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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Technisches zu Computern und Internet => Thema gestartet von: jock am 10. September 2017, 16:36:17

Titel: Die Puppe Cayla
Beitrag von: jock am 10. September 2017, 16:36:17
Wie findet ihr Cayla,die blonde Puppe mit den blauen Augen ?

Was ? Wie ? noch nie gehoert ?

Ja,das haben wir wahrscheinlich der fruehen Geburt zu verdanken,denn
unsere Toechter sind mittlerweile erwachsen.

Aber Vaeter die juenger sind,haben oft die 90 Euro ausgegeben,um ihren
Toechtern mit der der Cayla zu erfreuen.

Cayla wird von den Kindern heiss geliebt.Sie kann zuhoeren und sprechen.
Ja,sie gibt sogar Anworten auf Fragen und fraegt selbst,wenn man die Tech-
nik manipuliert.

Und das sieht dann so aus : Sag mal,fraegt die Puppe,was denkt dein lieber
Papi ueber die AfD ?

Die Antwort: "den graust davor" ist damit nicht weg,sondern wird gespeichert.

Alle Kommunikationen werden auf einen Server in den USA uebertragen und
dort ausgewertet und gespeichert.

Diese Puppe ist ein Spionagewerkzeug und muss laut der Bundesnetzagentur
nachweislich vernichtet werden.
Zuwiderhandeln wird mit 25.000 Euro Strafe bedroht.

Seitdem ich weiss,dass auch im trauten Heim Spionagegefahr lauert,spreche
ich nicht mehr mit meinem Kuehlschrank,dem Fernseher oder dem Handy.

Nur meinem Hund vertraue ich noch voll und ganz.

Jock



Titel: Re: Die Puppe Cayla
Beitrag von: Kern am 10. September 2017, 17:35:43
Diese Puppe ist ein Spionagewerkzeug und muss laut der Bundesnetzagentur
nachweislich vernichtet werden.
Zuwiderhandeln wird mit 25.000 Euro Strafe bedroht.


1. Für die Vernichtung der Spionagetechnik (versteckte Aufnahme- und Sende-Technik) der Puppe Cayla ist kein Nachweis vorgeschrieben.
2. Die angeblichen bis zu 25.000 € Strafe sind anscheinend auch eine unseriöse Übertreibung.

Zitat
Die Netzagentur hat Verkaufsstellen angewiesen, die Puppe aus dem Angebot zu nehmen. Sie ruft Eltern auf, Caylas Spionagetechnik zu zerstören, schließlich ist es strafbar, eine getarnte Abhöranlage zu besitzen. Und sie bittet darum, den "Vernichtungsnachweis" auf ihrer Website auszufüllen. "Wir haben aber nicht vor, Verwaltungsverfahren gegen Konsumenten zu starten", sagt ein Sprecher.

Staatsanwälte könnten allerdings aktiv werden, wie vor zehn Jahren wegen der "Teddycam", die in Plüschbären eingebaut war. Der Homeshopping-Sender, der sie vertrieb, musste einen Rückruf starten. "Wer es nicht zurückgab, hatte ein Strafverfahren an der Backe", sagt Hense.

Quelle http://www.sueddeutsche.de/digital/verbotenes-spielzeug-so-spioniert-die-puppe-cayla-kinder-aus-1.3383387