Bruno99
Zitat:" ...zur Nachahmung empfohlen sein"
Dem widerspreche ich energisch,denn es koennte bedeuten,dass solche Menschen
unverdienterweise in den Genuss einer niedrigeren Strafe kommen.
Die entsprechenden Gesetzesstellen in DACH fuer Mord bzw.Mordversuch sind fakt-
isch gleichlautend und besagen,dass (auch) ein Mordversuch mit lebenslanger Frei-
heitsstrafe belangt werden kann.
Aus deinem Kommentar kann man,wenn man boese ist,herauslesen,dass 30 Jahre
Haft angemessen sind und nicht mehr.
Ich weiss,du meintestes anders rum und wolltest ausdruecken,dass ein Auslaender,
Aegypter,IS- Anhaenger und Allahu Akbar- Rufer besonders strenge bestraft werden
soll..
Das wird es aber nicht spielen,denn ein Richter wird sich an die Fakten halten und
in das Urteil werden erschwerende und mildernde Umstaende einfliessen.
Kommt dabei eine lebenslange Haft heraus oder "nur" 30 Jahre Knast,wird man es
so akzeptieren muessen.
Jock