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Autor Thema: Frage zu Non Immigrant O Visa  (Gelesen 6895 mal)

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gam

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Re: Frage zu Non Immigrant O Visa
« Antwort #30 am: 15. November 2008, 23:06:14 »

wir schreiben hier immer "mit thai verheiratet", weil das in 99% der faelle der familienbezug zu thai ist. natuerlich gilt das dann auch fuer minderjaehrige kinder, mit (auch) thai passport.

Hallo pierre

Ich hab vor 7 Jahren (da war ich noch nicht offiziell verheiratet), gegen Vorzeigen der Geburtsurkunde meines Kindes mit Thai-Staatsbuergerschaft, in Zuerich kein Non-Immi gekriegt. Begruendung: nicht verheiratet.
Es ist wirklich von Konsulat zu Konsulat verschieden. Weil in Basel haette ich es bekommen. Hab ich damals aber noch nicht gewusst.
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berliner

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Re: Frage zu Non Immigrant O Visa
« Antwort #31 am: 18. November 2008, 16:19:34 »

Dieses "B" Visum,was es nur in Östreich gab,wird nicht mehr ausgestellt da es dabei Betrügereien gab.
Alle Visumanträge verbleiben bei der Botschaft oder beim Konsulat.Die "B" Visa mußten nach Thailand zur Immi geschickt werden nach der Erteilung des Visums.Diese Visen werden ab sofort bei der Einreise jetzt Ungültig gestempelt und man bekommt nur ein Touristvisum für 30 Tage.Fragt nach beim Konsul für Thailand in Salzburg.
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