ja auch einen anerkannten Pflegegrad haben.
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namtok

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Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
« Antwort #12 am: 21. April 2024, 19:07:54 »

anerkannten Pflegegrad haben.

Bei einer "Thai - Pflegestufe" soll es ab Mai  3000 Baht pro Monat  fuer pflegende Angehoerige geben, allerdings ist dieses Angebot auf 1 100 Faelle begrenzt

« Letzte Änderung: 21. April 2024, 19:14:26 von namtok »
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